Europäische Union

84/267/EWG: Entscheidung der Kommission vom 8. Mai 1984 zur Durchführung der Reform der Agrarstruktur in Irland gemäß Titel I der Richtlinie 72/161/EWG des Rates (Nur der englische Text ist verbindlich)

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Avis juridique important | 31984D0267 84/267/EWG: Entscheidung der Kommission vom 8. Mai 1984 zur Durchführung der Reform der Agrarstruktur in Irland gemäß Titel I der Richtlinie 72/161/EWG des Rates (Nur der englische Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. L 132 vom 18/05/1984 S. 0045 - 0045 ***** ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 8. Mai 1984 zur Durchführung der Reform der Agrarstruktur in Irland gemäß Titel I der Richtlinie 72/161/EWG des Rates (Nur der englische Text ist verbindlich) (84/267/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 72/161/EWG des Rates vom 17. April 1972 über die sozio-ökonomische Information und die berufliche Qualifikation der in der Landwirtschaft tätigen Personen (1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 84/140/EWG (2), insbesondere auf Artikel 11 Absatz 3, in Erwägung nachstehender Gründe: Die irische Regierung hat am 22. November 1983 gemäß Artikel 10 Absatz 4 der Richtlinie 72/161/EWG die Verordnung über die sozio-ökonomische Beratung der landwirtschaftlichen Bevölkerung mitgeteilt. Gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie 72/161/EWG muß die Kommission entscheiden, ob die in Irland bestehenden Bestimmungen zur Durchführung des Titels I der Richtlinie 72/161/EWG unter Berücksichtigung der vorgenannten Verordnung weiterhin die Bedingungen für eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft erfuellen. Die genannte Verordnung über die sozio-ökonomische Beratung der landwirtschaftlichen Bevölkerung entspricht den Bedingungen und der Zielsetzung des Titels I der Richtlinie 72/161/EWG. Der Ausschuß des EAGFL ist zu den finanziellen Aspekten angehört worden. Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Agrarstrukturausschusses - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die in Irland bestehenden Bestimmungen zur Durchführung des Titels I der Richtlinie 72/161/EWG erfuellen unter Berücksichtigung der von der irischen Regierung am 22. November 1983 mitgeteilten Verordnung über die sozio-ökonomische Beratung der landwirtschaftlichen Bevölkerung weiterhin die Bedingungen für eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an der in Artikel 8 der Richtlinie 72/161/EWG genannten gemeinsamen Maßnahme. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an Irland gerichtet. Brüssel, den 8. Mai 1984 Für die Kommission Poul DALSAGER Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 96 vom 23. 4. 1972, S. 15. (2) ABl. Nr. L 72 vom 15. 3. 1984, S. 24.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.