31984D0267

84/267/EWG: Entscheidung der Kommission vom 8. Mai 1984 zur Durchführung der Reform der Agrarstruktur in Irland gemäß Titel I der Richtlinie 72/161/EWG des Rates (Nur der englische Text ist verbindlich)

Amtsblatt Nr. L 132 vom 18/05/1984 S. 0045 - 0045


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ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 8. Mai 1984

zur Durchführung der Reform der Agrarstruktur in Irland gemäß Titel I der Richtlinie 72/161/EWG des Rates

(Nur der englische Text ist verbindlich)

(84/267/EWG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN

GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 72/161/EWG des Rates vom 17. April 1972 über die sozio-ökonomische Information und die berufliche Qualifikation der in der Landwirtschaft tätigen Personen (1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 84/140/EWG (2), insbesondere auf Artikel 11 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Die irische Regierung hat am 22. November 1983 gemäß Artikel 10 Absatz 4 der Richtlinie 72/161/EWG die Verordnung über die sozio-ökonomische Beratung der landwirtschaftlichen Bevölkerung mitgeteilt.

Gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie 72/161/EWG muß die Kommission entscheiden, ob die in Irland bestehenden Bestimmungen zur Durchführung des Titels I der Richtlinie 72/161/EWG unter Berücksichtigung der vorgenannten Verordnung weiterhin die Bedingungen für eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft erfuellen.

Die genannte Verordnung über die sozio-ökonomische Beratung der landwirtschaftlichen Bevölkerung entspricht den Bedingungen und der Zielsetzung des Titels I der Richtlinie 72/161/EWG.

Der Ausschuß des EAGFL ist zu den finanziellen Aspekten angehört worden.

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Agrarstrukturausschusses -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die in Irland bestehenden Bestimmungen zur Durchführung des Titels I der Richtlinie 72/161/EWG erfuellen unter Berücksichtigung der von der irischen Regierung am 22. November 1983 mitgeteilten Verordnung über die sozio-ökonomische Beratung der landwirtschaftlichen Bevölkerung weiterhin die Bedingungen für eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an der in Artikel 8 der Richtlinie 72/161/EWG genannten gemeinsamen Maßnahme.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an Irland gerichtet.

Brüssel, den 8. Mai 1984

Für die Kommission

Poul DALSAGER

Mitglied der Kommission

(1) ABl. Nr. L 96 vom 23. 4. 1972, S. 15.

(2) ABl. Nr. L 72 vom 15. 3. 1984, S. 24.