Europäische Union

Beschluss des Rates vom 10. November 2015 zur Festlegung des Standpunkts des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 8 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015

Amtliche Ursprungsfassung

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12.11.2015    DE Amtsblatt der Europäischen Union C 375/2 BESCHLUSS DES RATES vom 10. November 2015 zur Festlegung des Standpunkts des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 8 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 (2015/C 375/03) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314, in Verbindung mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere Artikel 106a, gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 41, in Erwägung nachstehender Gründe: HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Einziger Artikel Der Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 8 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 wurde am 10. November 2015 festgelegt. Der vollständige Text kann über die Website des Rates unter http://www.consilium.europa.eu/ eingesehen oder heruntergeladen werden. Geschehen zu Brüssel am 10. November 2015. Im Namen des Rates Der Präsident P. GRAMEGNA (1)  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1. (2)  ABl. L 69 vom 13.3.2015, S. 1.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.