Europäische Union

Beschluss (EU) 2021/104 der Kommission vom vom 24. Januar 2020 über SA.39182 (2017/C) (ex 2017/NN) (ex 2014/CP) — Mutmaßlich rechtswidrige Beihilfe an AS Tartu Agro (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 252) (Nur der estnische Text ist verbindlich)

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Quellenkennung: 32021D0104. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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1.2.2021    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 35/2 BESCHLUSS (EU) 2021/104 DER KOMMISSION vom vom 24. Januar 2020 über SA.39182 (2017/C) (ex 2017/NN) (ex 2014/CP) — Mutmaßlich rechtswidrige Beihilfe an AS Tartu Agro (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 252) (Nur der estnische Text ist verbindlich) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme nach Artikel 108 Absatz 2 Unterabsatz 1 AEUV (1), In Erwägung nachstehender Gründe: 1.   VERFAHREN (1) Am 27. Februar 2017 beschloss die Kommission, in der oben bezeichneten Sache das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu eröffnen (im Folgenden der „Eröffnungsbeschluss“). Der Eröffnungsbeschluss stützte sich auf eine Beschwerde wegen einer mutmaßlich rechtswidrigen staatlichen Beihilfe des Ministeriums für den ländlichen Raum (vormals estnisches Landwirtschaftsministerium, im Folgenden das „Ministerium“) an AS Tartu Agro, die vom Beschwerdeführer mit Schreiben vom 24. Juli 2014 bei der Kommission eingereicht und bei dieser am 28. Juli 2014 registriert wurde. Die Kommission leitete die Beschwerde am 14. August 2014 an die estnischen Behörden weiter und ersuchte sie, einschlägige Informationen zu übermitteln und zu den Angaben des Beschwerdeführers Stellung zu nehmen. Die estnischen Behörden übermittelten die angeforderten Informationen am 3. Oktober 2014. (2) Der Beschluss der Kommission zur Eröffnung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union (2) veröffentlicht. Die Kommission forderte die Beteiligten zur Stellungnahme auf. (3) Am 21. April 2017 reichten die estnischen Behörden ihre Stellungnahme ein. (4) Bei der Kommission gingen zwei Stellungnahmen von Beteiligten ein. Diese Stellungnahmen wurden den estnischen Behörden am 10. Mai 2017 (Stellungnahme des Beschwerdeführers) bzw. am 12. Mai 2017 (Stellungnahme der AS Tartu Agro) übermittelt. Die estnischen Behörden übermittelten ihre Stellungnahme zum Schreiben des Beschwerdeführers am 28. Juni 2018. (5) Am 11. Juni 2017 reichte der Beschwerdeführer eine zusätzliche Stellungnahme mit fünf Anhängen ein. Da drei dieser Anhänge nicht geöffnet werden konnten, reichte der Beschwerdeführer sie am 19. Juni 2017 erneut ein. Diese Stellungnahme wurde am 3. Juli 2017 an die estnischen Behörden weitergeleitet. Die estnischen Behörden übermittelten ihre Stellungnahme am 21. Juli 2017. (6) AS Tartu Agro wandte sich mit Schreiben vom 30. August 2017 an die Kommission, das mit Schreiben vom 11. September 2017 beantwortet wurde. (7) Der Beschwerdeführer wandte sich mit Schreiben vom 9. Januar 2018, 30. Januar 2019 und 14. Juli 2019 an die Kommissionsdienststellen; diese antworteten mit Schreiben vom 7. Februar 2018, 1. März 2019 und 17. Juli 2019. (8) Am 7. Februar 2019 fand eine Telefonkonferenz mit den estnischen Behörden statt. (9) Die Kommission richtete am 15. Februar 2019 ein Ersuchen um zusätzliche Informationen an die estnischen Behörden, das die estnischen Behörden mit Schreiben vom 17. April 2019 beantworteten. 2.   BESCHREIBUNG 2.1.   Der Begünstigte (10) Derzeit hat AS Tartu Agro (ursprünglich landwirtschaftlicher Staatsbetrieb Tartu) die Form einer privaten Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Milch, Fleisch und Getreide erzeugt. Die Verkaufserlöse beliefen sich 2017 auf [… (*1) ] Mio. EUR. Die Milcherzeugung belief sich 2017 auf […] Tonnen (und trug damit […] zu den Verkaufserlösen bei, d. h. […] Mio. EUR). Die Gesamterzeugung an Rindfleisch belief sich 2017 auf […] Tonnen. Die Getreideerzeugung belief sich auf […] Tonnen. AS Tartu Agro hatte 2017 126 Beschäftigte. Das Nettoeinkommen der AS Tartu Agro belief sich 2017 auf 1,1 Mio. EUR. (11) AS Tartu Agro ist Nachfolger eines landwirtschaftlichen Staatsbetriebs, der 1992 durch Beschluss des Obersten Rates Estlands (3) für die Zwecke der Saatzucht und nutztierbezogenen Forschung gegründet wurde. 1997 wurde der Staatsbetrieb in die staatliche GmbH AS Tartu Agro umgewandelt. (12) Im August 2001 beschloss der Staat, die Anteile von AS Tartu Agro zu veräußern. Am 2. Oktober 2001 wurde AS Tartu Agro infolge eines nicht öffentlichen Ausschreibungsverfahrens an OÜ Tartland veräußert. 2.2.   Die Maßnahme (13) Dem Beschwerdeführer zufolge hat das Ministerium AS Tartu Agro durch die Verpachtung einer landwirtschaftlichen Fläche in Tartumaa für einen seit dem Jahr 2000 unter dem Marktwert liegenden Pachtzins eine rechtswidrige staatliche Beihilfe gewährt (im Folgenden die „Maßnahme“). (14) Am 16. November 2000 unterzeichneten das Ministerium und AS Tartu Agro einen Vertrag über die Verpachtung einer bestimmten landwirtschaftlichen Fläche (Erwägungsgrund 8 des Eröffnungsbeschlusses). Der Gesamtfläche der in der Gemeinde Tähtvere im Kreis Tartu gelegenen Fläche betrug 3 089,17 ha. Eigentümerin der Fläche ist die Republik Estland. Beim Erwerb von AS Tartu Agro im Jahr 2001 übernahm OÜ Tartland den Pachtvertrag. (15) Die Entscheidung über den Abschluss des Pachtvertrags mit AS Tartu Agro stützte sich auf das Ergebnis eines nicht offenen Ausschreibungsverfahrens. In diesem Verfahren sollte anhand von Auswahlkriterien, die in einer amtlich veröffentlichten Ausschreibungsbekanntmachung (im Folgenden die „Ausschreibungsbekanntmachung“) festgelegt waren, eine Kurzliste von vorausgewählten Bewerbern erstellt werden. Die vorausgewählten Bewerber konnten dann die weiteren, im Pachtvertrag festzulegenden Bedingungen aushandeln (im Folgenden die „nicht offenen Verhandlungen“). (16) Die Ausschreibung wurde auf Ersuchen des Ministeriums am 6. Juli 2000 in den amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht. Pachtgegenstand waren die in Erwägungsgrund 14 genannte landwirtschaftliche Fläche. Die Ausschreibungsbekanntmachung enthielt die Bedingung‚ dass die landwirtschaftliche Produktionstätigkeit von AS Tartu Agro fortzuführen sei. Die Frist für die Einreichung von Angeboten endete am 26. Juli 2000. (17) Die Ausschreibungsbekanntmachung sah vor, dass die Teilnehmer i) einen Antrag, ii) einen Beleg über die Zahlung der Teilnahmegebühr in Höhe von 1 000 EEK (estnische Krone), iii) ein Angebot für den Pachtzins und iv) einen Geschäftsplan (im Folgenden die „Auswahlkriterien“) einreichen sollten. (18) Zwei Unternehmen (AS Tartu Agro und Aiu Põllumajanduse OÜ) reichten ein Angebot ein. (19) Die Entscheidung über die Kandidaten für die nicht offenen Verhandlungen fiel am 27. Juli 2000. Ein Bewertungsgremium bewertete die eingereichten Angebote und fertigte ein Protokoll über das Ergebnis der Bewertung an. Dem Protokoll (4) zufolge wurde beschlossen‚ mit AS Tartu Agro zu verhandeln und den zweiten Bieter — Aiu Põllumajanduse OÜ — von den Verhandlungen auszuschließen. (20) Dem Protokoll des Bewertungsgremiums zufolge hatte AS Tartu Agro die in der Ausschreibungsbekanntmachung verlangten Unterlagen (vgl. Erwägungsgrund 17) eingereicht. Das Angebot für den Pachtzins betrug 10 000 EEK (ca. 639 EUR) bzw. 3,24 EEK/ha (0,20 EUR/ha) pro Jahr. Zudem bot AS Tartu Agro an, die Grundsteuer in Höhe von 85 000 EEK (ca. 5 432 EUR) zu entrichten und bis zu 5 Mio. EEK (ca. 320 000 EUR) jährlich zu investieren. AS Tartu Agro bot an, den Pachtvertrag für eine Laufzeit von 10-25 Jahren abzuschließen. (21) Aus dem Protokoll des Bewertungsgremiums geht ferner hervor, dass auch der zweite Bieter — Aiu Põllumajanduse OÜ — einen Antrag eingereicht hatte. In diesem fehlten jedoch der Beschluss der Unternehmensleitung über die Teilnahme an der Ausschreibung sowie die Karte über die Registrierung als private GmbH im estnischen zentralen Handelsregister. Zudem bestand die Auffassung, dass der Geschäftsplan bestimmte Anforderungen in Bezug auf Analyse und Pläne nicht erfülle. Das Angebot für den Pachtzins betrug 200 EEK/ha (ca. 12,78 EUR/ha) pro Jahr. (22) Aus diesen Gründen wurde beschlossen, mit AS Tartu Agro zu verhandeln und Aiu Põllumajanduse OÜ von den Verhandlungen auszuschließen. (23) Im Hinblick auf die Verhandlungen wurde AS Tartu Agro aufgefordert, eine Erklärung über das jährliche Investitionsvolumen einschließlich einer detaillierten Liste der jährlichen Investitionen einzureichen. 2.3.   Der Pachtvertrag (24) Am 16. November 2000 unterzeichneten das Ministerium und AS Tartu Agro einen Pachtvertrag mit einer Laufzeit von 25 Jahren. (25) Als Pachtzins wurden 10 000 EEK (ca. 639 EUR) bzw. 3,24 EEK/ha (0,20 EUR/ha) vereinbart. (26) Laut Pachtvertrag musste AS Tartu Agro die Kosten für Pflege und Melioration der Fläche übernehmen, einschließlich i) jährlicher Investitionen in Höhe von 400 000 EEK (ca. 25 565 EUR bzw. 8,28 EUR/ha) in Entwässerungssysteme, ii) der Ausgaben für die Instandhaltung der Fläche und die Bodenverbesserung in Höhe von insgesamt 3 981 100 EEK (ca. 254 444 EUR), einschließlich Ausgaben für den Pflanzenschutz (820 000 EEK), mineralische und organische Düngemittel (3 100 000 EEK), Kalken (20 000 EEK) und die Instandhaltung von Straßenrändern (41 000 EEK) sowie iii) der Zahlung aller Steuern. (27) Der Pachtvertrag wurde in der Vergangenheit mehrfach geändert (Erwägungsgründe 24 und 25 des Eröffnungsbeschlusses). Der Pachtzins wurde dreimal angepasst: am 14. Januar 2005 wurde er auf 80 000 EEK (5 113 EUR) angehoben, am 21. März 2007 auf 250 000 EEK (15 978 EUR) und am 12. Mai 2009 auf 416 600 EEK (26 626 EUR) bzw. 136 EEK/ha (EUR 8,69/ha). Der Pachtvertrag ist nach wie vor gültig. 2.4.   Der Bericht über das Sachverständigengutachten (28) Was die verpachtete Fläche angeht, legten die estnischen Behörden am 1. Februar 2016 einen Bericht über das Ergebnis eines unabhängigen Sachverständigengutachtens über Pachtzinsen für landwirtschaftliche Flächen in Estland vor, das von dem privaten Immobilienunternehmen Uus Maa Tartu büroo OÜ erstellt worden war (im Folgenden der „Uus-Maa-Bericht“). Im Uus-Maa-Bericht wurden die 23 Parzellen bewertet, die Gegenstand des Pachtvertrags sind. (29) Laut diesem Bericht weisen die Parzellen eine im landesweiten Vergleich durchschnittliche Bodenqualität auf. Alle Parzellen sind unmittelbar von öffentlichen Straßen aus zugänglich. Die Parzellen weisen keine Besonderheiten (etwa zahlreiche Strommaste, Feuchtgebiete oder Waldflächen) auf, die die landwirtschaftlichen Produktionskapazitäten erheblich einschränken würden. (30) Die für den Bericht verwendete Bewertungsmethode war das Vergleichswertverfahren, d. h. eine Methode, bei der ein Grundstück mit anderen Grundstück mit ähnlichen Eigenschaften verglichen wird. (31) Laut dem Uus-Maa-Bericht lagen die Pachtzinsen für landwirtschaftliche Flächen in Tartumaa im Zeitraum 2000-2004 bei 6-10 EUR/ha. Bevor Estland 2004 der Europäischen Union beitrat und damit Agrarsubventionen verfügbar wurden, waren Pachtverträge für Anbauflächen selten. Die bestehenden Pachtverträge waren überwiegend allgemein gehalten und enthielten in der Regel keine spezifischen Vertragsbedingungen. Die Verträge wurden üblicherweise für bis zu fünf Jahre unterzeichnet und sahen keine jährliche Erhöhung der Pacht vor. Für Torfmoor-, Polder- und Überschwemmungsflächen (sogenannte „sonstige Flächen“) wurden keine Pachtzahlungen geleistet; es handelte sich hier für den Pachtmarkt nicht um Grundstücke. (32) Im Zeitraum 2005-2009 erhöhte sich der jährliche Pachtzins für landwirtschaftliche Flächen in Tartumaa auf 10-20 EUR/ha. In den Pachtverträgen erschienen erstmals Klauseln über die Pflege der Parzelle, etwa die Instandhaltung der Entwässerungssysteme. Der Einsatz von Düngemitteln, das Kalken und die Instandhaltung von Straßenrändern waren jedoch nicht in den Pachtverträgen geregelt, da diese Tätigkeiten im Allgemeinen als Aufgaben des Pächters gelten und Teil seiner Produktionstätigkeit sind. Die Pachtverträge wurden allgemein für eine Laufzeit von fünf Jahren geschlossen. Sie sahen in der Regel keinen Koeffizienten für eine Erhöhung der Pachtzinsen vor, und für sonstige Flächen wurden keine Pachtzinsen gezahlt. (33) Im Zeitraum 2010-2014 stiegen die jährlichen Pachtzinsen weiter auf 25-60 EUR/ha. Die Pachtverträge sahen erstmals eine automatische jährliche Erhöhung des Pachtzins um 5 % vor. Zudem wurden Klauseln über die Flächennutzung eingefügt, mit denen der Erhalt der Bodenqualität gewährleistet werden sollte, etwa über die Erfüllung agrotechnischer Anforderungen. Die Pachtverträge wurden weiter allgemein für eine Laufzeit von fünf Jahren geschlossen. Ein Pachtmarkt war auch für sonstige Flächen entstanden; hier lag der Pachtzins bei rund 10 EUR/ha jährlich. (34) Der Uus-Maa-Bericht enthält zudem eine Bewertung der sonstigen Verpflichtungen, die AS Tartu Agro im Rahmen des Pachtvertrags auferlegt wurden, wie der Zahlung von Steuern und der Pflege und Melioration der Parzellen (vgl. Erwägungsgrund 26). Laut dem Bericht enthielten die Pachtverträge aus den frühen 2000er-Jahren nur wenig Einzelheiten und waren allgemein gehalten. Angeführt wurden nur den Pachtzins und die Zahlungsbedingungen; spezifische Verpflichtungen wurden den Pächtern nicht auferlegt. (35) Später (vor allem seit 2005) wurde die Verpflichtung zur Zahlung der Grundsteuer und anderer im Zusammenhang mit der Pacht anfallender Steuern durch den Pächter in die Pachtverträge aufgenommen. Die Instandhaltung der Entwässerungssysteme und der Straßenränder (laufende Instandhaltung) wurde — aus offenkundigen Gründen — als Verpflichtung des Pächters als Nutzer und Begünstigter in die Verträge aufgenommen. (36) Nach dem Uus-Maa-Bericht ist die Anlage eines neuen Entwässerungssystems eine Investition in den Vermögenswert des Eigentümers. Eine solche Investition stellt eine — über die Pachtzahlung hinausgehende — erhebliche finanzielle Belastung dar und wird daher im Pachtvertrag in der Regel gesondert aufgeführt. In den Jahren 2010/2011 wurden erstmals Bestimmungen über den Nutzungszweck der Flächen und die gute landwirtschaftliche Bewirtschaftung in die Pachtverträge aufgenommen. Diese Bestimmungen sind allgemein gehalten und sehen keine Geldbeträge vor; der Pächter entscheidet, wie er — je nach angebauten Kulturpflanzen und je nach Lage und Art der verpachteten Flächen — diesen Bestimmungen nachkommt. (37) Der Uus-Maa-Bericht kommt daher zu dem Schluss, dass es nicht üblich war, in Pachtverträge Verpflichtungen wie die AS Tartu Agro auferlegten aufzunehmen, nämlich Bestimmungen über Investitionen in Instandhaltungssysteme oder Bestimmungen über die Melioration unter Angabe der Höhe der Ausgaben für Pflanzenschutz und/oder mineralische und organische Düngemittel. Der Uus-Maa-Bericht geht nicht weiter auf die Laufzeit des Pachtvertrags zwischen AS Tartu Agro und dem Ministerium noch auf die Hektarzahl der verpachteten Fläche ein; erwähnt wird nur, dass es in Anbetracht der langen Vertragslaufzeit wichtig war, die Flächennutzung dem erklärten Zweck vorzubehalten, insbesondere in Bezug auf die Bodenfruchtbarkeit. (38) Der Uus-Maa-Bericht gelangt zu dem Schluss, dass die Fläche angesichts ihrer Lage, Größe und Beschaffenheit als Vermögenswert von hoher Liquidität gelten kann, weist jedoch darauf hin, dass das Bewertungsergebnis nur mittlere Genauigkeit besitzt und der tatsächliche Pachtzins am Markt um +/– 20 % von dem im Uus-Maa-Bericht genannten Wert abweichen kann (vgl. Erwägungsgründe 29 bis 37). 2.5.   Andere Quellen für marktübliche Konditionen (39) Am 17. April 2019 übermittelten die estnischen Behörden statistische Daten des Statistischen Amts Estlands (im Folgenden „Statistisches Amt“) über den marktüblichen Pachtzins für landwirtschaftliche Flächen. Seit 2009 veröffentlicht das Statistische Amt Pachtzinswerte für landwirtschaftliche Flächen. Das Statistische Amt ist eine öffentliche Einrichtung, die auf nationaler Ebene statistische Daten, darunter den Pachtzins je Hektar für landwirtschaftlich genutzte Flächen, erhebt und veröffentlicht. Bei dem vom Statistischen Amt angewendeten statistischen Verfahren für den Pachtzins für landwirtschaftliche Flächen handelt es sich um ein von Eurostat gebilligtes Verfahren (5). Die nachstehend aufgeführten Pachtzinswerte sind statistische Durchschnittswerte. Tabelle Pachtzins für landwirtschaftliche Flächen (EUR/ha) Kreis Art der Fläche 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Estland insgesamt Landwirtschaftliche Fläche insgesamt 21 25 26 35 40 48 52 52 58   Ackerland         43 50 55 54 60   Dauergrünland         30 38 38 40 47 Tartu Landwirtschaftliche Fläche insgesamt         50 56 63 61   Kreis Ackerland         52 58 65 61     Dauergrünland         39 44 45 62   Quelle: www.stat.ee 2.6.   Gründe für die Einleitung des Verfahrens (40) Die Kommission konnte zum Zeitpunkt ihres Eröffnungsbeschlusses nicht ausschließen, dass die in Rede stehende Maßnahme eine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV darstellt. Insbesondere äußerte die Kommission den Verdacht, dass AS Tartu Agro einen unter dem Marktwert liegenden Pachtzins zahlt und dem Unternehmen daraus ein wirtschaftlicher Vorteil entsteht. (41) Zur Prüfung der Frage, ob die von einer öffentlichen Stelle vorgenommene wirtschaftliche Transaktion dem Partner einen Vorteil verschafft, muss untersucht werden, ob die Transaktion unter normalen Marktbedingungen erfolgte. In diesem Zusammenhang kann allgemein davon ausgegangen werden, dass eine Verpachtung von Vermögenswerten, die in einem offenen, transparenten, diskriminierungsfreien und bedingungsfreien Ausschreibungsverfahren im Einklang mit den Grundsätzen für das öffentliche Auftragswesen (6) erfolgt, marktkonform ist. Die Kommission konnte im Eröffnungsbeschluss nicht zu dem Schluss gelangen, dass das Ausschreibungsverfahren transparent, diskriminierungsfrei oder bedingungsfrei war (vgl. Erwägungsgrund 58 des Eröffnungsbeschlusses). Der von den estnischen Behörden vorgelegte unabhängige Uus-Maa-Bericht schien zudem darauf hinzudeuten, dass der von AS Tartu Agro gezahlte Pachtzins unter dem Marktwert lag. Somit war nicht auszuschließen, dass AS Tartu Agro ein wirtschaftlicher Vorteil verschafft worden war. (42) Zudem schien der Vorteil selektiv zu sein, da die Fläche einem einzigen Unternehmen, nämlich AS Tartu Agro, verpachtet wurde. Die übrigen Elemente in Artikel 107 Absatz 1 AEUV, nämlich der Einsatz staatlicher Mittel, die Beihilfe für ein Unternehmen, die Verfälschung des Wettbewerbs und die Beeinträchtigung des Handels, schienen ebenfalls erfüllt zu sein (vgl. Erwägungsgründe 43-45 und 65-67 des Eröffnungsbeschlusses). (43) Die Kommission stellte zudem infrage, ob die Maßnahme für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt werden könne; eine staatliche Beihilfe in Form eines unangemessen niedrigen Pachtzinses ist nämlich eine Betriebsbeihilfe, da sie die normalen Betriebskosten des Begünstigten verringert. Betriebsbeihilfen gelten prima facie als mit dem Binnenmarkt unvereinbar, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV (7). 3.   STELLUNGNAHME ESTLANDS (44) Estland ist der Auffassung, dass die Verpachtung der landwirtschaftlichen Fläche an AS Tartu Agro keine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV darstellt. (45) Estland bestreitet, dass das Ausschreibungsverfahren nicht transparent, diskriminierungsfrei und bedingungsfrei gewesen sei. (46) Erstens sei während des Ausschreibungsverfahrens das zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung geltende nationale Recht eingehalten worden. Die Verpachtung staatseigener Flächen unterlag dem Gesetz über staatliche Vermögenswerte (8) (Riigivaraseadus) und erfolgte gemäß der Verordnung Nr. 285 der Regierung der Republik vom 1. August 1995 zur Billigung der Vorschriften für den Nießbrauch staatlicher Vermögenswerte (Riigivara kasutusse andmise korra kinnitamin) (9) (im Folgenden die „Vorschriften“). (47) In Bezug auf Transparenz und Diskriminierungsfreiheit geben die estnischen Behörden an, das Unternehmen Aiu Põllumajanduse OÜ sei von den Verhandlungen ausgeschlossen worden, weil es die in der Ausschreibungsbekanntmachung genannten Anforderungen nicht erfüllt habe (vgl. Erwägungsgründe 21 bis 22). Seinem Antrag sei weder ein Beschluss der Unternehmensleitung über die Teilnahme an der Ausschreibung noch eine die Rechtsfähigkeit des Unternehmens belegende Handelsregisterkarte beigefügt gewesen. Die Tatsache, dass diese Unterlagen zwingend hätten vorgelegt werden müssen, ergebe sich aus den Nummern 32 und 55 der Vorschriften. Die Unterlagen sind erforderlich, damit die Vergabestelle prüfen kann, ob das Unternehmen tatsächlich existiert und die das Angebot einreichende Person befugt ist, die betreffende Rechtsperson zu vertreten. (48) Da Aiu Põllumajanduse OÜ diese Informationen nicht vorgelegt habe, sei das Ministerium verpflichtet gewesen, das Unternehmen nach Nummer 33 der Vorschriften von der Ausschreibung auszuschließen. Den estnischen Behörden zufolge sei das Ausschreibungsverfahren daher diskriminierungsfrei und transparent gewesen. (49) In Bezug auf den Geschäftsplan geben die estnischen Behörden an, dass es im Jahr 2000 keine spezifischen Anforderungen gegeben habe, ein Geschäftsplan jedoch normalerweise Teile enthalte, in denen die Geschäftsidee, Ressourcen, Finanzprognosen (einschließlich einer Kosten-Nutzen-Analyse), eine Risikobewertung usw. dargelegt würden. Mit der Anforderung der Vorlage eines Geschäftsplans sei das Ziel verfolgt worden, die Vorstellungen und Möglichkeiten des Bieters in Bezug auf die Nutzung der landwirtschaftlichen Fläche, einschließlich der Lagerung der nationalen Saatgutreserve und der Vermehrung ertragreicher Saatgutsorten gemäß OECD-Standards, im Zusammenhang mit den vorgelegten Finanzprognosen zu bewerten. (50) Nach Angaben der estnischen Behörden enthielt der Geschäftsplan von AS Tartu Agro die für die zu treffenden Entscheidungen erforderlichen Informationen. Der Geschäftsplan habe die strategischen Ziele des Unternehmens und die Voraussetzungen für die Erreichung dieser Ziele dargelegt und Informationen über die finanzielle Lage und das Personal des Unternehmens, detaillierte Projektbeschreibungen, Marketinggrundsätze, Finanzprognosen und eine Risikobewertung enthalten. (51) Der Geschäftsplan der Aiu Põllumajanduse OÜ habe keine Erläuterungen dazu enthalten, wie die Vorstellungen des Unternehmens verwirklicht werden sollten. Im Bericht des Bewertungsausschusses heißt es dazu: „Der vorgelegte Geschäftsplan entspricht nicht den Anforderungen; er enthält weder Analysen noch Planungen. Der angebotene Pachtzins beträgt 200 EEK/ha, es ist jedoch unklar, wie die Zahlung der Pacht garantiert werden soll.“ Die estnischen Behörden befanden daher, dass in Anbetracht der finanziellen Lage, Erfahrung und der Kapazitäten der Aiu Põllumajanduse OÜ keine Gewähr dafür bestehe, dass das Unternehmen den von ihm angebotenen Pachtzins über die gesamte Laufzeit des Pachtvertrags würde zahlen können. Ebenso wenig sei klar ersichtlich gewesen, wie Aiu Põllumajanduse OÜ die Erfüllung der in der Ausschreibungsbekanntmachung genannten Anforderungen würde gewährleisten können. (52) Zur Frage, ob die Ausschreibung bedingungsfrei war, geben die estnischen Behörden an, dass die Entscheidung, eine zusätzliche Anforderung, nämlich die der Fortführung der landwirtschaftlichen Produktionstätigkeit von AS Tartu Agro, in die Ausschreibung aufzunehmen, nicht an Bedingungen geknüpft war. Bei der Aufnahme dieser Bedingung in die Ausschreibungsbekanntmachung sei es nicht um d

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.