Europäische Union

2004/206/EG: Entscheidung der Kommission vom 17. Dezember 2002 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache Nr. COMP/C.37.671 — Geschmacksverstärker) (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 5091)

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Avis juridique important | 32004D0206 2004/206/EG: Entscheidung der Kommission vom 17. Dezember 2002 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache Nr. COMP/C.37.671 — Geschmacksverstärker) (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 5091) Amtsblatt Nr. L 075 vom 12/03/2004 S. 0001 - 0031 Entscheidung der Kommission vom 17. Dezember 2002 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache Nr. COMP/C.37.671 - Geschmacksverstärker) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 5091) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2004/206/EG) INHALTSVERZEICHNIS >PLATZ FÜR EINE TABELLE> DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, gestützt auf die Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962, Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des Vertrages(1), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1/2003(2), insbesondere Artikel 3 und Artikel 15, im Hinblick auf die Entscheidung der Kommission vom 10. Juli 2002, das Verfahren in dieser Sache einzuleiten, nachdem den beteiligten Unternehmen Gelegenheit gegeben wurde, sich zu den Beschwerdepunkten der Kommission gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung Nr. 17 und Verordnung (EG) Nr. 2842/98 der Kommission vom 22. Dezember 1998 über die Anhörung in bestimmten Verfahren nach Artikel 85 und 86 EG-Vertrag(3) zu äußern, nach Anhörung des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen, gestützt auf den Schlussbericht des Anhörungsbeauftragten(4), in Erwägung nachstehender Gründe: TEIL I - SACHVERHALT A. ZUSAMMENFASSUNG DES VERSTOSSES (1) Die vorliegende Entscheidung ist an die folgenden Unternehmen gerichtet: - Ajinomoto Company, Incorporated, - Takeda Chemical Industries Limited, - Daesang Corporation, - Cheil Jedang Corporation. (2) Der Verstoß besteht in der Beteiligung der genannten Erzeuger von Nucleotiden an einer fortlaufenden Vereinbarung, die im Widerspruch zu Artikel 81 Absatz 1 EG-Vertrag und Artikel 53 Absatz 1 EWR-Abkommen für die Gemeinschaft bzw. den EWR steht und auf deren Grundlage die Preise des Erzeugnisses festgesetzt wurden, Preiserhöhungen umgesetzt wurden, Abnehmer zugewiesen wurden und ein Schema zur Überwachung und Durchsetzung ihrer Vereinbarungen geschaffen wurde. (3) Die Unternehmen waren von November 1988 bis Juni 1998(5) an dem Verstoß beteiligt. B. DAS NUCLEOTIDGESCHÄFT 1. DAS ERZEUGNIS (4) Nucleinsäure oder Nucleotid wird durch Fermentierung, Trennung, Kristallisierung und Filtrierung aus Glukose hergestellt. (5) Es gibt zwei Nucleotide, die als Geschmacksverstärker von Lebensmitteln verwendet werden, nämlich Disodium 5'-Inosinat (IMP) und Disodium 5'-Guanylat (GMP). Beide Nucleotide werden auch als Mischform dieser zwei Erzeugnisse verkauft, z. B. I& G, eine Mischung der zwei Nucleotide im Verhältnis 50:50. (6) IMP war das erste Nucleotid, bei dem die geschmacksverstärkende Wirkung in einigen Lebensmitteln festgestellt wurde. Später wurde entdeckt, dass GMP über die gleichen Eigenschaften verfügt. Beide Erzeugnisse kommen nur in geringen Mengen zur Anwendung. Ihre geschmacksverstärkende Wirkung entfalten sie nur in Gegenwart eines Glutamats, z. B. des Mononatriumglutamats ("MSG"), das zugesetzt werden kann, oder des natürlichen Glutamats, das z. B. in Tomaten enthalten ist. Zu den weiteren Anwendungsbereichen von IMP und GMP zählen Rezepturen mit niedrigem Natriumgehalt. Geschmacksverstärkende Nucleotide werden von den großen Nahrungsmittelerzeugern zur Geschmacksverstärkung von Lebensmitteln verwendet, entweder alleine (mit natürlich vorkommendem Glutamat) oder, was am häufigsten der Fall ist, in Kombination mit MSG. (7) In ihrer Eigenschaft werden sie hauptsächlich für den Ersatz von Rindfleischextrakten, zur Verstärkung von Süß- und Fleischaromen, zum "Überdecken" bestimmter Aromen in verschiedenen Nahrungsmittelrezepturen und zur Beseitigung von bitterem Geschmack verwendet. 2. DIE ERZEUGER a) AJINOMOTO COMPANY, INC. (JAPAN) (8) Ajinomoto Company, Inc. ("Ajinomoto") ist letztendlich die Muttergesellschaft einer Gruppe von Unternehmen, die chemische Erzeugnisse, u. a. auch Nucleotide und Lebensmittel, herstellen. Aufgrund ihrer Kapazitäten in der Aminosäuretechnologie beschäftigt sich die Unternehmensgruppe auch mit der Entwicklung und Herstellung von Arzneimitteln. Ajinomoto ist in 21 Ländern mit Erzeugungs- und Vertriebseinrichtungen vertreten. (9) In Japan betreibt Ajinomoto Produktionsanlagen zur Nucleotiderzeugung. (10) Zu den europäischen Konzerngesellschaften zählen Ajinomoto Europe Sales GmbH (Hamburg, Deutschland), Ajinomoto Eurolysine (Paris, Frankreich), OmniChem (Louvain-la-neuve, Belgien) und Forum Holdings Ltd (Vereinigtes Königreich). (11) Im Jahr erwirtschafteten sämtliche zum Ajinomoto-Konzern gehörenden Unternehmen weltweit einen Umsatz von 8,68 Mrd. EUR. b) TAKEDA CHEMICAL INDUSTRIES LIMITED (JAPAN) (12) Takeda Chemical Industries Ltd ("Takeda") ist letztendlich die Muttergesellschaft einer Gruppe von Unternehmen, die Arzneimittel, chemische Erzeugnisse, Vitamine für Großabnehmer, Pflanzenschutzprodukte und Nahrungsmittelzusätze, wie z. B. Nucleotide, herstellen. (13) Der Vertrieb der Nucleotide wird auf den EWR-Märkten von Mitsui & Co. (Japan) organisiert. Es existieren jedoch mehrere lokale Tochtergesellschaften, die für den Absatz in Europa zuständig sind: Mitsui & Co. Deutschland GmbH (für den Absatz in Westeuropa (einschließlich Deutschland, Niederlande, Portugal und Schweiz), Nordeuropa, Osteuropa und Türkei)), Mitsui & Co. UK Plc (für den Absatz im Vereinigten Königreich und in Irland) sowie Mitsui & Co. France SA (für den Absatz in Frankreich). (14) Im Geschäftsjahr vom 1. April 2001 bis 31. März 2002 erwirtschaftete Takeda weltweit einen Gesamtumsatz in Höhe von 9,247 Mrd. EUR(6). c) DAESANG CORPORATION (SÜDKOREA) (15) Daesang Corporation ("Daesang") ist letztendlich die Muttergesellschaft einer weltweit operierenden Gruppe, zu deren Aktivitäten die Herstellung von Würzmitteln, Tierfutter und Aminosäuren zählt. Die Gesellschaft wurde im November 1997 durch die Fusion von Daesang Industrial Limited und Miwon Corporation Limited geschaffen. Daesang Industrial Limited war früher unter der Bezeichnung Sewon Corporation Limited und Miwon Corporation unter der Bezeichnung Miwon Foods Corporation Limited ("Daesang" oder "Miwon") bekannt. (16) Seit September 1994 ist Daesang Europe BV die europäische Vertriebsgesellschaft der Daesang Corporation für Nucleotide. Die Haupttätigkeit der Daesang Europe besteht im Verkauf von Nucleotiden an unabhängige Händler im EWR. (17) Der von Daesang 2001 erwirtschaftete Umsatz betrug weltweit 1,382 Mrd. EUR(7). d) CHEIL JEDANG CORPORATION (SÜDKOREA) (18) Cheil Jedang Corporation ("Cheil") ist letztendlich die Muttergesellschaft einer weltweit operierenden Unternehmensgruppe. Sie wurde 1953 als erste produzierende Konzerngesellschaft des südkoreanischen Samsungkonzerns gegründet. 1993 wurde die Cheil Jedang Corporation unabhängig. Bei Cheil handelt es sich um eine diversifizierte Gesellschaft, die sich u. a. auf Arzneimittel und Nahrungsmittel konzentriert. Der Nucleotidmarkt wurde von Cheil 1977 erschlossen. (19) Cheil ist im EWR über ihre Tochtergesellschaft CJ Europe GmbH, die sich vollständig in ihrem Eigentum befindet, sowie über verschiedene unabhängige Händler tätig. (20) Im Jahr 2001 erwirtschafteten alle Unternehmen des Cheil-Konzerns zusammen einen Umsatz von 1,976 Mrd. EUR(8). 3. DER MARKT a) ANGEBOTSSEITIG 1. Produktion (21) Zu den vier Haupterzeugern der Nucleotide zählen Ajinomoto, Takeda, Cheil und Daesang. Während des Verstoßes wurden Nucleotide auch von den beiden japanischen Unternehmen Kyowa Hakko Kogyo Co. Ltd ("Kyowa")(9) und Yamasa Corporation ("Yamasa") erzeugt(10). (22) Die weltweite Nucleotidproduktion betrug 1997 etwa 10700 t, 1992 hatte sie noch etwa 6660 t betragen. (23) Weder die japanischen noch die koreanischen Nucleotidhersteller verfügen in der Gemeinschaft über Produktionseinrichtungen. Cheil hat eine Produktionsanlage in Indonesien, Kyowa hat kürzlich eine Produktionsanlage in den USA errichtet. 2. Vertrieb (24) Die oben genannten japanischen und südkoreanischen Nucleotiderzeuger verkaufen das Produkt auf dem EWR-Markt über Vertriebstöchter und unabhängige Händler, die in verschiedenen Mitgliedstaaten angesiedelt sind. (25) Seit September 1994 verkauft Daesang über ihre Tochtergesellschaft Daesang Europe BV, die sich zur Gänze in ihrem Besitz befindet, Nucleotide in Europa. Daesang Europe BV importiert Nucleotide aus Asien und verkauft sie hauptsächlich an unabhängige Händler im EWR. (26) Ajinomoto organisiert den Verkauf von Nucleotiden im EWR über ihre für den Absatz zuständige Tochtergesellschaft Ajinomoto Europe Sales GmbH, die ihren Sitz in Hamburg, Deutschland, hat, sowie über unabhängige Händler. (27) Cheil setzt Nucleotide im EWR über ihre Tochtergesellschaft CJ Europe GmbH ab, die sich zur Gänze in ihrem Eigentum befindet, sowie über unabhängige Händler. (28) Bei Takeda erfolgt der Verkauf von Nucleotiden im EWR über einen unabhängigen Händler, der das Erzeugnis über seine in Deutschland, Frankreich und dem Vereinigten Königreich angesiedelten Tochtergesellschaften vertreibt. b) NACHFRAGESEITIG (29) Die Nachfrage nach Nucleotiden hängt direkt mit der Nahrungs- und Genussmittelindustrie zusammen. Wie bereits erwähnt, werden Nucleotide in erster Linie von den wichtigen Nahrungsmittelerzeugern zur Verstärkung des Geschmacks von Nahrungsmitteln verwendet. (30) Zwischen 1992 und 1999 wuchs der Nucleotidmarkt rasch: Der Verbrauch lag zwar weltweit noch bei etwa 4465 t, 1999 lag diese Zahl jedoch bei weit über 9000 t. Der Nucleotidverbrauch in der Gemeinschaft stieg 1999 schätzungsweise von etwa 200 t auf über 500 t. (31) Nach den besten Schätzungen der Kommission hatte der EWR-weite Markt 1997 einen Wert in der Größenordnung von 12 Mio. EUR. Im Jahr 2000 war Nucleotidmarkt im EWR etwa 7,5 Mio. EUR wert. (32) Man schätzt, dass die drei Hauptkunden in Europa - [...]*(11), [...]* (einschließlich [...]*, ein Unternehmen, das von [...]* während der 90er Jahre erworben wurde) und [...]* - jährlich zwischen 45 % und 55 % des in Europa verkauften Nucleotidvolumens abnehmen. Betrachtet man die Unternehmen getrennt, so kauft [...]* etwa 20 % und [...]* 15 % aller nach Europa eingeführten Nucleotide. c) MARKTINFORMATION (33) Das Nucleotidgeschäft ist im Grunde weltumspannend. Die wichtigsten Nucleotiderzeuger sind große multinationale Gesellschaften, die ihren Sitz in Japan und Südkorea haben. Obwohl die Produktion hauptsächlich in Asien beheimatet ist, erstreckt sich der Absatz über die ganze Welt (im Wesentlichen über die drei großen geografischen Gebiete - Nordamerika, Europa und Asien). Der geografisch relevante Markt für Nucleotide ist daher als weltweit zu beschreiben. (34) Sämtliche im EWR verkaufte Nucleotide werden aus Gebieten eingeführt, die außerhalb des EWR liegen. (35) Bis zum 30. April 1998(12) kam den südkoreanischen Erzeugern eine Präferenzzollregelung der Gemeinschaft zugute. (36) Der Stamm, auf dem die Herstellung der gewerblich genutzten Nucleotide im Wesentlichen beruht, ist (wie auch der Produktionsprozess selbst) patentiert worden. Zu den weiteren Faktoren, die die Wahl des Anbieters durch den Abnehmer beeinflussen können, zählen die Qualität des Produkts, der Preis, die Lieferung und die technische Unterstützung. (37) Von Anfang 1988 bis Ende 1997 blieben die durchschnittlichen monatlichen Nucleotidpreise im EWR ziemlich stabil (etwa zwischen 22 und 27 EUR/kg). Nach diesem Zeitraum begannen die Nucleotidpreise beträchtlich zu fallen (1999 wurden die Preise durchschnittlich auf 12 bis 16 EUR, im Jahr 2000 auf 8 bis 12 EUR geschätzt). d) ZWISCHENSTAATLICHER HANDEL (38) Im Zeitraum, der Gegenstand dieser Entscheidung ist, war der Nucleotidmarkt durch wichtige Handelsfluesse zwischen den gegenwärtigen Mitgliedstaaten und auch zwischen den Vertragsparteien des EWR-Abkommens gekennzeichnet. (39) Sämtliche Unternehmen vermarkteten das Erzeugnis in nahezu jedem Mitgliedstaat, entweder über mit dem Absatz betraute Tochtergesellschaften oder über in der Gemeinschaft ansässige Händler. (40) So verkauft z. B. Daesang Nucleotide in der gesamten Gemeinschaft über die in den Niederlanden gegründete Daesang Europe BV. Cheil und Ajinomoto operieren auf ähnliche Weise. Andererseits vermarktet Takeda seine Nucleotide über einen unabhängigen Händler, der Vertriebstöchter in Deutschland, dem Vereinigten Königreich und Frankreich hat. Die deutsche Niederlassung ist praktisch für das gesamte Gebiet der Gemeinschaft verantwortlich, ausgenommen Frankreich, das Vereinigte Königreich und Irland, wo weitere Tochtergesellschaften etabliert sind. (41) Dementsprechend wurde ein beträchtlicher Teil der Nucleotidmengen in der Gemeinschaft im zwischenstaatlichen Handel abgesetzt. (42) Während des Zeitraums, in dem der Verstoß begangen wurde, und seit der Schaffung des EWR wurden Nucleotide auch an Abnehmer im EWR verkauft, vor allem über die Vertriebstöchter und die bereits in der Gemeinschaft angesiedelten Händler. C. VERFAHREN a) VERFAHREN DER KOMMISSION (43) Am 9. September 1999 ließ das japanische Unternehmen Takeda die Kommission auf der Grundlage der Mitteilung der Kommission über die Nichtfestsetzung oder die niedrigere Festsetzung von Geldbußen in Kartellsachen(13) ("Kronzeugenregelung") wissen, dass im Nucleotidmarkt ein Kartell besteht und dass das Unternehmen selbst zur uneingeschränkten mit der Kommission bereit ist. Am 14. September 1999 übergab Takeda der Kommission eine Akte, in der bestimmte für den Fall relevante Dokumente enthalten waren. (44) Am 1. Februar 2000 wandte sich Daesang an die Kommission, bestätigte die Existenz eines Kartells für Nucleotide und brachte seine Absicht zum Ausdruck, mit der Kommission bei deren Ermittlungen voll zusammenarbeiten zu wollen. (45) Am 21. Februar 2000 richtete die Kommission Auskunftsverlangen an Ajinomoto, Cheil, Daesang und Kyowa, mit dem Ersuchen, die Kontakte zu den Wettbewerbern im Zeitraum 1992 bis 1999 ausführlich zu erläutern. (46) Aufgrund der im Laufe des Jahres 2000 eingelangten Informationen wurde klar, dass das Kartell schon vor 1992 bestanden hatte, so dass die Kommission am 11. Juni 2001 zusätzliche Auskunftsverlangen an Takeda, Ajinomoto, Daesang und Cheil betreffend den Zeitraum zwischen 1988 und 1992 richtete. (47) In seiner Antwort auf das erste Auskunftsverlangen der Kommission (datiert mit 3. April 2000 und mit 21. April 2000) gab Daesang zu, an Treffen mit Wettbewerbern teilgenommen zu haben, und überließ der Kommission bestimmte Dokumente, aus denen der Zweck, das Datum und die Teilnehmer verschiedener Treffen ersichtlich waren. Am 10. Mai 2001 reichte Daesang eine Ergänzende Darstellung ein. (48) Ajinomoto beantwortete das Auskunftsverlangen der Kommission am 3. April 2000 und am 5. Mai 2000 mit der Übergabe gewisser Unterlagen, die sich auf die Treffen bezogen, und der Absichtserklärung, der Kommission in ihrem Verfahren seine volle Zusammenarbeit zuteil werden zu lassen. In seiner Antwort auf das Auskunftsverlangen der Kommission mit Eingangsstempel vom 17. April 2000 gab Cheil zu, an den Treffen der Wettbewerber teilgenommen zu haben, teilte der Kommission weitere Einzelheiten mit und übergab weitere Unterlagen über diese Treffen. Außerdem brachte Cheil seine Absicht zum Ausdruck, mit der Kommission bei den Ermittlungen uneingeschränkt zusammenarbeiten zu wollen. Kyowa beantwortete das Auskunftsverlangen der Kommission am 4. Mai 2000 mit der Abgabe einer Erklärung, in der das Unternehmen seine Teilnahme an Treffen der Wettbewerber bis Ende 1993 zugab, und brachte ebenfalls seine Absicht zum Ausdruck, bei den Ermittlungen uneingeschränkt mit der Kommission zusammenarbeiten zu wollen. Kyowa wies auch nach, dass es die Lieferung von Nucleotiden zum Zweck der Geschmacksverstärkung in Europa seit 1992 eingestellt hatte. (49) Am 20. Oktober 2000 gab Takeda gegenüber der Kommission eine Erklärung der Geschäftsführung ab, die sich auf bestimmte wettbewerbsfeindliche Maßnahmen von Takeda in der Gemeinschaft bezog und die die am 14. September 1999 übergebenen Unterlagen ergänzte. In der Erklärung der Geschäftsführung macht Takeda ausführliche Angaben zum Kartell, zu seiner Struktur, seinen Grundregeln und den Treffen der Wettbewerber. (50) Wie vorstehend erwähnt, übermittelte die Kommission am 11. Juni 2001 ein zweites Auskunftsverlangen, das den Zeitraum 1988-1992 betraf. In seiner Antwort vom 20. Juli 2001 stellte Takeda zusätzliche Informationen über das Funktionieren des Kartells vor 1992 zur Verfügung. (51) Hingegen teilte Ajinomoto in seiner Antwort vom 30. Juli 2001 mit, dass es für den Zeitraum 1988-1991 über kein Referenzmaterial für Treffen mit Wettbewerbern im Nucleotidsektor verfüge. Ajinomoto räumte jedoch ein, dass solche Treffen von Zeit zu Zeit stattgefunden haben müssen. (52) In seiner Antwort vom 23. Juli 2001 bestätigte Daesang seine Teilnahme am Kartell ab Oktober 1988. (53) Cheil stellte in seiner am 14. August 2001 übermittelten Antwort fest, dass nach seinem Dafürhalten der europäische Markt bei den Treffen zwischen 1988 und 1991 nicht besprochen worden sei. (54) Am 24. Oktober 2001 und am 20. Dezember 2001 richtete die Kommission ein Auskunftsverlangen an Yamasa. In ihrer Antwort vom 17. Januar 2002 wies Yamasa nach, dass sie die Lieferungen geschmacksverstärkender Nucleotide nach Europa ab Juli 1994 eingestellt hatte. (55) Am 24. Oktober 2001 und am 31. Januar 2002 trafen Vertreter von Ajinomoto mit der Kommission zusammen, um die Mitwirkung bei der Aufklärung zu besprechen. Am 17. Dezember 2001 und 31. Januar 2002 wurden von Ajinomoto zusätzliche Memoranden überreicht. (56) Am 10. Juli 2002 richtete die Kommission eine Mitteilung der Beschwerdepunkte an Ajinomoto, Takeda, Daesang und Cheil. D. BESCHREIBUNG DER EREIGNISSE 1. TEILNEHMER UND ORGANISATION DES KARTELLS (57) Die Treffen fanden im Allgemeinen auf höchster Ebene (Direktor und Manager) statt, was auch aus dem in der Akte enthaltenen Beweismaterial hervorgeht, in dem Daten, Orte und Teilnehmer der meisten Kartelltreffen aufgeführt sind(14). (58) Kyowa und Yamasa zogen sich vom Verkauf außerhalb Japans 1992 bzw. 1994 zurück, so dass nur Ajinomoto, Takeda, Cheil und Daesang als Akteure auf den Weltmärkten (außerhalb Japans) übrig blieben. Die Treffen waren daher ab Oktober 1994 auf Takeda, Ajinomoto, Cheil und Daesang beschränkt, was auch aus der Akte der Kommission hervorgeht(15). (59) Die Teilnehmer trafen sich gewöhnlich in der zweiten August-/Septemberhälfte, bevor die jährlichen Anbote an die drei (anfänglich vier) großen europäischen gewerbsmäßigen Verbraucher von Nucleotiden - [...]*, [...]*, [...]* (und [...]*, die in den 90er Jahren von [...]* erworben wurde) - ausgesendet wurden. Diese Preise wurden dann in der Regel als Maßstab für die Festsetzung der Verkaufspreise für andere Abnehmer(16) und für die gegenseitige Zuweisung dieser Abnehmer verwendet. (60) Zwischen dem darauf folgenden Januar und März hielten die Erzeuger dann üblicherweise ein Treffen ab, bei dem die Ergebnisse der jährlichen Vertragsverhandlungen mit den drei großen Abnehmern überprüft und die auf dem Markt allgemein anwendbaren Preise besprochen wurden(17). (61) Die Teilnehmer trafen sich auch auf bilateraler Ebene, um die multilateralen Treffen vorzubereiten oder die Umsetzung der Vereinbarungen, z. B. in Bezug auf bestimmte Abnehmer, zu überprüfen. 2. DIE WESENTLICHEN MERKMALE DES KARTELLS GRUNDSÄTZE (62) Struktur, Organisation und der Betrieb des Kartells beruhten auf einer gemeinsamen Einschätzung des Marktes. Wie vorstehend erwähnt, erkannten die Erzeuger, dass der Markt in Europa hauptsächlich aus drei industriellen Nucleotid-Großabnehmern bestand: [...]*, [...]* (das [...]* in den 90er Jahren erworben hatte) und [...]*. Diese drei Unternehmen allein nahmen jährlich etwa 45-55 % der gesamten in Europa abgesetzten Nucleotidmengen ab. (63) Der Zweck der Kartelltreffen bestand darin, die allgemeinen Entwicklungen auf dem Nucleotidmarkt zu diskutieren, Informationen über Preise auszutauschen und die Aufteilung der jährlichen Nucleotidkaufverträge, die mit den drei industriellen Großabnehmern in der Gemeinschaft abgeschlossen wurden, zu besprechen. Bei den Treffen wurde auch darüber gesprochen, dass die Preise, zu denen die Nucleotide an diese drei Unternehmen verkauft wurden, auch als Richtschnur für die Festsetzung der Verkaufspreise für andere Abnehmer verwendet werden sollten(18). (64) Die japanischen Erzeuger erwarben als Teil der Vereinbarung in der Regel das Produkt der koreanischen Erzeuger, die sich als Gegenleistung dazu bereit erklärten, ihren Absatz auf bestimmte Märkte sowie auf bestimmte Abnehmer zu beschränken (sogenannte "Vereinbarung über Kompensationsgeschäfte"). Tatsächlich war Takeda für die Kompensationsgeschäfte mit Cheil zuständig, während Ajinomoto ähnliche Geschäfte mit Daesang unterhielt(19). (65) Die Grundsätze, auf denen das Kartell beruhte, kommen in Takedas Protokoll eines Treffens sehr klar zum Ausdruck. Bei diesem Treffen, das am 25. Juli 1997 zwischen Takeda und Ajinomoto stattfand(20), wurde der neue [...]* von Ajinomoto vorgestellt. Nach Takedas Aussage sei ihm erklärt worden, dass die regelmäßigen Treffen zwischen den Wettbewerbern auf a) die Aufrechterhaltung und Umgestaltung der internationalen Marktpreise b) die Achtung der gegenseitigen Märkte und c) die Zuweisung der Großabnehmer in Europa abzielten. a) Festsetzung der Preise (66) Die Kartellmitglieder vereinbarten die Umsetzung von "Mindestpreisen" und "Zielpreisen". Üblicherweise wurden die Preise für den Nucleotidverkauf an die drei großen europäischen Abnehmer festgesetzt; diese Preise verwendete man dann in der Regel für die Festsetzung der Absatzpreise für andere Abnehmer. Jedes Jahr wurde in Bezug auf die drei großen Abnehmer auch ein Zielpreis für das nächste Jahr besprochen(21) (siehe z. B. Randnummern 80, 87, 92, 94, 98, 108, 112-113, 118-120, 124, 127-129, 139-141). (67) Die Preise wurden in den meisten Fällen sowohl in USD als auch in DEM festgesetzt. Auf dem europäischen Markt wurde normalerweise die deutsche Mark als Leitwährung verwendet, die bei der Anbotlegung und Verrechnung an die nationalen Abnehmer in die entsprechende nationale Währung umgerechnet wurde. b) Zuweisung der Abnehmer (und Aufteilung des Marktes) (68) [...]* und [...]* wurden traditionell von Takeda beliefert, während [...]* traditionell von Ajinomoto bedient wurde(22). Laut Daesang habe zwischen Takeda und Ajinomoto eine Absprache bestanden, wonach die Parteien sich verpflichteten, nicht an die entsprechenden europäischen Abnehmer der anderen Partei zu liefern(23). (69) Um ihre Verkäufe an diese großen europäischen Nucleotidverbraucher zu schützen, schlossen Takeda und Ajinomoto auch Vereinbarungen mit ihren wichtigsten Wettbewerbern ab, wobei Takeda und Ajinomoto das Erzeugnis ihrer Wettbewerber kauften und diese als Gegenleistung ihren Absatz an die wichtigen europäischen Nucleotidverbraucher einschränkten(24). Cheil formuliert dies folgendermaßen(25), "Die japanischen Unternehmen (Takeda und Ajinomoto) sollten die Nucleotide von Cheil bzw. Miwon (Daesang) kaufen. Als Gegenleistung sollten die koreanischen Hersteller nicht an die 'großen 3' in Europa verkaufen und die für Japan bestimmte Absatzmenge beschränken" siehe z. B. Randnummern 78, 81, 84, 86, 100-102, 108, 111-112, 114, 116-117, 122-123. (70) Diese Kompensationsregelung, die sich logischerweise aus der Zuweisung der Abnehmer ergab, führte weltweit auch zu einer Aufteilung der Märkte, wie von Cheil bestätigt wird(26). Es wa

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.