Europäische Union

Beschluss (GASP) 2025/344 des Rates vom 18. Februar 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/3097 zur Unterstützung des umfassenden Programms für die Unterstützung der Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und konventioneller Munition in Südosteuropa

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Quellenkennung: 32025D0344. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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on Feuerwaffen wird verbessert und an internationale Standards angepasst, während die Kapazitäten für seine wirksame Durchführung und Überwachung verstärkt werden. 3.5.4.   Projektmaßnahmen 3.5.4.1. Maßnahme zur Unterstützung der Änderungen und Ergänzungen des Rechts- und Regulierungsrahmens, zur Aktualisierung der Standardarbeitsanweisungen für die Nutzung von Spürhunde-Kapazitäten sowie der Entwicklung eines Spürhunde-Masterplans für die Modernisierung dieser Fähigkeit. Die Maßnahme umfasst Folgendes: — Änderung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften im Einklang mit den bewährten europäischen Verfahren des Innenministeriums und der Polizei — Entwicklung eines Masterplans für die Modernisierung der Spürhunde-Fähigkeiten — Unterstützung der Arbeitsgruppen bei der Aktualisierung der Rechtsvorschriften und der strategischen Planung 3.5.4.2. Maßnahme im Zusammenhang mit verbesserten Schulungsmethoden und operativen Fähigkeiten für eine effizientere und wirksamere Prävention, Unterbindung und Ermittlung des Missbrauchs von SALW, Munition und Explosivstoffen und des unerlaubten Handels damit. Die Maßnahme umfasst Folgendes: — Entwicklung eines zur Verteilung bestimmten Schulungshandbuchs mit Übersetzung — Schulungen für das Personal des Innenministeriums in den einschlägigen Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen gemäß den bewährten Verfahren von Frontex und bewährten europäischen Verfahren für das Aufspüren von SALW und Munition 3.5.4.3. Maßnahme zur Verbesserung von Schulungsmethoden und Trainingsausrüstung sowie zur Aufrüstung von Infrastruktur und Logistikressourcen für eine effizientere und wirksamere Prävention, Unterbindung und Ermittlung des Missbrauchs von SALW, Munition und Explosivstoffen und des unerlaubten Handels damit. Die Maßnahme umfasst Folgendes: — Modernisierung der Hundezwinger- und der Büroinfrastruktur und des Perimeters für die Spürhunde im Hauptquartier der Spürhunde-Einheiten und an Grenzübergängen zur Unterstützung der Fähigkeiten der Spürhunde-Einheiten für das Aufspüren von SALW und Munition — Unterstützung bei der Verbesserung der sicheren Lagerung von Ausbildungsexemplaren, insbesondere von Explosivstoffen und Munition, SALW, Drogen und Bargeld — Beschaffung von Transportfahrzeugen für Spürhunde 3.5.4.4. Maßnahme im Zusammenhang mit der Unterstützung der Entwicklung des rechtlichen und institutionellen Rahmens für die Deaktivierung von Kleinwaffen und leichten Waffen, einschließlich Mechanismen für ihre wirksame Durchführung und Überwachung. Die Maßnahme umfasst Folgendes: — Unterstützung der Arbeitsgruppe für Änderungen und Ergänzungen der für die Deaktivierung geltenden Rechtsvorschriften — Erbringung von Dienstleistungen der europäischen Prüfstelle zur Beratung, Anleitung, Schulung und Zertifizierung der Fachleute für Infrastruktur und Deaktivierung — Organisation von Koordinierungssitzungen, die für den Informationsaustausch und die praktische Anleitung zur Entwicklung und Institutionalisierung der notwendigen personellen, ausbildungsbezogenen, technischen und infrastrukturellen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Durchführung und Überwachung der Deaktivierung von SALW erforderlich sind 3.5.4.5. Maßnahme zur Unterstützung der Entwicklung und Institutionalisierung der Fähigkeiten zur Deaktivierung von SALW. Die Maßnahme umfasst Folgendes: — Entwicklung von Infrastrukturkonzepten und der Beschaffung von Arbeiten zur Modernisierung von Einrichtungen und Verfahren zur Deaktivierung von SALW im Einklang mit den Empfehlungen der europäischen SALW-Prüfstelle — Beschaffung von Ausrüstung und Material, die für die ordnungsgemäße Deaktivierung erforderlich sind 3.5.4.6. Maßnahme zur Unterstützung der Ausarbeitung eines Schulungshandbuchs über die Deaktivierung von SALW und das Anbieten von nationalen und internationalen Schulungen für die Ausführenden vor Ort. Die Maßnahme umfasst Folgendes: — Organisation von Fachschulungen, die von der europäischen Prüfstelle für Büchsenmacher und Inspektoren durchgeführt werden — Zertifizierung von Büchsenmachern und Inspektoren für die Deaktivierung, durchgeführt von der europäischen Prüfstelle — Ausarbeitung eines Schulungshandbuchs über Rechtsvorschriften über die Deaktivierung von SALW 3.6.   Projektkomponente 6: Bewältigung der Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit dem unerlaubten Besitz und dem Missbrauch von SALW sowie dem unerlaubten Handel damit in Serbien 3.6.1.   Projektziel Verringerung der Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit in unerlaubtem Besitz befindlichen SALW, dem Missbrauch legaler SALW und dem unerlaubten Handel mit SALW in Serbien. 3.6.2.   Projektbeschreibung Das Projekt wurde nach dem Unterstützungsersuchen des serbischen Innenministeriums von 2019 entwickelt, um die Herausforderungen der unkontrollierten Verbreitung und des unerlaubten Besitzes von SALW zu bewältigen, die für die Sicherheit in Serbien eine große Bedrohung darstellen. Diese Herausforderungen ebnen der Gewalt, der Bedrohung und dem Terrorismus den Weg und tragen so zur Ausbreitung von Kriminalität und schwerer organisierter Kriminalität bei. Darüber hinaus wirken sie sich negativ auf vertrauensbildende Maßnahmen im Land aus und stellen auch im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt eine Bedrohung dar. Die OSZE hat den folgenden Bedarf für die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW festgestellt: a) Stärkung der Spürhunde-Fähigkeiten des Innenministeriums zum Aufspüren von Waffen und Explosivstoffen, durch i) Schaffung des erforderlichen Rechtsrahmens, ii) Bewertung und Entwicklung von Kapazitäten und iii) Beschaffung von Spezialausrüstung und Aufbau der Infrastruktur, b) Änderungen des Gesetzes über Waffen und Munition sowie des Regelwerks über die Deaktivierung von Waffen durch a) Bewertung der Kapazitäten und technischen Möglichkeiten und b) fachliche Unterstützung bei der Erstellung des Regelwerks. Begünstigte des Projekts sind neben der Bevölkerung Serbiens das Innenministerium, die Polizei und die serbische SALW-Prüfstelle in Kragujevac. 3.6.3.   Voraussichtliche Projektergebnisse Projektergebnis 1: Verbesserung des Rechtsrahmens für die Deaktivierung und seine Anpassung an internationale Standards und bewährte Verfahren. Projektergebnis 2: Verstärkung der Spürhunde-Fähigkeiten des Innenministeriums zum Aufspüren von SALW, Munition und Explosivstoffen im Einklang mit den Menschenrechtsstandards. 3.6.4.   Projektmaßnahmen 3.6.4.1. Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Rechtsrahmen für die Deaktivierung werden verbessert und an internationale Standards und bewährte Verfahren angepasst. Die Maßnahme umfasst Folgendes: — Fachliche Beratung für die Arbeitsgruppensitzungen über die Deaktivierung durch eine europäische SALW-Prüfstelle — Internationale Zertifizierung der für die Deaktivierung geltenden Rechtsvorschriften durch die europäische SALW-Prüfstelle — Bereitstellung der für die Deaktivierung nötigen Infrastruktur und Maschinen — Durchführung von Schulungen über die Deaktivierung und deren Überwachung durch die europäische SALW-Prüfstelle 3.6.4.2. Maßnahmen im Zusammenhang mit den Spürhunde-Fähigkeiten des Innenministeriums zum Aufspüren von SALW, Munition und Explosivstoffen gemäß Menschenrechtsstandards. Die Maßnahme umfasst Folgendes: — Beschaffung und Lieferung von Bauarbeiten, Ausrüstung und Fahrzeugen für Spürhunde-Einheiten — Kapazitätsaufbau für die Nutzung und den Einsatz von Spürhunde-Einheiten zur Verhütung und Ermittlung des unerlaubten Handels mit SALW, Munition und Explosivstoffen durch unterstützende Beratung, ein Austauschprogramm und die Entwicklung von Schulungsmethoden — Schulungsprogramm über die Frontex-Methodik für das Aufspüren von SALW und Munition — Veranstaltung eines Schulungsprogramms über europäische bewährte Verfahren für das Aufspüren von SALW und Munition 3.7.   Projektkomponente 7: Verstärkung der OSZE-Maßnahmen zur Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung und von Lagerbeständen konventioneller Munition (SCA) – Phase 3 3.7.1.   Projektziel Unterstützung der Teilnehmerstaaten beim Aufbau von Vertrauen und bei der Stärkung der Sicherheit sowie bei der Reaktion auf politische und sicherheitspolitische Entwicklungen im OSZE-Raum und bei der Gewährleistung einer wirksamen Zusammenarbeit mit externen Interessenträgern. 3.7.2.   Projektbeschreibung Das Projekt wurde zur Unterstützung der OSZE-Teilnehmerstaaten entwickelt, damit diese ihre Zusagen zur Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von SALW/SCA besser planen, umsetzen und – falls erforderlich – verstärken können. Dieses Projekt ist Teil eines abgestuften Ansatzes zur kontinuierlichen und detaillierten Analyse der Bedrohung und des Risikos der Verbreitung und des unerlaubten Handels mit SALW/SCA, zum Überblick über die Bedürfnisse und Erfordernisse und zu Prognosen darüber sowie zum Einsatz praktischer Instrumente im Bereich SALW und SCA. Diese Grundlage ist von entscheidender Bedeutung für alle Akteure, die daran interessiert sind, den normativen Rahmen voranzubringen, den Unterstützungsmechanismus zu stärken sowie den Bedarf an technischer Hilfe und entsprechende Anträge zu ermitteln. Der Einsatz, der Missbrauch und die Auswirkungen von SALW und SCA betreffen Frauen und Männer, Mädchen und Jungen unterschiedlich. Um diese unterschiedlichen Auswirkungen zu bewältigen, müssen Hilfsprojekte so konzipiert und durchgeführt werden, dass die sehr unterschiedlichen Auswirkungen von SALW auf die Geschlechter berücksichtigt werden und die Gleichstellung der Geschlechter gefördert wird. Dieses Projekt unterstützt politische und praktische Beratung darüber, wie solche gezielten Maßnahmen im Rahmen von OSZE-Projekten zur praktischen Unterstützung im Bereich SALW und SCA entwickelt und durchgeführt werden können. 3.7.3.   Voraussichtliches Projektergebnis Projektergebnis 1: Verbesserung der Kapazität der OSZE-Teilnehmerstaaten, der OSZE-Exekutivstrukturen und deren Feldmissionen, um angemessen auf das Problem der Verbreitung und Kontrolle von SALW/SCA in jeder Phase ihres Lebenszyklus angemessen zu reagieren. Projektergebnis 2: Steigerung der Nutzung des SALW-Portals und von Wissensprodukten und -instrumenten, um die Überwachung, den Überblick und die Umsetzung von Projekten zur praktischen Unterstützung von SALW/SCA zu fördern. 3.7.4.   Projektmaßnahmen 3.7.4.1. Beratung und Unterstützung der anfordernden OSZE-Teilnehmerstaaten, um den Unterstützungsmechanismus wirksamen zu nutzen. Die Maßnahme umfasst Folgendes: — Jährlich durchgeführte gezielte Besuche und Outreach-Veranstaltungen für jene Teilnehmerstaaten, die um Unterstützung ansuchen, um ihre spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen im Bereich SALW und SCA zu bewerten und/oder zu aktualisieren — Entwicklung nationaler strategischer Dokumente und Aktionspläne zur SALW-Kontrolle im Einklang mit den OSZE-Standards und anderen einschlägigen internationalen Standards 3.7.4.2. Bereitstellung maßgeschneiderter Unterstützung für die rechtzeitige und wirksame Beschlussfassung und die Planung der Ressourcenverteilung für den SALW/SCA-Unterstützungsmechanismus für jene OSZE-Staaten, die Unterstützung leisten. Die Maßnahme umfasst Folgendes: — Organisation regelmäßiger/jährlicher Geberkonsultationen in Wien, den Hauptstädten der Teilnehmerstaaten oder über Online-Plattformen, um einen Überblick über die Wirkung und Ergebnisse der Hilfsprojekte zu gewähren. 3.7.4.3. Förderung der Nutzung, der Funktionen und der Inhalte des SALW-Portals. Die Maßnahme umfasst Folgendes: — Organisation von Sensibilisierungsveranstaltungen zur Förderung der Nutzung, der Funktionen und der verfügbaren Inhalte des SALW-Portals 3.7.4.4. Entwicklung von SALW-Fachschulungen und deren Eingliederung in das SALW-Portal. Die Maßnahme umfasst Folgendes: — Hochladen von Online-Schulungen zu SALW-spezifischen Themen in das Portal 3.7.4.5. Gewährleistung des reibungslosen Betriebs und der laufenden Unterstützung des SALW-Portals. Die Maßnahme umfasst Folgendes: — Einführung neuer Inhalte, die von den Nutzern vorgeschlagen werden, um die Funktionen des Portals zu optimieren 4.   Geschlechterperspektive Die Gleichstellungsfrage wurde in allen Phasen der Gestaltung, Ausarbeitung und Umsetzung der Projekte durchgängig berücksichtigt. Als wichtigster Grundsatz galt, dass der Einsatz, der Missbrauch und die Auswirkungen von SALW und konventioneller Munition Frauen und Männer, Mädchen und Jungen unterschiedlich betreffen. Um diese Auswirkungen zu bewältigen, wird diese Maßnahme die Einbeziehung von Frauen in Beschlussfassungsprozesse sowie in die Durchführung der SALW-Kontrolle fördern. Die durchgängige Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Bedürfnisse wurde jeweils an den besonderen Kontext und die geplante Art der Unterstützung für die Projekte angepasst und beruhte auf einer Situationsanalyse, bei der den Geschlechterperspektiven Rechnung getragen wurde. Der „Geschlechtergleichstellungsmarker“ der OSZE wurde bei der Konzeption der Projekte, aber auch bei der Überwachung der Fortschritte der Umsetzung des Gendermainstreaming im Projektmanagementzyklus angewandt. Bei jedem in dieser Maßnahme enthaltenen Projekte ist die Gleichstellung der Geschlechter ein wichtiges Ziel oder wird durchgängig berücksichtigt. 5.   Begünstigte Unmittelbar Begünstigte der Maßnahme werden die für die Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW und konventioneller Munition zuständigen Behörden in Südosteuropa sein. Dabei handelt es sich in erster Linie um folgende Behörden: die Innenministerien und Strafverfolgungsbehörden sowie die Polizei. Mittelbar Begünstigter der Maßnahme ist die Bevölkerung der Länder in Südosteuropa und ihren europäischen Nachbarländern, die durch den Einsatz unerlaubter SALW und konventioneller Munition bei kriminellen Aktivitäten, Terrorismus und deren gewalttätigem Missbrauch gefährdet ist. Die EU und die beauftragten Behörden ihrer Mitgliedstaaten werden ebenfalls mittelbar Begünstigte sein, da ihnen verstärkte Kontrollkapazitäten für SALW und zugehörige Munition in Südosteuropa zugutekommen, unter anderem durch einen besseren Informationsaustausch sowie Koordinierungs- und Kooperationsmaßnahmen wie Risikoermittlung, Ermittlung und Rückverfolgung, Aufspüren und Beschlagnahme von unerlaubten SALW und zugehöriger Munition. 6.   Außenwirkung der Union Die OSZE ergreift alle zweckdienlichen Maßnahmen, um allgemein bekannt zu machen, dass die Europäische Union die Maßnahme im jeweiligen südosteuropäischen Land und Gebiet finanziert hat. Diese Maßnahmen werden im Einklang mit den Leitlinien der Kommission für die Kommunikation und die Sichtbarkeit des auswärtigen Handelns der Europäischen Union durchgeführt. Die OSZE wird somit durch entsprechende Imagepflege und Öffentlichkeitsarbeit dafür sorgen, dass der Beitrag der Union in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, und dabei die Rolle der Union herausstellen, die Transparenz ihres Handelns gewährleisten und der Öffentlichkeit vermitteln, warum der Beschluss gefasst wurde und warum und mit welchem Ergebnis er von der Union unterstützt wird. In den Materialien, die im Zuge des Projekts erstellt werden, wird die Flagge der Union entsprechend den Leitlinien der Europäischen Union für die korrekte Verwendung und Abbildung dieser Flagge an gut sichtbarer Stelle eingefügt. Da die beabsichtigten Tätigkeiten nach ihrer Art und Tragweite stark variieren, wird eine ganze Bandbreite von Werbeinstrumenten eingesetzt, die auch Folgendes einschließen: traditionelle Medien, Websites, soziale Medien und Informations- und Werbematerial wie etwa Infografiken, Prospekte, Newsletters, Pressemitteilungen und gegebenenfalls weitere Instrumente. Im Rahmen jedes Projekts in Auftrag gegebene Veröffentlichungen, öffentliche Veranstaltungen, Kampagnen, Ausrüstungslieferungen und Bauarbeiten werden entsprechend sichtbar gekennzeichnet. Um die Wirkung der Sensibilisierung der verschiedenen Länder und Gebiete und ihrer Bevölkerung, der internationalen Gemeinschaft sowie lokaler und internationaler Medien noch zu verstärken, wird jede der Zielgruppen des Projekts zielgruppengerecht angesprochen. 7.   Dauer Die Gesamtlaufzeit dieser Maßnahme beträgt voraussichtlich 36 Monate. 8.   Für die technische Durchführung zuständige Stelle Mit der technischen Durchführung dieses Programms werden das Konfliktpräventionszentrum des OSZE-Sekretariats / die Unterstützungseinheit des Forums für Sicherheitskooperation und sechs OSZE-Feldmissionen in Südosteuropa betraut; ersteres ist auch für die Koordinierung zuständig. 9.   Lenkungsausschuss Der Lenkungsausschuss für diese Maßnahme setzt sich aus Vertretern des Hohen Vertreters, den EU-Delegationen in den jeweiligen Ländern und Gebieten Südosteuropas, dem Konfliktpräventionszentrum des OSZE-Sekretariats / der Unterstützungseinheit des Forums für Sicherheitskooperation und sechs OSZE-Feldmissionen in Südosteuropa zusammen. Die durchführende Stelle wird mit Unterstützung des Lenkungsausschusses sicherstellen, dass das Projekt in Abstimmung mit anderweitiger einschlägiger Unterstützung der EU für Länder und Gebiete in Südosteuropa durchgeführt wird. Der Lenkungsausschuss wird regelmäßig Vertreter der Partnerländer und -gebiete Südosteuropas einladen. Der Lenkungsausschuss kann auch Vertreter von Einrichtungen einladen, die an Projekten in Südosteuropa beteiligt sind, die ein ähnliches oder damit zusammenhängendes Ziel verfolgen. Der Lenkungsausschuss überprüft die Durchführung dieses Beschlusses in regelmäßigen Abständen, mindestens aber einmal pro Halbjahr, wobei er auch elektronische Kommunikationsmittel einsetzt. (1)  Europäische Kommission, EU-Strategie für eine Sicherheitsunion, COM(2020) 605 final, 24. Juli 2020. (2)  Europäische Kommission, EU-Aktionsplan gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen (2020-2025) und Anhänge, COM(2020) 608 final, 24. Juli 2020. (3)  Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC), Regional-Roadmap-for-a-sustainable-solution-to-the.pdf (seesac.org). (4)  Anträge wurden gestellt vom Innenministerium Albaniens, dem Ministerium für Sicherheit von Bosnien und Herzegowina, dem Innenministerium der Republik Nordmazedonien, dem Verteidigungsministerium Montenegros und dem Innenministerium Serbiens. Aufgrund des Status von Kosovo gelten die Beschränkungen und Anforderungen des förmlichen Verfahrens dort nicht für potenzielle Projekte. Daher werden unter der Leitung der OSZE-Mission im Kosovo (OMIK) maßgeschneiderte Projekte und Tätigkeiten zur Unterstützung der kosovarischen Polizei durchgeführt. Jedes Hilfeersuchen wurde geprüft und anschließend einer angemessenen Bedarfsermittlung unterzogen. (5)  Der Fahrplan wurde von den Behörden des Westbalkans mit technischer Unterstützung der SEESAC unter der Schirmherrschaft Frankreichs und Deutschlands und in Absprache mit der EU sowie allen anderen zuständigen Akteuren ausgearbeitet und auf dem Gipfeltreffen EU-Westbalkan am 10. Juli 2018 in London angenommen. (6)  Im vorliegenden Text sind alle Bezugnahmen auf das Kosovo, sei es das Gebiet, die Einrichtungen oder die Bevölkerung, als in voller Übereinstimmung mit der Resolution 1244 des Sicherheitsrates der VN zu verstehen. ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/344/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.