Europäische Union

2008/137/EG: Entscheidung der Kommission vom 7. März 2007 — Staatliche Beihilfe Nr. C 10/06 (ex N555/05) — Cyprus Airways Public Ltd. — Umstrukturierungsplan (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2007)300) (Text mit Bedeutung für den EWR)

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22.2.2008    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 49/25 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 7. März 2007 Staatliche Beihilfe Nr. C 10/06 (ex N555/05) — Cyprus Airways Public Ltd. — Umstrukturierungsplan (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2007) 300) (Nur der griechische Text ist verbindlich) (Text mit Bedeutung für den EWR) (2008/137/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 88 Absatz 2, erster Unterabsatz gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a), nach Aufforderung der Beteiligten zur Äußerung gemäß den genannten Artikeln (1), in Erwägung nachstehender Gründe: I.   VERFAHREN (1) Am 3. Mai 2005 beschloss die Kommission die Genehmigung einer Rettungsbeihilfe (N 69/2005) für Cyprus Airways Public Ltd. (Beschluss 2005/1322). (2) Mit einem undatierten Schreiben, das bei der Kommission am 9. November 2005 (GD TREN A/28405) registriert wurde, übermittelten die zyprischen Behörden der Kommission in Einklang mit Artikel 88 Absatz 3 EG-Vertrag und mit ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit der vorstehend genannten Rettungsbeihilfe einen Umstrukturierungsplan für Cyprus Airways Public Ltd. Am 14. November 2005 registrierte das Generalsekretariat der Kommission die Anmeldung der Beihilfe unter dem Aktenzeichen SG(05)A10041 und teilte der Beihilfesache die Nummer N 555/2005 zu. (3) Am 18. November 2005 (D(05)125084) ersuchte die Kommission die zyprischen Behörden um weitere Auskünfte. Die zyprischen Behörden folgten dieser Aufforderung mit Schreiben vom 23. Januar 2006, das am 24. Januar 2006 (Aktenzeichen GD TREN A/11819) registriert wurde. Am 14. Dezember 2005 fand in Brüssel eine Sitzung zwischen Vertretern der Republik Zypern und der Kommission statt. Anschließend fand am 30. Januar 2006 in Brüssel eine Sitzung auf hoher Ebene statt, um die Forschritte in dieser Sache zu erörtern. (4) Mit Schreiben vom 23. März 2006 (SG-Greffe (2006) D/201246) hat die Kommission Zypern ihren Beschluss vom 22. März 2006 mitgeteilt, das Verfahren nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag einzuleiten. Das Verfahren wurde unter der Nummer C 10/2004 registriert. (5) Der Beschluss der Kommission über die Einleitung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht (2). Die Kommission hat die Beteiligten zur Äußerung zu der betreffenden Angelegenheit aufgefordert. Mit Schreiben vom 20. April 2006 hat Zypern der Kommission seine Stellungnahme hierzu zugeleitet. (6) Innerhalb der in der Bekanntgabe der Einleitung des Verfahrens vorgesehenen Frist hat die Kommission eine Stellungnahme eines Beteiligten erhalten und an Zypern weitergeleitet (D(2006) 213376). Die Bemerkungen Zyperns hierzu wurden der Kommission am 28. Juli 2006 zugeleitet (und am 1. August 2006 unter dem Aktenzeichen A/28810 registriert). Mit Fax vom 19. Dezember 2006 (am 31. Dezember 2006 unter dem Aktenzeichen A/40766 registriert) übermittelten die zyprischen Behörden weitere Auskünfte. Am 28. Februar 2007 erhielt die Kommission ein weiteres Fax mit zusätzlichen Klarstellungen und Zusagen. II.   DER SACHVERHALT (7) Cyprus Airways Public Ltd. wurde 1947 als staatliche Gesellschaft gegründet. Ihre Tätigkeit erstreckt sich im Wesentlichen auf die Beförderung von Fluggästen und Luftfracht sowie sonstige für Luftfahrtunternehmen übliche Dienste. Hauptaktionär der Gesellschaft ist die zyprische Regierung (69,62 %), während sich die übrigen Aktien im Besitz von etwa 4 200 kleinen Privatanlegern befinden. (8) Cyprus Airways Public Ltd. (im Folgenden „Cyprus Airways“) ist Teil der Cyprus Airways Gruppe (im Folgenden „die Gruppe“). (9) Cyprus Airways führt gegenwärtig Linienflüge zu Reisezielen in Europa und im Nahen Osten durch und unterhält eine Flotte von 11 Flugzeugen: zwei Airbus A319 wurden 2002 geliefert und befinden sich im Besitz von Cyprus Airways; sieben A320-200 wurden in der Zeit von Mai 1989 bis März 1993 geliefert und befinden sich ebenfalls im Besitz von Cyprus Airways; eine dieser Maschinen war zuvor mit Besatzung an Eurocypria vermietet worden (Wet lease), sowie zwei A330/200, die 2002 und 2003 geliefert wurden (Leasing). (10) Zum Zeitpunkt der Vorlage des Umstrukturierungsplans umfasste die Gruppe folgende weitere Gesellschaften, die sich alle zu 100 % im Besitz von Cyprus Airways Public Ltd. befanden: Eurocypria Airlines (11) Diese Gesellschaft (im Folgenden „Eurocypria“) führt Charterflüge von über 50 europäischen Flughäfen durch und unterhält eine Flotte von fünf Flugzeugen: vier geleaste Boeing 737-800, die in der Zeit zwischen Februar und April 2003 erworben wurde und jeweils eine Kapazität von 189 Fluggästen aufweisen, sowie einen Airbus A320, der von Cyprus Airways mit Besatzung gemietet wird (Wet lease) (A320). Hellas Jet S.A. (12) Hellas Jet S.A. (im Folgenden „HellasJet“) wurde am 1. Juli 2002 in Athen gegründet und nahm am 24. Juni 2004 den Flugbetrieb auf. HellasJet war als neue von Athen aus operierende europäische Fluggesellschaft konzipiert und unterhielt eine Flotte von drei geleasten Airbus A320, deren Basis der internationale Flughafen Athen war. Allerdings wurde der Geschäftsplan nicht eingehalten, und der Linienflugbetrieb wurde im Mai 2005 eingestellt. Somit fügte dieses Unternehmen der Gruppe ab Juni 2005 einen finanziellen Schaden von insgesamt rund 29,5 Mio. CYP (51,4 Mio. EUR) zu. Zenon National Distribution Centre Ltd. (13) Diese Tochtergesellschaft (im Folgenden „Zenon“) bietet Dienstleistungen für zyprische Reisebüros in Form von elektronischen Informationsanwendungen an, mit denen Reisebüros die Flüge buchen, Flugtickets ausstellen und Hotelzimmer und Mietwagen reservieren können. Cyprus Airways (Duty Free Shops) Ltd. (14) Dieses Unternehmen nahm 1996 mit der Geschäftsübernahme der Duty Free Shops der Flughäfen Larnaca und Paphos seine Tätigkeit auf. Zum Zeitpunkt der Vorlage des Umstrukturierungsplans war bereits geplant, dass die Duty Free Shops der Flughäfen Larnaca und Paphos von dem neuen Flughafenkonzessionär übernommen werden und dann nicht mehr zur Gruppe gehören. Dies ist im Juni 2006 geschehen. III.   DIE EINLEITUNG DES VERFAHRENS (15) Der Beschluss der Kommission über die Einleitung des Verfahrens nach Artikel 88 Absatz 2 gründete sich auf eine Reihe von Fragen, die sich bei der Prüfung des U mstrukturierungsplans ergaben. So hegt die Kommission beispielsweise Zweifel, ob der Plan mit dem geltenden Gemeinschaftsrecht, d. h. den 2004 verabschiedeten Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (3) (im Folgenden „RuU-Leitlinien“), vereinbar ist. Langfristiges Darlehen von 55 Mio. CYP (96 Mio. EUR) und kostensenkende Maßnahmen (16) Den Kernpunkt des Umstrukturierungsplans bildet ein Darlehen zu handelsüblichen Bedingungen mit einer Laufzeit von zehn Jahren, für das die zyprische Regierung eine Bürgschaft geleistet hat. Es ist in erster Linie für die Rückzahlung eines kurzfristigen Darlehens über 30 Mio. CYP (51 Mio. EUR) bestimmt, das nach der Genehmigung der Rettungsbeihilfe im Mai 2005 aufgenommen wurde. Die übrigen Mittel werden für die Umstrukturierung der Fluggesellschaft genutzt. (17) In den ersten 24 Monaten sieht der Umstrukturierungsplan hauptsächlich Kostensenkungen und eine gezielte Steigerung der Einnahmen vor. Nach Schätzungen der Regierung und der Unternehmensleitung müssen die Gesamtkosten um 13 % verringert werden. Dazu sollen rund 20 % der Stellen abgebaut und die Gehälter der im Unternehmen verbleibenden Mitarbeiter um durchschnittlich 15 % gekürzt werden. Das bedeutet, dass bei einer Belegschaft von 1 840 Beschäftigten im Zuge der Umstrukturierung zum 1. September 2005 385 Stellen wegfallen sollten. Dieser Arbeitsplatzabbau sollte zu jährlichen Einsparungen von rund 7 Mio. CYP (12 Mio. EUR) führen. Weitere rund 4,6 Mio. CYP (8 Mio. EUR) sollen bei den laufenden Personalkosten eingespart werden. (18) Die Kommission äußerte Zweifel daran, dass durch den Plan die langfristige Existenzfähigkeit des Unternehmens schnellstmöglich wiederhergestellt werden könnte, ohne dass künftig weitere Hilfsmaßnahmen nötig würden. Sie wies ferner darauf hin, dass sie nicht über ausreichende Informationen verfüge, um beurteilen können, ob das im Umstrukturierungsplan vorgesehene Beihilfeelement auf das notwendige Mindestmaß begrenzt wurde. Außerdem bezweifelte die Kommission die Notwendigkeit einer langfristigen Darlehens mit einer Laufzeit von zehn Jahren. Anhand der ihr vorliegenden Informationen kann sich die Kommission kein Bild davon machen, ob die Finanzplanung solide ist und inwieweit die ihr zugrunde liegenden Annahmen zutreffend sind. Daher sei sie sehr daran interessiert, die Meinung der Wettbewerber von Cyprus Airways zu diesem Plan zu erfahren. Verkauf von Eurocypria (19) Der Umstrukturierungsplan sah ferner den Verkauf der Chartergesellschaft Eurocypria an die Regierung zu einem Preis vor, der von einem unabhängigen Sachverständigen ermittelt werden sollte. Der ursprüngliche Schätzpreis lag bei 15 Mio. CYP (26 Mio. EUR). Eurocypria sollte demnach aus dem Mutterkonzern Cyprus Airways herausgelöst und als vollkommen selbständiges Unternehmen betrieben werden. Der Erlös dieses Verkaufs (der von der Regierung an Cyprus Airways fließt) sollte dann von der Fluggesellschaft für ihre Umstrukturierung eingesetzt werden. Die Kommission äußerte Bedanken hinsichtlich dieses Verkaufs und der Ermittlung des Verkaufspreises. Sollte es sich bei dem für Eurocypria gezahlten Preis nicht um einen Marktpreis handeln, so müsste die entsprechende Summe als staatliche Beihilfe betrachtet werden. Kapitalerhöhung (20) Als weiterer Bestandteil des Umstrukturierungsplans war vorgesehen, 18 Monate nach Beginn der Umstrukturierung eine Kapitalerhöhung um 14 Mio. CYP (24 Mio. EUR) vorzunehmen. An dieser Maßnahme werden sich alle Anteilseigner (der Staat wie auch die privaten Aktionäre) proportional zu ihrem Aktienanteil beteiligen. Der Staat wird dafür 9,8 Mio. CYP (17 Mio. EUR) aufbringen, während sich der Beitrag der Privatanleger auf rund 4,2 Mio. CYP (7,3 Mio. EUR) belaufen wird. In ihrem Beschluss über die Einleitung des Verfahrens wies die Kommission darauf hin, dass sie nicht ausschließen könne, dass die Beteiligung des Staates an dieser Kapitalerhöhung eine staatliche Beihilfe darstellen würde. Ausgleichsmaßnahmen (21) Die Kommission äußerte ferner Zweifel daran, dass die im Umstrukturierungsplan vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen ausreichen, um die beihilfebedingte Marktverzerrung auszugleichen. Der Plan beinhaltete nur einen relativ geringfügigen Abbau der Flotte und des Streckennetzes von Cyprus Airways. Die Chartertochter Eurocypria sollte verkauft, eine weitere Tochtergesellschaft — HellasJet — abgewickelt und deren drei Flugzeuge abgegeben werden. Die Kommission äußerte insbesondere Bedenken dahingehend, dass Eurocypria an den Hauptaktionär von Cyprus Airways verkauf wird. Zu dieser Frage forderte die Kommission die Wettbewerber von Cyprus Airways zur Meinungsäußerung auf. Eigenbeitrag (22) Bei einem Unternehmen der Größe von Cyprus Airways sollte die Höhe des Eigenbeitrags zu den Umstrukturierungskosten normalerweise bei etwa 50 % liegen. Die Kommission äußerte Bedenken hinsichtlich der Höhe des Eigenbeitrags und der Frage, was in diesem Zusammenhang überhaupt als Eigenbeitrag betrachtet werden kann. IV.   IM RAHMEN DES VERFAHRENS ÜBERMITTELTE STELLUNGNAHMEN Erste Bemerkungen der zyprischen Behörden (23) In ihrer Antwort auf die Mitteilung über die Einleitung des Verfahrens versuchten die zyprischen Behörden, einige von der Kommission aufgeworfene Fragen zu klären. Langfristiges Darlehen von 55 Mio. CYP (96 Mio. EUR) und kostensenkende Maßnahmen (24) In Bezug auf die Frage der Wiederherstellung der langfristigen Existenzfähigkeit von Cyprus Airways sieht der Umstrukturierungsplan vor, dass sich die (aus dem langfristigen Darlehen über 55 Mio. CYP und dem Erlös aus dem Verkauf von Eurocypria finanzierten) Umstrukturierungskosten wie folgt aufschlüsseln: Zeitraum Betrag (in Mio. CYP) Verwendung 2006 30 Rückzahlung der Rettungsbeihilfe 2006 10,6 Entlassungsabfindungen 2006 2 Sonstige Kosten im Zusammenhang mit den Entlassungen 2006-2008 5 Betriebskapital für Cyprus Airways 2006-2008 13,5 Angekündigte Investitionen 2006-2010 10 Ausgleich von Cashflow-Defiziten Insgesamt 71,1   (25) Hinsichtlich des künftigen Betriebs des Unternehmens haben sowohl die zyprischen Behörden als auch die Fluggesellschaft eingeräumt, dass das strategische und betriebliche Modell, nach dem Cyprus Airways in der Vergangenheit operiert hat, im heutigen Wettbewerbsumfeld des Unternehmens nicht mehr haltbar ist. Der grundlegende Fehler liegt in der Tatsache begründet, dass Cyprus Airways auf dem Kostenniveau einer Fluggesellschaft mit umfassendem Streckennetz arbeitet, während der liberalisierte und im Wesentlichen von Urlaubsfliegern dominierte Markt Zypern nur ein Einnahmenniveau in der Größenordnung der Charter- und/oder Billigfluggesellschaften zuließe, die die eigentlichen Konkurrenten von Cyprus Airways darstellen. (26) Im gegenwärtigen Geschäftsumfeld und angesichts der vollständigen Liberalisierung des Luftverkehrsmarktes in Zypern verfügt Cyprus Airways nur über begrenzte Wachstumschancen und Möglichkeiten zur Steigerung ihrer Einnahmen. Selbst das prophezeite Wachstum des Luftverkehrsmarktes von über 4 % wäre für Cyprus Airways nicht ausreichend, um diese schwierige Lage aus eigener Kraft zu überwinden. Daher hat das Unternehmen eine tief greifende Umstrukturierung eingeleitet, bei der eine drastische Kostensenkung unvermeidlich ist. (27) Im Umstrukturierungsplan legt das Unternehmen die Annahme zugrunde, dass die Gesamtkosten um 13 % verringert werden müssen. Dies sollte über eine Senkung des Personalbestands um rund 20 % und gleichzeitig Gehaltskürzungen um durchschnittlich 15 % erreicht werden. (28) Zusätzlich zu diesen kostensenkenden Maßnahmen muss das Unternehmen weitere Elemente des Umstrukturierungsplans umsetzen. Diese Maßnahmen sind bereits eingeleitet worden, was in dieser frühen Phase für die langfristige Existenzfähigkeit des Unternehmens spricht. Jetzt geht es für das Unternehmen darum, sich so neu aufzustellen, dass es ohne weitere Subventionen oder Beihilfen überleben und mittelfristig eine akzeptable Rentabilität des investierten Kapitals (ROI) erzielen kann. Für 2007 ist eine zweite Runde kostensenkender Maßnahmen geplant, die schwerpunktmäßig auf Outsourcing und branchenspezifische Best-Practice-Verfahren ausgerichtet ist. Cyprus Airways Gewinn- und Verlustrechnung (Vorausschau)  (*1) 000 CYP   2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Erträge insgesamt […] […] […] […] […] […] […] Aufwendungen insgesamt […] […] […] […] […] […] […] Betriebsergebnis […] […] […] […] […] […] […] Gewinn (Verlust) vor Steuer […] […] […] […] […] […] […] (29) Die zukünftige Sanierung der Fluggesellschaft basiert auf der Konsolidierung des aus diesen Kostensenkungen erwachsenden Nutzens und einem stetigen Wachstum. In dieser Hinsicht sieht der Umstrukturierungsplan für den Zeitraum 2004-2010 folgende Entwicklung des Passagierverkehrsaufkommens vor: Cyprus Airways Entwicklung des Passagierverkehrsaufkommens (Vorausschau)  (*1)   2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Gesamtverkehrsaufkommen Zypern (Mio.) […] […] […] […] […] […] […] Verkehrsaufkommen CY (Mio.) […] […] […] […] […] […] […] Marktanteil CY […] […] […] […] […] […] […] Verkauf von Eurocypria (30) In Bezug auf den Verkauf von Eurocypria stellte die Regierung klar, dass sie zusätzlich zu der Evaluierung, die PriceWaterhouseCoopers im Auftrag von Cyprus Airways zur Ermittlung eines Marktpreises für Eurocypria durchgeführt hat, bei HSBC eine zweite Evaluierung in Auftrag gegeben hat, mit der ein Verkaufspreis anhand einer etablierten und akzeptierten Methodik ermittelt werden sollte. Der Verkauf von Eurocypria an den zyprischen Staat würde daher zu marktüblichen Bedingungen erfolgen. (31) PWC hat auf der Grundlage der Kapitalwertmethode (Discounted Cashflow — DCF) eine Bewertung des Unternehmens vorgenommen und die dabei zugrunde gelegten Bewertungskennziffern mit dem Marktansatz abgeglichen. Dabei wurden auch Käufe und Verkäufe vergleichbarer Unternehmen derselben Branche berücksichtigt. (32) PWC zufolge ergeben sich die Einnahmen des Unternehmens aus dem Verkauf von Sitzplatzkapazitäten an Reiseveranstalter. 2005 belief sich das Passagieraufkommen auf 662 561 und wird sich für 2006 voraussichtlich auf 829 092 erhöhen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass für die für 2006 veranschlagten Einnahmen bereits Verträge vorliegen. Bei den Betriebsaufwendungen für 2005 handelte es sich im Wesentlichen um Treibstoffkosten (30 %), Leasing-Gebühren für die Flugzeuge (22 %), Flughafen- und Streckengebühren, Kosten für die Besatzung (11,5 %) und Wartungs-/Reparaturkosten (9,5 %). Wichtigste Ertragsdaten   2004 (4) 2005 (5) G 2006 (6) S 2007S 2008S 2009S Durchgeführte Flüge insgesamt […] (*2) […] […] […] […] […] Beförderte Passagiere […] […] […] […] […] […] Einnahmen insgesamt (000 CYP) […] […] […] […] […] […] Bruttoergebnis (000 CYP) […] […] […] […] […] […] Betriebsgewinn (-verlust) (000 CYP) […] […] […] […] […] […] Gewinn (Verlust) vor Steuern (000 CYP) […] […] […] […] […] […] (33) Für das Geschäftsjahr 2005 veranschlagte Eurocypria einen Gewinn in der Größenordnung von 440 000 CYP. Dies entspricht einem Ertragsrückgang gegenüber den vorangegangenen Jahren und gegenüber den ursprünglichen Prognosen. Grund dafür ist der kräftige Anstieg der Treibstoffpreise im Jahr 2005, der aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen mit den Reiseveranstaltern nicht auf die Kunden abgewälzt werden konnte. (34) Die DCF-Methode gibt Aufschluss über den Wert eines Unternehmens. Ausgehend vom Wert des freien Cashflows, den das betreffende Unternehmen voraussichtlich in Zukunft erzeugen kann, wird der den Investoren entstehende Wert künftiger Cashflows für den Bewertungsstichtag berechnet, wobei die sich ergebenden Cashflows mit der erforderlichen Rendite diskontiert werden müssen, um einen Schätzwert für den Gegenwartswert des Unternehmens zu ermitteln. (35) Die Unternehmensführung von Eurocypria hat eine Finanzprojektion für vier Jahre (2006-2009) erstellt, um einen „Endwert“ für das Unternehmen zu berechnen. Dabei handelt es sich um den Betrag, den ein Investor heute aufbringen muss, um die Anrechte auf den Cashflow zu erwerben, den das Unternehmen im Anschluss an die vierjährige Projektion erzielt. Dabei wurde ein Endwert von 14,54 Mio. CYP ermittelt, der sodann mit Hilfe der „gewogenen durchschnittlichen Kapitalkosten“ von 9,35 % diskontiert wurde. Dabei ergab sich für das Unternehmen ein „Nettogegenwartswert“ von 14,21 Mio. CYP. (36) Dieser Nettogegenwartswert wurde sodann einer Reihe von Sensitivitätsanalysen unterzogen, um etwaigen Veränderungen der Parameter Rechnung zu tragen, wie beispielsweise Wechselkursschwankungen USD/CYP (ein großer Teil der Kosten des Unternehmens ist in USD zu begleichen, während die Einnahmen auf andere Währungen lauten), unterschiedliche Wachstumsprognosen und Veränderungen der Treibstoffpreise. Diese Analysen ergaben eine hohe Sensitivität von Eurocypria gegenüber Schwankungen der Wechselkurse und Treibstoffpreise (was im Übrigen auf die meisten europäischen Fluggesellschaften zutrifft). (37) Auf der Grundlage der vorstehend beschriebenen Analysen ermittelte PWC für Eurocypria eine indikative Wertspanne zwischen 12,5 Mio. CYP und 16 Mio. CYP. (38) Darüber hinaus hat PWC eine vergleichende Marktstudie durchgeführt und den Wert von Eurocypria mit dem anderer in ähnlichen Marktsegmenten tätiger Unternehmen verglichen. Dies gilt als nützliche zusätzliche Vergleichsmethode, da die Marktbedingungen und Aussichten ähnlicher Unternehmen von den gleichen Faktoren wie der Gesamtnachfrage nach den von ihnen angebotenen Produkten und Dienstleistungen sowie der Kostenstruktur und dem Geschäftsumfeld abhängen. (39) Aufgrund des Mangels an börsennotierten Charterfluggesellschaften verwendete PWC einen Mix aus Billigfluggesellschaften und sowohl im Linien- als auch im Chartergeschäft tätigen Fluggesellschaften. Eine Berechnung auf der Grundlage der gegenwärtigen und erwarteten Ergebnisse vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) ergab für das Eigenkapital des Unternehmens einen indikativen Wert zwischen 12,5 und 13,5 Mio. CYP. PWC weist auf die Konvergenz dieses Wertes mit dem nach der DCF-Methode erzielten Ergebnis hin. (40) Darüber hinaus hat PWC abschließend eine dritte Bewertung von Eurocypria auf der Grundlage der Transaktionen der letzten Zeit vorgenommen, die als Plausibilitätstest für die beiden vorstehend beschriebenen Methoden diente. Dieses Konzept basiert auf der Theorie, dass der marktübliche Preis, der auf unabhängiger Basis zwischen einem interessierten Käufer und einem interessierten Verkäufer erzielt wird, ein guter Indikator für den Wert ist. Unter Rückgriff auf in seinem globalen Netzwerk verfügbare Daten ist PWC nach dieser Methode für Eurocypria zu einem indikativen Wert gelangt, der etwa zwischen 10,5 und 13 Mio. CYP liegt. PWC weist auf die Konvergenz dieses Wertes mit dem nach der DCF-Methode erzielten Ergebnis hin. (41) Demzufolge ist PWC auf der Grundlage der vorstehend beschriebenen Analysen zu der Schlussfolgerung gelangt, dass der indikative Wert von Eurocypria in der Spanne zwischen 12,5 und 15,5 Mio. CYP liegt. (42) PWC fügte ferner hinzu, dass die Bewertung von Eurocypria auf Finanzprojektionen des Unternehmens basiert, denen die Annahme zugrunde liegt, dass Eurocypria und Cyprus Airways in irgendeiner Form verbundene Unternehmen bleiben. Dieser Umstand wäre jedoch gerade für die Expansion des Unternehmens ein Hindernis: als Tochtergesellschaft von Cyprus Airways würde Eurocypria in seinem Wachstum beeinträchtigt und hätte nur begrenzte Möglichkeiten, im Wege der Auslagerung von Dienstleistungen wettbewerbsfähig zu werden. Außerdem könnte Eurocypria als der Gruppe angeschlossenes Unternehmen wahrscheinlich nicht mit Cyprus Airlines auf gleichen Strecken konkurrieren. (43) Auf dieser Grundlage kommt PWC zu dem Schluss, dass der Preis für Eurocypria als eigenständige Einheit ohne diese Einschränkungen wahrscheinlich noch höher angesetzt werden könnte. (44) Eine zweite Bewertung wurde von HSBC vorgenommen. HSBC ist nach einem ähnlichen Konzept wie PWC vorgegangen und gelangte zunächst zu dem Schluss, dass sich der Kapitalwert von Eurocypria auf insgesamt 13 Mio. CYP beläuft. Sodann hat HSBC eine vergleichende Bewertung auf der Grundlage börsennotierter Unternehmen vorgenommen, die mit Eurocypria vergleichbar sind, und hat dabei für Eurocypria einen Wert von 11,8 Mio. CYP ermittelt. (45) HSBC verweist auf die Anfälligkeit des Unternehmens insbesondere gegenüber Schwankungen der Treibstoffpreise und gelangt zu einem gewogenen durchschnittlichen Kapitalwert des Unternehmens in der Spanne zwischen 12,3 und 13,8 Mio. CYP. Kapitalerhöhung (46) Mit der geplanten Kapitalerhöhung soll etwas gegen den durch die Kumulierung der Verluste der Vergangenheit entstandenen negativen Eigenkapital-Nettowert von Cyprus Airways unternommen werden. Die Kapitalerhöhung soll über die Begebung von Bezugsrechten erfolgen, die den Aktionären proportional zu ihren Aktienanteil angeboten werden, d. h. 70 % dem Staat und 30 % den privaten Aktionären.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.