Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 234

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Avis juridique important | 11985I234 DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 234 Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0092 ++++ Artikel 234 ( 1 ) Die Gemeinschaftsregelung wird auf die unter dieses Kapitel fallenden Erzeugnisse mit einem Übergang " klassischer " Art oder mit einem stufenweisen Übergang angewandt , dessen Grundregeln in den Abschnitten II und III und dessen besondere Regelungen für die einzelnen Erzeugnissektoren in den Abschnitten IV und V festgelegt sind . ( 2 ) Der Rat erlässt mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission die zur Durchführung dieses Kapitels erforderlichen Bestimmungen , sofern nicht in Einzelfällen etwas anderes bestimmt ist . In diesen Bestimmungen können insbesondere geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Verkehrsverlagerungen im Handel zwischen Portugal und den anderen Mitgliedstaaten vorgesehen werden . ( 3 ) Der Rat kann einstimmig auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung der Versammlung die bei einer Änderung der Gemeinschaftsregelung gegebenenfalls erforderlichen Anpassungen der in diesem Kapitel enthaltenen Einzelheiten vornehmen .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.