Europäische Union

2003/814/EG: Entscheidung der Kommission vom 23. Juli 2003 über die staatliche Beihilfe C 61/2002, die das Vereinigte Königreich für die Errichtung einer Wiederaufbereitungsanlage für Zeitungsdruckpapier im Rahmen des WRAP-Programms durchführen will (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 2010) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32003D0814. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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gebühr" für vorbehandelte Haushaltsabfälle durchschnittlich mehr als [...] GBP pro Tonne beträgt, so dass die beihilfefähigen Kosten des derzeitigen Brenners niedriger sind als die in dieser Entscheidung zugrunde gelegten Kosten, muss das Vereinigte Königreich den Beihilfebetrag verringern. Dies hat in der Weise zu erfolgen, dass die Beihilfeintensität die Schwelle von 35 % der beihilfefähigen Kosten, wie sie auf der Grundlage eines Vergleichs der Investition in einen neuen Brenner mit der fortgesetzten Nutzung des vorhandenen Brenners berechnet wurden, nicht überschreitet, wobei bei der Berechnung der sich aus dieser Investition im Laufe von fünf Jahren resultierenden Vorteile die "Behandlungsgebühr" zugrunde zu legen ist. Über den verringerten Beihilfebetrag hinaus ausgezahlte Beihilfen sind mit Zinsen zurückzuzahlen. (2) Der verbleibende Betrag der im ersten Absatz unter Punkt 1 bezeichneten Beihilfe in Höhe von 5845000 GBP ist mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar. Deshalb darf dieser Teil der Beihilfe nicht gewährt werden. Artikel 2 Das Vereinigte Königreich teilt der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntgabe dieser Entscheidung die Maßnahmen mit, die ergriffen wurden, um der Entscheidung nachzukommen. Artikel 3 Das Vereinigten Königreich legt einen Jahresbericht über die Durchführung des Investitionsvorhabens für den Zeitraum der ersten fünf Betriebsjahre des Brenners für Papierschlamm vor. Artikel 4 Diese Entscheidung ist an das Vereinigte Königreich gerichtet. Brüssel, den 23. Juli 2003 Für die Kommission Mario Monti Mitglied der Kommission (1) ABl. C 283 vom 20.11.2002, S. 7. (2) Den vom Vereinigten Königreich übermittelten Informationen zufolge ist der Preis für gemischtes Altpapier und Abfälle von Zeitschriften jedes Mal gestiegen, wenn die Recyclingkapazitäten im Vereinigten Königreich ausgebaut wurden. Die Angebotsseite reagiert sehr langsam auf die steigende Nachfrage, und dies führt zu einem Preisauftrieb. (3) Den Angaben des Vereinigten Königreichs zufolge könne die Ausschreibung nicht im Amtsblatt veröffentlicht werden, da sie sich eher auf die Gewährung finanzieller Unterstützung als auf die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen beziehe. Die Ausgestaltung der Ausschreibung lehne sich jedoch an die Gemeinschaftsvorschriften für das öffentliche Auftragswesen an. (4) In der Region, in der UPM-Kymmene seinen Sitz hat, gibt es einen Vielzahl von preisgünstigen Deponien; daher hatten die lokalen Behörden keinen Anreiz, in die Sammlung von Abfallstoffen mit dem Ziel des Recyclings zu investieren. (5) Den Angaben des Vereinigten Königreichs zufolge wird geschätzt, dass die Nachfrage nach Zeitungsdruckpapier in der Größenordnung, die mit der Entwicklung dieser Anlage geschaffen wird, es ermöglichen wird, jährlich ca. 596000 Tonnen anderer Stoffe (Stahl, Aluminium, Glas, Zeitungsdruckpapier, Kunststoff) dem Recycling zuzuführen. (6) ABl. C 37 vom 3.2.2001, S. 3. (7) ABl. C 74 vom 10.3.1998, S. 9. (8) Vergleichbare Projekte sind bereits von der Kommission auf der Grundlage des Multisektoralen Regionalbeihilferahmens genehmigt worden, jedoch nicht nach Maßgabe des geltenden Gemeinschaftsrahmens für Umweltschutzbeihilfen - z. B. Hamburger AG (C 72/01), Entscheidung der Kommission vom 9. April 2002 (bisher nicht veröffentlicht); Kartogroup (N 184/2000), Entscheidung der Kommission vom 18. Juli 2001 (http://europa.eu.int/comm/ secretariat_general/sgb/state_aids/ industrie/n184-00.pdf). (9) Multisektoraler Regionalbeihilferahmen für große Investitionsvorhaben (ABl. C 107 vom 7.4.1998, S. 7). (10) ABl. L 83 vom 27.3.1999, S. 1. (11) Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien (ABl. L 182 vom 16.7.1999, S. 1). (12) Fußnote 6 des Umweltschutzbeihilferahmens. (13) Rechtssache C-209/98, Entreprenørforeningens Affalds und Miljøsektion (FFAD)/Københavns Kommune, Slg. 2000, I-3743, Randnummern 75-76. (14) Rechtssache C-172/00, Ferring Arzneimittel GmbH/Eurim-Pharm Arzneimittel, Slg. 2002, I-6891. (15) Institute of Science and Technology der University of Manchester. (16) Dies betrifft vor allem Vorteile, die sich aus dem Verkauf von Vermögenswerten ergeben sollten; dies wird dem Vereinigten Königreich gemeldet und von den gewährten Fördermitteln abgezogen. (17) Teile dieses Textes wurden ausgelassen, um zu gewährleisten, dass keine vertraulichen Informationen bekannt gegeben werden; diese Teile sind durch eckige Klammern gekennzeichnet. (18) Rechtssache 30/59, Gezamenlijke Steenkoolmijnen in Limburg/Hohe Behörde der EGKS, Slg. 1961, 3, Randnummer 19. (19) Richtlinie 1999/31/EG (siehe Fußnote 11). (20) Mitteilung der Kommission - Leistungen der Daseinsvorsorge in Europa (ABl. C 17 vom 19.1.2001, S. 4, Punkte 9-11). (21) Mitteilung der Kommission - Leistungen der Daseinsvorsorge in Europa (ABl. C 17 vom 19.1.2001, S. 4, Punkt 14). (22) Vgl. ferner mutatis mutandis Rechtssache C-205/99 Analir, Slg. 2001, I-1271. (23) http://www.cepi.org/files/ Recycling.stats2002-153648A.pdf - Der Verband der Europäischen Papierindustrie (CEPI) ist eine Organisation ohne Erwerbscharakter, in der 19 Mitgliedsländer vertreten sind (13 Mitglieder der Europäischen Union, Norwegen und die Schweiz sowie vier assoziierte Mitglieder - Ungarn, Tschechische Republik und Polen); über diese Mitgliedstaaten werden etwa 1000 Zellstoff-, Papier- und Pappe-Hersteller in ganz Europa, von kleinen und mittleren Unternehmen bis hin zu multinationalen Konzernen, vertreten. (24) Rechtssache C-387/92, Banco Exterior de Espana/Ayuntamiento de Valencia, Slg. 1994, I-877. (25) Rechtssache T-55/99, CETM/Kommission, Slg. 2000, II-3207. (26) Richtlinie 1999/31/EG (siehe Fußnote 11). (27) Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl. L 365 vom 31.12.1994, S. 10). (28) Nach Auskunft des Vorsitzenden des britischen Verbandes für rückgewonnenes Papier (British Recovered Paper Association), Ron Humphries, "müssen die Ausfuhren von rückgewonnenem Papier gesteigert werden, wenn das Vereinigte Königreich die erhöhte Materialmenge bewältigen soll". Siehe dazu die Internetseite http://www.letsrecycle.com/paper/ news.jsp?story=2142. (29) Auf Grund der Verwendung vorbehandelter Haushaltsabfälle fällt die Investition unter den Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/76/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Dezember 2000 über die Verbrennung von Abfällen (ABl. L 332 vom 28.12.2000, S. 91). (30) UK Waste Management Licensing Regulation 1994 (Verordnung des Vereinigten Königreichs über die Lizenzerteilung für die Abfallwirtschaft), S.I. Nr. 1056. (31) Der Stickstoffgehalt wird auf 3920 mg/kg, der Phosphorgehalt auf 228,2 mg/kg geschätzt. (32) Die Cadmium-Konzentration wird auf 1,54 mg/kg geschätzt, damit ist das Cadium-Phosphor-Verhältnis hundertmal höher als der entsprechende Durchschnittswert für im Vereinigten Königreich anfallenden Klärschlamm aus Siedlungsabwässern. (33) Der Verbrennungsprozess ermöglicht es, gefährliche Stoffe, wie z. B. Cadmium (1,54 mg/kg), Quecksilber (0,7 mg/kg) und Blei (12,3 mg/kg), vom Papierschlamm zu trennen und gemäß den Abfallvorschriften der Gemeinschaft zu behandeln. Bei anderen Verfahren würden die meisten dieser Stoffe auf Agrarland ausgebracht und hätten keinerlei agronomischen Nutzen. (34) IPCC-Referenzdokument über beste verfügbare Techniken in der Zellstoff- und Papierindustrie, Europäische Kommission, Internetseite: http://eippcb.jrb.es. (35) Etwa 150000 Tonnen/Jahr Forstabfälle und ca. 175000 Tonnen/Jahr vorbehandelte Haushaltsabfälle. (36) Der Referenzzinssatz für das Vereinigte Königreich beträgt zum Zeitpunkt der Prüfung 5,42 %. (37) Real, d. h. unter Berücksichtigung der allgemeinen Inflation. (38) Multisektoraler Regionalbeihilferahmen für große Investitionsvorhaben (ABl. C 107 vom 7.4.1998, S. 7). (39) Wechselkurs vom 18. Juli 2003. (40) Punkt 18 Buchstabe a) des Umweltschutzbeihilferahmens.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.