Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2017/90 der Kommission vom 31. Oktober 2016 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds im Hinblick auf die Definition von standardisierten Einheitskosten und Pauschalfinanzierungen für die Erstattung von Ausgaben der Mitgliedstaaten durch die Kommission

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Quellenkennung: 32017R0090. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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2,1 808,5 28,88 Estland 1 504 2 226 2 949 3 765 4 366 4 968 150,3 601,33 21,48 Spanien 1 552 2 199 2 860 3 894 4 514 5 133 154,8 619,17 22,11 Finnland 1 806 2 587 3 351 4 537 5 260 5 982 180,6 722,5 25,80 Frankreich 1 771 2 533 3 295 4 451 5 162 5 873 177,8 711 25,39 Vereinigtes Königreich 1 972 2 820 3 668 4 950 5 737 6 525 196,9 787,67 28,13 Ungarn 1 255 1 790 2 324 3 223 3 727 4 231 126,1 504,33 18,01 Griechenland 1 402 2 000 2 598 3 674 4 251 4 828 144,2 576,83 20,60 Irland 1 788 2 559 3 330 4 493 5 210 5 927 179,3 717,3 25,62 Island 1 614 2 312 3 011 4 062 4 710 5 358 162 648 23,14 Liechtenstein 1 978 2 817 3 656 4 968 5 758 6 547 197,4 789,5 28,20 Litauen 1 145 1 639 2 133 2 912 3 420 3 882 115,6 462,3 16,51 Luxemburg 1 501 2 148 2 794 3 802 4 406 5 010 151 604 21,57 Lettland 1 204 1 721 2 238 3 104 3 589 4 074 121,2 484,8 17,32 Malta 1 315 1 883 2 452 3 362 3 891 4 420 132,3 529 18,89 Niederlande 1 597 2 350 3 058 4 144 4 805 5 466 165,3 661,2 23,61 Norwegen 2 129 3 035 3 942 5 341 6 189 7 036 211,9 847,7 30,27 Polen 1 232 1 758 2 284 3 174 3 669 4 165 123,9 495,5 17,70 Portugal 1 371 1 959 2 548 3 492 4 041 4 591 137,4 549,5 19,63 Rumänien 1 056 1 507 1 958 2 745 3 170 3 596 106,3 425,3 15,19 Schweden 1 771 2 533 3 288 4 452 5 161 5 871 177,3 709,3 25,33 Slowenien 1 363 1 945 2 526 3 465 4 011 4 556 136,3 545,3 19,48 Slowakei 1 293 1 850 2 408 3 308 3 827 4 346 129,8 519,2 18,54 Türkei 1 194 1 706 2 218 3 071 3 552 4 033 120,3 481 17,18 Schweiz 1 879 2 579 3 279 4 670 5 370 6 070 175,0 700,0 25,00 Kroatien 1 157 1 589 2 021 2 953 3 385 3 817 108 432 15,43 3.6   Vergütungen für vorstellungsgespräche Bestimmungsort oder Bestimmungsland Entfernung (KM) Betrag (EUR) Reise und Unterkunft Tagegeld Alle 28 EU-Migleidstaaten und alle EFTA-/EEA-Staaten (Island und Norwegen) 0-50 0 50/Tag (> 12 Stunden) 25/ Tag (> 6-12 Stunden) Max. 3 Tage > 50-250 100 > 250-500 250 > 500 350 3.7   Vergütung für die aufnahme eines praktikums in einem anderen Mitgliedstaat (Umzugskosten) Bestimmungsland Betrag (EUR) Österreich 1 025 Belgien 970 Bulgarien 635 Kroatien 675 Zypern 835 Tschechische Republik 750 Dänemark 1 270 Estland 750 Finnland 1 090 Frankreich 1 045 Deutschland 940 Griechenland 910 Ungarn 655 Island 945 Irland 1 015 Italien 995 Lettland 675 Litauen 675 Luxemburg 970 Malta 825 Niederlande 950 Norwegen 1 270 Polen 655 Portugal 825 Rumänien 635 Slowakei 740 Slowenien 825 Spanien 890 Schweden 1 090 Vereinigtes Königreich 1 060 „ANHANG VII Bedingungen für die Erstattung von Ausgaben auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten an die Slowakei 1.   Definition von standardisierten Einheitskosten Art der Vorhaben Indikatorbezeichnung Kostenart Maßeinheit für die Indikatoren Beträge (in Euro) 1. Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Bereich Fremdsprachen im Rahmen des operationellen Programms „Humanressourcen“ (2014SK05M0OP001), Prioritätsachsen: 2 „Beschäftigungsinitiative für junge Menschen“, 3 „Beschäftigung“ und 4 „Soziale Eingliederung“ 45 Minuten Fremdsprachenunterricht pro Beschäftigten — Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens, einschließlich der direkten Personalkosten der Schulung Anzahl der geleisteten Unterrichtsstunden von je 45 Minuten pro Teilnehmer 8,53 2. Erwerb des Europäischen Computer-Führerscheins (ECDL-Zertifikat) im Rahmen des operationellen Programms „Humanressourcen“ (2014SK05M0OP001), Prioritätsachsen 1 „Ausbildung“ 2 „Beschäftigungsinitiative für junge Menschen“ und 3 „Beschäftigung“ ECDL-Zertifikat — Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens, einschließlich der direkten Personalkosten der Prüfung und der Ausstellung des Zertifikats Anzahl der erteilten ECDL-Zertifikate, nach Profil und Modul (10) Bezeichnung des Zertifikats Preis ECDL-Profil — 1 Prüfung Grundlagen/Standard 31,50 ECDL-Profil — 2 Prüfungen Grundlagen/Standard 59,00 ECDL-Profil — 3 Prüfungen Grundlagen/Standard 76,50 ECDL-Profil — 4 Prüfungen Grundlagen/Standard 92,00 ECDL-Profil — 5 Prüfungen Grundlagen/Standard 111,50 ECDL-Profil — 6 Prüfungen Grundlagen/Standard 127,00 ECDL-Profil — 7 Prüfungen Grundlagen/Standard 142,50 ECDL-Profil — 8 Prüfungen Grundlagen/Standard 163,00 ECDL-Profil — 1 Prüfung Fortgeschritten 39,10 ECDL-Profil — 2 Prüfungen Fortgeschritten 74,30 ECDL-Profil — 3 Prüfungen Fortgeschritten 99,40 ECDL-Profil — 4 Prüfungen Fortgeschritten 122,50 3. Förderung der Eingliederung in Grundschulen im Rahmen des operationellen Programms „Humanressourcen“ (2014SK05M0OP001), Prioritätsachse „Bildung“ Schaffung und Besetzung neuer Stellen in Eingliederungsteams — Direkte Lohnkosten — Indirekte Kosten Dauer der Besetzung neu geschaffener Stellen in Eingliederungsteams in Monaten Schulpsychologe — 1 235 pro Monat Sonderpädagoge/Sozialpädagoge — 1 440 pro Monat 4. Förderung der Eingliederung in Kindergärten und Grundschulen im Rahmen des operationellen Programms „Humanressourcen“ (2014SK05M0OP001), Prioritätsachse „Bildung“ Schaffung und Besetzung neuer Stellen für pädagogische Hilfskräfte — Direkte Lohnkosten — Indirekte Kosten Dauer der Besetzung neu geschaffener Stellen für pädagogische Hilfskräfte in Monaten 1 005 pro Monat 2.   Anpassungen der Beträge Entfällt „ANHANG VIII Bedingungen für die Erstattung von Ausgaben auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten an Deutschland 1.   Definition von standardisierten Einheitskosten Art der Vorhaben Indikatorbezeichnung Kostenart Maßeinheit für die Indikatoren Beträge (in Euro) 1. Schulung im Bereich der inklusiven Schulentwicklung: Weiterbildung für Lehrkräfte mit Führungsaufgaben Prioritätsachse B OP 2014DE05SFOP009 (Mecklenburg-Vorpommern) Erfolgreiche Absolventen der Schulung Alle förderfähigen Kosten (Personalkosten, andere direkte und indirekte Kosten) Anzahl der Teilnehmer, die — an mindestens 51 der geplanten 60 Stunden teilgenommen haben (an Pflichtveranstaltungen oder bei der Unterstützung des Prozesses an den Schulen) und — eine Teilnahmebescheinigung erhalten haben 4 702,60 2. Schulung im Bereich der inklusiven Schulentwicklung: Schulung für das Lehrerkollegium Prioritätsachse B OP 2014DE05SFOP009 (Mecklenburg-Vorpommern) Teilnehmer des Workshops zur inklusiven Schulentwicklung Alle förderfähigen Kosten (Personalkosten, andere direkte und indirekte Kosten). Anzahl der Teilnehmer, die den achtstündigen Workshop besucht und eine Teilnahmebescheinigung erhalten haben 33,32 3. Schulung im Bereich der inklusiven Schulentwicklung: Weiterbildung für Klassenlehrer Prioritätsachse B OP 2014DE05SFOP009 (Mecklenburg-Vorpommern) Erfolgreiche Absolventen der Schulung Alle förderfähigen Kosten (Personalkosten, andere direkte und indirekte Kosten). Anzahl der Teilnehmer, die — an mindestens 153 der geplanten 180 Stunden teilgenommen und — eine Teilnahmebescheinigung erhalten haben 11 474,14 4. Schulung im Bereich der inklusiven Schulentwicklung: Weiterbildung im Bereich des praxisorientierten Lernens Prioritätsachse B OP 2014DE05SFOP009 (Mecklenburg-Vorpommern) Erfolgreiche Absolventen der Schulung Alle förderfähigen Kosten (Personalkosten, andere direkte und indirekte Kosten) Anzahl der Teilnehmer, die — an mindestens 26 der geplanten 30 Stunden teilgenommen und — eine Teilnahmebescheinigung erhalten haben 1 698,24 5. Schulung im Bereich der inklusiven Schulentwicklung: Weiterbildung für Erzieher Prioritätsachse B OP 2014DE05SFOP009 (Mecklenburg-Vorpommern) Erfolgreiche Absolventen der Schulung. Alle förderfähigen Kosten (Personalkosten, andere direkte und indirekte Kosten). Anzahl der Teilnehmer, die — an mindestens 36 der geplanten 42 Stunden (Seminare mit externen Ausbildern und Prozessunterstützung) teilgenommen und — eine Teilnahmebescheinigung erhalten haben 246,20 6. Schulung von Lehrkräften der Berufsschulen: Technische und didaktische Fachschulung Prioritätsachse B OP 2014DE05SFOP009 (Mecklenburg-Vorpommern) Erfolgreiche Absolventen der Schulung. Alle förderfähigen Kosten (Personalkosten, andere direkte und indirekte Kosten). Anzahl der Teilnehmer, die — an mindestens 104 der geplanten 120 Stunden Pflichtveranstaltungen und — an mindestens 51 der geplanten 60 Stunden Kleingruppenarbeit teilgenommen und — im Selbststudium erfolgreich und planmäßig alle Aufgaben erfüllt und — die aufgrund dieser drei Kriterien ein Zertifikat erhalten haben. 14 678,40 7. Schulung von Lehrkräften der Berufsschulen: Schulung zur Förderung junger Menschen mit Migrationshintergrund beim Erlernen der deutschen Sprache Prioritätsachse B OP 2014DE05SFOP009 (Mecklenburg-Vorpommern) Erfolgreiche Absolventen der Schulung. Alle förderfähigen Kosten (Personalkosten, andere direkte und indirekte Kosten). Anzahl der Teilnehmer, die — an mindestens 80 der geplanten 96 Stunden Pflichtveranstaltungen und — an sechs Stunden individueller Beratung teilgenommen und — im Selbststudium erfolgreich und planmäßig alle Aufgaben erfüllt und — die aufgrund dieser drei Kriterien ein Zertifikat erhalten haben 7 268,34 8. Schulung von Lehrkräften der Berufsschulen: Schulung zur individuellen Betreuung junger Menschen in sehr heterogenen Lerngruppen Prioritätsachse B OP 2014DE05SFOP009 (Mecklenburg-Vorpommern) Erfolgreiche Absolventen der Schulung. Alle förderfähigen Kosten (Personalkosten, andere direkte und indirekte Kosten). Anzahl der Teilnehmer, die — an mindestens 104 der geplanten 120 Stunden Pflichtveranstaltungen und — an mindestens 51 der geplanten 60 Stunden Kleingruppenarbeit teilgenommen und — im Selbststudium erfolgreich und planmäßig alle Aufgaben erfüllt und — die aufgrund dieser drei Kriterien ein Zertifikat erhalten haben 14 105,51 2.   Anpassungen der Beträge Entfällt „ANHANG IX Bedingungen für die Erstattung von Ausgaben auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten an die Niederlande 1.   Definition von standardisierten Einheitskosten Art der Vorhaben Indikatorbezeichnung Kostenart Maßeinheit für die Indikatoren Beträge (in Euro) 1. Resozialisierungsvorhaben für Strafgefangene der Justizvollzugsanstalten Prioritätsachse 1 OP 2014NL05SFOP001 Investitionspriorität: 9i -Aktive Inklusion Dauer der Teilnahme eines Strafgefangenen während des Interventionszeitraums (11) im Bereich der Justizvollzugsanstalten in Kalendertagen (GW) Alle förderfähigen Kosten (Personalkosten, andere direkte und indirekte Kosten) Teilnahme des Strafgefangene im Interventionszeitraum in Kalendertagen 14,50 2. Resozialisierungsmaßnahmen für Strafgefangene in der forensischen Pflege (Forzo) Prioritätsachse 1 OP 2014NL05SFOP001 Investitionspriorität: 9i — Aktive Inklusion Dauer der Teilnahme eines Strafgefangenen während des Interventionszeitraums im Bereich der forensischen Pflege in Kalendertagen (Forzo) Alle förderfähigen Kosten (Personalkosten, andere direkte und indirekte Kosten) Teilnahme des Strafgefangenen im Interventionszeitraum in Kalendertagen 21,00 3. Resozialisierungsmaßnahmen für jugendliche Straftäter und Jugendliche, die per Gerichtsurteil unter Jugendarrest gestellt wurden Prioritätsachse 1 OP 2014NL05SFOP001 Investitionspriorität: 9i — Aktive Inklusion Dauer der Teilnahme der jugendlichen Straftäter und Jugendlichen während des Interventionszeitraums im Bereich jugendliche Straftäter oder zivilrechtlich unter Vormundschaft stehende Jugendliche in Kalendertagen Alle förderfähigen Kosten (Personalkosten, andere direkte und indirekte Kosten). Dauer der Teilnahme eines jugendlicher Straftäters und eines Jugendlichen im Interventionszeitraum (Kalendertage) 26,50 2.   Anpassungen der Beträge Die Beträge der standardisierten Einheitskosten (SEK) für die drei Vorhabenarten werden jährlich gemäß dem niederländischen Verbraucherpreisindex (VPI) bestimmt: https://www.cbs.nl/nl-nl/conversie/uitgelicht/de-consumentenprijsindex. Die Indexzahlen sind in der Datenbank des niederländischen Statistikamtes CBS-Statline angegeben. Die erste Indexierung wird für das Jahr 2017 berechnet. Das Basisjahr für die Beträge der standardisierten Einheitskosten in diesem Anhang ist das Jahr 2015. (CPI 2015 = 100). Ab 2017 werden die Beträge für jedes Jahr (N) mit dem VPI des Jahres N-1 in Bezug auf das Basisjahr 2015 indexiert. Die Beträge der standardisierten Einheitskosten eines gegebenen Jahres müssen anhand der folgenden Gleichung berechnet werden: Beträge der standardisierten Einheitskosten im Jahr N = Beträge der standardisierten Einheitskosten in diesem Anhang * VPI im Jahr N-1 (mit Basisjahr 2015 = 100)/100 “ (1)  Wie in der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 definiert. (2)  Der Betrag der Einheitskosten aus Punkt 3 bezüglich der Schulungen im Bereich Selbstständigkeit und Unternehmensgründung wird nur für Gruppen mit 4 oder mehr Studierenden erstattet. (3)  Die Klassen sind gemäß den Bestimmungen des ministeriellen Rundschreibens Nr. 2 vom 2. Februar 2009 definiert. Das Rundschreiben legt die Klassen auf der Grundlage der Klassifizierung der Pädagogen fest. (4)  Die Profile der Jugendlichen werden auf der Basis der folgenden Kriterien in vier Kategorien klassifiziert (niedrig, mittel, hoch, sehr hoch): — Alter; — Geschlecht; — Ausbildung; — Anstellungsverhältnis vor einem Jahr; — Region oder Provinz, in der die für den Jugendlichen zuständige Behörde ansässig ist; — Sprachkenntnis (nur für Jugendliche, die keine Italiener sind und keinen Bildungsabschluss in Italien erworben haben). Für die Beurteilung wird die bereits entwickelte Methodik zur Erteilung einer langfristigen Aufenthaltsberechtigung verwendet. Auf der Basis der Kriterien wird ein „Benachteiligungskoeffizient“ zwischen 0 und 1 berechnet. (5)  Der Betrag der Einheitskosten aus Punkt 8 bezüglich der Schulungen im Bereich Selbstständigkeit und selbstständige Unternehmen wird nur bei individuellen oder individualisierten Schulungen (d. h. maximal drei Teilnehmer) erstattet (6)  Die Beträge in Tabelle 3.4 sind die maximal zahlbaren Vergütungen. Wenn der Arbeitgeber Vergütungen zur Deckung der Reisekosten, für die Unterkunft oder die Verpflegung zahlt, vermindern sich die in Punkt 3.4 genannten Vergütungen um: — den in Punkt 3.1 genannten Betrag für Reisekosten (je nach Standort) — den in Punkt 3.2 genannten Betrag für die Unterkunft (je nach Standort) — den in Punkt 3.3 genannten Betrag für die Verpflegung (je nach Standort) Die in den Tabellen 3.1, 3.2 und 3.3. genannten Beträge sind auch zu zahlen, wenn der Begünstigte nur die in diesen Tabellen genannten Vergütungskategorien zahlt. (7)    SA = Zusätzliche Woche (8)    MA = Zusätzlicher Monat (9)    GA = Zusätzlicher Tag (10)  Zwei mögliche Module — 1) Grundlagen/Standard und 2) Fortgeschritten. (11)  Zum Zwecke der Arten der Vorhaben 1 bis 3 ist der Interventionszeitraum der Zeitraum vom Tag der Aufnahme bis zum Tag des Verlassens des Resozialisierungsvorhabens.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.