Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2017/90 der Kommission vom 31. Oktober 2016 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds im Hinblick auf die Definition von standardisierten Einheitskosten und Pauschalfinanzierungen für die Erstattung von Ausgaben der Mitgliedstaaten durch die Kommission

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Quellenkennung: 32017R0090. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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19.1.2017    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 15/1 DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2017/90 DER KOMMISSION vom 31. Oktober 2016 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds im Hinblick auf die Definition von standardisierten Einheitskosten und Pauschalfinanzierungen für die Erstattung von Ausgaben der Mitgliedstaaten durch die Kommission DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Rates (1), insbesondere Artikel 14 Absatz 1, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die standardisierten Einheitskosten und Pauschalfinanzierungen für die Erstattung von Ausgaben der Mitgliedstaaten sollten auf der Grundlage von Methoden definiert werden, die von den Mitgliedstaaten gemeldet und von der Kommission geprüft wurden, einschließlich der Methoden gemäß Artikel 67 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) sowie Artikel 14 Absatz 2 und Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013. (2) Angesichts der erheblichen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kosten der jeweiligen Vorhabenarten können die Definition und die Beträge der standardisierten Einheitskosten und der Pauschalfinanzierungen je nach Art des Vorhabens und nach Mitgliedstaat variieren, um den jeweiligen Besonderheiten Rechnung zu tragen. (3) Italien, die Slowakei, die Niederlande, Malta und Deutschland haben ihre Methoden zur Definition der standardisierten Einheitskosten für die Erstattung von Ausgaben durch die Kommission gemeldet. Die Kommission ist der Auffassung, dass diese Methoden für die Erstattung der Ausgaben an diese Mitgliedstaaten geeignet sind. (4) Für die von der Tschechischen Republik gemeldeten Vorhabenarten, die noch nicht von der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 der Kommission (3) erfasst sind, müssen weitere standardisierte Einheitskosten für die Erstattung der Ausgaben an die Tschechische Republik im Hinblick auf diese Vorhabenarten definiert werden. (5) Die Delegierte Verordnung (EU) 2015/2195 muss deshalb entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 Anhang III der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 erhält die Fassung des Anhangs I der vorliegenden Verordnung. Artikel 2 Der Wortlaut des Anhangs II der vorliegenden Verordnung wird der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2195 als Anhänge V bis IX angefügt. Artikel 3 Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 31. Oktober 2016 Für die Kommission Der Präsident Jean-Claude JUNCKER (1)   ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 470. (2)  Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320). (3)  Delegierte Verordnung (EU) 2015/2195 der Kommission vom 9. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds im Hinblick auf die Definition von standardisierten Einheitskosten und Pauschalfinanzierungen für die Erstattung von Ausgaben der Mitgliedstaaten durch die Kommission (ABl. L 313 vom 28.11.2015, S. 22). ANHANG I „ANHANG III Bedingungen für die Erstattung von Ausgaben auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten an die Tschechische Republik 1.   Definition von standardisierten Einheitskosten Art der Vorhaben Indikatorbezeichnung Kostenart (1) Maßeinheit für den Indikator Beträge (in CZK) 1. Schaffung einer neuen Kinderbetreuungseinrichtung im Rahmen der Prioritätsachse 1 „Förderung der Beschäftigung und der Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte“ (Prioritní osa 1 Podpora zaměstnanosti a adaptability pracovní síly) des operationellen Programms „Beschäftigung“ (2014CZ05M9OP001) und im Rahmen der Prioritätsachse 4 „Ausbildung und Lernen und Förderung der Beschäftigung“ des operationellen Programms „Wachstumszentrum Prag“ (2014CZ16M2OP001) Neu geschaffener Platz in einer neuen Kinderbetreuungseinrichtung — Erwerb der Ausrüstung für eine Kinderbetreuungseinrichtung — Erwerb von Material für die Erziehung und Bildung von Kindern (Spiel- und Lernbedürfnisse) — Projektverwaltung in der Gründungsphase Zahl der neu geschaffenen Betreuungsplätze in einer neuen Kinderbetreuungseinrichtung (2) 20 053 einschl. MwSt. bzw. 16 992 ohne MwSt. 2. Umbau einer bestehenden Einrichtung zu einer Kindergruppe im Rahmen der Prioritätsachse 1 „Förderung der Beschäftigung und der Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte“ (Prioritní osa 1 Podpora zaměstnanosti a adaptability pracovní síly) des operationellen Programms „Beschäftigung“ (2014CZ05M9OP001) und im Rahmen der Prioritätsachse 4 „Ausbildung und Lernen und Förderung der Beschäftigung“ des operationellen Programms „Wachstumszentrum Prag“ (2014CZ16M2OP001) Platz in einer zur Kindergruppe umgebauten Einrichtung (3) — Erwerb der Ausrüstung für eine umgebaute Einrichtung — Erwerb von Lehrmitteln — Projektverwaltung in der Umbauphase Anzahl der Plätze, die in einer zur Kindergruppe umgebauten Einrichtung entstanden sind (4) 9 518 einschl. MwSt. bzw. 8 279 ohne MwSt. 3. Betrieb einer Kinderbetreuungseinrichtung im Rahmen der Prioritätsachse 1 „Förderung der Beschäftigung und der Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte“ (Prioritní osa 1 Podpora zaměstnanosti a adaptability pracovní síly) des operationellen Programms „Beschäftigung“ (2014CZ05M9OP001) und im Rahmen der Prioritätsachse 4 „Ausbildung und Lernen und Förderung der Beschäftigung“ des operationellen Programms „Wachstumszentrum Prag“ (2014CZ16M2OP001) Auslastung pro Platz einer Betreuungseinrichtung — Entgelt für Lehrkräfte und sonstiges Persona, — Betrieb der Kinderbetreuungseinrichtung — Verwaltung des Vorhabens Auslastungsquote (5) 628 (6) 4. Weiterbildung von Betreuungspersonal im Rahmen der Prioritätsachse 1 „Förderung der Beschäftigung und der Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte“ (Prioritní osa 1 Podpora zaměstnanosti a adaptability pracovní síly) des operationellen Programms „Beschäftigung“ (2014CZ05M9OP001) und im Rahmen der Prioritätsachse 4 „Ausbildung und Lernen und Förderung der Beschäftigung“ des operationellen Programms „Wachstumszentrum Prag“ (2014CZ16M2OP001) Erwerb einer Qualifikation als Betreuungsperson in einer Kinderbetreuungseinrichtung — Ausbildung und Prüfung zwecks Erwerb einer Berufsqualifikation Zahl der Personen, die eine Berufsqualifikation als Betreuungsperson in einer Kinderbetreuungseinrichtung erwerben 14 178 5. Anmietung von Räumlichkeiten für Kinderbetreuungseinrichtungen im Rahmen der Prioritätsachse 1 „Förderung der Beschäftigung und der Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte“ (Prioritní osa 1 Podpora zaměstnanosti a adaptability pracovní síly) des operationellen Programms „Beschäftigung“ (2014CZ05M9OP001) und im Rahmen des operationellen Programms „Wachstumszentrum Prag“ (2014CZ16M2OP001) Auslastung pro Platz einer Betreuungseinrichtung — Miete für die Räumlichkeiten einer Kinderbetreuungseinrichtung Auslastungsquote (7) 56 (8) 6. Externe berufliche Weiterbildung von Betreuungspersonal im Rahmen der Prioritätsachse 1 „Förderung der Beschäftigung und der Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte“ (Prioritní osa 1 Podpora zaměstnanosti a adaptability pracovní síly) des operationellen Programms „Beschäftigung“, spezifische Ziele 1.3.1 und 1.3.2 (2014CZ05M9OP001) Teilnahme eines Beschäftigten an einer Stunde (60 Minuten) eines externen Schulungskurses über die Grundlagen der Informationstechnologie (IT) Alle förderfähigen Kosten, einschließlich: — direkte Kosten für die Bereitstellung der Schulung — indirekte Kosten — Arbeitsentgelt der Teilnehmer Anzahl der vom Teilnehmer besuchten Stunden. 324 7. Externe berufliche Weiterbildung von Betreuungspersonal im Rahmen der Prioritätsachse 1 „Förderung der Beschäftigung und der Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte“ (Prioritní osa 1 Podpora zaměstnanosti a adaptability pracovní síly) des operationellen Programms „Beschäftigung“, spezifische Ziele 1.3.1 und 1.3.2 (2014CZ05M9OP001) Teilnahme eines Beschäftigten an einer Stunde (60 Minuten) eines externen Schulungskurses zu persönlichen Kompetenzen und Führungskompetenzen Alle förderfähigen Kosten, einschließlich: — direkte Kosten für die Bereitstellung der Schulung — indirekte Kosten — Arbeitsentgelt der Teilnehmer Anzahl der vom Teilnehmer besuchten Stunden 593 8. Externe berufliche Weiterbildung von Betreuungspersonal im Rahmen der Prioritätsachse 1 „Förderung der Beschäftigung und der Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte“ (Prioritní osa 1 Podpora zaměstnanosti a adaptability pracovní síly) des operationellen Programms „Beschäftigung“, spezifische Ziele 1.3.1 und 1.3.2 (2014CZ05M9OP001) Teilnahme eines Beschäftigten an einer Unterrichtsstunde (45 Minuten) eines externen Sprachkurses Alle förderfähigen Kosten, einschließlich: — direkte Kosten für die Bereitstellung der Schulung — indirekte Kosten — Arbeitsentgelt der Teilnehmer Anzahl der vom Teilnehmer besuchten Unterrichtseinheiten 173 9. Externe berufliche Weiterbildung von Betreuungspersonal im Rahmen der Prioritätsachse 1 „Förderung der Beschäftigung und der Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte“ (Prioritní osa 1 Podpora zaměstnanosti a adaptability pracovní síly) des operationellen Programms „Beschäftigung“, spezifische Ziele 1.3.1 und 1.3.2 (2014CZ05M9OP001) Teilnahme eines Beschäftigten an einer Stunde (60 Minuten) eines Schulungskurses über die Grundlagen der Informationstechnologie (IT) Alle förderfähigen Kosten, einschließlich: — direkte Kosten für die Bereitstellung der Schulung — indirekte Kosten — Arbeitsentgelt der Teilnehmer Anzahl der vom Teilnehmer besuchten Stunden 609 10. Externe berufliche Weiterbildung von Betreuungspersonal im Rahmen der Prioritätsachse 1 „Förderung der Beschäftigung und der Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte“ (Prioritní osa 1 Podpora zaměstnanosti a adaptability pracovní síly) des operationellen Programms „Beschäftigung“, spezifische Ziele 1.3.1 und 1.3.2 (2014CZ05M9OP001) Teilnahme eines Beschäftigten an einer Stunde (60 Minuten) eines externen Schulungskurses zu Rechnungswesen, Wirtschaft und Recht Alle förderfähigen Kosten, einschließlich: — direkte Kosten für die Bereitstellung der Schulung — indirekte Kosten — Arbeitsentgelt der Teilnehmer Anzahl der vom Teilnehmer besuchten Stunden 436 11. Externe berufliche Weiterbildung von Betreuungspersonal im Rahmen der Prioritätsachse 1 „Förderung der Beschäftigung und der Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte“ (Prioritní osa 1 Podpora zaměstnanosti a adaptability pracovní síly) des operationellen Programms „Beschäftigung“, spezifische Ziele 1.3.1 und 1.3.2 (2014CZ05M9OP001) Teilnahme eines Beschäftigten an einer Stunde (60 Minuten) einer externen technischen Schulung oder beruflichen Weiterbildung Alle förderfähigen Kosten, einschließlich: — direkte Kosten für die Bereitstellung der Schulung — indirekte Kosten — Arbeitsentgelt der Teilnehmer Anzahl der vom Teilnehmer besuchten Stunden 252 12. Interne berufliche Weiterbildung von Betreuungspersonal im Rahmen der Prioritätsachse 1 „Förderung der Beschäftigung und der Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte“ (9) (Prioritní osa 2 Podpora zaměstnanosti a adaptability pracovní síly) des operationellen Programms „Beschäftigung“, spezifische Ziele 1.3.1 und 1.3.2 (2014CZ05M9OP001) Teilnahme eines Beschäftigten an einer Stunde (60 Minuten) eines Schulungskurses, der von einem internen Ausbilder in einem der folgenden Bereiche durchgeführt wird: — Grundlagen der Informationstechnologie (IT) — persönliche Kompetenzen und Führungskompetenzen — Sprachen — IT-Spezialausbildung — Rechnungswesen, Wirtschaft und Recht — technische Schulung oder andere berufliche Weiterbildung Alle förderfähigen Kosten, einschließlich: — direkte Personalkosten — indirekte Kosten — Arbeitsentgelt der Teilnehmer Anzahl der vom Teilnehmer besuchten Stunden 144 13. Unterstützung der Schule/Bildungseinrichtung durch zeitlich befristetes Personal im Rahmen des operationellen Programms „Forschung, Entwicklung und Bildung“, Prioritätsachse 3 (2014CZ05M2OP001) 0,1 Vollzeitarbeitseinheit (FTE) wurde als Schulpsychologe und/oder spezialisierter Schulpädagoge pro Monat eingesetzt Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der 0,1 Vollzeitarbeitseinheiten pro Monat 5 607 14. Unterstützung der Schule/Bildungseinrichtung durch zeitlich befristetes Personal im Rahmen des operationellen Programms „Forschung, Entwicklung und Bildung“, Prioritätsachse 3 (2014CZ05M2OP001) 0,1 Vollzeitarbeitseinheit (FTE) wurde als Schulassistent und/oder Sozialpädagoge pro Monat eingesetzt Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der 0,1 Vollzeitarbeitseinheiten pro Monat Schulassistent 3 502 Sozialpädagoge 4 695 15. Unterstützung der Schule/Bildungseinrichtung durch zeitlich befristetes Personal im Rahmen des Operationellen Programms Forschung, Entwicklung und Bildung, Prioritätsachse 3 (2014CZ05M2OP001) 0,1 Vollzeitarbeitseinheit (FTE) wurde als Kinderbetreuer/in pro Monat eingesetzt Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der 0,1 Vollzeitarbeitseinheiten pro Monat 3 227 16. Veranstaltung außerschulischer Aktivitäten für Kinder/Schüler, bei denen das Risiko schulischer Misserfolge besteht, im Rahmen des operationellen Programms „Forschung, Entwicklung und Bildung“, Prioritätsachse 3 (2014CZ05M2OP001) Block von 16 Stunden außerschulische Aktivitäten, jeweils 90 Minuten pro Stunde für eine Gruppe von mindestens 6 Kindern/Schülern, darunter 2 Kinder mit einem hohen Risiko von schulischem Misserfolg Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der abgeschlossenen Blöcke von jeweils 16 Stunden außerschulische Aktivitäten, jeweils 90 Minuten pro Stunde für eine Gruppe von mindestens 6 Kindern/Schülern, darunter 2 Kinder mit einem hohen Risiko von schulischem Misserfolg 17 277 17. Unterstützung der Schüler mit hohem Risiko von schulischem Misserfolg durch Nachhilfe im Rahmen des operationellen Programms „Forschung, Entwicklung und Bildung“, Prioritätsachse 3 (2014CZ05M2OP001) Block von 16 Stunden Nachhilfe für eine Kindergruppe mit mindestens 3 registrierten Schülern mit hohem Risiko von schulischem Misserfolg Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der abgeschlossenen Blöcke von jeweils 16 Stunden Nachhilfe für eine Kindergruppe mit mindestens 3 registrierten Schülern mit hohem Risiko von schulischem Misserfolg 8 523 18. Berufliche Weiterentwicklung von Pädagogen durch strukturierte Weiterbildungskurse im Rahmen des operationellen Programms „Forschung, Entwicklung und Bildung“, Prioritätsachse 3 (2014CZ05M2OP001) Stunden der Weiterbildung für Pädagogen Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Kosten für die Bereitstellung der Schulung Anzahl der besuchten Schulungsstunden pro Pädagoge 422 19. Elterninformationen auf Elterntreffen im Rahmen des operationellen Programms „Forschung, Entwicklung und Bildung“, Prioritätsachse 3 (2014CZ05M2OP001) Thematische Elterngespräche mit mindestens acht Eltern und mit einer Dauer von mindestens zwei Stunden (120 Minuten). Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der thematischen Elterngespräche mit mindestens acht Eltern und mit einer Dauer von mindestens zwei Stunden (120 Minuten) 3 676 20. Berufliche Weiterentwicklung der Pädagogen durch fachliches Mentoring/Coaching in Schulen und Bildungseinrichtungen im Rahmen des operationellen Programms „Forschung, Entwicklung und Bildung“, Prioritätsachse 3 (2014CZ05M2OP001) Block von 30 Stunden externem Mentoring/Coaching für eine Gruppe zwischen 3 und 8 Pädagogen Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der abgeschlossenen Blöcke von 30 Stunden Mentoring/Coaching für eine Gruppe zwischen 3 und 8 Pädagogen. 29 698 21. Kompetenzförderung von Pädagogen einer Schule/Bildungseinrichtung durch Erfahrungsaustausch, Unterstützung durch Kollegen und Weitergabe bewährter Verfahren (Best Practice) im Rahmen des operationellen Programms „Forschung, Entwicklung und Bildung“, Prioritätsachse 3 (2014CZ05M2OP001) Schulungszyklus von 15 Stunden strukturierter Hospitation durch einen Pädagogen Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der abgeschlossenen Schulungszyklen von 15 Stunden pro Pädagoge, der an einer strukturierten Hospitation bei einem anderen Pädagogen in einer anderen Schule teilgenommen hat 4 246 22. Entwicklungsförderung für Pädagogen einer Schule/Bildungseinrichtung durch gemeinsame Planung und Evaluierung des Unterrichts mit der Möglichkeit gegenseitiger Besuche im Rahmen des operationellen Programms „Forschung, Entwicklung und Bildung“, Prioritätsachse 3 (2014CZ05M2OP001) Zyklus von 10 Stunden Schulung auf dem Wege der gegenseitigen Zusammenarbeit einer Gruppe von mindestens 3 Pädagogen Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der abgeschlossenen Schulungszyklen von 10 Stunden, unter Beteiligung einer Gruppe von mindestens 3 Pädagogen. 8 068 23. Kompetenzförderung des pädagogischen Personals einer Schule/Bildungseinrichtung durch gemeinsame Planung und Evaluierung des Unterrichts (Tandem-Unterricht) im Rahmen des operationellen Programms „Forschung, Entwicklung und Bildung“, Prioritätsachse 3 (2014CZ05M2OP001) Tandem-Unterricht (10) von 2,75 Stunden Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der durchgeführten Tandem-Unterrichtsstunden 778 24. Förderung der beruflichen Kompetenz der Pädagogen einer Schule/Bildungseinrichtung durch das Erlernen neuer Unterrichtsmethoden im Rahmen des operationellen Programms „Forschung, Entwicklung und Bildung“, Prioritätsachse 3 (2014CZ05M2OP001) Zyklus von 19 Stunden Zusammenarbeit und gemeinsamen Lernens unter Beteiligung eines Experten und zweier Pädagogen Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der gemeinsam mit dem Experten und zwei anderen Pädagogen abgeschlossenen Zyklen von 19 Stunden 5 377 2.   Anpassungen der Beträge: a) Der Satz der Einheitskosten 6-11 kann angepasst werden, indem der anfängliche Mindestlohnsatz in der Berechnungsmethode ersetzt wird. Die Berechnung berücksichtigt den Mindestlohn, die Bereitstellungskosten der Schulung und die indirekten Kosten. Der Satz der Einheitskosten 12 kann angepasst werden, indem die anfänglichen direkten Personalkosten, einschließlich Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge, oder/und das Arbeitsentgelt der Teilnehmer, einschließlich Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, in der Berechnungsmethode ersetzt werden. Die Berechnung berücksichtigt die direkten Personalkosten, einschließlich Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, und/oder die Löhne der Teilnehmer, einschließlich der Sozialversicherungs- und der Krankenversicherungsbeiträge. Die Anpassungen müssen anhand der aktualisierten Daten wie folgt vorgenommen werden: beim Mindestlohn gemäß den Änderungen des Mindestlohns durch Regierungserlass Nr. 567/2006 Coll; bei den Sozialversicherungsbeiträgen gemäß den Änderungen der Beiträge der Arbeitgeber zur Sozialversicherung, festgelegt in Akt Nr. 589/1992 Coll. zur sozialen Sicherheit und bei den Krankenversicherungsbeiträgen gemäß den Änderungen der Beiträge der Arbeitgeber zur Krankenversicherung, festgelegt in Akt Nr. 592/1992 Coll. zu den Prämien der Krankenversicherung. b) Der Satz der Einheitskosten 13-17 und 19-24 kann angepasst werden, indem die anfänglichen direkten Personalkosten, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, in der Berechnungsmethode ersetzt werden. Die Berechnung berücksichtigt die direkten Personalkosten, einschließlich der Beiträge zur Sozialversicherung und zur Krankenversicherung, plus indirekte Kosten. Der Satz der Einheitskosten 18 kann angepasst werden, indem die Löhne der Teilnehmer, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, in der Berechnungsmethode ersetzt werden. Die Berechnung berücksichtigt die Bereitstellungskosten der Schulung sowie die Löhne der Teilnehmer, einschließlich Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, plus indirekte Kosten. Die Anpassungen müssen anhand der aktualisierten Daten wie folgt vorgenommen werden: 1) Zu den Durchschnittsgehältern: für die Bestimmung der Löhne/Personalkosten siehe die Änderungen der zuletzt veröffentlichen jährlichen Daten der entsprechenden Kategorien im Informationssystem der Durchschnittseinkommen (www.ISPV.cz) 2) Zu den Sozialversicherungsbeiträgen: siehe Änderungen der Beiträge der Arbeitgeber zur Sozialversicherung, festlegt in Akt Nr. 589/1992 Coll. zur sozialen Sicherheit und 3) Zu den Sozialversicherungsbeiträgen: siehe Änderungen der Beiträge der Arbeitgeber zur Krankenversicherung, festgelegt in Akt Nr. 592/1992 Coll. zu den Prämien der Krankenversicherung“ (1)  In jedem der aufgeführten Fälle deckt die jeweilige Kostenart alle im Zusammenhang mit dem Vorhaben anfallenden Kosten ab, außer bei den Vorhabenarten 1 und 2, die auch andere Kostenarten umfassen können. (2)  D. h. jeder neue Platz im Rahmen der Kapazität einer neuen, gemäß den nationalen Vorschriften registrierten Kinderbetreuungseinrichtung; für den Platz liegen Nachweise über den Erwerb von Ausrüstung/Material vor. (3)  Die Kindergruppe muss gemäß den nationalen Rechtsvorschriften über die Kinderbetreuung in einer Kindergruppe als solche registriert sein. (4)  D. h. jeder Platz im Rahmen der Kapazität einer bestehenden Einrichtung, die kurz zuvor gemäß den nationalen Rechtsvorschriften als Kindergruppe registriert wurde; für den Platz liegen Nachweise über den Erwerb von Ausrüstung/Material vor. (5)  Die Auslastungsquote ist definiert als die Zahl der Kinder, die die Kinderbetreuungseinrichtung pro halbem Tag in einem Zeitraum von sechs Monaten besuchen, geteilt durch die maximale Kapazität der Einrichtung pro halbem Tag in einem Zeitraum von sechs Monaten, multipliziert mit 100. (6)  Dieser Betrag wird pro Prozentpunkt der Auslastungsquote pro Platz bis höchstens 75 Prozentpunkte in einem Zeitraum von sechs Monaten gezahlt. Liegt die Auslastungsquote unter 20 %, erfolgt keine Erstattung. (7)  Die Auslastungsquote ist definiert als die Zahl der Kinder, die die Kinderbetreuungseinrichtung pro halbem Tag in einem Zeitraum von sechs Monaten besuchen, geteilt durch die maximale Kapazität der Einrichtung

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.