Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DER REPUBLIK GRIECHENLAND UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ANHANG I LISTE ZU ARTIKEL 21 DER BEITRITTSAKTE, II. LANDWIRTSCHAFT, B. GEMEINSAME MARKTORGANISATION, C) MILCHERZEUGNISSE

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 11979HN01/02/BC. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Avis juridique important | 11979HN01/02/BC DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DER REPUBLIK GRIECHENLAND ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DER REPUBLIK GRIECHENLAND UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ANHANG I LISTE ZU ARTIKEL 21 DER BEITRITTSAKTE, II. LANDWIRTSCHAFT, B. GEMEINSAME MARKTORGANISATION, C) MILCHERZEUGNISSE Amtsblatt Nr. L 291 vom 19/11/1979 S. 0074 +++++ VERORDNUNG ( EWG ) NR . 985/68 DES RATES VOM 15 . JULI 1968 ( ABL . NR . L 169 VOM 18 . 7 . 1968 ) , GEÄNDERT DURCH : - VERORDNUNG ( EWG ) NR . 750/69 VOM 22 . APRIL 1969 ( ABL . NR . L 98 VOM 25 . 4 . 1969 ) , - VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1211/69 VOM 26 . JUNI 1969 ( ABL . NR . L 155 VOM 28 . 6 . 1969 ) , - VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1075/71 VOM 25 . MAI 1971 ( ABL . NR . L 116 VOM 28 . 5 . 1971 ) , - VERORDNUNG ( EWG ) NR . 2714/72 VOM 19 . DEZEMBER 1972 ( ABL . NR . L 291 VOM 28 . 12 . 1972 ) . ARTIKEL 1 ABSATZ 3 BUCHSTABE B ) WIRD DURCH FOLGENDEN GEDANKENSTRICH ERGÄNZT : " - ERZEUGNIS , DAS AUSSCHLIESSLICH VON MILCHSAHNE PRODUZIERT WORDEN IST , DIE BEI GRIECHISCHER BUTTER EINER ZENTRIFUGIERUNGS - UND PASTEURISIERUNGSBEHANDLUNG UNTERZOGEN WORDEN IST . "

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.