Europäische Union

1999/855/EG: Beschluß des Rates vom 6. Dezember 1999 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Republik Estland

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Avis juridique important | 31999D0855 1999/855/EG: Beschluß des Rates vom 6. Dezember 1999 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Republik Estland Amtsblatt Nr. L 335 vom 28/12/1999 S. 0035 - 0040 BESCHLUSS DES RATES vom 6. Dezember 1999 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Republik Estland (1999/855/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 622/98 des Rates vom 16. März 1998 über die Hilfe für die beitrittswilligen Staaten im Rahmen der Heranführungsstrategie, insbesondere über die Gründung von Beitrittspartnerschaften(1), insbesondere auf Artikel 2, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Europäische Rat von Luxemburg erklärte, daß die Beitrittspartnerschaft ein neues Instrument ist und den Schwerpunkt der intensivierten Heranführungsstrategie darstellt. (2) Nach der Verordnung (EG) Nr. 622/98 beschließt der Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen für jede einzelne Beitrittspartnerschaft, die dem jeweiligen beitrittswilligen Staat unterbreitet werden, sowie über sie betreffende wichtige spätere Anpassungen. (3) Die Gewährung der Hilfe der Gemeinschaft ist von der Erfuellung wesentlicher Voraussetzungen, insbesondere der Einhaltung der Verpflichtungen aus den Europa-Abkommen und den Fortschritten bei der Erfuellung der Kopenhagener Kriterien, abhängig. Ist eine der wesentlichen Voraussetzungen nicht erfuellt, so kann der Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission entsprechende Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Heranführungshilfe beschließen. (4) Nach dem Beschluß des Europäischen Rates von Luxemburg werden der Stand der Umsetzung der Beitrittspartnerschaften und die Fortschritte bei der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Rahmen der in den Europa-Abkommen vorgesehenen Gremien geprüft. (5) Der regelmäßige Bericht der Kommission des Jahres 1999 enthält eine objektive Analyse der Vorbereitungen der Republik Estland auf die Mitgliedschaft und nennt eine Reihe von prioritären Handlungsbereichen. (6) Im Rahmen der Vorbereitungen auf die Mitgliedschaft muß die Republik Estland ihr Nationales Programm zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes aktualisieren; dieses Programm muß einen Zeitplan für die Verwirklichung der Prioritäten und Zwischenziele der Beitrittspartner enthalten - BESCHLIESST: Artikel 1 Die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der Republik Estland sind nach Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 im Anhang festgelegt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Artikel 2 Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird im Rahmen der in den Europa-Abkommen vorgesehenen Gremien und durch die zuständigen Gremien des Rates, denen die Kommission regelmäßig Bericht erstattet, überwacht. Artikel 3 Dieser Beschluß wird am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften wirksam. Geschehen zu Brüssel am 6. Dezember 1999. Im Namen des Rates Der Präsident T. HALONEN (1) ABl. L 85 vom 20.3.1998, S. 1. ANHANG ESTLAND: BEITRITTSPARTNERSCHAFT 1999 1. ZIELE Die Beitrittspartnerschaft setzt den einheitlichen Rahmen für eine Gesamtdarstellung der von der Kommission in ihrem regelmäßigen Bericht des Jahres 1999 über die Fortschritte Estlands auf dem Wege zum EU-Beitritt genannten Handlungsprioritäten sowie der Estland für die Verwirklichung dieser vorrangigen Ziele zur Verfügung stehenden Finanzmittel, einschließlich der Bedingungen, unter denen sie gewährt werden. Aufgrund der Beitrittspartnerschaft kann eine Reihe von Instrumenten zur Unterstützung der Bewerberländer bei ihrer Vorbereitung auf die Mitgliedschaft eingesetzt werden. Solche Instrumente sind unter anderem das revidierte Nationale Programm zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes, die gemeinsame Bewertung der mittelfristigen wirtschaftspolitischen Prioritäten, der Pakt gegen die organisierte Kriminalität, die innerstaatlichen Entwicklungspläne sowie andere sektorale Pläne, die für eine Inanspruchnahme der Strukturfonds nach erfolgtem Beitritt und für die Umsetzung der Instrumente ISPA und Sapard in der Zeit bis zum Beitritt erforderlich sind. Diese Instrumente sind alle voneinander verschieden und werden jeweils nach eigenen Verfahren vorbereitet und umgesetzt. Sie sind zwar nicht Bestandteil der Beitrittspartnerschaft, doch ihre Prioritäten sind mit denen der Beitrittspartnerschaft vereinbar. 2. GRUNDSÄTZE Die als prioritär ausgewiesenen Bereiche beziehen sich auf die Fähigkeit der einzelnen Bewerberländer, die Kopenhagener Beitrittskriterien zu erfuellen: - institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten; - die Existenz einer funktionsfähigen Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten; - die Fähigkeit, die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen zu machen. Der Europäische Rat von Madrid wies mit Nachdruck darauf hin, daß die Bewerberländer ihre Verwaltungen anpassen müssen, damit die Gemeinschaftspolitiken nach erfolgtem Beitritt reibungslos durchgeführt werden können; in Luxemburg betonte er, daß die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in innerstaatliches Recht zwar notwendig, aber an sich nicht ausreichend ist; es muß auch eine effektive Anwendung gewährleistet sein. 3. PRIORITÄTEN UND ZWISCHENZIELE Die regelmäßigen Kommissionsberichte haben deutlich gemacht, welch große Anstrengungen die Bewerberländer in bestimmten Bereichen bis zum Beitritt noch unternehmen müssen. Diese Situation erfordert es, in den prioritären Bereichen im Einvernehmen mit dem jeweiligen Land genau definierte Zwischenziele festzulegen; die Verwirklichung dieser Ziele, die in Zusammenarbeit mit den betroffenen Ländern erarbeitet werden, bedingt den Umfang der Unterstützung und entscheidet darüber, inwieweit die laufenden Beitrittsverhandlungen mit einigen Ländern vorangetrieben bzw. entsprechende Verhandlungen mit anderen Ländern aufgenommen werden können. In der revidierten Fassung der Beitrittspartnerschaften wird wiederum zwischen kurz- und mittelfristigen Zielen unterschieden. Als kurzfristig werden Ziele eingestuft, von denen realistischerweise anzunehmen ist, daß Estland in der Lage ist, sie bis Ende 2000 zu erreichen bzw. sich ihnen erheblich anzunähern. Bei den mittelfristigen prioritären Zielen wird davon ausgegangen, daß ihre Verwirklichung mehr als ein Jahr in Anspruch nimmt; sie sollten aber, soweit möglich, bereits im Jahr 2000 in Angriff genommen werden. Im regelmäßigen Bericht 1999 wird der Fortschritt bewertet, der bei der Umsetzung der Beitrittspartnerschaft 1998 erreicht wurde. Diese Bewertung wurde bei der Ausarbeitung der Prioritäten der revidierten Partnerschaft berücksichtigt. Estland hat am 27. Mai 1999 eine revidierte Fassung seines Nationalen Programms zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes vorgelegt. Darin ist ein Zeitplan für die Verwirklichung der kurz- und mittelfristigen Ziele in den prioritären Bereichen enthalten, der sich auf die erste Beitrittspartnerschaft stützt; ferner ist darin der Verwaltungs- und Finanzbedarf ausgewiesen. In der Beitrittspartnerschaft sind die Bereiche aufgeführt, in denen Estland seine Vorbereitungen auf den Beitritt vorrangig vorantreiben muß. Estland wird jedoch auf allen Gebieten tätig werden müssen, für die der regelmäßige Bericht Handlungsbedarf anmahnt. Wichtig ist ferner, daß Estland seinen Verpflichtungen nachkommt, die es mit dem Europa-Abkommen, anläßlich des Screenings bzw. in den Verhandlungen mit Blick auf die Rechtsangleichung und die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in innerstaatliches Recht eingegangen ist. Es sei daran erinnert, daß es mit der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes allein noch nicht getan ist; es muß darüber hinaus sichergestellt sein, daß das übernommene Gemeinschaftsrecht entsprechend den in der Union geltenden Kriterien tatsächlich angewandt wird. In allen im folgenden genannten Bereichen muß eine glaubwürdige und effektive Umsetzung und Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes gewährleistet sein. Aufgrund der Analyse des regelmäßigen Berichts wurden für Estland folgende kurz- und mittelfristigen Ziele in den prioritären Bereichen ermittelt. 3.1. Kurzfristige Prioritäten für das Jahr 2000 Politische Kriterien - Angleichung des Sprachenrechts an die internationalen Normen und das Europa-Abkommen; - Durchführung konkreter Maßnahmen, u. a. Veranstaltung von Sprachkursen zur Integration der Einwohner, die nicht die estnische Staatsangehörigkeit besitzen, und Gewährung der erforderlichen finanziellen Unterstützung. Wirtschaftliche Kriterien - Festlegung eines Umstrukturierungsplans für den Ölschiefersektor und Gewährleistung der Transparenz bei der Privatisierung des Energiesektors; - Beschleunigung der Bodenreform, insbesondere Registrierung der landwirtschaftlichen Nutzflächen; - Festlegung einer mittelfristigen Wirtschaftsstrategie und Erarbeitung einer gemeinsamen Bewertung mit der Europäischen Kommission; - Abschluß der Gesetzgebungsverfahren für die Rentenreform. Binnenmarkt - Öffentliches Beschaffungswesen: Einbeziehung des öffentlichen Versorgungssektors in den Geltungsbereich des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen und Angleichung des Rechtsbeihilfsverfahrens; - freier Warenverkehr: Beschleunigung der Umsetzung und effektive Anwendung der europäischen Normen, und in erster Line der Richtlinien nach dem neuen und globalen Ansatz, insbesondere Annahme eines neuen Gesetzes über die Konformitätsbewertung und Übernahme der entsprechenden EN-Normen, Einführung eines Akkreditierungssystems; Ausbau der Marktaufsicht und weitere Angleichung der technischen Vorschriften; - freier Kapitalverkehr: Angleichung der Rechtsvorschriften über Direktinvestitionen in den Bereichen, für die noch Beschränkungen gelten (Sicherheitsdienste und Rundfunksender); - freier Dienstleistungsverkehr: Stärkung der Aufsicht über den Finanzsektor, insbesondere über den Wertpapiermarkt; - Wettbewerb: Angleichung der Rechtsvorschriften über Fusionskontrolle und staatliche Beihilfen, Stärkung des Wettbewerbsamtes, Aufstellung eines Inventars der staatlichen Beihilfen, Fortsetzung der Erstellung jährlicher Berichte über die staatlichen Beihilfen; - Telekommunikation: Erlaß eines Telekommunikationsgesetzes und Stärkung der unabhängigen Regulierungsbehörde; - Steuern: weitere Anstrengungen zur Angleichung des Mehrwertsteuer- und des Verbrauchssteuerrechts (insbesondere des Steuerlager- und des Registrierungssystems), Bestätigung der Akzeptanz der Grundsätze des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung und Sicherstellung der Vereinbarkeit neuer steuerrechtlicher Maßnahmen mit diesen Grundsätzen; - audiovisuelle Medien: vollständige Angleichung der Gesetzgebung; - Zollwesen: Festlegung eines Zeitplans für die schrittweise Einführung und die effektive Anwendung eines Zolltarifs und der damit zusammenhängenden Maßnahmen; Fortsetzung der Betrugs- und Korruptionsbekämpfung; Beschleunigung der Übernahme des Zollkodex. Landwirtschaft - Veterinärwesen und Pflanzenschutz: weitere Angleichung und Verbesserung der Kontrollregelungen, insbesondere an der künftigen Außengrenze; - weitere Modernisierung der Lebensmittelindustrie, insbesondere der milch-, fleisch- und fischverarbeitenden Betriebe; Verkehr - effektivere Anwendung der Sicherheitsnormen für den Seeverkehr. Beschäftigung und Soziales - Ausarbeitung einer nationalen Beschäftigungsstrategie im Hinblick auf die spätere Teilnahme an der Europäischen Beschäftigungsstrategie, u. a. durch die gemeinsame Überprüfung der Beschäftigungslage; - Unterstützung der Anstrengungen der Sozialpartner, ihre Leistungsfähigkeit zu steigern, um den gemeinschaftlichen Besitzstand umsetzen und effektiv anwenden zu können, insbesondere auf dem Wege des sozialen Dialogs zwischen den beiden Parteien; - Annahme eines neuen Arbeitsgesetzbuches und eines Arbeitsvermittlungsgesetzes; - Durchführung des Gesetzes über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz und Aufbau von Strukturen für seine effektive Anwendung. Umwelt - Vollständige Umsetzung und effektive Anwendung der Umweltverträglichkeitsprüfung; - Beschleunigung der Umsetzung und effektiven Anwendung insbesondere der Richtlinien in den Bereichen Wasser- und Abfallwirtschaft, Luftverschmutzung, Naturschutz und Industrie; - Weiterentwicklung des Finanzierungsplans für (richtlinienspezifische) Investitionen, der sich auf Jahresbasis auf Kostenabschätzungen und realistische Möglichkeiten der öffentlichen und privaten Finanzierung stützt, und weitere Investitionen in den unter die Luft-, Wasser- und Abfallrichtlinien fallenden Bereichen mit hohem Investitionsbedarf. Justiz und Inneres - Schaffung einer modernen integrierten Datenbank für die kriminalpolizeiliche Ermittlung und Verbesserung der kriminaltechnischen Forschung; verbesserte Zusammenarbeit der Vollzugsbehörden und der Justiz (Personalausstattung, Ausbildung und Ausrüstung) zur weiteren Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Drogenhandels und der Korruption; Stärkung der mit der Bekämpfung der Geldwäsche befaßten Stellen; - Beschleunigung der Strafrechtsreform; - Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1988 über den illegalen Drogenhandel und der Europäischen Konvention über die Geldwäsche; Unterzeichnung des OECD-Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung und des Europäischen Strafrechtsübereinkommens über die Bekämpfung der Korruption. Steigerung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung und der Justiz, unter anderem im Hinblick auf die Verwaltung von EU-Mitteln und die Kontrolle ihrer Verwendung - ISPA(1), Sapard(2) und Phare(3): Weiterentwicklung des Nationalen Entwicklungsplans und des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum; Schaffung des rechtlichen, haushaltstechnischen und administrativen Rahmens (Handbuch für die Rechnungsprüfung und Prüfungsweg) für die Programmierung und Verwaltung der Instrumente ISPA und Sapard, einschließlich eines Mechanismus für die Umweltverträglichkeitsprüfung und EU-konformer Beschaffungsregeln für die mit Gemeinschaftsmitteln kofinanzierten Projekte sowie Einrichtung einer funktionierenden Zahlstelle für Sapard; - Vollendung des rechtlichen Rahmens für die interne und die externe Finanzkontrolle; Einrichtung einer zentralen Stelle, die innerhalb der Regierung die Aufgaben der internen Revision und Kontrolle koordiniert; Einrichtung von Referaten für interne Revision und Kontrolle in den Dienststellen, in denen die Ausgaben anfallen; Einführung der funktionalen Unabhängigkeit der staatlichen Innenrevisoren auf zentraler wie auf dezentraler Ebene und der Ex-ante-Finanzkontrolle; - Annahme von Rechtsvorschriften und Ausarbeitung eines Plans für den Ausbau der Strukturen für die Betrugsbekämpfung; - Besetzung der freien Richterstellen und Verbesserung der Richterausbildung im Gemeinschaftsrecht, insbesondere im Wettbewerbsrecht. 3.2. Mittelfristige Prioritäten Politische Kriterien - Weitere Anstrengungen zur Integration der Einwohner, die nicht die estnische Staatsangehörigkeit besitzen, insbesondere durch Ausbau der Sprachkurse für die nichtestnischsprachige Bevölkerung. Wirtschaftliche Kriterien - Vollendung der Rentenreform, Ausführung des Umstrukturierungsplans für den Ölschiefersektor; - Einführung eines jährlichen Steuerüberwachungsverfahrens, mit dem die Berichterstattung, die Überwachung und die Kontrolle im öffentlichen Finanzwesen, insbesondere hinsichtlich der Haushaltslage, mit den EU-Verfahren in Einklang gebracht werden; - weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Bedingungen für Gründung und Entwicklung privater Unternehmen, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen; - Vollendung der Bodenreform. Binnenmarkt - Recht am geistigen und gewerblichen Eigentum: vollständige Angleichung insbesondere des Urheberrechts und Ausbau der administrativen und gerichtlichen Kapazitäten; - freier Warenverkehr: vollständige Angleichung der sektorspezifischen Rechtsvorschriften und vollständige Übernahme der EN-Normen, Verbesserung der Strukturen für Normung und Konformitätsbewertung und allgemein Gewährleistung geeigneter Durchführungsstrukturen für alle Sektoren; Gewährleistung der gegenseitigen Anerkennung in den nichtharmonisierten Bereichen; - Freizügigkeit: vollständige Angleichung der Rechtsvorschriften über die gegenseitige Anerkennung der Diplome; - Wettbewerb: Gewährleistung der effektiven Anwendung der Wettbewerbsregeln und der Regeln für staatliche Beihilfen, Gewährleistung der Gemeinschaftskonformität der Programme und der Rechtsvorschriften für staatliche Beihilfen, Verbesserung der Ausbildung auf allen Ebenen; - Steuern: vollständige Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich Steuern; Erlaß von Übergangsbestimmungen für die Mehrwertsteuer; Überprüfung der bestehenden Gesetze und Gewährleistung ihrer Vereinbarkeit mit den Grundsätzen des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung; Vollendung der Reform der Finanzverwaltung; - Verbraucherschutz: weitere Angleichung sowie Verstärkung der Marktaufsichtsbehörden und der Vollzugsbehörden; - Zoll: Gewährleistung der effektiven Anwendung des Zolltarifs und der damit zusammenhängenden Maßnahmen; Steigerung der Leistungs- und Einsatzfähigkeit der Behörden, einschließlich bei den Grenzkontrollen; Anwendung vereinfachter Verfahren. Landwirtschaft - Vollendung der Modernisierung der Lebensmittelindustrie, insbesondere der milch-, fleisch- und fischverarbeitenden Betriebe; Verstärkung der Lebensmittelkontrollbehörden; - Verstärkung der Verwaltungsmechanismen und -strukturen für die Gemeinsame Agrarpolitik (Überwachung der Agrarmärkte und Durchführung von strukturpolitischen Maßnahmen und von Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums, Schaffung von Einrichtungen und Kontrollmechanismen); - Vollendung des Systems für die Identifizierung von Tieren; effektive Anwendung des Qualitätssicherungssystems (Risikoanalyse und kritische Kontrollpunkte), Behandlung tierischer Abfälle, Modernisierung der Programme der milch- und fleischerzeugenden Betriebe für die Kontrolle auf Rückstände und Zoonosen; Vollendung der Kontrollsysteme an der künftigen Außengrenze. Fischerei - Schaffung der Voraussetzungen für die Übernahme und effektive Anwendung der Gemeinsamen Fischereipolitik, einschließlich geeigneter und angemessen ausgestatteter Inspektions- und Kontrolleinrichtungen auf zentraler und regionaler Ebene; - Ausarbeitung eines Umstrukturierungsplans für die estnische Fischereiflotte und Einrichtung einer den EU-Vorschriften entsprechenden Flottenkartei. Energie - Vorbereitung auf den Energiebinnenmarkt, insbesondere Umsetzung der Elektrizitäts- und der Gasrichtlinie (Einführung kostendeckender Energiepreise und Einrichtung einer Regulierungsbehörde); - Angleichung der vorgeschriebenen Ölvorräte und der Energieeffizienz. Verkehr - Vollständige Angleichung in den Bereichen Straßenverkehr (Marktzugang, Sicherheit, gefährliche Güter und Steuern), Eisenbahnverkehr, Seeverkehr (insbesondere Sicherheit) und Luftverkehr (insbesondere Sicherheit und Flugverkehrsmanagement). Beschäftigung und Soziales - Umsetzung des EU-Rechts in innerstaatliches Recht und Anwendung dieser Rechtsvorschriften in folgenden Bereichen: Arbeitsrecht, Gleichberechtigung von Frauen und Männern, öffentliches Gesundheitswesen, vollständige Angleichung im Bereich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, Ausbau der entsprechenden Verwaltungsstrukturen sowie derjenigen, die für die Koordination der sozialen Sicherheit nötig sind. Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt - Ausarbeitung einer nationalen Politik des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts zur Vorbereitung auf die Umsetzung eines regionalen Entwicklungsprogramms und von Gemeinschaftsinitiativen; Verbesserung der Verwaltungsstrukturen, insbesondere regelmäßige interministerielle Koordination für Strukturfonds; Organisation des Haushaltssystems und seiner Verfahren hinsichtlich der Standards der Strukturfonds inklusive Bewertung und Evaluierung. Umwelt - Vollständige Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes; - weitere Durchführung der Rechtsvorschriften nach einem vorher festgelegten Zeitplan, insbesondere in den Bereichen Luft, Abfallwirtschaft, Chemikalien und Strahlenschutz, Naturschutz, Wasserwirtschaft und Industrie; - Gewährleistung der Verstärkung der Umweltschutzbehörden, insbesondere auf lokaler Ebene; - Einbeziehung der Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung bei der Festlegung und Durchführung der Politik auch in allen anderen Bereichen. Justiz und Inneres - Weitere fortschreitende Angleichung der Visagesetzgebung und Praxis an die der Europäischen Union; - Umsetzung der Rechtsvorschriften über Grenzkontrollen und Einwanderung, damit illegale Einwanderung verhindert und die uneingeschränkte Teilnahme am Schengener Informationssystem gewährleistet wird; - weitere Verstärkung der Mechanismen für die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Europol bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität (insbesondere der Geldwäsche, des Drogenhandels und des Menschenhandels). Steigerung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung und der Justiz, unter anderem im Hinblick auf die Verwaltung von EU-Mitteln und die Kontrolle ihrer Verwendung - Steigerung der Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung im Hinblick auf die Umsetzung und die effektive Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes, insbesondere durch Gewährleistung einer Mindestpersonalausstattung und einer angemessenen Koordinierung der Ministerien; - weitere Verbesserung der Arbeitsweise der Justiz, einschließlich der Erhöhung der Zahl der Richter und der Verbesserung ihrer Ausbildung im Gemeinschaftsrecht; - Verstärkung der öffentlichen Finanzkontrolle und der Finanzverwaltung durch angemessene Personalausstattung, Ausbildung und Ausrüstung; - Steigerung der Leistungsfähigkeit im Bereich der Statistik. 4. PROGRAMMIERUNG DER FINANZMITTEL Für den Zeitraum 1995-1999 wurden Estland im Rahmen von Phare insgesamt 143 Mio. EUR bereitgestellt Aufgrund der Vereinbarung des Europäischen Rates vom 24. und 25. März 1999 in Berlin umfaßt die Finanzhilfe für die Bewerberländer im Zeitraum 2000-2006 auch eine Unterstützung der Vorbereitung auf den Beitritt in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, wofür die spezifischen Instrumente Sapard (Verordnung (EG) Nr. 1268/1999, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 87) und das strukturpolitische Instrument ISPA (Verordnung (EG) Nr. 1267/1999, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 73) bereitstehen, mit denen in der Zeit bis zum Beitritt vorrangig ähnliche Maßnahmen finanziert werden wie im Rahmen des Kohäsionsfonds. Aus diesen nationalen Zuweisungen kann Estland auch zum Teil seine Mitwirkung an Gemeinschaftsprogrammen einschließlich des Fünften Rahmenprogramms über Forschung und technologische Entwicklung (ABl. L 26 vom 1.2.1999, S. 1) finanzieren. Außerdem hat Estland Zugang zu Finanzmitteln aus Mehrländerprogrammen mit direktem Bezug zum gemeinschaftlichen Besitzstand. Sämtliche Investitionsprojekte sind grundsätzlich auch von den Bewerberländern mitzufinanzieren. Die Kommission arbeitet seit 1998 mit der EIB und internationalen Finanzinstitutionen wie der EBWE und der Weltbank zusammen, um die Kofinanzierung von Projekten im Bereich der Beitrittsprioritäten in die Wege zu leiten. 5. ALLGEMEINE

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.