Europäische Union

2002/244/EG: Entscheidung der Kommission vom 14. März 2000 über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen — Sache Nr. COMP/M.1663 — Alcan/Alusuisse (Text von Bedeutung für den EWR.)(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 694)

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Avis juridique important | 32002D0244 2002/244/EG: Entscheidung der Kommission vom 14. März 2000 über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen — Sache Nr. COMP/M.1663 — Alcan/Alusuisse (Text von Bedeutung für den EWR.)(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 694) Amtsblatt Nr. L 090 vom 05/04/2002 S. 0001 - 0022 Entscheidung der Kommission vom 14. März 2000 über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen Sache Nr. COMP/M.1663 - Alcan/Alusuisse (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 694) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2002/244/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 57, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen(1), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1310/97(2), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2, gestützt auf die Entscheidung der Kommission vom 10. November 1999 zur Einleitung des Verfahrens in dieser Sache, nachdem den beteiligten Unternehmen Gelegenheit gegeben worden ist, sich zu den Beschwerdepunkten der Kommission zu äußern, nach Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen(3), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 20. September 1999 ging bei der Kommission die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens ein, wonach Alcan Aluminium Limited ("Alcan") die alleinige Kontrolle über das Unternehmen Alusuisse Lonza Group AG ("Alusuisse") erwirbt. (2) Am 24. September 1999 wurde festgestellt, dass die Anmeldung unvollständig war. Die Parteien übermittelten die fehlenden Angaben am 6. Oktober 1999. Mit Wirkung vom 7. Oktober 1999 gilt die Anmeldung als vollständig. (3) Mit Entscheidung vom 10. November 1999 stellte die Kommission fest, dass der angemeldete Zusammenschluss Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen gibt. Die Kommission leitete dementsprechend das Verfahren nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 ("Fusionskontrollverordnung") ein. 1. DIE PARTEIEN UND DAS VORHABEN (4) Alcan ist ein kanadisches Unternehmen, das in allen Bereichen der Aluminiumindustrie vom Bauxitabbau über die Aluminiumoxidraffination, Energieerzeugung, Aluminiumverhüttung, Aluminiumverarbeitung und -recycling bis hin zu Forschung und Entwicklung tätig ist. (5) Alusuisse ist eine Schweizer Gesellschaft, die ebenfalls auf allen Stufen der Aluminiumindustrie tätig ist. Ihre Aktivitäten umfassen den Bauxitbergbau, Tonerderaffinierung, Aluminiumverhüttung, Walzprodukte, Verpackungen, Wiederverwertung, Forschung und Entwicklung. (6) Am 11. August 1999 vereinbarten Alcan, Alusuisse und der integrierte französische Aluminiumhersteller Pechiney, ihre Geschäftsbereiche Aluminium und Verpackungen zusammenzulegen. Gemäß Absichtserklärung und Fusionsabkommen, die von den drei Unternehmen unterzeichnet wurden, wird Alcan zwei getrennte und unabhängige Anteilaustauschangebote machen, eines für die Anteile von Alusuisse und das andere für die Anteile von Pechiney. Jedes der zwei Angebote steht für sich allein; sie sind nicht voneinander abhängig, und es ist möglich, dass eine Transaktion ohne die andere geschieht. Angaben der Parteien zufolge wird Alcan zuerst ein Angebot für die Anteile von Alusuisse und danach ein Angebot für Pechiney abgeben. Jedes Angebot kann somit als eine eigenständige Konzentration betrachtet werden. Dieses Entscheidung betrifft den Erwerb der alleinigen Kontrolle über das Unternehmen Alusuisse durch Alcan. 2. GEMEINSCHAFTSWEITE BEDEUTUNG (7) Die beteiligten Unternehmen weisen gemeinsam einen weltweiten Gesamtumsatz von mehr als 5 Mrd. EUR(4) auf. Der gemeinschaftsweite Umsatz sowohl von Alcan als auch von Alusuisse übersteigt 250 Mio. EUR, doch erzielen die beiden Unternehmen nicht mehr als zwei Drittel ihres gemeinschaftsweiten Gesamtumsatzes in einem und demselben Mitgliedstaat. Der angemeldete Zusammenschluss hat daher gemeinschaftsweite Bedeutung. 3. WETTBEWERBSRECHTLICHE WÜRDIGUNG (8) Bei den fusionierenden Parteien handelt es sich um vertikal integrierte Unternehmen, die auf allen Stufen der Aluminiumherstellung und -verarbeitung tätig sind: Bauxitabbau, Aluminiumoxidraffination, Aluminiumverhüttung. Das aus der Verhüttung(5) gewonnene Primäraluminium wird zu Halbzeug verarbeitet (Flachwalzprodukte oder Strangpressprofile). Das Halbzeug kann dann zu Fertigerzeugnissen weiterverarbeitet werden. Halbzeug und Fertigerzeugnisse finden in weiten Teilen der Wirtschaft Verwendung, z. B. im Transportgewerbe, im Bauwesen, in der Verpackungsindustrie und in der Elektroindustrie. (9) Auf den Aluminiummärkten sind unterschiedlich organisierte Unternehmen tätig. Bei den Parteien handelt es sich in beiden Fällen um vertikal integrierte Unternehmen. Andere auf dem EWR-Markt tätige integrierte Unternehmen sind Pechiney, VAW, Alcoa, Norsk Hydro und Hoogovens. Daneben gibt es eine große Anzahl nicht integrierter Aluminium verarbeitender Unternehmen, die Primäraluminium oder flachgewalztes Aluminium als Ausgangsmaterial für die Herstellung von Aluminium-Fertigerzeugnissen verwenden. Auf den verschiedenen Endproduktmärkten können die Parteien sowohl als Lieferanten als auch als Wettbewerber gegenüber kleineren nachgelagerten, nicht integrierten Aluminium verarbeitenden Unternehmen oder Herstellern auftreten. (10) Die Kommission stellt fest, dass der geplante Zusammenschluss eine beherrschende Stellung auf den Märkten für Aluminiumoxidtrihidrat, Lithobleche und halbfeste Behälter begründen wird. 3.1.1. ALUMINIUMOXIDTRIHYDRAT Definition des sachlich relevanten Marktes (11) Tonerde (Aluminiumoxid) wird produziert, indem man Bauxit raffiniert und größtenteils in der Verhüttung von Primäraluminium (Hütte-Aluminiumoxid (SGA)) verwendet. Aluminiumfeinsthydroxid (auch Aluminiumtrihydrat, "ATH") ist ein Zwischenprodukt aus dem MT-Produktionsprozess. ATH wird bevorzugt als Flammschutzmittel eingesetzt. Dafür wird ein besonders feines, verdichtetes ATH mit einem hohen Feuchtigkeitsgehalt (in der Regel über 35 %) genutzt. Seine flammenhemmenden Eigenschaften beruhen auf diesem hohen Feuchtigkeitsgehalt. Eine andere Form von eigens entwässertem ATH wird als Papierfarbstoff oder bei der Wash- und Reinigungsmittelproduktion genutzt. Das für diese Anwendungen genutzte ATH hat einen höheren Korndurchmesser und verfügt über aufhellende bzw. glanz- und glätteverbessernde Eigenschaften. Eine dritte Sorte schließlich, aktiviertes ATH, wird in der Herstellung von Keramikerzeugnissen und feuerfesten Materialien und der Oberflächenbehandlung verwertet. (12) Die Marktuntersuchung der Kommission ergab, dass ATH, das als Flammschutzmittel verwendet wird, einen eigenständigen Produktmarkt vis à vis anderer Grade und Arten von Tonerde darstellt. Substituierbarkeit auf der Angebotsseite (13) Die Anbietersubstitution des Flammenverzögerers ATH ist sehr niedrig. Nur sehr wenige Aluminiumoxidraffinerien bieten diesen Stoff zurzeit im EWR an. Da sich die meisten Raffinerien auf metallurgisches Aluminiumoxid spezialisiert haben, verfügen sie nicht über die erforderlichen mechanischen Anlagen zur Aussonderung von ATH zwischen Filter und Kalzinierofen, oder sie können nur ATH produzieren, das hohe organische Bauxitrückstände enthält und damit als Flammenschutzmittel ungeeignet ist. Die großen Anbieter von ATH als Flammenschutzmittel sind Alcan, Alusuisse, Nabaltec und Alcoa. (14) Die Marktanalyse der Kommission hat ergeben, dass ein Preisanstieg von 5-10 % wegen der hohen Opportunitätskosten und Investitionen nicht unmittelbar zu einem Marktzutritt neuer Anbieter führen würde. Ein geringer Preisanstieg reichte, auch wenn er von Dauer wäre, für sich genommen auch nicht aus, um einen vorhandenen Anbieter zu einem Kapazitätsausbau zu veranlassen, da dieser schwerfällig und teuer wäre. Kurz- bis mittelfristig wäre ein Preisanstieg bei Flammenschutz-ATH rentabel. Substituierbarkeit auf der Nachfrageseite (15) ATH für Flammenschutzzwecke bildet gegenüber anderen Sorten von Aluminiumoxid und anderen Flammenschutzmitteln einen separaten Produktmarkt. Flammschutzmittel sind Additiva, die organischen Materialien wie Kunststoff, Textilien oder Holz beigemischt oder aufgetragen werden. Durch sie wird die statistische Wahrscheinlichkeit einer Brandentstehung reduziert, da sie die Feuerfestigkeit zahlreicher potenzieller brennbarer Materialien erhöhen. Die zunehmende Verwendung von Flammschutzmitteln in leicht entflammbaren Materialen und vor allem in Kunststoffteilen wie Kabeln und Drähten wird durch staatliche Reglementierung und das Sicherheitsbewusstein der Verbraucher gefördert. (16) Wie unter Erwägungsgrund 11 erwähnt werden andere Sorten ATH als Füllmittel in der Papierindustrie und als Oxide bei der Produktion von Wasch- und Reinigungsmitteln, Keramik, feuerfesten Materialien usw. verwendet. Die jeweiligen ATH-Sorten unterscheiden sich in Partikelgröße, Morphologie, α-Aluminiumoxidgehalt(6) und Fremdstoffen. Je nach Endanwendung kann nur eine bestimmte Aluminiumoxidsorte verwendet werden. Das feinkörnige verdichtete ATH, das als Flammschutzmittel genutzt wird, ist z. B. nicht durch für die anderen o. g. Verwendungen geeignetes ATH ersetzbar und umgekehrt. (17) Die Wirksamkeit eines Flammschutzmittels unterscheidet sich von einem brennbaren Material zum anderen. Da für Gebäude und andere öffentliche überdachte Anlagen immer strengere Brandschutzvorschriften gelten, müssen die dort verbauten Kunstoffteile besonderen Feuerfestigkeitsanforderungen gerecht werden. (18) ATH hat einen niedrigen Giftstoffgehalt und wirkt rauchverhindernd. Größtes Anwendungsgebiet für ATH ist Polyäthylen und seine Mischpolymerisate, gefolgt von ungesättigten Polyestern, Kautschuk und Kunststoffen. Endverwendungsmärkte sind Teppichrücken, elektrische Anwendungen wie Kabel und Drähte, Transportbänder und extrudierte Kunststoffprodukte. Die zunehmende Verwendung von ATH beruht vor allem auf dem Wachstum bei feuerhemmenden Plyolefinen und insbesondere Polyäthylen. Bestimmte Mischpolymerisate wie Äthylen/Vinylacetat in Verbindung mit Polyäthylen und Polypropylen werden in zunehmendem Maße für die Ummantelung oder Beschichtung von Kabeln und Drähten und für unterirdisch verlegte Telekommunikationskabel verwendet. Eine weitere Ursache für den wachsenden ATH-Verbrauch ist der Trend, Bodenbeläge aus PVC in öffentlichen Gebäuden durch synthetische Gummistoffe zu ersetzen. (19) Für die o. g. Anwendungen bieten halogenhaltige Flammschutzmittel eine Alternative. Diese bieten zwar einen wirkungsvollen Feueurschutz, sind aber toxisch und erzeugen mehr Rauch als inorganische Flammschutzmittel. Wegen des wachsenden Umweltbewussteins wird damit gerechnet, dass halogenierte Flammschutzmittel auf absehbare Zeit völlig durch inorganische Flammschutzmittel und insbesondere ATH ersetzt werden. Da Kunststoffteile unter dem LSOH-Label (low smoke, zero halogen) hergestellt werden, ist ATH dort nicht durch halogenierte Flammschutzmittel substituierbar. Für LSOH-Produkte gibt es eine separate Nachfrage von Unternehmen, die Kabel und andere Kunststoffteile für die Baubranche herstellen. Solche Hersteller können von den ATH-Produzenten leicht ausgemacht und mittels Preisfestsetzung diskriminiert werden. Eine Preiserhöhung gegenüber Herstellern von LSOH-Kunststoffteilen wäre deswegen für das fusionierte Unternehmen rentabel. (20) Mit Blick auf die Nachfrage nach LSOH-Flammschutzmitteln haben die Parteien auf ein anderes Alternativprodukt mit ähnlichen Eigenschaften wie ATH hingewiesen: Magnesiumdihydroxid (MDH). Die Kommission ist nicht der Auffassung, dass MDH dem gleichen Produktmarkt zuzurechnen ist wie ATH. Technische und wirtschaftliche Unterschiede schränken die nachfrageseitige Substituierbarkeit zwischen ATH und MDH ganz erheblich ein. Die Verwendung von MDH kann doppelt so teuer sein (nach Angaben mancher Nutzer sogar drei- bis viermal teurer). Dies liegt zum Teil am Preisunterschied zwischen beiden Stoffen, aber auch an dem Umstand, dass für eine gleich hohe Feuerfestigkeit mehr MDH verwendet werden muss. Der hohe MDH-Bedarf wiederum kann wichtige mechanische Eigenschaften der Bauteile wie Verformbarkeit und Stoßfestigkeit negativ beeinflussen. Außerdem ist eine gleichförmige Verteilung der MDH-Partikel in Kunststoff angeblich schwierig. Zudem treiben die erforderlichen höheren Verarbeitungstemperaturen die MDH-Kosten gegenüber ATH weiter in die Höhe. Die Zersetzung von ATH beginnt bei 230 °C, wobei ein Drittel der ursprünglichen Masse als Wasserdampf freigesetzt wird, die von MDH hingegen erst bei 340 °C. Der Temperaturunterschied bei der thermischen Zersetzung bewirkt, dass MDH für die Verwendung in bestimmten polymerhaltigen Materialien wie thermoplastischen Kunststoffen (z. B. Polypropylen), bei denen Verarbeitungstemperaturen von über 200 °C erreicht werden, besser geeignet sein mag. Unterhalb dieser Temperaturschwelle ist ATH unter finanziellen wie technischen Gesichtspunkten das vorteilhafteste Füllmittel. (21) ATH wird daher in LSOH-Mischpolymerteilen für Anwendungen wie Kabel, Drähte und Fußböden so deutlich bevorzugt, dass andere Flammschutzmittel praktisch vom Markt ausgeschlossen sind. Hersteller dieser Erzeugnisse haben in Beantwortung der Kommissionsuntersuchung angegeben, dass sie im Falle eines Anstiegs des ATH- Preises um 5-10 % nicht auf andere Flammschutzmittel umsteigen würden. Einige wiesen auf die hohen Umstellungskosten hin, da ATH durch eine Kombination mehrerer anderer Flammschutzmittel ersetzt werden müsste, wozu die Entwicklung neuer Formeln und die Zulassung der jeweiligen Endprodukte durch die Abnehmer erforderlich seien. Schlussfolgerung zur Definition des relevanten Produktmarkts (22) Aus obigen Erwägungen gelangt die Kommission zu der Schlussfolgerung, dass für feinkörniges, verdichtetes ATH, wie es als Flammschutzmittel bei der Herstellung von LSOH-Mischpolymerteilen verwendet wird, ein separater Produktmarkt besteht. Definition des geografisch relevanten Marktes (23) Der geografisch relevante Markt für ATH reicht nicht über den EWR hinaus. Dies dürfte im Wesentlichen an Umschlag, Logistik und Transportkosten liegen. Die Abnehmer von ATH in der Chemie- und Kunststoffindustrie sind auf die zeitgerechte Anlieferung kleiner Einheiten angewiesen, deren Beförderung über lange Strecken unwirtschaftlich wäre. Der hohe Feuchtigkeitsgehalt von Flammschutz-ATH erhöht die Kosten eines Langstreckentransports zusätzlich. Die Beförderung großer Mengen über lange Strecken birgt ferner die Gefahr, dass das Produkt verdirbt und unbrauchbar wird. Bisher wurden nur geringe Mengen in den EWR eingeführt, die etwa 4 % des Gesamtverbrauchs entsprechen. (24) Nach Ansicht der Parteien wird ATH weltweit gehandelt, so dass Käufer auf alternative Anbieter außerhalb Europas zurückgreifen könnten. Als Lieferant käme beispielsweise Alcoa in Frage; das Unternehmen könnte mehr ATH aus Australien anliefern und im Rotterdamer Walzwerk Moerdijk walzen. Reynolds könnte feuchtes ATH aus den USA liefern. Ferner könnte Alunorte hochwertiges feuchtes ATH aus Brasilien einführen, und Huber (Solem) liefert bereits zerkleinertes ATH hoher Qualität aus den USA. Aus Japan schließlich könnten Sumitomo, Showa Denko und Hungalu ATH nach Europa liefern; das letztgenannte Unternehmen hat erst vor kurzem seine Produktionskapazitäten um 10 kt ausgefälltes ATH/Jahr erweitert und wirbt aktiv in der EU für sein ATH. (25) Die Kommission hat die genannten Alternativen am Markt geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Abnhemer sie als Ersatz für lokale Anbieter für ungeeignet halten. Nach einigen Großahnehmern kommen Anbieter aus den USA oder Brasilien nicht in Frage, da sie nur feuchtes ATH verkaufen, das nicht als Flammschutzmittel verwendet werden kann. Ein Bezug von ATH aus Ungarn oder Fernost würde die Betriebs- und Endkosten erhöhen; die dortigen Anbieter könnten die im EWR ansässigen nicht ersetzen. Andere Abnehmer haben ihre ursprünglichen Angaben bekräftigt, wonach die Zusatzkosten einer ATH-Einfuhr den Endpreis erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Produkte (d. h. Kabel) auf Märkten außerhalb des EWR beeinträchtigen würde. Sie würden auch bei einem Preisanstieg um 5-10 % einen Umstieg auf Importe nicht für wirtschaftlich sinnvoll halten. (26) Aus diesen Gründen bleibt die Kommission bei ihrem Standpunkt, dass der Markt für Flammschutz-ATH nicht über den EWR hinausreicht. Wettbewerbsrechtliche Würdigung (27) In Europa gibt es einige wenige Großanbieter von ATH: Alcan, Martinswerk-Alusuisse, Nabaltec und Alcoa. Auf diese Unternehmen entfallen 95 % der EWR-Produktion; die übrigen Marktanteile werden von Händlern (Eurallumina SpA, Giulini Chemie GmbH, Incemin AG, Superfos Biosector a/s) gehalten. (28) Die nachstehende Tabelle gibt Aufschluss über die Produktionskapazitäten der EWR-Anbieter von Flammschutz-ATH: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Marktuntersuchung der Kommission. (29) Die fusionierenden Unternehmen kommen gemeinsam auf einen Anteil von [65 %-75 %]*; der einzige größere Konkurrent ist Nabaltec. Alcan und Alusuisse sind die weltweit größten Hersteller von feinkörnigem, ausgefälltem verdichtetem ATH. Alusuisse ist der größte Anbieter in Europa. Am stärksten ist seine Marktstellung in Deutschland, dem größten Verbraucher von halogenfreien Flammschutzmitteln in Europa. Über seine 50%ige österreichische Tochtergesellschaft Magnifin Magnesiaprodukte ist Alusuisse auch ein großer MDH-Produzent. Der zweite größere europäische Anbieter, Alcan, liefert ATH aus seiner Aluminiumoxidraffinerie an der schottischen Burntisland-Küste. Nabaltec ist ein unabhängiger Produzent von Spezial-Aluminiumoxid. Seit Schließung seiner Bayer-Verarbeitungsanlage 1994 erwirbt Nabaltec Rohaluminiumoxid von Drittunternehmen, um es zu ATH weiterzuverarbeiten. (30) Allein schon der hohe Marktanteil der fusionierenden Unternehmen ist ein Anzeichen für ihre Macht auf dem relevanten Flammschutzmittelmarkt. Über den hohen kombinierten Marktanteil hinaus bestätigen weitere einschlägige Faktoren, dass der geplante Zusammenschluss zur Begründung einer beherrschenden Stellung der fusionierenden Unternehmen auf dem Markt für feinkörniges, ausgefälltes verdichtetes Flammschutz-ATH führen wird. (31) Bei obiger Produktmarktanalyse war die Frage geprüft worden, ob einer Erhöhung des ATH-Preises durch eine Reaktion anderer Anbieter von Aluminiumoxid unterschiedlicher Reinheitsgrade oder durch einen Umstieg auf andere Flammschutzmittel erfolgreich entgegengewirkt werden könnte. Dabei wurde festgestellt, dass sowohl mittel- als auch langfristig ATH weder auf der Angebotsseite noch auf der Nachfrageseite substituierbar ist. (32) Im Rahmen der ausführlichen Marktanalyse wurde auch untersucht, ob die Abnehmer im Falle einer dauerhaften Preiserhöhung Maßnahmen ergreifen würden, um ATH durch andere, neuartige Flammschutzmittel zu ersetzen. (33) In ihrer Erwiderung auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte hatten die Parteien argumentiert, dass die Verfügbarkeit anderer Flammschutzmittel einen Anstieg des ATH-Preises verhindern würde. Als Beispiele nannten sie Phosphorverbindungen, natürliches Di-Magnesiumhydroxid oder aus Meerwasser gewonnenes MDH, neue Stoffe wie MagShield oder Ultracarb, andere inorganische Produkte wie Zinkborat, Zinkstannat, Zinkhydroxystannat, Zinnoxid, Molybdänsäureanhydrid und Melamin. (34) Die Kommission hat diese Alternativen am Markt bei Herstellern von LSOH-Kunststoffteilen untersucht, die Aluminiumfeinsthydroxid als Flammschutzmittel verwenden. Aus ihren Antworten ging hervor, dass auch im Falle einer dauerhaften Preiserhöhung nicht auf die genannten Ersatzprodukte umgestiegen würde. (35) Einer der größten ATH-Abnehmer gab an, dass sämtliche in Erwägungsgrund 33 genannten Substanzen in der Branche bekannt seien und mehrere auch - in der Regel wegen ihrer synergistischen Eigenschaften als Beimischungen - genutzt würden. Kein Hersteller könnte jedoch ATH vollständig ersetzen - erst recht nicht ohne Mehrkosten. Bestimmte Phosphorverbindungen sind wirksame Flammschutzmittel, zurzeit aber mehr als fünfmal teurer als ATH. Außerdem werden im Brandfall säurehaltige Gase freigesetzt, was unter Sicherheitsaspekten als unannehmbar gilt und bei ATH nicht der Fall ist. Phosphorhaltige Materialien werden von den meisten Kunden ausdrücklich abgelehnt. Zudem ist ausgefälltes MDH drei- bis viermal teurer als ATH. Zwar nutzt ein Abnehmer dieses Material in besonderen Hochtemperatur-Anwendungen, greift aber in den übrigen Fällen auf ATH zurück. "MagShield" und "Ultracarb" weisen nach Angaben der Nutzer erhebliche technische Nachteile auf und werden höchstens in geringen Mengen Formeln hinzugefügt, bei denen ATH den Hauptbestandteil bildet. Anorganische Systeme halten sie gleichfalls höchstens als Beimischungen für synergistische ATH-formeln für sinnvoll, da ihre brandhemmende Wirkung zumeist schwach ist. Außerdem sind sie mit deutlich höheren Kosten verbunden als ATH. Bei Melamin handelt es sich um einen organischen Stoff, der hauptsächlich in synergistischen Verbindungen verwendet wird. Die Freisetzung toxischer Gase im Brandfall stellt allerdings einen erheblichen Nachteil dar. Deswegen kommt es nicht als perfektes nachfrageseitiges Substitutionsprodukt in Betracht. Nach Auffassung eines anderen Abnehmers kommt keiner der genannten Stoffe als unmittelbarer ATH-Ersatz in Frage, so dass ihre Verfügbarkeit kaum mäßigenden Einfluss auf den ATH-Preis hat. Wegen des generell äußerst hohen Kostenvorteils von ATH könnte dessen Preis massiv (vielleicht auf das Doppelte des heutigen Niveaus) steigen, bevor [ein Abnehmer]* auf die genannten Stoffe als Alternativen zurückgreifen würde. Selbst dann wären - so der Abnhemer - eine Reihe technischer Probleme zu lösen, die teilweise wahrscheinlich nicht zu bewältigen wären. Die Kommission gelangt deswegen zu der Schlussfolgerung, dass die o. g. Materialien langfristig im Falle eines anhaltenden Preisanstiegs bei ATH nicht genügend potenziellen Wettbewerb bewirken würden. Sie bilden keine Alternativen zu ATH, sondern werden ergänzend genutzt. (36) Die Parteien haben ebenfalls geltend gemacht, dass andere ATH-Abstufungen anstelle von Aluminiumfeinsthydroxid verwendet werden könnten. Ein Preisanstieg bei ATH würde die Abnehmer zum Umstieg auf weniger feinkörnige ATH-Sorten oder feinkörnige Tonerde bewegen. Viele Schleifunternehmen seien in Europa ansässig, die ATH herstellen und als Flammschutzmittel anbieten könnten. (37) Die Kommission hat auch diese Alternativen bei den Nutzern von Aluminiumfeinsthydroxid getestet. Ihre Reaktionen fielen insgesamt negativ aus. Vor allem die Aussage, dass andere ATH-Abstufungen anstelle von Aluminiumfeinsthydroxid verwendet werden könnten, wurde von ihnen als falsch zurückgewiesen. Andere Erdmaterialien wie ATH, MDH und Kalziumkarbonat haben zwar ähnliche brandhemmende Eigenschaften wie die ausgefällten Sorten, sind aber wesentlich grobkörniger und erreichen daher nicht die gleichen physikalischen Qualitäten. Als Beispiel wurde auf die Zugfestigkeit und die Oberflächengüte verwiesen. Wäre dies nicht der Fall, gäbe es keine Nachfrage nach ausgefällten Produkten, da diese grundsätzlich um ein Mehrfaches teurer sind als die Grundstoffe. Vor kurzem wurden eine Reihe technisch modifizierter ausgefällter Abstufungen wie die Alcan-ESD-Palette eingeführt, die bessere Verarbeitungsqualitäten ermöglichen. Mit herkömmlichen ausgefällten Materialien und erst recht mit den Grundstoffen sind solche Eigenschaften nicht zu erzielen. (38) Im Hinblick auf die Behauptung, viele Schleifunternehmen seien in Europa ansäs

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.