Europäische Union

Beschluss (EU, Euratom) 2020/2030 des Rates vom 10. Dezember 2020 zur Änderung seiner Geschäftsordnung

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11.12.2020    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 419/24 BESCHLUSS (EU, Euratom) 2020/2030 DES RATES vom 10. Dezember 2020 zur Änderung seiner Geschäftsordnung DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 240 Absatz 3, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Sofern ein Rechtsakt des Rates mit qualifizierter Mehrheit zu erlassen ist, muss überprüft werden, ob die Mitgliedstaaten, die diese qualifizierte Mehrheit bilden, mindestens 65 % der Bevölkerung der Union repräsentieren. (2) Dieser Prozentsatz wird gemäß den Bevölkerungszahlen in Anhang III der Geschäftsordnung des Rates (im Folgenden „Geschäftsordnung“) (1) berechnet. (3) Artikel 11 Absatz 6 der Geschäftsordnung sieht vor, dass der Rat mit Wirkung vom 1. Januar jedes Jahres die in jenem Anhang genannten Zahlen auf der Grundlage der zum 30. September des Vorjahres beim Statistischen Amt der Europäischen Union verfügbaren Daten aktualisiert. (4) Die Geschäftsordnung sollte daher für das Jahr 2021 entsprechend angepasst werden. (5) Nach Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft gilt Artikel 240 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für die Europäische Atomgemeinschaft — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Anhang III der Geschäftsordnung erhält folgende Fassung: „ANHANG III Zahlenangaben zur Bevölkerung der Union und zur Bevölkerung jedes Mitgliedstaats zur Umsetzung der Bestimmungen über die Abstimmung im Rat mit qualifizierter Mehrheit Mitgliedstaat Bevölkerung Prozentualer Anteil an der Bevölkerung der Union (%) Deutschland 83 100 961 18,54 Frankreich 67 098 824 14,97 Italien 60 897 891 13,58 Spanien 47 329 981 10,56 Polen 37 958 138 8,47 Rumänien 19 317 984 4,31 Niederlande 17 549 457 3,91 Belgien 11 549 888 2,58 Griechenland 10 709 739 2,39 Tschechien 10 557 001 2,35 Schweden 10 330 000 2,30 Portugal 10 295 909 2,30 Ungarn 9 769 526 2,18 Österreich 8 897 000 1,98 Bulgarien 6 951 482 1,55 Dänemark 5 816 443 1,30 Finnland 5 521 292 1,23 Slowakei 5 457 873 1,22 Irland 4 964 440 1,11 Kroatien 4 058 165 0,91 Litauen 2 794 090 0,62 Slowenien 2 095 861 0,47 Lettland 1 907 675 0,43 Estland 1 328 976 0,30 Zypern 888 005 0,20 Luxemburg 623 962 0,14 Malta 514 564 0,11 EU-27 448 285 127   Schwelle (65 %) 291 385 333   “ Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2021. Geschehen zu Brüssel am 10. Dezember 2020. Im Namen des Rates Der Präsident M. ROTH (1)  Beschluss 2009/937/EU des Rates vom 1. Dezember 2009 zur Annahme seiner Geschäftsordnung (ABl. L 325 vom 11.12.2009, S. 35).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.