Europäische Union

Beschluss (EU) 2022/2481 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die Aufstellung des Politikprogramms 2030 für die digitale Dekade (Text von Bedeutung für den EWR)

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19.12.2022    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 323/4 BESCHLUSS (EU) 2022/2481 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2022 über die Aufstellung des Politikprogramms 2030 für die digitale Dekade (Text von Bedeutung für den EWR) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 173 Absatz 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (1), nach Anhörung des Ausschusses der Regionen, gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (2), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) In ihrer Mitteilung vom 9. März 2021 mit dem Titel „Digitaler Kompass 2030: der europäische Weg in die digitale Dekade“ (im Folgenden „Mitteilung über den digitalen Kompass“) legte die Kommission ihre Zielvorstellung für die Stärkung der Handlungsfähigkeit der Bürger und der Unternehmen durch den digitalen Wandel bis zum Jahr 2030 (im Folgenden „digitale Dekade“) dar. Der Weg der Union für den digitalen Wandel der Wirtschaft und Gesellschaft sollte digitale Souveränität auf offene Weise, Achtung der Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, Inklusion, Barrierefreiheit, Gleichheit, Nachhaltigkeit, Resilienz, Sicherheit, Verbesserung der Lebensqualität, Verfügbarkeit von Diensten und Achtung der Rechte und Bestrebungen der Bürger beinhalten. Er sollte zu einer dynamischen, ressourceneffizienten und gerechten Wirtschaft und Gesellschaft in der Union beitragen. (2) Der digitale Wandel ist ohne eine starke Unterstützung für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung sowie für die Wissenschaftsgemeinschaft, die die treibende Kraft der technologischen und digitalen Revolution ist, nicht möglich. Da außerdem der Grad der Digitalisierung einer Wirtschaft oder Gesellschaft ein entscheidendes Fundament für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Resilienz und ein Faktor ihres globalen Einflusses ist, ist es für das internationale Handeln der Union notwendig, das breite Spektrum der bestehenden Zusammenarbeit im Einklang mit den Säulen der digitalen Dekade zu strukturieren. Die Notwendigkeit einer solchen Strukturierung spiegelt sich auch in der gemeinsamen Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 1. Dezember 2021 mit dem Titel „Global Gateway“ wider, mit der die Union dazu beitragen will, die weltweite Investitionslücke zu schließen, gestützt auf einen demokratischen, werteorientierten Ansatz zur Förderung hochwertiger und transparenter Partnerschaften für die Deckung des Bedarfs an globaler Infrastrukturentwicklung. (3) In einer Erklärung vom 25. März 2021 bezeichneten die Mitglieder des Europäischen Rates die Mitteilung über den digitalen Kompass als eine Weichenstellung für die digitale Entwicklung der Union im nächsten Jahrzehnt und bestätigten die in der Mitteilung über den digitalen Kompass dargelegte Zielvorstellung, einschließlich der Idee eines Politikprogramms mit einer effizienten Governance-Struktur, um die Durchführung von Mehrländerprojekten zu erleichtern, die für den digitalen Wandel der Union in kritischen Bereichen erforderlich sind. Ferner ersuchten sie die Kommission, das politische Instrumentarium der Union für den digitalen Umbau sowohl auf Ebene der Union als auch auf nationaler Ebene zu erweitern und alle für die Politik in den Bereichen Industrie, Handel und Wettbewerb, Qualifikationen und Bildung, Forschung und Innovation verfügbaren Instrumente sowie langfristige Finanzierungsinstrumente zu nutzen, um den digitalen Umbau zu erleichtern. (4) Die europäische Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade (im Folgenden „Europäische Erklärung“) wird die Menschen in den Mittelpunkt des digitalen Wandels stellen, zielt darauf ab, Grundsätze für den digitalen Wandel zu fördern, die in Übereinstimmung mit den europäischen Werten und Rechtsvorschriften geteilt werden, und ist dafür gedacht, zur Erreichung der in diesem Beschluss festgelegten allgemeinen Ziele beizutragen. Zu diesem Zweck sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten bei ihrer Zusammenarbeit im Hinblick auf die Erreichung der in diesem Beschluss festgelegten allgemeinen Ziele die in der Europäischen Erklärung festgelegten digitalen Grundsätze und Rechte berücksichtigen. (5) Wie in der Mitteilung der Kommission vom 5. Mai 2021 mit dem Titel „Aktualisierung der neuen Industriestrategie von 2020: einen stärkeren Binnenmarkt für die Erholung Europas aufbauen“ dargelegt, muss die Union Systeme kritischer Technologien sowie strategische Sektoren ermitteln, strategische Schwächen und mit hohen Risiken behaftete Abhängigkeiten angehen, die zu Versorgungsengpässen oder Cybersicherheitsrisiken führen könnten, und den digitalen Wandel vorantreiben. Dies verdeutlicht, wie wichtig es ist, dass die Mitgliedstaaten ihre Kräfte bündeln und dass die Bemühungen der Industrie zur Bewältigung solcher Abhängigkeiten und zur Entwicklung des Bedarfs an strategischen Kapazitäten unterstützt werden. Dies entspricht auch der Analyse der Kommission, wie sie in ihrer Mitteilung vom 8. September 2021 mit dem Titel „Strategische Vorausschau 2021 — Die Handlungsfähigkeit und Handlungsfreiheit der EU“ dargelegt ist. Im Rahmen der mit der Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) eingerichteten Aufbau- und Resilienzfazilität und der Ausarbeitung nationaler Aufbau- und Resilienzpläne hielt die Kommission die Mitgliedstaaten dazu an, ihre Bemühungen zu koordinieren, um unter anderem Mehrländerprojekte im digitalen Bereich zu verwirklichen. Diese Erfahrungen haben gezeigt, dass die Kommission die Koordinierungsbestrebungen der Mitgliedstaaten unterstützen muss und dass die Union über Durchführungsmechanismen verfügen muss, die gemeinsame Investitionen erleichtern, damit Mehrländerprojekte aufgestellt werden können. In Verbindung mit anderen Initiativen der Kommission, wie der in der Mitteilung der Kommission vom 22. Februar 2021 mit dem Titel „Aktionsplan für Synergien zwischen der zivilen, der Verteidigungs- und der Weltraumindustrie“ genannten EU-Beobachtungsstelle für kritische Technologien, sollte eine Governance-Struktur zur Umsetzung des digitalen Kompasses geschaffen werden, die dazu beitragen sollte, derzeitige und mögliche künftige strategische Abhängigkeiten der Union im digitalen Bereich zu ermitteln und zur Stärkung der digitalen Souveränität der Union auf offene Weise beizutragen. (6) In der Mitteilung vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ betonte die Kommission, dass die Union das Potenzial des digitalen Wandels, der ein wesentlicher Faktor für die Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals ist, ausschöpfen sollte. Die Union sollte den notwendigen digitalen Wandel unterstützen und in ihn investieren, denn digitale Technologien und neue Methoden und Verfahren sind entscheidende Voraussetzungen für die Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele des europäischen Grünen Deals, des Übereinkommens von Paris, das im Rahmen der UN-Klimarahmenkonvention (4) angenommen wurde, und der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung in vielen verschiedenen Sektoren. Durch digitale Technologien wie künstliche Intelligenz, 5G, 6G, Blockchain, Cloud- und Edge-Computing und das Internet der Dinge sollte die Wirkung der Maßnahmen zur Bewältigung des Klimawandels und zum Umweltschutz, etwa durch nachhaltige Lebenszyklen, beschleunigt und optimiert werden. Durch die Digitalisierung sowie durch die Satellitennavigation und -ortung erschließen sich auch neue Möglichkeiten für die Fernüberwachung der Luft- und Wasserverschmutzung und für die Überwachung und Optimierung der Nutzung von Energie und natürlichen Ressourcen. Die Union braucht einen Digitalsektor, der — auch in seiner Lieferkette — Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt stellt, der eine übermäßige Abhängigkeit von kritischen Rohstoffen vermeidet, der gewährleistet, dass digitale Infrastrukturen und Technologien nachweislich nachhaltiger, erneuerbarer und energie- und ressourceneffizienter werden und der zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten und klimaneutralen Wirtschaft und Gesellschaft im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal beiträgt. (7) Maßnahmen und Investitionen im Bereich digitale Infrastruktur sollten darauf abzielen, eine für alle überall in der Union zugängliche Konnektivität, mit verfügbarem Internetzugang, sicherzustellen, um die digitale Kluft in der gesamten Union zu schließen und dabei einen besonderen Schwerpunkt auf die Kluft zwischen den unterschiedlichen geografischen Gebieten zulegen. (8) Die in der Mitteilung über den digitalen Kompass vorgesehenen Maßnahmen sollten umgesetzt werden, um die in der Mitteilung der Kommission vom 19. Februar 2020 vorgestellten Strategie zur Gestaltung der digitalen Zukunft Europas festgelegten Maßnahmen zu intensivieren, und sollten auf bestehenden Unionsinstrumenten, wie den Programmen im Rahmen des mit der Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) errichteten Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Kohäsionsfonds und des mit der Verordnung (EU) 2021/240 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) geschaffenen Instruments für technische Unterstützung, sowie auf den Verordnungen (EU) 2021/523 (7), (EU) 2021/690 (8), (EU) 2021/694 (9), (EU) 2021/695 (10) und (EU) 2021/1153 (11) des Europäischen Parlaments und des Rates und auf den gemäß der Verordnung (EU) 2021/241 für den digitalen Wandel zugewiesenen Mitteln aufbauen. Mit diesem Beschluss sollte ein Politikprogramm 2030 für die digitale Dekade aufgestellt werden, um einen erfolgreichen digitalen Wandel der Wirtschaft und Gesellschaft in der Union zu erreichen, zu beschleunigen und zu gestalten. (9) Die Europäische Säule sozialer Rechte, die das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission auf der informellen Tagung der Staats- und Regierungschefs am 17. November 2017 in Göteborg, Schweden, proklamiert haben, fordert das Recht auf Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen von hoher Qualität, einschließlich digitaler Kommunikation, sowie das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form. (10) Um dem Zielpfad der Union im Hinblick auf das Tempo des digitalen Wandels folgen zu können, sollten auf Unionsebene Digitalziele festgelegt werden. Diese Digitalziele sollten mit konkreten Bereichen verknüpft werden, in denen erwartet wird, dass Fortschritte gemeinsam in der Union erzielt werden. Die Digitalziele entsprechen den vier Kernpunkten, die in der Mitteilung über den digitalen Kompass als wesentliche Bereiche für den digitalen Wandel der Union benannt wurden: digitale Kompetenzen, digitale Infrastrukturen, Digitalisierung der Unternehmen und Digitalisierung der öffentlichen Dienste. (11) Dieser Beschluss gilt unbeschadet der Artikel 165 und 166 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). (12) Wenn es darum geht, die Anpassung der Wirtschaft der Union an strukturelle Veränderungen zu beschleunigen, kommt es ganz entscheidend auf grundlegende und fortgeschrittene digitale Kompetenzen sowie andere Kompetenzen, auch in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) an. Es ist vorgesehen, dass digital befähigte und kompetente Bürger, einschließlich solcher mit Behinderungen, in der Lage sind, sich die Chancen der digitalen Dekade zunutze zu machen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollte ein Schwerpunkt auf den Bereich Bildung gelegt werden, um sicherzustellen, dass die Bildungsgemeinschaft, insbesondere Lehrkräfte, adäquat ausgebildet, qualifiziert und ausgestattet ist, um die Technologie in seinen Unterrichtsmethoden wirksam einzusetzen und digitale Technologien zu unterrichten, damit Schüler und Studenten kurz- und langfristig besser für den Eintritt ins Erwerbsleben gerüstet sind. Die digitale allgemeine und berufliche Bildung sollte auch die Attraktivität der Union für hochqualifizierte Fachkräfte mit fortgeschrittenen digitalen Kompetenzen und deren Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt der Union erhöhen. Aus dem von der Kommission veröffentlichten Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (Digital Economy and Society Index — DESI) 2021 geht hervor, dass es für Unternehmen in der Union, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sogar vor der COVID-19 Pandemie schwierig war, genügend -Fachkräfte im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) zu finden. Daher sollten im Rahmen der digitalen Aus- und Weiterbildung alle Maßnahmen unterstützt werden, mit denen sichergestellt wird, dass die Arbeitskräfte mit den derzeit und künftig erforderlichen Kompetenzen ausgestattet werden, die dazu beitragen, dass alle einschlägigen Interessenträger mobilisiert werden und Anreize für sie geschaffen werden, die Wirkung von Investitionen in die Verbesserung bestehender Kompetenzen (Weiterbildung) und die Ausbildung in neuen Kompetenzen (Umschulung) sowie das lebenslange Lernen der Erwerbsbevölkerung zu maximieren, um sicherzustellen, dass die Chancen der Digitalisierung von der Wirtschaft und dem Dienstleistungssektor in vollem Umfang genutzt werden. Nichtformale digitale berufliche Bildung, die von Arbeitgebern in Form von „Learning-by-doing“ angeboten wird, sollte auch gefördert werden. Die allgemeine und berufliche Bildung wird auch konkrete Karriereanreize schaffen, um Unterschiede bei den Möglichkeiten und Behandlungen von Frauen und Männern zu vermeiden und zu beseitigen. (13) Nachhaltige digitale Infrastrukturen für Konnektivität, Mikroelektronik und die Fähigkeit zur Verarbeitung von Big Data sind entscheidende Voraussetzungen für die Nutzung der Vorteile der Digitalisierung, für weitere technologische Entwicklungen und für die digitale Führungsrolle der Union. Im Einklang mit der Mitteilung der Kommission vom 30. Juni 2021 mit dem Titel „Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU — Für stärkere, vernetzte, resiliente und florierende ländliche Gebiete bis 2040“ wird eine zuverlässige, schnelle und sichere Konnektivität für alle und überall in der Union benötigt, auch in ländlichen und abgelegenen Gebieten wie auf Inseln, in Bergregionen, in dünn besiedelten Gebieten sowie in den Gebieten in äußerster Randlage. Der gesellschaftliche Bedarf an konvergenten Upload- und Download-Bandbreiten nimmt ständig zu. Bis 2030 sollten Netze mit Gigabit-Geschwindigkeiten für alle, die solche Kapazitäten benötigen oder wünschen, zur Verfügung stehen. Alle Endnutzer in der Union sollten Gigabit-Dienste nutzen können, die von Netzen an festen Standorten bis zum Netzabschlusspunkt bereitgestellt werden. Darüber hinaus sollten alle besiedelten Gebiete über ein drahtloses Hochgeschwindigkeitsnetz der nächsten Generation verfügen, dessen Leistung mindestens 5G entspricht. Alle Marktakteure, die vom digitalen Wandel profitieren, sollten ihre soziale Verantwortung übernehmen und einen fairen und verhältnismäßigen Beitrag zu den öffentlichen Gütern, Dienstleistungen und Infrastrukturen leisten, zum Nutzen aller Bürger in der Union. (14) Die in Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates (12) verankerte Technologieneutralität ist ein Grundsatz, an dem sich die Union und die Mitgliedstaaten bei ihren Maßnahmen für digitale Vernetzungsinfrastrukturen der höchsten Leistung, Widerstandsfähigkeit, Sicherheit und Nachhaltigkeit orientieren sollten, um vom Wohlstand zu profitieren. Alle Technologien und Übertragungssysteme, die zur Erreichung der Gigabit-Konnektivität beitragen können, einschließlich der derzeitigen und künftigen Fortschritte bei Glasfaser, Satelliten, 5G oder einem anderen künftigen Ökosystem und WLAN der nächsten Generation, sollten daher gleich behandelt werden, wenn sie eine gleichwertige Netzleistung aufweisen. (15) Halbleiter sind für die meisten wichtigen strategischen Wertschöpfungsketten von grundlegender Bedeutung, und die Nachfrage danach wird in Zukunft voraussichtlich noch höher sein als derzeit, vor allem in den innovativsten Technologiebereichen. Da Halbleiter für die digitale Wirtschaft von zentraler Bedeutung sind, sind sie auch entscheidende Voraussetzungen für den grünen Wandel und tragen somit zur Erreichung der Ziele des europäischen Grünen Deals bei. Energieeffiziente Halbleiter fördern zudem eine führende Position der Union im Bereich der nachhaltigen digitalen Technologien. Es ist beabsichtigt, die Widerstandsfähigkeit der Halbleiterwertschöpfungskette und die Halbleiterproduktionskapazität (einschließlich Material, Ausrüstung, Design, Herstellung, Verarbeitung und Verpackung) zu stärken, unter anderem durch den Aufbau einer großen innovativen Infrastrukturgemäß dem Unionsrecht in Bezug auf ökologische Nachhaltigkeit. So sind beispielsweise Quantenkapazitäten und stromsparende Halbleiter entscheidende Voraussetzungen für die Erreichung der Klimaneutralität hochsicherer Randknoten, die den Zugang zu Datendiensten mit geringer Latenzzeit unabhängig vom Standort des Nutzers garantieren. (16) Über diese Voraussetzungen hinaus werden alle bestehenden und künftigen Technologien das Herzstück neuer Produkte, neuer Fertigungsprozesse und neuer Geschäftsmodelle auf der Grundlage der fairen und sicheren gemeinsamen Datennutzung in der Datenwirtschaft bilden, wobei zugleich der wirksame Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sichergestellt wird. Der Umbau der Unternehmen hängt davon ab, ob und wie sie in der Lage sind, schnell und umfassend neue Digitaltechnik einzuführen, auch in den Ökosystemen der Industrie und der Dienstleistungsbranchen, die derzeit im Rückstand sind. Dieser Wandel ist besonders wichtig für KMU, die bei der Einführung digitaler Lösungen nach wie vor mit Herausforderungen konfrontiert sind. (17) Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, den Grundsatz der einmaligen Erfassung in ihrer öffentlichen Verwaltung anzuwenden und die Weiterverwendung von Daten im Einklang mit den Datenschutzvorschriften zu fördern, damit keine zusätzlichen Belastungen für Bürger oder Unternehmen entstehen. (18) Das demokratische Leben und wichtige öffentliche Dienste hängen ebenfalls entscheidend von digitaler Technik ab. Jeder Bürger und jedes Unternehmen sollte in der Lage sein, digital mit öffentlichen Verwaltungen zu interagieren. Mehrere Parameter dieser Interaktionen, einschließlich Nutzerorientierung und Transparenz, sollten mit dem DESI-Index gemessen werden. Die wichtigen öffentlichen Dienste, einschließlich elektronischer Patientenakten, sollten auf freiwilliger Basis uneingeschränkt zugänglich sein — als hochwertige digitale Umgebung, die leicht zu benutzende, effiziente, vertrauenswürdige und personalisierte Dienste und Instrumente mit hohen Sicherheits- und Datenschutzstandards bietet. Zu diesen wichtigen öffentlichen Dienstleistungen sollten auch Dienste gehören, die bei wichtigen Ereignissen im Leben von natürlichen Personen — wie der Verlust eines Arbeitsplatzes und die Suche nach einem Arbeitsplatz, ein Studium, der Besitz oder das Fahren eines Autos oder die Gründung eines Unternehmens — und für juristische Personen in ihrem Geschäftsleben relevant sind. Dienste sollten beim Übergang zu digitalen Instrumenten dennoch weiterhin offline zugänglich bleiben. (19) Mit digitalen Technologien sollte dazu beigetragen werden, umfassendere gesellschaftliche Ergebnisse zu erreichen, die nicht auf den digitalen Bereich beschränkt sind, sondern sich positiv auf den Alltag und das Wohlbefinden der Bürger auswirken. Wenn der digitale Wandel erfolgreich sein soll, sollte er mit Verbesserungen in Bezug auf die Demokratie, die verantwortungsvolle Staatsführung, die soziale Inklusion und effizientere öffentliche Dienste einhergehen. (20) Die Kommission sollte die Digitalziele und einschlägige Definitionen bis Juni 2026 überprüfen, um zu bewerten, ob sie noch den ehrgeizigen Anforderungen des digitalen Wandels gerecht werden. Die Kommission sollte in der Lage sein, — wenn sie es für erforderlich hält — Änderungen zu den Digitalzielen vorzuschlagen, um technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen, insbesondere in den Bereichen Datenwirtschaft, Nachhaltigkeit und Cybersicherheit, anzugehen. (21) Wenn öffentliche Mittel verwendet werden, ist es entscheidend, dass der größtmögliche Nutzen für die Gesellschaft und für Unternehmen erzielt wird. Öffentliche Finanzierung sollte deshalb anstreben, einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Ergebnissen geförderter Projekte sicherzustellen, sofern es nicht in gerechtfertigten und verhältnismäßigen Fällen als angemessen erachtet wird, anders vorzugehen. (22) Ein harmonischer, inklusiver und stetiger Fortschritt auf dem Weg zum digitalen Wandel und zur Erreichung der Digitalziele in der Union erfordert eine umfassende, robuste, zuverlässige, flexible und transparente Form der Governance, die auf einer engen Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission und den Mitgliedstaaten beruht. Durch einen geeigneten Mechanismus sollten die Koordinierung der Konvergenz, der Austausch bewährter Verfahren sowie die Kohärenz und Wirksamkeit der Strategien und Maßnahmen auf Unionsebene und auf nationaler Ebene sichergestellt werden und sollte außerdem die Schaffung geeigneter Synergieeffekte zwischen Mitteln der Union und nationalen Mitteln sowie zwischen Initiativen und Programmen der Union gefördert werden. Zu diesem Zweck könnte die Kommission die Mitgliedstaaten Orientierungshilfen und Unterstützung bereitstellen, wie die am besten geeigneten Arten von Synergieeffekten bestmöglich genutzt werden können. Hierzu ist es erforderlich, Bestimmungen über einen Überwachungs- und Kooperationsmechanismus zur Umsetzung des digitalen Kompasses festzulegen. Ein solcher Mechanismus sollte den unterschiedlichen Gegebenheiten in und zwischen Mitgliedstaaten Rechnung tragen, verhältnismäßig sein, insbesondere in Bezug auf den Verwaltungsaufwand, und den Mitgliedstaaten die Möglichkeit lassen, bei der Festlegung ihrer nationalen Ziele ambitionierter zu sein. (23) Der Überwachungs- und Kooperationsmechanismus zur Umsetzung des Digitalen Kompasses sollte ein erweitertes Überwachungssystem umfassen, damit Lücken in den strategischen digitalen Kapazitäten der Union erkannt werden können. Ferner sollte er einen Berichterstattungsmechanismus enthalten, der u. a. die Fortschritte bei der Verwirklichung der der in diesem Beschluss genannten Digitalziele sowie den allgemeineren Stand der Erreichung der in diesem Beschluss festgelegten, allgemeinen Ziele erfasst. Er soll einen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten bilden, um Lösungen zur Beseitigung von Schwachstellen zu ermitteln und gezielte Maßnahmen für eine wirksame Abhilfe vorzuschlagen. (24) Der DESI sollte in den Bericht über den Stand der digitalen Dekade (im Folgenden „Bericht zur digitalen Dekade“) aufgenommen werden und zur Überwachung der Fortschritte bei der Erreichung der Digitalziele herangezogen werden. Diese Überwachung sollte eine Analyse der Indikatoren, mit denen die Fortschritte auf Ebene der Mitgliedstaaten gemessen werden, nationale Strategien und Initiativen zur Erreichung der allgemeinen Ziele und der Digitalziele gemäß diesem Beschluss, sowie horizontale und thematische Analysen zur Verfolgung des digitalen Wandels der Volkswirtschaften in der Union und eine Rangfolge der dabei erzielten Fortschritte der Mitgliedstaaten umfassen. Insbesondere sollten die Dimensionen und Indikatoren des DESI an die in diesem Beschluss festgelegten Digitalziele angeglichen werden. Für jedes Digitalziel sollten in von der Kommission zu erlassen Durchführungsrechts

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.