Europäische Union

Beschluss (GASP) 2022/573 des Rates vom 7. April 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/538 zur Unterstützung von Maßnahmen der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

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8.4.2022    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 109/66 BESCHLUSS (GASP) 2022/573 DES RATES vom 7. April 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/538 zur Unterstützung von Maßnahmen der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1, auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat am 1. April 2019 den Beschluss (GASP) 2019/538 (1) zur Unterstützung von Maßnahmen der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen angenommen. (2) Am 9. Februar 2022 hat die OVCW, die für die technische Durchführung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2019/538 genannten Projekte zuständig ist, eine Verlängerung des Durchführungszeitraums des genannten Beschlusses um zwölf Monate bis zum 30. April 2023 beantragt. Die beantragte Verlängerung wird es der OVCW ermöglichen, die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Durchführung spezifischer Projektmaßnahmen abzumildern. (3) Die Fortsetzung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2019/538 genannten Projekte bis zum 30. April 2023 hat keine Auswirkungen auf die Finanzmittel. (4) Der Beschluss (GASP) 2019/538 sollte daher entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 In Artikel 5 des Beschlusses (GASP) 2019/538 erhält Absatz 2 folgende Fassung: „(2)   Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet am 30. April 2023.“ Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Luxemburg am 7. April 2022. Im Namen des Rates Der Präsident J. DENORMANDIE (1)  Beschluss (GASP) 2019/538 des Rates vom 1. April 2019 zur Unterstützung von Maßnahmen der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) im Rahmen der Umsetzung der Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 93 vom 2.4.2019, S. 3).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.