Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1224 der Kommission vom 16. Oktober 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Informationen, die von Originator, Sponsor und Verbriefungszweckgesellschaft zu den Einzelheiten von Verbriefungen bereitzustellen sind (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32020R1224. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ufenen Zinsen hinaus eingezogen wurden. Eine negative Zahl steht für eine Minderzahlung, eine positive für eine Mehrzahlung. Als Bezug dient die gesamte Kreditvereinbarung (d. h. nicht nur der verbriefte Betrag der zugrunde liegenden Risikoposition). Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN JA CREL102 Zahlungsdatum Jüngstes Datum, an dem Kapital und Zinsen an die Verbriefungszweckgesellschaft gezahlt wurden (Stand Datenstichtag). Dies ist in der Regel das Datum der Zinszahlung für die zugrunde liegende Risikoposition. NEIN JA CREL103 Nächstes Zahlungsanpassungsdatum Bei zugrunde liegenden Risikopositionen mit variabler Verzinsung Angabe des nächsten Datums, an dem die Höhe der planmäßigen Kapital- oder Zinszahlung angepasst werden soll. Bei zugrunde liegenden Risikopositionen mit fester Verzinsung Angabe des nächsten Zahlungsdatums. NEIN JA CREL104 Nächstes Zahlungsdatum Datum der nächsten Zahlung für die zugrunde liegende Risikoposition. NEIN JA CREL105 Zahlungsfälligkeit Nächste vertragliche Zahlungsfälligkeit des Schuldners gemäß Zahlungshäufigkeit der zugrunde liegenden Risikoposition. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN JA CREL106 Ursprünglicher Zinssatz Gesamtzinssatz der zugrunde liegenden Risikoposition bei Originierung der verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition. JA NEIN CREL107 Zinssatz am Verbriefungsdatum Gesamtzinssatz (z. B. EURIBOR und Marge), der zur Berechnung der am ersten Zinszahlungsdatum nach dem Verbriefungsdatum fälligen Zinsen für die zugrunde liegende Risikoposition herangezogen wird. JA NEIN CREL108 Erstes Zahlungsanpassungsdatum Bei zugrunde liegenden Risikopositionen mit variabler Verzinsung Angabe des ersten Datums, an dem die Höhe der planmäßigen Kapital- und/oder Zinszahlung angepasst werden soll. Bei zugrunde liegenden Risikopositionen mit fester Verzinsung Angabe des ersten Datums, an dem die Höhe der planmäßigen Kapital- oder Zinszahlung angepasst werden soll (d. h. nicht des ersten Datums nach der Verbriefung, an dem sie geändert werden könnte). JA JA CREL109 Zinssatzart Art des Zinssatzes:   Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition (bis Ende der Laufzeit) (FLIF)   Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition, die an einen Index gebunden ist und in Zukunft an einen anderen Index gebunden wird (FINX)   Fest verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition (FXRL)   Fest verzinslich mit künftigen regelmäßigen Anpassungen (FXPR)   Fester Zinssatz der zugrunde liegenden Risikoposition mit verpflichtender Umstellung auf einen variablen Satz (FLCF)   Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition mit Untergrenze (FLFL)   Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition mit Obergrenze (CAPP)   Variabel verzinsliche zugrunde liegende Risikoposition mit Unter- und Obergrenze (FLCA)   Diskontsatz (DISC)   Switch-Optionalität (SWIC)   Tausch des Schuldners (OBLS)   Modular (MODE)   Sonstige (OTHR) NEIN JA CREL110 Aktueller Zinssatz Jährlicher Bruttosatz zur Berechnung der für die aktuelle Periode vorgesehenen Zinszahlungen auf die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition. Für einzelne Perioden berechnete Sätze müssen annualisiert werden. NEIN JA CREL111 Aktueller Zinsindex Aktuell geltender Basisreferenzindex (Referenzsatz, ausgehend von dem der Zinssatz festgelegt wird):   MuniAAA (MAAA)   FutureSWAP (FUSW)   LIBID (LIBI)   LIBOR (LIBO)   SWAP (SWAP)   US-Treasury (TREA)   Euribor (EURI)   Pfandbriefe (PFAN)   EONIA (EONA)   EONIASwaps (EONS)   EURODOLLAR (EUUS)   EuroSwiss (EUCH)   TIBOR (TIBO)   ISDAFIX (ISDA)   GCFRepo (GCFR)   STIBOR (STBO)   BBSW (BBSW)   JIBAR (JIBA)   BUBOR (BUBO)   CDOR (CDOR)   CIBOR (CIBO)   MOSPRIM (MOSP)   NIBOR (NIBO)   PRIBOR (PRBO)   TELBOR (TLBO)   WIBOR (WIBO)   Basissatz der Bank of England (BOER)   Basissatz der Europäischen Zentralbank (ECBR)   Eigener Satz des Kreditgebers (LDOR)   Sonstige (OTHR) NEIN JA CREL112 Laufzeit des aktuellen Zinsindexes Laufzeit des aktuellen Zinsindexes:   Eintägig (OVNG)   Intradaday (INDA)   1 Tag (DAIL)   1 Woche (WEEK)   2 Wochen (TOWK)   1 Monat (MNTH)   2 Monate (TOMN)   3 Monate (QUTR)   4 Monate (FOMN)   6 Monate (SEMI)   12 Monate (YEAR)   Auf Anfrage (ONDE)   Sonstige (OTHR) NEIN JA CREL113 Aktuelle Zinsmarge Aktuelle Zinsmarge der variabel verzinslichen zugrunde liegenden Risikoposition oberhalb (falls unterhalb Eingabe eines negativen Wertes) des Indexsatzes. NEIN JA CREL114 Zinsanpassungsintervall Anzahl der Monate zwischen den einzelnen Zinsanpassungen bei der zugrunde liegenden Risikoposition. NEIN JA CREL115 Aktueller Indexsatz Indexsatz zur Festsetzung des aktuellen Zinssatzes für die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition. Zinssatz (vor Marge) zur Berechnung der Zinsen, die zu dem in Feld CREL102 genannten Zahlungsdatum für die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition gezahlt wurden. NEIN JA CREL116 Indexfestsetzungsdatum Angabe des nächsten Indexfestsetzungsdatums, wenn in der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition bestimmte Daten für die Indexfestsetzung vorgesehen sind. NEIN JA CREL117 Rundungsinkrement Inkrementeller Prozentsatz, um den ein Indexsatz zur Festsetzung des Zinssatzes gemäß der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition gerundet werden sollte. NEIN JA CREL118 Zinsobergrenze Höchstzins, den der Schuldner bei einer variabel verzinslichen zugrunde liegenden Risikoposition gemäß den Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition zahlen muss. NEIN JA CREL119 Zinsuntergrenze Mindestzins, den der Schuldner bei einer variabel verzinslichen zugrunden liegende Risikoposition gemäß den Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition zahlen muss. NEIN JA CREL120 Aktueller Verzugszins Zinssatz zur Berechnung der Verzugszinsen, die zu dem in Feld CREL102 genannten Zahlungsdatum für die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition gezahlt wurden. NEIN JA CREL121 Auflaufen von Zinsen zulässig Dürfen die Zinsen gemäß den Unterlagen, in denen die Bedingungen der zugrunde liegenden Risikoposition beschrieben sind, auflaufen und kapitalisiert werden? JA NEIN CREL122 Zinsberechnungsmethode „Tage“-Vereinbarung zur Berechnung der Zinsen:   30/360 (A011)   act/365 (A005)   act/360 (A004)   act/act ICMA (A006)   act/act ISDA (A008)   act/act AFB (A010)   act/366 (A009)   Sonstige (OTHR) NEIN JA CREL123 Planmäßige Kapital- und Zinsgesamtfälligkeit Am jüngsten Zahlungsdatum fällige planmäßige Kapital- und Zinszahlung für die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition (Stand Datenstichtag). Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN NEIN CREL124 Planmäßige Kapital- und Zinsgesamtzahlungen Am jüngsten Zahlungsdatum fällige planmäßige Kapital- und Zinszahlung für die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition (Stand Datenstichtag). Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN NEIN CREL125 Negative Tilgung Negative Tilgung/aufgeschobene Zinsen/kapitalisierte Zinsen ohne Vertragsstrafe. Eine negative Tilgung liegt vor, wenn die während eines Zahlungszeitraums aufgelaufenen Zinsen höher sind als die planmäßige Zahlung und der überschüssige Betrag zu dem noch ausstehenden Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition hinzuaddiert wird. Als Bezug dient die gesamte Kreditvereinbarung (d. h. nicht nur der verbriefte Betrag der zugrunde liegenden Risikoposition). Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. JA NEIN CREL126 Aufgeschobene Zinsen Aufgeschobene Zinsen auf den gesamten Kredit (d. h. einschließlich des verbrieften Kredits und aller anderen Darlehen, die Teil der Kreditvereinbarung mit dem Schuldner sind). Aufgeschobene Zinsen entsprechen dem Betrag, um den die Zinsen, die ein Schuldner auf einen Hypothekenkredit zahlen muss, geringer sind als der Betrag der aufgelaufenen Zinsen auf den offenen Kapitalsaldo. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. JA NEIN CREL127 Gesamtminderzahlung bei offenen Kapital- und Zinsbeträgen Kumulierte Kapital- und Zinsfälligkeit für die gesamte Kreditvereinbarung (d. h. nicht nur für die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition) (Stand Datenstichtag). Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN JA CREL128 Datum des letzten Rückstands Datum, an dem der Schuldner zuletzt in Rückstand war. JA JA CREL129 Rückstandssaldo Aktueller Saldo der Zahlungsrückstände, definiert als:   Bis dato fällige Zahlungen insgesamt   zuzüglich kapitalisierter Beträge   zuzüglich für das Konto geltender Gebühren   abzüglich bis dato eingegangener Zahlungen insgesamt. Wenn keine Rückstände bestehen, ist der Wert 0 einzugeben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN NEIN CREL130 Rückstand in Tagen Anzahl der Tage, an denen bei dieser zugrunde liegenden Risikoposition zum Datenstichtag Rückstände bestehen (Zinsen oder Kapital, bei Differenz Angabe der höheren Zahl). NEIN NEIN CREL131 Grund für den Ausfall oder die Zwangsvollstreckung Angabe des Grunds für den Ausfall der zugrunde liegenden Risikoposition im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013:   Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird. (UPXX)   Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (PDXX)   Ausfall im Sinne von Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, weil es als unwahrscheinlich gilt, dass der Schuldner zahlen wird, und weil eine Verbindlichkeit mehr als 90/180 Tage überfällig ist. (UPPD) JA JA CREL132 Ausfallbetrag Bruttogesamtausfallbetrag vor Anwendung von Veräußerungserlösen und -rückflüssen und einschließlich jeglicher kapitalisierter Gebühren/Strafen usw. Bei nicht ausgefallenen Positionen ist der Wert 0 einzugeben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN JA CREL133 Ausfalldatum Datum des Ausfalls. NEIN JA CREL134 Nachträgliche Zinszahlung Werden die bei der zugrunde liegenden Risikoposition anfallenden Zinsen nachträglich gezahlt? NEIN NEIN CREL135 Tatsächliche Verzugszinsen Tatsächliche Verzugszinsen, die zwischen dem letzten Datenstichtag und dem Datenstichtag für die Übermittlung dieser Daten gezahlt wurden. Summe der Verzugszinsen, die der Schuldner während der Zinsperiode oder am Zahlungsdatum der zugrunde liegenden Risikoposition gezahlt hat. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN JA CREL136 Kontostatus Aktueller Status der verbrieften zugrunde liegenden Risikoposition:   Vertragsgemäß bedient (PERF)   Umstrukturiert — keine Rückstände (RNAR)   Umstrukturiert — Rückstände (RARR)   Im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen   Nicht im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgefallen, aber aufgrund einer anderen Ausfalldefinition als ausgefallen eingestuft (NDFT)   Sowohl im Sinne des Artikels 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 als auch im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DTCR)   Nur im Sinne einer anderen Ausfalldefinition ausgefallen (DADB)   Rückstände (ARRE)   Vom Verkäufer zurückgekauft — Verstoß gegen Zusicherungen und Gewährleistungen (REBR)   Vom Verkäufer zurückgekauft — ausgefallen (REDF)   Vom Verkäufer zurückgekauft — umstrukturiert (RERE)   Vom Verkäufer zurückgekauft — Special Servicing (RESS)   Vom Verkäufer zurückgekauft — sonstige Gründe (REOT)   Zurückgezahlt (RDMD)   Sonstige (OTHR) Als Umstrukturierung gelten jegliche stundungsbedingte Änderungen der vertraglichen Bedingungen der Vereinbarung über die zugrunde liegende Risikoposition, einschließlich Änderungen in Bezug auf Zahlungsunterbrechungen, die Kapitalisierung von Rückständen, Zinssatzbasis oder Zinsmargen, Gebühren, Vertragsstrafen und Fälligkeit, und/oder andere allgemein anerkannte stundungsbedingte Umstrukturierungsmaßnahmen. NEIN NEIN CREL137 Zugewiesene Verluste Bis dato zugewiesene Verluste ohne Gebühren, aufgelaufene Zinsen usw. nach Anwendung der Veräußerungserlöse (ohne Vorfälligkeitsentschädigung, falls Kapitalrückflüssen nachgeordnet) Etwaige Veräußerungsgewinne sind als negative Zahl auszuweisen. Die Angabe sollte die aktuelle Situation (Stand Datenstichtag) widerspiegeln, d. h. unter Berücksichtigung von Rückflüssen und Abwicklungsprozess. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN JA CREL138 Nettoerlöse bei Liquidation Nettoerlöse bei Liquidation zur Feststellung der der Verbriefungszweckgesellschaft entstandenen Verluste gemäß den Verbriefungsunterlagen. Die Höhe der Nettoerlöse aus Veräußerungen bestimmt, ob es sich um einen Verlust oder eine Minderzahlung für die zugrunde liegende Risikoposition handelt. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN JA CREL139 Liquidationskosten Kosten im Zusammenhang mit der Liquidation, die bei den anderen Vermögenswerten des Emittenten saldiert werden, um den Verlust gemäß den Verbriefungsunterlagen festzustellen. Höhe der Liquidationskosten, die aus den Nettoveräußerungserlösen gezahlt werden, um festzustellen, ob Verluste vorliegen. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN JA CREL140 Voraussichtlicher Zeitpunkt von Rückflüssen Erwartete Rückzahlungsfristen des Servicers der zugrunde liegenden Risikoposition in Monaten. NEIN JA CREL141 Kumulierte Rückflüsse Gesamtrückflüsse (unabhängig von ihrer Quelle) auf die (ausgefallenen/ausgebuchten usw.) Verbindlichkeiten, abzüglich Kosten. Angabe aller Rückflussquellen, nicht nur Erlöse aus der Veräußerung von Sicherheiten. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN JA CREL142 Vollstreckungsbeginn Datum, an dem ein Zwangsvollstreckungs- oder Vergleichsverfahren oder alternative Vollstreckungsverfahren gegen den Schuldner eingeleitet wurden oder vom Schuldner genehmigt wurden. NEIN JA CREL143 Code der Abwicklungsstrategie Abwicklungsstrategie:   Änderung (MODI)   Vollstreckung (ENFR)   Zwangsverwaltung (RCVR)   Insolvenz (NSOL)   Verlängerung (XTSN)   Darlehensverkauf (LLES)   Diskontierter Auszahlung (DPFF)   Immobilieneigentum (PPOS)   Auflösung (RSLV)   Bevorstehende Rückübertragung an Servicer (PRTS)   Urkunde statt Zwangsvollstreckung (DLFR)   Vollständige Auszahlung (FPOF)   Zusicherungen und Gewährleistungen (REWR)   Sonstige (OTHR) NEIN JA CREL144 Änderung Art der Änderung:   Verlängerung der Fälligkeit (MEXT)   Tilgungsänderung (AMMC)   Kapitalabschreibung (PWOF)   Befristete Zinssenkung (TMRR)   Kapitalisierung der Zinsen (CINT)   Kapitalisierung vorgestreckte Kosten (z. B. Versicherung, Grundstückspacht) (CPCA)   Kombination (CMRT)   Sonstige (OTHR) NEIN JA CREL145 Special Servicing-Status Unterliegt die zugrunde liegende Risikoposition zum Zahlungsdatum einem Special Servicing? NEIN NEIN CREL146 Datum der letzten Übertragung an Special Servicer Datum, an dem eine zugrunde liegende Risikoposition nach einem entsprechenden Vorfall an den Special Servicer übertragen wurde. Anmerkung: Wurde die zugrunde liegende Risikoposition mehrfach übertragen, ist das Datum anzugeben, an dem die letzte Übertragung an den Special Servicer erfolgt ist. NEIN JA CREL147 Datum der letzten Rückübertragung an Primary Servicer Datum, an dem eine zugrunde liegende Risikoposition eine „korrigierte Hypothekenposition“ wird; dies entspricht dem Datum, an dem die zugrunde liegende Risikoposition vom Special Servicer zurück an den Master/Primary Servicer übertragen wurde. Anmerkung: Bei mehrfacher Rückübertragung der zugrunde liegenden Risikoposition ist das Datum anzugeben, an dem die letzte Rückübertragung an den Master/Primary Servicer erfolgt ist. NEIN JA CREL148 Uneinbringlichkeit festgestellt Indikator (Ja/Nein), ob der Servicer oder Special Servicer festgestellt hat, dass eventuell geleistete Vorschüsse und der offene Saldo der zugrunde liegenden Risikoposition sowie sonstige aus der zugrunde liegenden Risikoposition geschuldete Beträge von Erlösen bei Veräußerer oder Liquidation der Immobilie oder der zugrunde liegenden Risikoposition uneinbringlich sind JA JA CREL149 Nichteinhaltung der Finanzkennzahl/Trigger Art der Nichteinhaltung der Finanzkennzahl oder des entsprechenden Triggers:   Zinsdeckungsquote (ICRX)   Schuldendeckungsquote (DSCR)   Beleihungsquote (LLTV)   Zinsdeckungsquote oder Schuldendeckungsquote (ICDS)   Zinsdeckungsquote oder Schuldendeckungsquote oder Beleihungsquote (ICDL)   Nichteinhaltung auf Immobilienebene (PROP)   Nichteinhaltung auf Schuldnerebene (OBLG)   Nichteinhaltung auf Mieter- oder auf Leerstandsebene (TENT)   Sonstige (OTHR) NEIN JA CREL150 Datum des Verstoßes Datum, an dem ein Verstoß gegen die Bedingungen der zugrunde liegenden Risikoposition festgestellt wurde. Im Falle mehrerer Verstöße ist das Datum des frühesten Verstoßes anzugeben. JA JA CREL151 Datum der Behebung des Verstoßes Datum, an dem ein in Feld CREL150 gemeldeter Verstoß behoben wurde. Im Falle mehrerer Verstöße ist das Datum des zuletzt behobenen Verstoßes anzugeben. NEIN JA CREL152 Code der Servicer-Watchlist Wenn die zugrunde liegende Risikoposition in die Servicer-Watchlist aufgenommen wurde, ist der am besten zutreffende Code aus Anhang I Tabelle 2 anzugeben. Wenn mehrere Kriterien anwendbar sind, ist der ungünstigste Code anzugeben. NEIN JA CREL153 Datum der Servicer-Watchlist Datum, an dem die Aufnahme einer zugrunde liegenden Risikoposition in die Watchlist beschlossen wurde. Wenn eine zugrunde liegende Risikoposition in einer früheren Periode aus der Watchlist entfernt wurde und nun wieder hinzugefügt wird, ist hier das neue Eintragungsdatum anzugeben. NEIN JA CREL154 Zinsswap-Anbieter Gibt es für die zugrunde liegende Risikoposition einen Zinsswap, so ist hier der Zinsswap-Anbieter mit vollständiger juristischer Bezeichnung anzugeben. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. NEIN JA CREL155 Rechtsträgerkennung des Zinsswap-Anbieters Angabe der Rechtsträgerkennung des Anbieters des Zinsswaps für die zugrunde liegende Risikoposition (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). NEIN JA CREL156 Fälligkeit des Zinsswaps Fälligkeitstermin des Zinsswaps für die zugrunde liegende Risikoposition. NEIN JA CREL157 Nominalbetrag des Zinsswaps Nominalbetrag des Zinsswaps für die zugrunde liegende Risikoposition. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN JA CREL158 Währungsswap-Anbieter Gibt es für die zugrunde liegende Risikoposition einen Devisenswap, so ist hier der Devisenswap-Anbieter mit vollständiger juristischer Bezeichnung anzugeben. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. NEIN JA CREL159 Rechtsträgerkennung des Währungsswap-Anbieters Angabe der Rechtsträgerkennung des Anbieters des Währungsswap für die zugrunde liegende Risikoposition (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). NEIN JA CREL160 Fälligkeit des Währungsswaps Fälligkeitstermin des Währungsswaps für die zugrunde liegende Risikoposition. NEIN JA CREL161 Nominalbetrag des Währungsswaps Nominalbetrag des Währungsswaps für die zugrunde liegende Risikoposition. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN JA CREL162 Swap-Wechselkurs Wechselkurs, der für einen Währungsswap festgelegt wurde. NEIN JA CREL163 Anderer Swap-Anbieter Vollständige juristische Bezeichnung des Anbieters eines Swaps für die zugrunde liegende Risikoposition, wenn es sich bei dem Swap weder um einen Zins- noch einen Währungsswap handelt. Der Name muss der Eintragung in der LEI-Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF) entsprechen. NEIN JA CREL164 Rechtsträgerkennung des anderen Swap-Anbieters Angabe der Rechtsträgerkennung des Anbieters „anderer“ Swaps für die zugrunde liegende Risikoposition (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)). NEIN JA CREL165 Pflicht des Schuldners zur Zahlung von Vertragsauflösungskosten auf Swap Umfang, bis zu dem der Schuldner Vertragsauflösungskosten an den Anbieter des Swaps für die zugrunde liegende Risikoposition zahlen muss. Bei mehreren Swaps ist der am besten geeignete Wert anzugeben. Vollentschädigung vom Schuldner (TOTL) Teilentschädigung vom Schuldner (PINO) Keine Entschädigung vom Schuldner (NOPE) JA NEIN CREL166 Vollständige oder teilweise Kündigung des Swaps für aktuelle Periode Angabe der Gründe für eine Kündigung des Swaps für die zugrunde liegende Risikoposition zwischen dem letzten Datenstichtag und dem Datenstichtag für die Übermittlung dieser Daten. Bei mehreren Swaps ist der am besten geeignete Wert anzugeben. Kündigung des Swaps wegen Herabstufung im Rating des Swap-Anbieters (RTDW) Kündigung des Swaps wegen Zahlungsausfall des Swap-Anbieters (PYMD) Kündigung des Swaps wegen anderer Art von Ausfall der Swap-Gegenpartei (CNTD) Kündigung des Swaps wegen vollständiger oder teilweiser vorzeitiger Rückzahlung durch den Schuldner (PRPY) Kündigung des Swaps wegen anderer Art von Ausfall des Schuldners (OBGD) Sonstige (OTHR) NEIN JA CREL167 Periodische Nettozahlung des Swap-Anbieters Nettobetrag der von der Gegenpartei des Swaps für die verbriefte zugrunde liegende Risikoposition geleisteten Zahlung am Zahlungsdatum gemäß Swap-Vertrag. Dies schließt keine Vertragsauflösungs- oder Kündigungszahlungen ein. Bei mehreren Swaps ist die Summe für sämtliche Swaps anzugeben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN JA CREL168 An den Anbieter des Swaps für die zugrunde liegende Risikoposition zu zahlende Vertragsauflösungskosten Höhe der fälligen Zahlung vom Schuldner an die Swap-Gegenpartei im Falle der teilweisen oder vollständigen Kündigung des Swaps. Bei mehreren Swaps ist der am besten geeignete Wert anzugeben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN JA CREL169 Minderzahlung bei Vertragsauflösungskosten auf Swap Höhe einer eventuellen Minderzahlung von Vertragsauflösungskosten aufgrund der teilweisen oder vollständigen Kündigung des Swaps; gezahlt vom Schuldner. Bei mehreren Swaps ist die Summe für sämtliche Swaps anzugeben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN JA CREL170 Von der Swap-Gegenpartei zu zahlende Vertragsauflösungskosten Höhe von eventuellen Gewinnen, die von der Swap-Gegenpartei bei der teilweisen oder vollständigen Kündigung des Swaps an den Schuldner gezahlt werden. Bei mehreren Swaps ist der am besten geeignete Wert anzugeben. Angabe der Währung, auf die der Betrag lautet, im Format {CURRENCYCODE_3}. NEIN JA CREL171 Datum der nächsten Anpassung des Swaps Datum der nächsten Anpassung des Swaps für die zugrunde liegende Risikoposition. Bei mehreren Swaps ist der am besten geeignete Wert anzugeben. NEIN JA CREL172 Sponsor Bezeichnung des Sponsors der zugrunde liegenden Risikoposition. NEIN JA CREL173 Rechtsträgerkennung der Korrespondenzbank der Syndizierung Angabe der Rechtsträgerkennung (gemäß Eintragung in der Datenbank der Global Legal Entity Foundation (GLEIF)) der

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.