Europäische Union

2002/467/EG: Entscheidung der Kommission vom 31. Januar 2001 über die staatliche Beihilfe, die der Mitgliedstaat Spanien zugunsten des Konzerns Fesa-Enfersa (Fertiberia) durchgeführt hat (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 324)

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Avis juridique important | 32002D0467 2002/467/EG: Entscheidung der Kommission vom 31. Januar 2001 über die staatliche Beihilfe, die der Mitgliedstaat Spanien zugunsten des Konzerns Fesa-Enfersa (Fertiberia) durchgeführt hat (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 324) Amtsblatt Nr. L 165 vom 24/06/2002 S. 0001 - 0014 Entscheidung der Kommission vom 31. Januar 2001 über die staatliche Beihilfe, die der Mitgliedstaat Spanien zugunsten des Konzerns Fesa-Enfersa (Fertiberia) durchgeführt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 324) (Nur der spanische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2002/467/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 88 Absatz 2 erster Unterabsatz, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a), gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags(1) und insbesondere von Artikel 7 dritter Unterabsatz. nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme gemäß den genannten Artikeln(2), in Erwägung nachstehender Gründe: I. VERFAHREN (1) Bei der Prüfung der staatlichen Beihilfe, die Ercros(3) gewährt wurde, wurde der Kommission zur Kenntnis gebracht, dass der Düngemittelkonzern Fesa-Enfersa (heute Fertiberia), an dem Ercros bis zu dessen Übernahme durch den spanischen Industriekonzern Villar Mir im April 1995(4) die Mehrheitsbeteiligung hielt, Beihilfen erhalten haben könnte. (2) Mit Schreiben vom 12. Mai 1999 forderte die Kommission Auskünfte über die mutmaßliche Beihilfe an Ercros und den Fesa-Enfersa-Konzern an. Die spanischen Behörden baten mit Schreiben vom 26. Mai 1999 um eine Fristverlängerung von 45 Tagen, um das bis zum Jahr 1992 zurückreichende Dossier lückenlos zusammenstellen zu können. (3) Nach einem Erinnerungsschreiben der Kommission vom 7. September 1999 erteilten die spanischen Behörden die geforderten Auskünfte mit Schreiben vom 12. November 1999. (4) Die Angelegenheit wurde am 15. November 1999 als NN-Beihilfesache registriert. (5) Die spanischen Behörden erteilten mit Schreiben vom 11. Januar 2000, 14. Januar 2000, 3. Februar 2000 und 7. März 2000 weitere Auskünfte. (6) Mit Schreiben vom 16. Juni 2000 teilte die Kommission Spanien ihren Beschluss mit, wegen der oben genannten Beihilfe das Verfahren nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag einzuleiten. (7) Der Beschluss der Kommission über die Einleitung des Verfahrens wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht(5). Die Kommission forderte die Beteiligten zur Äußerung zu der betreffenden Beihilfe auf. (8) Spanien gab seine Stellungnahme mit Schreiben vom 26. Juli 2000, 27. Juli 2000, 12. Dezember 2000 und 24. Januar 2001 ab. (9) Es gingen keine Stellungnahmen von Dritten ein. II. AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER BEIHILFE II.1. Der Fesa-Enfersa-Konzern (10) Im Jahr 1989 fusionierten Explosivos Río Tinto SA und die Sociedad Anónima Cros, wodurch die Ercros SA entstand. Vor der Fusionierung legten die beiden Unternehmen ihre Vermögenswerte im Düngemittelsektor zu einem Unternehmen mit dem Namen Fesa Fertilizantes Españoles SA (im Folgenden: "Fesa") zusammen. Ercros war der einzige Aktionär von Fesa. (11) Im selben Jahr erwarb Ercros das im staatlichen Eigentum stehende Unternehmen Empresa Nacional de Fertilizantes SA (im Folgenden: "Enfersa"), einen weiteren Düngemittelproduzenten. In der Folge wurde Fesa zum einzigen Aktionär von Enfersa. Die daraus entstandene Unternehmensgruppe wurde als Fesa-Enfersa-Konzern bekannt. (12) Fesa-Enfersa meldete 1992 in einer Zeit extrem widriger Marktverhältnisse auf dem europäischen Düngemittelsektor Zahlungsunfähigkeit an. Der Konzern befand sich in einer prekären Liquiditätslage. Am 4. Dezember 1992 wurde das Unternehmen vom Gericht erster Instanz Nr. 64 in Madrid mit Verbindlichkeiten von 117 Mrd. ESP und einem Verlust von 20 Mrd. ESP für zahlungsunfähig erklärt. II.2. Umstrukturierung des Konzerns und Gründung von Fertiberia (13) Im Dezember 1992 wurde im Zuge des Insolvenzverfahrens ein erster Umstrukturierungsplan übermittelt, der einen starken Kapazitäts- und Arbeitsplatzabbau ins Auge fasste. (14) In weiterer Folge wurde der Plan entwickelt und im Zeitraum 1993-1994 in seine endgültige Form gebracht. (15) Am 14. Juni 1993 wurde der Vergleich mit den Gläubigern von Fesa-Enfersa abgeschlossen. (16) Am 20. Juli 1993 gründete Fesa-Enfersa gemäß dem Umstrukturierungsplan mit seinen langfristig rentablen Vermögenswerten eine Tochtergesellschaft, die Fertiberia SL. Diese übernahm keinerlei Verbindlichkeiten von Fesa-Enfersa, die weiter auf deren Namen lauteten. (17) Im Jahr 1995 übernahm der Familienkonzern Villar Mir über sein angeschlossenes Unternehmen Immobiliaria Espacio SA die Kontrolle über den Konzern Fesa-Enfersa, indem er zum Preis von 720000 ESP 53,60 % des Kapitals erwarb. Der Kauf schloss auch die Fertiberia SL, die Tochtergesellschaft von Fesa-Enfersa ein. Die Gruppe Villar Mir erhielt gleichzeitig eine Kaufoption über zusätzliche 20 % des Kapitals von Fesa-Enfersa, die sie 1997 durch die Zahlung von 261,27 Mio. ESP einlöste. (18) Nach seiner Umstrukturierung fusionierte Fesa-Enfersa 1997 mit Fertiberia SL zur Fertiberia SA (im Folgenden: "Fertiberia"). Derzeit besitzt die Gruppe Villar Mir 99,35 % des Kapitals von Fertiberia. (19) Der Konzern Fesa-Enfersa (heute "Fertiberia") ist der wichtigste Produzent von Düngemitteln in Spanien und einer der zehn größten auf dem europäischen Markt. Seine installierte Kapazität stellt 8,6 % der gesamten installierten Kapazität Westeuropas dar. (20) Im Jahr 1997 beschäftigte Fertiberia 1900 Arbeitskräfte und verzeichnete einen Umsatz von 73,9 Mrd. ESP bei einem Gewinn von 1,727 Mrd. ESP. 1998 betrug der Umsatz 70,2 Mrd. ESP bei einem Verlust von 127 Mio. ESP. Laut den Angaben der spanischen Behörden verzeichnete Fertiberia 1999 einen Verlust von 6 Mrd. ESP, erzielte jedoch 2000 wieder einen Gewinn von 350 Mio. ESP. (21) Fertiberia ist kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Sinne des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen(6). (22) Fertiberia hat Produktionsstätten in Lleida, Sagunto, Cartagena, Puertollano, Sevilla, Huelva, Palos, Avilés und Luchana Barakaldo. Außer dem Werk in Lleida befinden sich alle in Fördergebieten. II.3. Entwicklung des Düngemittelsektors und Umstrukturierung der europäischen Industrie(7) II.3.1. Düngemittelverbrauch (23) Von den fünfziger Jahren bis zur Mitte der achtziger Jahre stieg der Düngemittelverbrauch in Europa stark und kontinuierlich, wobei die Marktlage von einer zunehmenden intensiven landwirtschaftlichen Produktion gekennzeichnet war. Die durch die Energiekrise bedingten Produktionsrückgänge hatten nur vorübergehenden Charakter und änderten nichts an der steigenden Tendenz. Zu Beginn der neunziger Jahre kam es zu einem starken Absinken der Nachfrage durch die Reform der GAP im Jahr 1992 und die Einführung einer offeneren Einfuhrregelung. (24) Die folgende Graphik veranschaulicht, wie sich der Düngemittelmarkt nach einem starken Absinken der Nachfrage zu Beginn der neunziger Jahre während der Durchführung der Umstrukturierung wieder erholte. >PIC FILE= "L_2002165DE.000301.TIF"> (Quelle: EFMA) II.3.2 Die Krise zu Beginn der neunziger Jahre (25) Zwischen 1985 und 1995 sank im Zuge der Umstrukturierung der Düngemittelindustrie der Europäischen Gemeinschaft die Zahl der großen Hersteller von ungefähr 30 auf 10, während die Anzahl der in diesem Sektor beschäftigten Arbeitskräfte von 100000 auf 40000 zurückging. Die Produktionskapazität verringerte sich ebenfalls erheblich. Mit dieser drastischen Umstrukturierung reduzierte die Düngemittelindustrie der Europäischen Gemeinschaft ihre Produktionskapazität für Stickstoffdünger um 25 % und für Phosphordünger um 33 %. 66 Werke wurden endgültig geschlossen, und die Zahl der in dem Sektor tätigen Arbeitskräfte halbierte sich. Diese von niedrigen Preisen und geringeren Mengen gekennzeichnete Marktlage führte zu großen Verlusten für den ganzen Sektor. (26) Man geht davon aus, dass die Gesamtkosten der Umstrukturierung zwischen 1,5 und 2 Mrd. EUR betrugen. Die Werke, die nicht geschlossen worden waren, wurden modernisiert und die Logistik- und Marketingabteilungen reorganisiert, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und sich an neue Angebots- und Nachfragesituationen anzupassen. II.3.3. Der Wiederaufschwung Mitte der neunziger Jahre (27) Dank des Kapazitätsabbaus und der teilweisen Erholung der Nachfrage nach Düngemitteln in der Gemeinschaft kam es nach der Umstrukturierung zu einem Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage, das eine Steigerung der Kapazitätsauslastung und eine Senkung der Stückkosten erlaubte. Nachdem in den Jahren 1992 und 1993 schwere Verluste verzeichnet wurden und es 1994 zu einem Gleichgewicht gekommen war, erreichte die Industrie 1995 schließlich wieder positive Ergebnisse (eine Bruttorendite von 10 % vor Steuern). II.3.4. Erneuter Rückgang des Verbrauchs (28) Dennoch wird laut aktuellen Prognosen der Stickstoffverbrauch in der Gemeinschaft abnehmen und bis zum Wirtschaftsjahr 2005/2006 auf 9,17 Mio. Tonnen sinken. Dies bedeutet einen Rückgang um 5,2 % im Vergleich zum Verbrauch von 1995/96. Laut EFMA wurde als wichtigster Faktor die neue GAP-Reform berücksichtigt. Die Agenda-2000-Vorschläge umfassen folgende zentrale Punkte: - Verpflichtung zur Stilllegung von 10 % der Produktionskapazität bis zum Jahr 2006, - Senkung des Interventionspreises für Getreide um 15 %, - Verschieben der Reform des Milchsektors auf 2006 und - Dezentralisierung der Politik für die Entwicklung des ländlichen Raums. II.3.5. Neue Umstrukturierungswellen in der Düngemittelindustrie (29) Im Wirtschaftsjahr 1999/2000 nahmen die Düngemittellieferungen an die wichtigsten Märkte Westeuropas insgesamt im Vergleich zum Wirtschaftsjahr 1998/99 um ungefähr 3 % zu. Dieser Anstieg erfolgte in einer Zeit äußerst niedriger Preise (die im Durchschnitt 20 % unter denen des vorhergehenden Wirtschaftsjahres lagen). Infolge des niedrigeren Preisniveaus sahen sich die meisten großen europäischen Düngemittelhersteller zur Durchführung von Umstrukturierungsmaßnahmen gezwungen. Nach Aussagen von Fachleuten der Branche "war der Zeitraum 1999/2000 wahrscheinlich der schwierigste für den Düngemittelsektor und stellte eine enorme Herausforderung dar. Es kam zu dramatischen Verlusten im Jahr 1999; lediglich 1993 war es zu noch schlechteren Ergebnissen gekommen. ... Die Verluste [500 Mio. EUR] wurden nicht nur durch die Betriebskosten verursacht, sondern zum Großteil durch die Aufwendungen im Zuge der Umstrukturierungsbemühungen der Industrie"(8). (30) In diesem Zusammenhang kündigten zwei wichtige Unternehmen des Sektors, Norsk Hydro und Kemira (34,1 % bzw. 11,1 % der installierten Kapazität Europas), eine Umstrukturierung ihrer Aktivitäten in diesem Sektor an.(9) II.3.6. Norsk Hydro (31) Am 7. März 2000 gab Norsk Hydro seine Absicht bekannt, den Handel mit Düngemitteln in Europa zu reduzieren und 1 Mio. Tonnen der Produktionskapazität von Düngemitteln auf Stickstoffbasis stillzulegen. Dies entspricht ungefähr 20 % der gesamten Kapazität der Stickstoffproduktion von Hydro und stellt einen wesentlichen Teil der Bemühungen zur Wiederherstellung der Rentabilität des Düngemittelgeschäfts des Unternehmens dar. Von diesem Abbau, der sich im ersten Halbjahr 2001 vollziehen wird, werden zwischen 500 und 600 Arbeitnehmer betroffen sein. Für das Geschäftsfeld Düngemittel verzeichnete Norsk Hydro im Jahr 1999 Betriebsverluste von 318 Mio. EUR und 1998 72 Mio. EUR. II.3.7. Kemira Agro (32) Im Jahr 1999 nahmen die Betriebserträge von Kemira Agro stark ab, und das Unternehmen verzeichnete Verluste in Höhe von 39 Mio. EUR. Die Preise für Düngemittel, insbesondere für Stickstoffdünger, gingen in Westeuropa um 5 %-15 % zurück und erreichten das bisher niedrigste Niveau. Kemira Agro hat seine Entscheidung bekannt gegeben, sich auf Spezialdünger zu konzentrieren und sich teilweise oder ganz aus dem Stickstoffdüngergeschäft zurückzuziehen. Infolgedessen wurde auch die Produktion von NPK-Dünger in Pernis in den Niederlanden eingestellt. II.3.8. Fertiberia (33) Laut den Angaben der spanischen Behörden hat Fertiberia folgende Umstrukturierungsmaßnahmen ergriffen: Einstellung der Stickstoffproduktion in Cartagena (260000 Tonnen), Schließung eines Harnstoffwerks in Huelva (75000 Tonnen) und Schließung von drei Schwefelsäurewerken ebenfalls in Huelva. Diese Maßnahmen bedeuteten den Verlust von 160 Arbeitsplätzen. Die Kosten der Umstrukturierung betragen 78 Mio. EUR und wurden den Angaben der spanischen Behörden zufolge ausschließlich vom Unternehmen selbst, ohne staatliche Hilfe, finanziert. (34) Spanien hat mitgeteilt, dass das Unternehmen dank der von Fertiberia ergriffenen Umstrukturierungsmaßnahmen im Jahr 2000 wieder Gewinne in Höhe von 350 Mio. ESP erwirtschaften wird (Schätzung auf der Basis der Ergebnisse der ersten drei Quartale). II.4. Der Umstrukturierungsplan von Fesa-Enfersa und die in diesem Zusammenhang gewährten Beihilfen (1992-1997) (35) Wie bereits unter Randnummer 13 erwähnt, wurde der erste Umstrukturierungsplan im Dezember 1992 anlässlich des Insolvenzverfahrens übermittelt; er sah einen drastischen Abbau der Produktionskapazitäten und der Arbeitskräfte vor. Der Plan wurde in der Folge weiterentwickelt und im Zeitraum 1993-1994 in seine endgültige Form gebracht. Seine Umsetzung erfolgte zwischen 1992 und 1997. (36) Ziel des Umstrukturierungsplans war es, die Rentabilität des Unternehmens bis zum Ende der Umstrukturierungsphase (1992-1997) wiederherzustellen. Er bestand aus folgenden Maßnahmen: Kosten der Umstrukturierung >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Mit der Bereitstellung des Betriebskapitals beabsichtigte man, den Kapital- und Liquiditätsbedarf für den Zeitraum der Umstrukturierungsphase abzudecken. (37) Der Beitrag des Aktionärs wurde auf 4 Mrd. ESP festgelegt. Ein nordamerikanischer Industrieinvestor, mit dem über den Verkauf von Fesa-Enfersa verhandelt wurde, der jedoch nicht bereit war, die Verbindlichkeiten von Fesa-Enfersa zu übernehmen, sollte zwischen 5 und 7 Mrd. ESP einbringen. Die Verhandlungen wurden Anfang 1995 abgebrochen, als ein neuer privater Kapitalgeber, die Gruppe Villar Mir, ein Angebot für den Kauf von Fesa-Enfersa vorlegte. Es wurden Investitionen in Höhe von 19,5 Mrd. ESP für den Zeitraum 1995-1999 vereinbart. (38) Der Umstrukturierungsplan bedingte 1487 Entlassungen und einen durchschnittlichen Kapazitätsabbau von 49,3 %. (39) Der private Kapitalgeber (die Gruppe Villar Mir), der Fesa-Enfersa 1995 erwarb, willigte ein, insgesamt 2,62 Mrd. ESP für den Fesa-Enfersa-Konzern zu bezahlen. Laut Angaben der spanischen Behörden akzeptierte er auch, im Zeitraum 1995-1998 auf Dividenden in Höhe von 6 Mrd. ESP zu verzichten. Dennoch hatte Spanien zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens noch immer keine schlüssigen Beweise dafür vorgelegt, dass der Beihilfeempfänger einen bedeutenden Beitrag aus Eigenmitteln zum Umstrukturierungsplan geleistet hatte. (40) Die Geschäftsentwicklung des Konzerns während der Umstrukturierungsphase (1993-1997) verlief wie folgt: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (41) Die Verluste von Fertiberia in den Jahren 1998 und 1999 sind den Angaben der spanischen Behörden zufolge auf die veränderten Rahmenbedingungen zurückzuführen, die einerseits Ergebnis der in der Agenda 2000 für die Gemeinsame Agrarpolitik vorgesehenen Reformen und andererseits Folge der schweren Krise in Südostasien, einem traditionellen Düngemittelimporteur, waren. Die spanischen Behörden führen weiter aus, dass es unmöglich war, diese Entwicklung Anfang der neunziger Jahre, als der Umstrukturierungsplan größtenteils erstellt wurde, vorherzusehen. Diese Situation hat eine neue Welle von Umstrukturierungen unter den größten europäischen Produzenten ausgelöst. Fertiberia selbst führt derzeit einen Umstrukturierungsplan durch, der die Schließung weiterer Werke und erneute Personalabbaumaßnahmen beinhaltet. Dank dieser Maßnahmen konnte das Unternehmen 2000 erneut Gewinne verbuchen (350 Mio. ESP). Die spanischen Behörden haben bestätigt, dass sie nicht beabsichtigen, weitere staatliche Beihilfen zu gewähren, und dass das Unternehmen die derzeitige Umstrukturierung ausschließlich aus Eigenmitteln finanzieren wird. II.5. Staatliche Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit der Umstrukturierung von Fesa-Enfersa (Zeitraum 1992-1997) (42) Folgende Maßnahmen wurden gesetzt: (43) Drei kurzfristige Darlehen des staatlichen Kreditinstituts Instituto de Crédito Oficial (in der Folge: "ICO") an Fertiberia SL nach folgendem Modus: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (44) Mit diesen Darlehen sollte in der Anlaufphase der Konzernumstrukturierung der Bedarf an Betriebskapital gedeckt werden. Im Dezember 1994 erfolgte die Umwandlung in nachrangige zinslose Darlehen, deren Rückzahlung an einen bestimmten Prozentsatz des Cashflow(10) gekoppelt war. Bei Insolvenz des Schuldners wären diese nachrangigen Darlehen nach Befriedigung aller anderen Gläubiger, aber vor den Zahlungen an die Aktionäre zurückzuzahlen gewesen. Im Januar 1996 wurden die Konditionen der Darlehen geändert, so dass die Rückzahlung statt an den Cashflow an den Gewinn(11) gekoppelt war. Im Dezember 1997 wurde die Bindung an den Gewinn aufgegeben und festgelegt, dass die Darlehen nunmehr bis zum Jahr 2030 in festen jährlichen Raten zurückgezahlt werden. (45) Zwei weitere nachrangige zinslose Darlehen in Höhe von 10,5 Mrd. ESP die ICO Fertiberia SL im November und Dezember 1994 gewährte, um den Bedarf an Betriebskapital (5 Mrd. ESP) und die Verbindlichkeiten (5,5 Mrd. ESP) von Fesa-Enfersa zu decken. Seit Dezember 1997 muss die Rückzahlung in festen jährlichen Raten erfolgen und ist damit nicht mehr an den Cashflow gekoppelt. (46) Ein Konsortialkredit im Jahr 1995 von ICO an die Gruppe Villar Mir in einer Höhe von 1,5 Mrd. ESP. Seit 1997 ist dieser Kredit in festen jährlichen Raten zurückzuzahlen. (47) Schließlich erließen die Gläubiger im Rahmen der Vergleichsvereinbarung einen Teil ihrer Forderungen. Die Privatgläubiger, einschließlich der Muttergesellschaft von Fesa-Enfersa, Banken und Lieferanten, verzichteten auf 66 % ihrer Forderungen (47 Mrd. ESP von insgesamt 71 Mrd. ESP). Die institutionellen Gläubiger (Finanzministerium, Sozialversicherung und das staatseigene ICO) verzichteten auf 69 % ihrer Forderungen (d. h. 32,4 Mrd. ESP von insgesamt 46,3 Mrd. ESP). Für die Forderungen des Finanzministeriums wurde das so genannte "Recht auf Nichteinhaltung" ("derecho de abstención")(12) nicht geltend gemacht. Auch die Sozialversicherung nahm dieses "Recht der Nichteinhaltung" nicht in Anspruch. III. GRÜNDE FÜR DIE EINLEITUNG DES VERFAHRENS NACH ARTIKEL 88 ABSATZ 2 EG-VERTRAG (48) In der Entscheidung über die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag war die Kommission nach einer Vorabbewertung der Ansicht, dass als einzige Leitlinien im vorliegenden Fall in Verbindung mit den von ICO gewährten Darlehen die Leitlinien der Gemeinschaft für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen zugunsten von Unternehmen in Schwierigkeiten(13) (die "Umstrukturierungsleitlinien") anzuwenden sind. (49) Ferner äußerte die Kommission Zweifel darüber, ob die Vorgehensweise von Finanzministerium und Sozialversicherung im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren des Konzerns Fesa-Enfersa ein staatliches Beihilfeelement darstellen könnte. Die spanischen Behörden erklärten, dass das "Recht auf Nichteinhaltung" nicht wahrgenommen wurde, da es sich für den Staat in Ermangelung von nicht hypothekarisch belasteten Vermögenswerten als vorteilhafter erwies, an der Vergleichsvereinbarung der Gläubiger teilzunehmen. Allerdings hat Spanien keine konkreten Beweise dafür erbracht oder nachgewiesen, dass der Staat auf diese Weise einen höheren Anteil seiner Forderungen einbringen konnte. (50) In den Umstrukturierungsleitlinien sind bestimmte Voraussetzungen für die Genehmigung von Beihilfen durch die Kommission festgelegt. (51) Die vorläufige Würdigung der oben erwähnten Maßnahmen in Hinblick auf die in den Leitlinien der Gemeinschaft für die Beurteilung von staatlichen Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten festgelegten Voraussetzungen ergab Folgendes: a) Wiederherstellung der Rentabilität des Unternehmens (52) Die Kommission muss sich bei der Prüfung jeder einzelnen Beihilfemaßnahme davon überzeugen, dass der betreffende Umstrukturierungsplan die langfristige Rentabilität des Unternehmens wiederherstellen kann. (53) Bei der Einleitung des Verfahrens nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag wies die Kommission darauf hin, dass Spanien weder die voraussichtliche Gewinn- und Verlustrechnung für die Umstrukturierungszeiträume mit Schätzung der Eigenkapitalrendite noch eine auf mehreren Szenarien beruhende Sensitivitätsanalyse vorgelegt hat. Spanien legte bei der Anmeldung lediglich nachträgliche Gewinn- und Verlustrechnungen für den besagten Zeitraum vor. (54) Die Kommission stellte auch fest, dass Fesa-Enfersa dem Umstrukturierungsplan entsprechend 1997 wieder in die Gewinnzone kam. Ab 1998 verzeichnete Fesa-Enfersa jedoch immer größer werdende Verluste. (55) Die Kommission stellte schließlich fest, dass es in Ermangelung einer detaillierten Dokumentation über die Finanzplanung sowie einer Szenarien- und Risikoanalyse nicht möglich war zu beurteilen, ob der im Dezember 1992 aufgestellte, dann weiterentwickelte, von 1993 bis 1994 in seine endgültige Form gebrachte und von 1993 bis 1997 umgesetzte Umstrukturierungsplan dem Ziel, die langfristige Rentabilität des Unternehmens wiederherzustellen, angemessen war. b) Proportionalität der Beihilfe (56) Höhe und Intensität der Beihilfe müssen sich auf das für die Umstrukturierung unerlässliche Mindestmaß beschränken und in einem angemessenen Verhältnis zu dem aus der Sicht der Gemeinschaft erwarteten Nutzen stehen. Deshalb wird üblicherweise von den Beihilfeempfängern erwartet, dass sie aus Eigenmitteln oder durch Fremdfinanzierung zu Marktbedingungen einen bedeutenden Beitrag zur Finanzierung des Umstrukturierungsplans leisten. Spanien hat jedoch nicht eindeutig nachgewiesen, dass ein erheblicher Teil der Finanzierung des Umstrukturierungsplans vom Beihilfeempfänger selbst aufgebracht wurde. (57) In Bezug auf die Randnummern 52 bis 57 wurden folgende Schlussfolgerungen gezogen: In Anbetracht der Unklarheit über die Wiederherstellung der Rentabilität des Unternehmens und der Ungewissheit im Hinblick auf den erheblichen Beitrag des Beihilfeempfängers an der Finanzierung des Umstrukturierungsplans aus Eigenmitteln schienen die betreffenden Beihilfemaßnahmen die in den Leitlinien der Gemeinschaft über Umstrukturierungsbeihilfen festgelegten Mindesterfordernisse nicht zu erfuellen. (58) In Hinblick auf die oben stehenden Aussagen war die Kommission der Ansicht, dass - die Maßnahmen ein staatliches Beihilfeelement enthielten, - sie in Widerspruch zur Anmeldepflicht gemäß Artikel 88 Absatz 3 EG-Vertrag gewährt wurden und - Zweifel über ihre Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt bestanden. IV. STELLUNGNAHME SPANIENS (59) Die von Spanien vorgelegte Stellungnahme kann folgendermaßen zusammengefasst werden: IV.1. Verhalten des Staats im Insolvenzverfahren (60) Zunächst ist festzuhalten, dass das Ausmaß des Schuldennachlasses durch die Privatgläubiger (66 %) generell etwas geringer als das der öffentlichen Gläubiger (70 %) war. (61) Dennoch führt Spanien aus, dass alle Gläubiger - private und öffentliche - auf ihre Rechte zu gleichen Prozentsätzen (zwischen 10 % und 99 %) verzichteten, die auf die gleichen Teilbeträge der Schulden angewandt wurd

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.