Europäische Union

Beschluss (EU) 2019/63 der Kommission vom 19. Dezember 2018 über das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die Elektro- und Elektronikgeräteindustrie gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS)Text von Bedeutung für den EWR.

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Quellenkennung: 32019D0063. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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sen in die Umweltstrategie des Unternehmens integriert wurden und ob sie zur Unterstützung bei wichtigen Entscheidungen für die Entwicklung neuer Produkte oder für Produktüberarbeitungen dienen Unternehmen Energie-effizienz Material-effizienz Wasser Abfall Biologische Vielfalt Emissionen Die LCA wird entsprechend den internationalen Normen ISO 14040 und ISO 14044 durchgeführt Das Unternehmen führt LCA-Analysen für neue und überarbeitete Produkte aus, die Ergebnisse werden systematisch als Grundlage für die Entscheidung bei der Entwicklung neuer Produkte herangezogen 3.2.3 Formulierung von Leitlinien und Anforderungen für die Beschaffung der wichtigsten Produkte und Werkstoffe, die in der Biodiversitätsbewertung identifiziert wurden J/N Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten Dieser Indikator betrifft die Frage, ob Leitlinien und Anforderungen für die Beschaffung der Produkte und Werkstoffe aufgestellt wurden, die in der Beurteilung der Auswirkungen auf die Biodiversität als die wichtigsten Produkte der Lieferkette identifiziert wurden Unternehmen Biologische Vielfalt Das Unternehmen implementiert ein Programm für die regelmäßige Bewertung der Auswirkungen der Produkte und Werkstoffe aus der Lieferkette auf die Artenvielfalt und nutzt die Ergebnisse der Bewertung zur Formulierung der Leitlinien für die Beschaffung der wichtigsten Produkte und Werkstoffe 3.2.4 Bewährte Praktiken im Umweltmanagement zur stärkeren Förderung der Kreislaufwirtschaft Festlegung von kreislaufwirtschaftlichen Zielsetzungen für neue Produkte J/N Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten Dieser Indikator betrifft die Frage, ob Zielsetzungen für die Kreislaufwirtschaft für neue Produkte oder Produktgruppen bestehen Unternehmen Materialeffizienz Das Unternehmen hat für neue Produkte kreislaufwirtschaftliche Ziele eingeführt sowie einen wirksamen Produktentwicklungsprozess, um zu gewährleisten, dass diese erreicht werden 3.3.1 Anteil der Produkte oder Komponenten (nach Anzahl oder Umsatz), für welche Designzyklen oder Neugestaltungszyklen eingeführt wurden, die sich explizit auf die verschiedenen Aspekte der Kreislaufwirtschaft beziehen % Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten Anzahl der Produkte oder Komponenten, für die Designzyklen oder Neugestaltungszyklen eingeführt wurden, die sich explizit auf die verschiedenen Aspekte der Kreislaufwirtschaft beziehen, geteilt durch die Gesamtzahl der vom Unternehmen produzierten Produkte oder Komponenten Unternehmen Materialeffizienz Nicht anwendbar 3.3.1 Implementierung eines integrierten Produktdienstleistungsangebots, das Umweltvorteile gewährleistet J/N Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten Dieser Indikator dient der Überprüfung, ob ein integriertes Produktdienstleistungsangebot, das auf eine Verbesserung der Umweltleistung von Produkten abzielt, eingeführt wurde Unternehmen Materialeffizienz Das Unternehmen führt Produktdienstleistungsangebote in seinem Betrieb ein und gewährleistet, dass dies eine kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung der angebotenen Produktdienstleistungen herbeiführt 3.3.2 Rücknahmerate von bei Kunden aufgestellten Produkten im Rahmen des Produktdienstleistungsangebots nach Produktkategorie % Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten Dieser Indikator wird ausgedrückt als der Prozentsatz der im Rahmen des Produktdienstleistungsangebots bei Kunden aufgestellten Produkte, die vom Hersteller zurückgenommen wurden, um sie einer anderweitigen Nutzung zuzuführen oder für eine weitere Verwendung zu überholen Unternehmen Materialeffizienz 100 % Rücknahmequote für Verbrauchergeräte aus Leasing-Verträgen und 30 % Sanierungsquote 3.3.2 Anteil wiederverwendeter Geräte an der Gesamtanzahl der im Rahmen des Produktdienstleistungsangebots aufgestellten Geräte % Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten Dieser Indikator wird ausgedrückt als die Anzahl der wiederverwendeten Geräte dividiert durch die Gesamtanzahl der im Rahmen eines Produktdienstleistungsmodells vom Unternehmen installierten Geräte Unternehmen Materialeffizienz Nicht anwendbar 3.3.2. Einsatz von LCA um nachzuweisen, dass die Aktivitäten für Aufbereitung oder Sanierung einen ökologischen Nettovorteil haben, auch angesichts der Verbesserungen der Energieeffizienz neuer Produktmodelle J/N Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten Dieser Indikator bezieht sich auf die Nutzung von LCA für den Nachweis des tatsächlichen ökologischen Nettovorteils der Aktivitäten für Aufbereitung oder Sanierung Unternehmen Materialeffizienz LCA werden eingesetzt, um nachzuweisen, dass die Aktivitäten für Aufbereitung oder Sanierung einen ökologischen Nettovorteil haben, auch angesichts der Verbesserungen der Energieeffizienz neuer Produktmodelle 3.3.3 Gesamtmenge der bei der Herstellung verwendeten recycelten Kunststoffe aus Produktionsabfällen Tonnen Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten Gewicht der für die Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten verwendeten recycelten Kunststoffe aus Produktionsabfällen Standort/Unter-nehmen Materialeffizienz Nicht anwendbar 3.3.4 Gesamtmenge der bei der Herstellung verwendeten recycelten Kunststoffe aus Verbraucherabfällen Tonnen Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten Gewicht der für die Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten verwendeten recycelten Kunststoffe aus Verbraucherabfällen Standort/Unternehmen Materialeffizienz Nicht anwendbar 3.3.4 (1)  Der Wissenschafts- und Politikbericht kann über folgende JRC-Website abgerufen werden: http://susproc.jrc.ec.europa.eu/activities/emas/documents/BEMP_EEE_Manufacturing.pdf. Die im vorliegenden branchenspezifischen Referenzdokument enthaltenen Schlussfolgerungen zu bewährten Umweltmanagementpraktiken und deren Anwendbarkeit, zu ermittelten branchenspezifischen Indikatoren für die Umweltleistung und zu Leistungsrichtwerten beruhen auf den im Wissenschafts- und Politikbericht dokumentierten Feststellungen. Alle Hintergrundinformationen und technischen Einzelheiten finden sich ebenfalls in diesem Bericht. (2)  Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (ABl. L 168 vom 10.7.1993, S. 1). (3)  Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (ABl. L 114 vom 24.4.2001, S. 1). (4)  Gemäß Anhang IV Abschnitt B Buchstabe e der EMAS-Verordnung muss die Umwelterklärung Folgendes enthalten: „Zusammenfassung der verfügbaren Daten über die Umweltleistung, gemessen an den Umweltzielsetzungen und -einzelzielen der Organisation und bezogen auf ihre bedeutenden Umweltauswirkungen. Die Informationen beziehen sich auf die Kernindikatoren und andere bereits vorhandene einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung gemäß Abschnitt C.“ Anhang IV Abschnitt C besagt: „Jede Organisation erstattet zudem alljährlich Bericht über ihre Leistung in Bezug auf die spezifischeren der in ihrer Umwelterklärung genannten Umweltaspekte, wobei sie — soweit verfügbar — die branchenspezifischen Referenzdokumente gemäß Artikel 46 berücksichtigt.“ (5)  Eine ausführliche Beschreibung jeder bewährten Praxis mit praktischen Empfehlungen für deren Anwendung ist im „Bericht über bewährte Praktiken“ der JRC zu finden: http://susproc.jrc.ec.europa.eu/activities/emas/documents/BEMP_EEE_Manufacturing.pdf. Organisationen, die mehr über die in diesem Referenzdokument beschriebenen bewährten Praktiken erfahren möchten, sollten diesen Bericht konsultieren. (6)  Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1). (7)  Die Einströmungsgeschwindigkeit ist die Geschwindigkeit, mit der Luft durch die Filter oder Heiz-/Kühlschlangen in einer Klimaanlage einströmt. (8)  Der Luftleckindex wird berechnet, wenn alle Luftverbraucher abgeschaltet sind. Er errechnet sich für jeden einzelnen Kompressor als die Summe seiner Betriebszeit multipliziert mit der Kapazität des jeweiligen Kompressors, dividiert durch die Gesamt-Standby-Zeit und die Gesamtleistung des Kompressors in der Anlage (9)  Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. L 312 vom 22.11.2008, S. 3), bekannt als Abfallrahmenrichtlinie, führt eine Rangfolge von Maßnahmen zur Verringerung und Bewirtschaftung von Abfällen ein. Dies wird als Abfallhierarchie bezeichnet. Höchste Priorität hat die Abfallvermeidung, gefolgt von der Abfallverwertung, dem Recycling und der (energetischen) Verwertung von Abfallfraktionen, die nicht vermieden, wiederverwendet oder recycelt werden können. Schließlich ist die Abfallentsorgung nur dann in Betracht zu ziehen, wenn keine der vorgenannten Routen möglich ist. (10)  Einige Stoffe können weiterhin im Sinne einer RoHS-Ausnahme verwendet werden. (11)  Gemäß dem Treibhaus-Protokoll sind Scope-1-Emissionen alle direkten Treibhausgasemissionen eines Unternehmens, d. h. Treibhausgasemissionen, die durch Anlagen oder Fahrzeuge freigesetzt werden, die dem Unternehmen gehören oder von diesem kontrolliert werden. Scope-2-Emissionen sind indirekte Treibhausgasemissionen durch den Verbrauch eingekaufter Energie, Wärme, Kälte oder Dampf, d. h. Emissionen, die andernorts freigesetzt werden, um die Energie zu produzieren, die innerhalb der Unternehmensgrenzen verbraucht wird. Scope-3 bezeichnet alle anderen indirekten Emissionen aus Produkt- oder Materialströmen (Waren oder Dienstleistungen), die in die Unternehmensgrenzen gelangen oder diese verlassen. (12)  Die EMAS-Kernindikatoren sind in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (Abschnitt C Nummer 2) aufgeführt. (13)  Die Zahlen beziehen sich auf die Kapitel in diesem Dokument.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.