Europäische Union

Beschluss (EU, Euratom) 2021/625 der Kommission vom 14. April 2021 über die Einrichtung des Primärhändlernetzes und die Festlegung von Zulassungskriterien für die Mandatierung von Syndikatsführern und Mitgliedern der Führungsgruppe für syndizierte Transaktionen für die Zwecke der Mittelaufnahmetätigkeiten der Kommission im Namen der Union und der Europäischen Atomgemeinschaft

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32021D0625. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen
Weitere gespeicherte Fassungen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

übermitteln der Kommission auf deren Verlangen alle Informationen, die für die Ausübung ihrer Tätigkeit als Primärhändler von Belang sind, insbesondere über ihre Primär- oder Sekundärmarkttätigkeiten im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen der Union und der Euratom. (1)  Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen (ABl. L 302 vom 17.11.2009, S. 1); die Liste ist abrufbar unter:https://www.esma.europa.eu/supervision/credit-rating-agencies/riskhttps://www.esma.europa.eu/supervision/credit-rating-agencies/risk

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.