Europäische Union

2010/597/EU: Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 16. September 2010 über die Prüfung der Echtheit und Umlauffähigkeit und über die Wiederausgabe von Euro-Banknoten (EZB/2010/14)

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Quellenkennung: 32010D0014. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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n vereinbaren kann, dass ausführlichere Daten erhoben werden. 4.   Vertraulichkeit und Veröffentlichung von Daten 4.1.   Stammdaten und Betriebsdaten werden vertraulich behandelt. 4.2.   Die NZBen und die EZB können beschließen, unter Verwendung der nach diesem Anhang erworbenen Daten Berichte oder Statistiken zu veröffentlichen. Eine solche Veröffentlichung wird in der Weise aggregiert, dass die Daten nicht den einzelnen Berichtseinheiten zugeordnet werden können. ANLAGE 1 BERICHTSFORMBLATT Stammdaten Diese Informationen werden geliefert an: [Name der NZB; Kontaktangaben für Nachfragen; Adresse] 1.   Informationen über den Bargeldakteur Name des Bargeldakteurs: Adresse des Hauptsitzes: Postleitzahl: Stadt: Straße: Unternehmenstyp: — Kreditinstitut — Wechselstube — „Cash in transit“-Unternehmen, das kein Zahlungsinstitut ist — Händler (Einzelhändler) — Kasino — Andere Institute, einschließlich Zahlungsinstitute, sofern nicht bereits als einer der obigen Unternehmenstypen zugeordnet (näher darzulegen) Ansprechpartner: Namen: Telefonnummern: Faxnummern: E-Mail-Adressen: Geschäftspartner bei Auslagerung (sofern relevant) Name: Adresse: Postleitzahl: Stadt: 2.   Kundenbediente Automaten Typ Hersteller (*1) Bezeichnung des Automaten (*1) Identifikation (*1) (Sensorsystem/Softwareversionen) In Betrieb befindliche Gesamtzahl CIM         CRM         CCM         COM         TARM (*2)         TAM (*2)         3.   Beschäftigtenbediente Automaten Typ Hersteller (*3) Bezeichnung des Automaten (*3) Identifikation (*3) (Sensorsystem/Softwareversionen) In Betrieb befindliche Gesamtzahl BPM         BAM         TARM (*4)         TAM (*4)         4.   Geldautomat Typ In Betrieb befindliche Gesamtzahl ATM   SCoTs   Andere   (*1)  Diese Einträge werden gemäß den entsprechenden Einträgen auf der Webseite der EZB ausgefüllt, sofern nicht die EZB eine einheitliche Identifikationsnummer zur Verfügung stellt. (*2)  Als kundenbediente Automaten in Betrieb. (*3)  Diese Einträge werden gemäß den entsprechenden Einträgen auf der Webseite der EZB ausgefüllt, sofern nicht die EZB eine einheitliche Identifikationsnummer zur Verfügung stellt. (*4)  Ausschließlich als beschäftigtenbediente Automaten in Betrieb. ANLAGE 2 BERICHTSFORMBLATT Betriebsdaten 1.   Informationen über den Bargeldakteur Name des Bargeldakteurs   Berichtszeitraum   2.   Daten Bitte Daten aggregiert auf nationaler oder regionaler Ebene zur Verfügung stellen, je nach Beschluss der NZB — mit Ausnahme abgelegener Zweigstellen.   Gesamtzahl der bearbeiteten Euro- Banknoten (1) davon als nicht umlauffähig sortiert (1) davon wieder ausgegeben (2) 5 EUR       10 EUR       20 EUR       50 EUR       100 EUR       200 EUR       500 EUR       Anzahl der durch kundenbediente Automaten und Geldautomaten ausgegebenen Euro-Banknoten   Diese Daten sind für Kreditinstitute zwingend vorgeschrieben. (1)  Dieser Eintrag umfasst sowohl beschäftigten- als auch kundenbediente Automaten. (2)  Ausgenommen sind Euro-Banknoten, die an NZBen zurückgeliefert werden und Euro-Banknoten, die am Schalter wieder ausgegeben werden und nicht durch einen beschäftigtenbedienten Automaten bearbeitet werden. ANLAGE 3 ABGELEGENE ZWEIGSTELLEN VON KREDITINSTITUTEN Diese Informationen sind nur von Kreditinstituten zur Verfügung zu stellen, die über abgelegene Zweigstellen gemäß Artikel 7 Absatz 1 verfügen. 1.   Informationen über das Kreditinstitut Name des Kreditinstituts   Berichtszeitraum   2.   Daten Name der abgelegenen Zweigstelle Adresse Anzahl der durch kundenbediente Automaten und Geldautomaten ausgegebenen Euro-Banknoten

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.