Europäische Union

Beschluss (EU) 2016/788 der Kommission vom 1. Oktober 2014 über die staatliche Beihilfe SA.32833 (11/C) (ex 11/NN) Deutschlands betreffend die Finanzierung des Flughafens Frankfurt-Hahn im Zeitraum 2009-2011 (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 6850) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32016D0788. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

13 (ABl. C 295 vom 5.12.2006, S. 6). (82)  Siehe Fußnote 45. (83)  Siehe Fußnote 46. (84)  Beschluss der Kommission vom 1. Oktober 2014 in der Beihilfesache SA.21211 — Deutschland — Flughafen Frankfurt-Hahn und Ryanair, noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht. (85)  In Bezug auf die Flughäfen Frankfurt/Main und Luxemburg stellt die Kommission ferner fest, dass das Segment Geschäftsreisen dort einen erheblichen Marktanteil einnimmt, während es am Flughafen Frankfurt-Hahn nur einen vergleichsweise geringen Anteil ausmacht. (86)  Randnrn. 137, 113 und 114 der Luftverkehrsleitlinien von 2014. (87)  Randnrn. 137 und 116 der Luftverkehrsleitlinien von 2014. (88)  Randnrn. 137 und 124 der Luftverkehrsleitlinien von 2014. (89)  Randnrn. 137 und 125 der Luftverkehrsleitlinien von 2014. (90)  Randnrn. 137 und 131 der Luftverkehrsleitlinien von 2014.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.