Europäische Union

Beschluss (EU) 2016/788 der Kommission vom 1. Oktober 2014 über die staatliche Beihilfe SA.32833 (11/C) (ex 11/NN) Deutschlands betreffend die Finanzierung des Flughafens Frankfurt-Hahn im Zeitraum 2009-2011 (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 6850) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32016D0788. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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24.5.2016    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 134/1 BESCHLUSS (EU) 2016/788 DER KOMMISSION vom 1. Oktober 2014 über die staatliche Beihilfe SA.32833 (11/C) (ex 11/NN) Deutschlands betreffend die Finanzierung des Flughafens Frankfurt-Hahn im Zeitraum 2009-2011 (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 6850) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2 (1), gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme gemäß den genannten Bestimmungen (2) und unter Berücksichtigung ihrer Stellungnahmen, in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   VERFAHREN (1) Mit Schreiben vom 17. Juni 2008 unterrichtete die Kommission Deutschland über ihre Entscheidung, in Bezug auf die Finanzierung der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH („FFHG“), Betreiberin des Flughafens Frankfurt-Hahn, und deren finanzielle Beziehungen zu Ryanair das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags zu eröffnen. Das förmliche Prüfverfahren wurde als Beihilfesache SA.21121 (C 29/08) registriert. (2) Mit Schreiben vom 4. März 2011 übermittelte die Deutsche Lufthansa AG („Lufthansa“) weitere Informationen im Zusammenhang mit dem laufenden förmlichen Prüfverfahren in der Sache SA.21121 (C 29/08) zu mutmaßlichen neuen Beihilfemaßnahmen zugunsten der FFHG. (3) Mit Schreiben vom 18. März 2011 leitete die Kommission dieses Vorbringen der Lufthansa an Deutschland weiter und forderte weitere Auskünfte zu den mutmaßlichen neuen Beihilfemaßnahmen an. Mit Schreiben vom 5. April 2011 beantragte Deutschland eine Verlängerung der Antwortfrist bis zum 15. Juli 2011. Mit Schreiben vom 11. April 2011 gewährte die Kommission für einige der Fragen eine Fristverlängerung bis zum 18. Mai 2011 und für die übrigen Fragen bis zum 31. Mai 2011. Deutschland antwortete mit Schreiben vom 19. Mai 2011 und 23. Mai 2011. (4) Diese Antworten waren jedoch unvollständig. Daher sandte die Kommission am 6. Juni 2011 ein Erinnerungsschreiben nach Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates (3). Deutschland antwortete mit Schreiben vom 14. Juni 2011 und 16. Juni 2011. (5) Mit Schreiben vom 13. Juli 2011 unterrichtete die Kommission Deutschland über ihren Beschluss, in Bezug auf die vom „Liquiditätspool“ des Landes Rheinland-Pfalz für die FFHG gewährte Kreditlinie, das von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz („ISB“) für die FFHG bereitgestellte Darlehen und die vom Land Rheinland-Pfalz für die FFHG gewährte Garantie für den ISB-Kredit das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags zu eröffnen („Eröffnungsbeschluss“). Das förmliche Prüfverfahren wurde als Beihilfesache SA.32833 (11/C) registriert. (6) Mit Schreiben vom 22. Juli 2011 beantragte Deutschland eine Verlängerung der Frist für seine Antwort auf den Eröffnungsbeschluss, die von der Kommission am 26. Juli 2011 gewährt wurde. Die Kommission erhielt am 31. August 2011 eine Stellungnahme Deutschlands zu ihrem Eröffnungsbeschluss. (7) Mit Schreiben vom 22. Dezember 2011 forderte die Kommission weitere Auskünfte Deutschlands an. Mit Schreiben vom 18. Januar 2012 beantragte Deutschland eine Verlängerung der Antwortfrist, die von der Kommission am selben Tag gewährt wurde. Deutschland antwortete auf das Ersuchen um weitere Auskünfte vom 22. Dezember 2011 mit Schreiben vom 22. Februar 2012. (8) Der Eröffnungsbeschluss wurde am 21. Juli 2012 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (4). Die Kommission forderte die Beteiligten auf, innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung zu den betreffenden Maßnahmen Stellung zu nehmen. (9) Mit Schreiben vom 4. September 2012 erhielt die Kommission eine Stellungnahme eines Dritten, des Landes Rheinland-Pfalz. Die Kommission leitete diese Stellungnahme mit Schreiben vom 7. September 2012 an Deutschland weiter. Deutschland wurde Gelegenheit gegeben, zu dem Vorbringen des Dritten innerhalb eines Monats Stellung zu nehmen. Deutschland übermittelte keine Stellungnahme. (10) Mit Schreiben vom 10. April 2013 forderte die Kommission weitere Auskünfte Deutschlands an. Deutschland antwortete mit Schreiben vom 17. Juni 2013. (11) Mit Schreiben vom 25. Februar 2014 unterrichtete die Kommission Deutschland über die Annahme der Luftverkehrsleitlinien von 2014 (5) am 20. Februar 2014 und darüber, dass diese Leitlinien ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union auf die vorliegende Beihilfesache anzuwenden waren, und sie gab Deutschland Gelegenheit, zu den Leitlinien und ihrer Anwendung innerhalb von 20 Werktagen ab ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt Stellung zu nehmen. (12) Die Luftverkehrsleitlinien von 2014 wurden am 4. April 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie ersetzten die Luftverkehrsleitlinien von 1994 (6) sowie die Luftverkehrsleitlinien von 2005 (7). (13) Am 15. April 2014 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union eine Mitteilung veröffentlicht, in der die Mitgliedstaaten und Beteiligten aufgefordert wurden, zur Anwendung der Luftverkehrsleitlinien von 2014 im vorliegenden Fall innerhalb eines Monats nach ihrer Veröffentlichung Stellung zu nehmen (8). Lufthansa und Transport & Environment nahmen Stellung. Mit Schreiben vom 21. August 2014 leitete die Kommission diese Stellungnahmen an Deutschland weiter. Mit Schreiben vom 29. August 2014 teilte Deutschland der Kommission mit, dass es keine Stellungnahme abgeben würde. (14) Mit Schreiben vom 23. März 2014 und 4. April 2014 forderte die Kommission weitere Auskünfte Deutschlands an. Deutschland antwortete mit Schreiben vom 17. April 2014, 24. April 2014 und 9. Mai 2014. (15) Am 17. Juni 2014 teilte Deutschland der Kommission mit, dass es ausnahmsweise akzeptiert, dass dieser Beschluss nur in Englisch angenommen wird. 2.   KONTEXT DER PRÜFUNG 2.1.   Umwandlung des Flughafens und seine Eigentumsstruktur (16) Der Flughafen Frankfurt-Hahn liegt im Bundesland Rheinland-Pfalz ca. 120 km westlich von Frankfurt/Main. Bis 1992 war der Flughafen Frankfurt-Hahn ein US-Militärflughafen. Danach wurde er in einen Zivilflughafen umgewandelt. Er verfügt über eine 24-Stunden-Betriebsgenehmigung. (17) Die Holding Unternehmen Hahn GmbH & Co. KG (Holding Hahn), eine öffentlich-private Partnerschaft zwischen Wayss & Freytag und dem Land Rheinland-Pfalz, erwarb am 1. April 1995 vom Bund das Eigentum an der Infrastruktur des Flughafens Frankfurt-Hahn. Von 1995 bis 1998 baute diese öffentlich-private Partnerschaft den Flughafen mit dem Ziel aus, ihn zu einem Industrie- und Gewerbegebiet zu machen. Als sich die Partnerschaft zwischen Wayss & Freytag und dem Land Rheinland-Pfalz als nicht erfolgreich erwies, stieg nach Auskunft Deutschlands am 1. Januar 1998 die Flughafen Frankfurt/Main GmbH (Fraport) (*1) in das Projekt ein und übernahm letztendlich den Betrieb des Flughafens. (18) Fraport erwarb 64,90 % der Anteile am Betreiber Flughafen Hahn GmbH & Co. KG Lautzenhausen (FFHG) zum Preis von […] (9). Ein Teil des Kaufpreises ([…] EUR), für den bestimmte Bedingungen galten (10), war am 31. Dezember 2007 fällig. Im August 1999 übernahm Fraport 73,37 % der Anteile der Holding Hahn und 74,90 % der Anteile ihres aktiven Teilhabers Holding Unternehmen Hahn Verwaltungs GmbH zum Preis von […] EUR. Dadurch wurde Fraport praktisch zum neuen Partner des Landes Rheinland-Pfalz. (19) Fraport setzte auf dem Flughafen Frankfurt-Hahn vorrangig auf eine systematische Entwicklung des Passagier- und Frachtgeschäfts. Diesbezüglich war Fraport eines der ersten Unternehmen, die ein Geschäftsmodell anwandten, das vor allem auf die Anwerbung von Billigfluggesellschaften abstellte. Ausgehend davon verpflichtete sich Fraport, mit der Holding Hahn nach deren Umwandlung in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) einen neuen Gewinnabführungs- und Verlustübernahmevertrag abzuschließen. Die Umwandlung und der Abschluss des neuen Vertrags erfolgten am 24. November 2000. (20) Anschließend fusionierten die Holding Hahn und die FFHG zur Flughafen Hahn GmbH. Das Land Rheinland-Pfalz hielt 26,93 % und Fraport 73,07 % der Anteile an dem neuen Unternehmen. Im Jahr 2001 führten die beiden Anteilseigner, Fraport und das Rheinland-Pfalz, der FFHG frisches Kapital zu. (21) Bis zum 11. Juni 2001 wurden sämtliche Anteile an Fraport von öffentlichen Anteilseignern gehalten (11). Am 11. Juni ging Fraport an die Börse; 29,71 % ihrer Anteile wurden an private Eigner verkauft, die verbliebenen 70,29 % der Anteile verblieben bei den öffentlichen Gesellschaftern. (22) Im November 2002 schlossen das Land Rheinland-Pfalz, das Land Hessen, Fraport und die FFHG eine Vereinbarung über die künftige Nutzung des Flughafens Frankfurt-Hahn. Diese Vereinbarung sah eine zweite Aufstockung des eingetragenen Kapitals vor. Bei dieser Gelegenheit trat das Land Hessen als dritter Gesellschafter in die FFHG ein. Daraufhin besaß Fraport 65 % der Anteile, während das Land Hessen und das Land Rheinland-Pfalz jeweils 17,5 % hielten. Diese Eigentumsstruktur blieb bis 2009 unverändert, als Fraport seine gesamten Anteile an das Land Rheinland-Pfalz verkaufte, das seither einen Mehrheitsanteil von 82,5 % hält. Die restlichen 17,5 % werden nach wie vor vom Land Hessen gehalten. 2.2.   Entwicklung des Fluggast- und Frachtaufkommens sowie Flughäfen im Umkreis (23) Das Fluggastaufkommen am Flughafen Frankfurt-Hahn stieg von 29 289 im Jahr 1998 auf 4 Mio. im Jahr 2007 und ging dann auf 2,7 Mio. im Jahr 2013 zurück (siehe Tabelle 1). Aktuell wird der Flughafen von Ryanair (12), Wizz Air (13) und anderen Fluggesellschaften bedient. Der Anteil von Ryanair am Fluggastaufkommen beläuft sich auf ca. [80 % bis 100 %]. Tabelle 1 Entwicklung des Fluggastaufkommens am Flughafen Frankfurt-Hahn von 1998 bis 2013 Jahr Anzahl Fluggäste Anzahl Ryanair-Fluggäste 1998 29 289 0 1999 140 706 89 129 2000 380 284 318 664 2001 447 142 397 593 2002 1 457 527 1 231 790 2003 2 431 783 2 341 784 2004 2 760 379 2 668 713 2005 3 079 528 2 856 109 2006 3 705 088 3 319 772 2007 4 015 155 3 808 062 2008 3 940 585 3 821 850 2009 3 793 958 3 682 050 2010 3 493 629 [2 794 903 -3 493 629 ] 2011 2 894 363 [2 315 490 -2 894 363 ] 2012 2 791 185 [2 232 948 -2 791 185 ] 2013 2 667 529 [2 134 023 -2 667 529 ] (24) Der Flughafen Frankfurt-Hahn konnte auch beim Frachtverkehr ein beträchtliches Wachstum verzeichnen. Das Frachtaufkommen am Flughafen stieg im Zeitraum 1998–2011 von 16 020 Tonnen auf 286 416 Tonnen und sank bis 2013 wieder auf 152 503 Tonnen (siehe Tabelle 2). Das Gesamtfrachtaufkommen einschließlich Spediteure, das 2013 am Flughafen abgewickelt wurde, belief sich auf 446 608 Tonnen. Tabelle 2 Entwicklung des Frachtaufkommens am Flughafen Frankfurt-Hahn von 1998 bis 2010 Jahr Gesamtluftfrachtaufkommen in t Gesamtfrachtaufkommen einschl. Spediteuren in t 1998 16 020 134 920 1999 43 676 168 437 2000 75 547 191 001 2001 25 053 133 743 2002 23 736 138 131 2003 37 065 158 873 2004 66 097 191 117 2005 107 305 228 921 2006 123 165 266 174 2007 125 049 289 404 2008 179 375 338 490 2009 174 664 322 170 2010 228 547 466 429 2011 286 416 565 344 2012 207 520 503 995 2013 152 503 446 608 (25) Die folgenden Flughäfen liegen in der Nähe des Flughafens Frankfurt-Hahn: i) Flughafen Frankfurt/Main (Entfernung vom Flughafen Frankfurt-Hahn: ca. 115 km, Fahrtzeit mit dem Auto: ca. 1 Stunde 15 Minuten) ist ein internationaler Drehkreuz-Flughafen mit einer großen Vielfalt an Flugzielen im Kurz- bis Langstreckenverkehr. Er wird vorrangig von Netzwerk-Carriern bedient, die Anschlussflüge anbieten, verfügt aber auch über Punkt-zu-Punkt- sowie Charterverkehr. Neben dem Passagierverkehr (2013 ca. 58 Mio.) wickelt der Flughafen Frankfurt/Main auch Luftfracht ab (2013 ca. 2 Mio. Tonnen). Abbildung 1 zeigt die Entwicklung des Verkehrs an den Flughäfen Frankfurt/Main und Frankfurt-Hahn im Zeitraum 2000-2012. ii) Flughafen Luxemburg (Entfernung vom Flughafen Frankfurt-Hahn: ca. 111 km, Fahrtzeit mit dem Auto: ca. 1 Stunde 30 Minuten) ist ein internationaler Flughafen mit Verbindungen zu vielen verschiedenen Zielflughäfen. Neben dem Fluggastaufkommen (ca. 2,2 Mio.) wickelte er 2013 auch 673 500 Tonnen Luftfracht ab. iii) Flughafen Zweibrücken (Entfernung vom Flughafen Frankfurt-Hahn: ca. 128 km, Fahrtzeit mit dem Auto: ca. 1 Stunde 35 Minuten). iv) Flughafen Saarbrücken (Entfernung vom Flughafen Frankfurt-Hahn: ca. 128 km, Fahrtzeit mit dem Auto: ca. 1 Stunde 35 Minuten). v) Flughafen Köln-Bonn (Entfernung vom Flughafen Frankfurt-Hahn: ca. 175 km, Fahrtzeit mit dem Auto: ca. 1 Stunde 44 Minuten). Abbildung 1 Entwicklung des Fluggastaufkommens an den Flughäfen Frankfurt/Main und Frankfurt-Hahn von 2000 bis 2012 Fluggäste Frankfurt-Hahn pro Jahr Fluggäste Frankfurt-Main pro Jahr 0 % 1 % 2 % 3 % 4 % 5 % 6 % 7 % 8 % Year % 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 10 000 000 20 000 000 30 000 000 40 000 000 50 000 000 60 000 000 70 000 000 Verhältnis der Fluggäste von Frankfurt/Main zu Frankfurt-Hahn, 2000–2012, in Prozent 2.3.   Finanzielle Ergebnisse der Flughäfen und Überblick über die Investitionen (26) Tabelle 3 gibt einen Überblick über die Investitionen der FFHG von 2001 bis 2012, die sich insgesamt auf ca. 216 Mio. EUR beliefen. Tabelle 3 Überblick über Investitionen von 2001 bis 2012 In 1 000 EUR 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Gesamt 2001-2012 Investitionen in Infrastruktur und Ausrüstung Anlagenzugänge inkl. Umbuchungen Land 3 174,00 6 488   2 994 4 284 3 086 8 613 593   […]       Terminal   2 519 3 310         251           Frachthangar     3 850   3 222                 Bürogebäude               2 428   […]       Sonstige Infrastrukturinvestitionen     10 194 1 152     13 275     […] […] […]   Vorfeld 1 008,30 5 684     3 394   10 224 2 848   […] […]     Sonstige Infrastruktur 1 502,20 3 848 2 071 2 692 3 911 1 761 1 558 2 608 384 […] […] […]   Immaterielle Anlagewerte (z. B. IT) 6,1 14,50 28 219 487 45 170 121 20 […] […] […] 7 108 Ausrüstungen 8 208,89 1 097,09 12 308,42 1 814,00 2 294,54 20 232 7 550 3 823 359 […] […] […] 75 550 Gesamt 13 899 19 650 31 761 8 871 17 592 25 123 41 390 12 673 763 17 289 19 346 7 930 216 287 (27) Tabelle 4 gibt einen Überblick über die Jahresergebnisse der FFHG von 2001 bis 2012. Tabelle 4 Jahresergebnisse der FFHG von 2001 bis 2012 In 1 000 EUR 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Gewinn-und Verlustrechnung Umsatzerlöse 10 077,61 14 908,11 22 574,22 29 564,18 36 859,08 43 479,85 41 296,34 45 383,60 42 036,70 43 281,58 43 658,38 40 983,45 Sonstige betriebliche Erträge (inkl. Ausgleich für Gemeinwohlaufgaben und Grundstücksveräußerung) 7 771,31 5 514,63 3 686,87 3 039,35 3 618,93 6 097,29 5 436,58 4 858,16 11 540,36 14 554,55 9 313,99 21 390,92 Gesamtertrag 17 848,92 20 422,75 26 261,09 32 603,53 40 478,01 49 577,14 46 732,92 50 241,76 53 577,06 57 836,14 52 972,37 62 374,37 Materialaufwand – 7 092,39 – 10 211,13 – 12 560,46 – 14 601,17 – 17 895,97 – 24 062,81 – 22 491,85 – 25 133,61 – 24 979,59 – 27 650,17 – 20 017,99 – 21 871,65 Personalaufwand – 9 185,12 – 9 672,37 – 10 734,62 – 11 217,21 – 12 101,84 – 13 337,28 – 14 433,17 – 15 758,34 – 15 883,08 – 17 893,60 – 18 228,23 – 18 349,10 Sonstige betriebliche Aufwendungen (inkl. Marketing) – 5 692,81 – 11 434,31 – 10 521,27 – 11 454,36 – 14 058,15 – 12 885,28 – 9 897,46 – 9 630,21 – 7 796,81 – 8 029,40 – 6 760,92 – 6 643,00 EBITDA – 4 121,41 – 10 895,06 – 7 555,27 – 4 669,21 – 3 577,94 – 708,22 – 89,56 – 280,39 – 4 917,58 – 4 262,96 – 7 965,23 – 15 510,62 EBITDA (ohne sonstige betriebliche Erträge) – 11 892,72 – 16 409,69 – 11 242,13 – 7 708,56 – 7 196,87 – 6 805,51 – 5 526,13 – 5 138,56 – 6 622,78 – 10 291,59 – 1 348,76 – 5 880,30 Abschreibungen – 5 325,63 – 5 674,68 – 6 045,39 – 7 699,33 – 7 973,46 – 10 527,90 – 10 191,89 – 11 855,19 – 12 482,28 – 11 827,19 – 13 297,31 – 12 733,48 Finanzergebnis (Zinserträge - Zinsaufwendungen) – 2 896,64 – 3 013,42 – 4 006,57 – 4 105,53 – 4 548,42 – 4 588,16 – 5 235,30 – 5 693,02 – 4 915,39 – 2 778,06 – 5 063,04 – 8 177,54 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen – 431,54 – 206,00 – 10,46 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 – 272,55 0,00 0,00 Steuern – 580,13 – 204,74 – 215,18 – 323,82 – 228,44 – 242,33 – 245,00 – 238,66 – 257,45 – 240,85 – 231,03 – 277,52 Verlustübernahme durch Fraport über Ergebnisabführung 13 355,35 19 993,90 17 832,87 16 797,89 16 328,26 16 066,61 15 761,75 18 067,26 5 621,37 0,00 0,00 0,00 Jahresergebnis (Gewinn/Verlust) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 – 7 114,17 – 10 855,69 – 10 626,14 – 5 677,92 3.   BESCHREIBUNG DES SACHVERHALTS UND GRÜNDE FÜR DIE ERÖFFNUNG DES VERFAHRENS (28) Der Eröffnungsbeschluss betrifft Finanzierungen im Zeitraum 2009–2011 und hat folgende Fragen aufgeworfen: i) Erstens: Wurde die im Rahmen des Liquiditätspools des Landes Rheinland-Pfalz bereitgestellte Kreditlinie zu Marktbedingungen gewährt und stellte somit keine staatliche Beihilfe dar, oder könnte sie, wenn sie eine staatliche Beihilfe darstellte, als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden? ii) Zweitens: Wurden die Darlehen der ISB für die FFHG und die dafür vom Land Rheinland-Pfalz für die FFHG übernommene Garantie zu Marktbedingungen gewährt und stellten somit keine staatlichen Beihilfen dar, oder könnten sie, wenn sie staatliche Beihilfen darstellten, als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden? 3.1.   Im Rahmen des Liquiditätspools des Landes Rheinland-Pfalz gewährte Kreditlinie (29) Seit dem 19. Februar 2009 ist die FFHG an den Liquiditätspool des Landes Rheinland-Pfalz angebunden. Ziel des Liquiditätspools ist es, freie Liquiditäten der einzelnen Beteiligungen an Unternehmen, Stiftungen und Anstalten des Landes optimal zu nutzen. (30) Die Beteiligung der unterschiedlichen Unternehmen und Stiftungen am Liquiditätspool erfolgt auf der Basis einer Grundsatzvereinbarung zwischen dem jeweiligen Unternehmen bzw. der jeweiligen Stiftung und dem Finanzministerium des Landes Rheinland-Pfalz. Überschreitet die Liquiditätsnachfrage innerhalb des Liquiditätspools die verfügbaren Mittel, werden diese Liquiditätslücken kurzfristig am freien Kapitalmarkt gedeckt. (31) Die derzeitige Kreditlinie der FFHG im Rahmen des Liquiditätspools des Landes Rheinland-Pfalz beläuft sich auf 45 Mio. EUR. Bis zum 25. März 2013 nahm die FFHG davon 100 % (45 Mio. EUR) in Anspruch. 3.2.   Umschuldung der FFHG-Darlehen durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (32) Nachdem das Land Rheinland-P

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.