Europäische Union

Beschluss (EU) 2019/1968 der Kommission vom 2. August 2019 über die Maßnahme SA.21445 — C42/2006, die die Italienische Republik zur Vergütung der Poste Italiane für die beim italienischen Schatzamt eingelegten Giroguthaben durchgeführt hat (Bekannt gegebem unter Aktenzeichen C(2019) 5649) (Nur der italienische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32019D1968. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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rüber, dass das Gesetz, das die PI verpflichtete, die Kundenguthaben auf den Postgirokonten beim Schatzamt einzulegen, im Dezember 2006 durch das Gesetz von 2006 aufgehoben wurde. Laut diesem Gesetz müssen die von Privatkunden bei der PI gehaltenen Sichteinlagen künftig in Staatsanleihen von Ländern der Eurozone angelegt werden (siehe Erwägungsgrund 19). Durch dieses neue Gesetz sollte der PI eine größere finanzielle Autonomie eingeräumt werden. 3.2.4.   Stabilität des Umfangs der Einlagen auf Postgirokonten (53) Um seinen Standpunkt in Bezug auf die Stabilität des Umfangs der eingelegten Guthaben zu untermauern, hat Italien die Ergebnisse von zwei Modellen übermittelt: die internen statistischen Modelle der PI und das von der PI in Zusammenarbeit mit der Beratungsfirma […] ausgearbeitete Modell zur Darstellung der prudenziellen Entwicklung der über die Postgirokonten hereingenommenen Guthaben. (54) Die internen Modelle basierten auf der Analyse der täglichen Bestandsveränderungen der Einlagen auf Postgirokonten gegenüber den durchschnittlichen Salden, wobei lediglich die historischen Entwicklungstrends der Girokonten herangezogen wurden. Die Modelle zeigen einen Wachstumstrend der beim Schatzamt eingelegten Beträge (die Einlagen von Privatkunden beliefen sich auf 75 % des Gesamtumfangs der Einlagen auf Postgirokonten). Die stabile Komponente der Einlagen weist einen Wachstumstrend auf und beläuft sich auf 90 % der durchschnittlichen Gesamteinlagen (dieser Anteil ist zwischen 2002 und 2006 von 85 % auf 92 % gestiegen). Entsprechend zeigen die internen Modelle, dass die volatile Komponente der Einlagen auf ungefähr 10 % gefallen ist. (55) Das von Italien als sehr konservativ eingestufte Modell […] bringt zum Ausdruck, dass die „Verweildauer“ der Gesamtheit der Sichteinlagen nicht mit der Bestandsdauer des einzelnen Girokontos übereinstimmt. Falls einige Kunden sich tatsächlich entschieden hätten, ihre Konten von heute auf morgen aufzulösen, hätten sich durch die große Anzahl an Kunden und die Tatsache, dass die durchschnittliche Einlage auf diesen Konten nur sehr gering war und die Einlagen von neuen Kunden im Wesentlichen die von alten ersetzten, nur geringfügige Auswirkungen auf den gesamten Einlagenumfang der PI ergeben. (56) Während die Vereinbarung in Kraft war, wurde das von […] erstellte prudenzielle Modell von verschiedenen italienischen Banken bei der aktiven Verwaltung ihrer liquiden Mittel zur Ermittlung der Verweildauer der Einlagen auf ihren Girokonten und zur Widerspiegelung dieser Verweilzeiten in einem entsprechenden Portfolio im Rahmen ihres Aktiv-Passiv-Managements („Asset-Liability-Management“ — „ALM“) angewandt. Dieses prudenzielle Modell wurde von der PI zur Ermittlung der Verweildauer der Sichteinlagen auf den Postgirokonten (von Privatpersonen (20)) sowohl im Zeitraum 2005-2006 herangezogen, als die PI noch verpflichtet war, sämtliche Kundenguthaben beim Schatzamt einzulegen (passives Liquiditätsmanagement), als auch in der Zeit ab dem 1. Januar 2007, als die PI damit begann, die Guthaben von Privatkunden in Staatsanleihen von Ländern der Eurozone anzulegen (aktives Liquiditätsmanagement). 3.2.4.1.   Passive Anlagestrategie (57) Nach Angaben Italiens wurde durch das Modell […] im Kontext des passiven Liquiditätsmanagements der PI beabsichtigt, die Verweildauer der stabilen und volatilen Komponenten, die durch die internen Modelle auf Grundlage der historischen Volatilität der Postgirokonten und des wahrscheinlichen Verhaltens der Kontoinhaber ermittelt wurden, zu quantifizieren. In einer Variante des Modells (21) wurden zwei Drittel der Einlagen eine sehr lange Verweildauer und bei einem Drittel eine Verweildauer zwischen 0 bis 10 Jahren zugewiesen. Folglich hätte das entsprechende Anlageportfolio eine durchschnittliche Laufzeit von 4,1 Jahren und eine Macaulay-Duration (22) (im Folgenden „Duration“) von 3,2 Jahren. In einer alternativen Variante des Modells (23) weist das entsprechende Anlageportfolio eine durchschnittliche Laufzeit von 4,9 Jahren und eine Duration von 3,8 Jahren auf (24). 3.2.4.2.   Aktive Anlagestrategie (58) Nach Ansicht Italiens bestätigte das Modell […], dass die von der PI vorgenommene Asset Allocation im spezifischen Kontext des aktiven Liquiditätsmanagements die optimale Anlageform darstellt. Ausgehend von einem äußerst vorsichtigen Anlagekonzept bestätigte das Modell, dass eine Asset Allocation mit einer durchschnittlichen Fälligkeit zwischen 4 und 5 Jahren eine angemessene Strategie darstellt. 3.2.5.   Kosten der Postgirokonten (59) Was die Kosten für die Hereinnahme der Einlagen über die Postgirokonten und Verwahrung der von den Postgirokonten der PI-Kunden stammenden Mittel anbelangt, weist Italien darauf hin, dass es die analytische Buchführung der PI erlaube, die Gesamtkosten des Finanzgeschäfts der PI und nicht nur die Kosten für einzelne Finanzprodukte zu ermitteln. Italien erklärte, dass die Margen der PI geringer seien als die entsprechenden Margen im Bankensektor. 3.2.6.   Übereinstimmung zwischen der in der Vereinbarung festgelegten Vergütung und den Finanzierungskosten des Schatzamtes (60) Italien erklärte, dass es die Vereinbarung ermöglichte, die PI auf Grundlage der Rendite der BOT, dem Hauptfinanzierungsinstrument Italiens, zu vergüten. (61) Insbesondere erlaubte es die Vereinbarung der PI, auf Grundlage von langfristigen Zinssätzen vergütet zu werden, die mit dem Zeithorizont der Sichtguthaben auf den Postgirokonten in Einklang standen. Die Vereinbarung schützte das Schatzamt ferner gegen nachteilige Marktbedingungen, da sie vom Schatzamt aufgehoben werden konnte, falls sie nicht mehr mit den Kosten alternativer Finanzierungsquellen übereinstimmte. (62) Auf Grundlage eines Vergleichs zwischen dem in der Vereinbarung vorgesehenen Zinssatz und den Finanzierungskosten des Schatzamtes gab Italien an, dass die Kosten für die mittel-/langfristige Finanzierung des Schatzamtes mit dem in der Vereinbarung festgelegten Zinssatz in Einklang standen. (63) Darüber hinaus i) ist der Zinssatz der Vereinbarung an Parameter geknüpft, die an die öffentliche Verschuldung Italiens gebunden sind (Staatspapiere) und den am besten geeigneten Referenzwert für die Finanzierungskosten des Schatzamtes darstellen; ii) können die eingelegten Guthaben aufgrund der Stabilität des Einlagenumfangs — wie in statistischen Modellen nachgewiesen — und der für die PI geltenden verbindlichen Einlageverpflichtung zum großen Teil als permanente Anlagen eingestuft werden (ungeachtet spezifischer Vorsichtsmaßnahmen — wie der Möglichkeit einer vorzeitigen Auflösung, der dreijährigen Dauer der Vereinbarung —, die dem Schatzamt Schutz vor unvorhersehbaren Marktveränderungen bieten); iii) ist das vom Schatzamt getragene Liquiditätsrisiko angesichts der erwiesenen Stabilität der Postgiroeinlagen begrenzt, da 10 % dieser Einlagen an kurzfristige Parameter gebunden sind. (64) Bezüglich der langfristigen Komponenten des Kreditzinses (90 %, wobei i) 10 % an die Rendite der BTP mit einer Laufzeit von 10 Jahren und ii) 80 % an die Rendite der BTP mit einer Laufzeit von 30 Jahren gebunden sind) war Italien der Ansicht, dass sich die Einlageverpflichtung von einer Verpflichtung, direkt in italienische Schuldverschreibungen zu investieren, die frei gewählt und verwaltet werden können, unterscheide. 3.2.7.   Marktkonformität der Vergütung, die der PI für die beim Schatzamt eingelegten Postgiroguthaben gewährt wurde (65) Der Kreditzins war marktkonform, da die Mittel, die beim Schatzamt eingelegt wurden, eine langfristige Laufzeit hatten. Dies lässt sich auf die zeitliche Unbegrenztheit der Einlageverpflichtung und die Stabilität der Kundenguthaben auf den Postgirokonten der PI, die beim Schatzamt eingelegt wurden, zurückführen. Darüber hinaus vertrat Italien die Auffassung, dass die Einlageverpflichtung die PI davon abhielt, die Mittel aktiver und potentiell vorteilhafter anzulegen. Italien argumentiert, dass die PI ohne die Einlageverpflichtung 10 % ihrer liquiden Mittel in kurzfristige Schuldverschreibungen und 90 % in langfristige Schuldverschreibungen hätte investieren können. (66) Hinsichtlich der Marktkonformität des Zinssatzes, zu dem die PI vergütet wurde, stellte Italien die Stellungnahmen der Rechnungsprüfer der PI und die Patronatserklärungen (comfort letters) von Privatbanken und Beratern zur Verfügung. Die Rechnungsprüfer der PI erklärten, dass die Sichtguthaben auf den Postgirokonten aufgrund ihrer Eigenschaften und Wachstumsraten stabil seien. Privatbanken und Berater (25) waren sich darüber einig, dass die Renditen, die PI auf die beim Schatzamt eingelegten Kundenguthaben erzielte, in Einklang mit den marktüblichen Renditen stehen, die die PI mit einer angemessenen Anlage- und Risikosteuerungsstrategie hätte erzielen können. 3.2.7.1.   Vergleich mit den Renditen der Produkte von Poste Vita (67) Italien ist der Ansicht, dass die Vergütung, die PI für die beim Schatzamt eingelegten Mittel erhielt, in Einklang mit den Renditen der Anlagen von Poste Vita stand. Insbesondere vertritt Italien die Auffassung, dass die Lebensversicherungspolicen mit den Postgirokonten vergleichbar seien und dass die durchschnittliche Rendite aus den angelegten Erträgen aus diesen Produkten (z. B. Posta Più) in der Zeit von 2002-2006 bei 4,68 % lag, was dem Zinssatz der Vereinbarung (4,55 %) entspreche. (68) Italien vertritt die Auffassung, dass Postgirokonten und Lebensversicherungspolicen vergleichbare Finanzprodukte seien, da Girokonten nur vordergründig als kurzfristiges Anlageinstrument erschienen, während sie de facto einem Finanzinstrument von mittlerer Anlagedauer mit garantiertem Mindestkapital und -rendite ähnelten. 3.2.7.2.   Vergleich mit La Banque Postale (69) Nach Ansicht Italiens basierte das Aktiv-Passiv-Management von La Banque Postale (Frankreich) während des geprüften Zeitraums auf dem gleichen statistischen Model, das auch von der PI herangezogen wurde. (70) Dieses statistische Model weist die stabilen und volatilen Mittel auf Postgirokonten aus. Die stabilen Mittel werden in Staatspapiere aus dem OECD-Raum angelegt, die volatilen Mittel hingegen in Papiere mit kurzfristigen Fälligkeiten. Auf Grundlage dieses Models wurde mit der Anlage der Giroguthaben von La Banque Postale 2005 eine Rendite von 4,4 % erzielt (gegenüber den 3,9 %, die in der Vereinbarung vorgesehen waren). (71) Insbesondere konnte durch das Beispiel von La Banque Postale gezeigt werden, dass es möglich ist, höhere Renditen zu erzielen, als diejenigen, die in der Vereinbarung festgelegt waren, indem ein vorsichtiges Aktiv-Passiv-Management mit einer mittleren Duration von fünf Jahren betrieben wird. 3.2.7.3.   Vergleich mit anderen alternativen Anlagestrategien (aktive Anlagepolitik) (72) Um nachzuweisen, dass die in der Vereinbarung vorgesehene Verzinsung der PI keinen Vorteil verschaffte, übermittelte Italien der Kommission eine Studie von […]. (73) In der […] Studie wurde folgende Analyse durchgeführt: a) Die Vergütung, die das Schatzamt der PI für die bei ihm eingelegten Gelder gewährte, kann aus folgenden Gründen als angemessen eingestuft werden: 1. Die erwartete Anlagedauer dieser Einlagen ist, abgesehen von einer theoretisch etwas volatileren Komponente, extrem langfristig und quasi unendlich. 2. Die mit der Einlage verbundenen Merkmale werden per Gesetz auf das Schatzamt übertragen. 3. Die vom Schatzamt vorgenommene Indexierung ist zu 10 % an den 12-Monats-BOT (der volatilsten Komponente), zu 10 % an den 10-Jahres-BTP (der Komponente, die unter Zugrundelegung konservativerer Annahmen mit der Zeit abnehmen könnte) und zu 80 % an den BTP mit Fälligkeit nach 30 Jahren ausgerichtet. 4. Die Einlageverpflichtung bestätigt die langfristige Natur der Beziehung zwischen der PI und dem Schatzamt. 5. Die der PI obliegende Einlageverpflichtung war mit gewissen Kosten und Bürden verbunden: a) Die Einlage beim Schatzamt kann nicht als wirklich „risikofreie“ kurzfristige Anlage betrachtet werden, da die PI auf Dauer verpflichtet war, die Guthaben beim Schatzamt einzulegen. b) Die PI hatte nicht die Möglichkeit, eine aktive Anlagestrategie einzuführen (mit der quantitativen Analyse von […] wird versucht, die resultierenden Kosten zu quantifizieren). b) Durch einen Vergleich zwischen der Zinsmarge der PI und der vergleichbarer privater Geschäftsbanken konnte gezeigt werden, dass die Kosten für die Einlagen der Privatkunden bei der PI mit den Kosten für Einlagen von Privatkunden bei Banken des Privatsektors im Einklang stehen. Dagegen ist die Zinsmarge, die die Banken des Privatsektors bei der Anlage der bei ihnen gehaltenen Guthaben erzielen, deutlich höher als die der PI. Nach Einschätzung von […] ist dies der Beweis dafür, dass keine staatliche Beihilfe zugunsten der PI vorliegt. c) Durch den Vergleich zwischen den Laufzeitinkongruenzen der PI und denen vergleichbarer Akteure des Privatsektors konnte gezeigt werden, dass die Einlagen bei der PI über eine Komponente mit „quasi unendlicher“ Laufzeit verfügen, die sich konservativ auf mindestens 60,8 % des gesamten Einlagenumfangs schätzen lässt. Gemäß der Vereinbarung verwendet die PI die Postgiroguthaben zur Finanzierung langfristiger Aktiva wie die Einlage beim Schatzamt. Zur Untersuchung des Verhaltens der Banken des Privatsektors wurden die Bilanzen von auf die Finanzierung öffentlicher Körperschaften spezialisierten Banken (Dexia, Depfa usw.) analysiert. Diese Banken verhalten sich nach ähnlichen Mustern. Die Banken des Privatsektors decken nämlich ihren Bedarf zu 50 % über Papiere mit mittlerer bis langer Laufzeit, während der restliche Anteil über Wertpapierpensionsgeschäfte bei der Europäischen Zentralbank oder Interbankeneinlagen finanziert wird. Gleichzeitig investieren sie die Gesamtheit der ihren zur Verfügung stehenden Mittel in illiquide Vermögenswerte des öffentlichen Sektors, die von Regierungen und lokalen Behörden begeben werden und deren Fälligkeiten in der Regel 10 bis 50 Jahre betragen. d) Eine quantitative Analyse zielte darauf ab, die Vorteile eines aktiven Portfoliomanagements auf Grundlage der Investitionen der PI in ein Portfolio aus europäischen Staatsanleihen ab März 2007 nachzuweisen. Die Analyse beruht auf zwei Elementen, einerseits auf dem potentiellen vergangenen Verhalten, andererseits auf der zukünftigen Entwicklung: 1. […] hat rückwirkend zwei Anlagestrategien für das Portfolio der PI durchgespielt, wobei bei der ersten eine ähnliche Duration wie für das Portfolio der Studie […] nach der VaR-Methode zugrunde gelegt wurde (im Folgenden „Benchmark-Portfolio“ genannt), während die zweite (im Folgenden „Tactical Strategy“ genannt) nach den gleichen Kriterien und Einlageverpflichtungen ausgerichtet ist, wie sie derzeit von PI einzuhalten sind. Die letztgenannte Strategie beruht auf einem automatischen quantitativen Model. Mit der Tactical Strategy wäre das Ergebnis der PI in den letzten zehn Jahren um rund 1,62 % pro Jahr höher ausgefallen als die auf der Grundlage der Vereinbarung für den gleichen Zeitraum erzielte Rendite (allerdings ohne Berücksichtigung der Transaktionskosten). Die Rendite für den Zweijahreszeitraum 2005-2006 (2,45 %) wäre hingegen geringer ausgefallen als die Rendite der Vereinbarung (4,14 %). 2. […] hat einige Portfoliomanagementlösungen ermittelt, die die PI im Hinblick auf die Erzielung höherer Renditen aus den passiven Investitionen in Staatsanleihen übernehmen könnte, ohne dass sich das Risiko dadurch wesentlich erhöhen würde. Zur Untermauerung dieser Strategien ist in der […] Studie folgende ausführliche Beschreibung enthalten: a) Strategien, die auf dem Verkauf von Call-Optionen auf Staatsanleihen beruhen und 2008 eine zusätzliche Rendite von […] erzielen würden; b) Schaffung einer synthetischen Euro-Staatsanleihe, die 2008 eine zusätzliche Rendite von […] erzielen würde; c) die Verwaltung eines Teils der Kapitalgewinne, die durch das Portfolio erzielt wurden, würde 2008 eine zusätzliche Rendite von […] erzielen und d) Bond Swaps im Portfolio, die 2008 eine zusätzliche Rendite von […] erzielen würden. (74) Darüber hinaus sei es nach Auffassung Italiens bei einem Vergleich der von der Vereinbarung vorgegebenen Vergütung mit der aus einem aktiven Portfoliomanagement erzielten Vergütung notwendig, einen signifikanten Zeitraum — 10 Jahre — zugrunde zu legen, der zumindest einen vollständigen Konjunkturzyklus umfasse. Aus diesem Grund verglich […] die von der Vereinbarung vorgegebene Rendite mit den Renditen aus alternativen Strategien über einen Zeitraum von zehn Jahren und nicht etwa über einen kürzeren Zeitraum. Daher würde ein Portfolio aus festverzinslichen Wertpapieren in Zeiten steigender Zinsen eine geringere Performance als ein Portfolio aus Wertpapieren mit variabler Verzinsung aufweisen, während in Zeiten sinkender Zinsen das Gegenteil der Fall wäre. (75) Nach Ansicht Italiens kann ein Portfolio mit variablem Zinssatz über einen Zeitraum von 10 Jahren hinweg mit einem Portfolio mit festem Zinssatz verglichen werden, da sich die Kapitalgewinne und -verluste tendenziell ausgleichen. Über zehn Jahre gerechnet, stimmt die Gesamtrendite eines variabel verzinsten Portfolios mit der eines festverzinslichen Portfolios im Wesentlichen überein. Ein aktives Portfoliomanagement führt eindeutig zu besseren Renditen als ein passives („parameterbasiertes“) Portfoliomanagement wie im Falle der Vereinbarung (z. B. steht die Rendite der von […] verwendeten Benchmark mit einer Fälligkeit nach 5 Jahren mit der Rendite der Vereinbarung im Einklang, wobei hier jedoch eine wesentlich längere Laufzeit zugrunde liegt). (76) Außerdem sollte die Kommission nach Ansicht Italiens zwischen kurzfristigem und langfristigem Risiko unterscheiden. Zwar können die Erträge von festverzinslichen Wertpapieren mit zehnjähriger Laufzeit kurzfristig sehr stark schwanken, doch bieten sie über zehn Jahre hinweg eine durchaus verlässliche Rendite (da festverzinslich). Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich die Gesamtrendite eines festverzinslichen Anlageportfolios über einen Zeitraum von 10 Jahren der Rendite eines Portfolios mit variablem Zinssatz angleicht, wobei Letzteres ein höheres Risikoprofil aufweist (da es jährlichen Zinsschwankungen ausgesetzt ist). (77) Darüber hinaus birgt eine echte alternative Anlagestrategie, die flexibel ist und auf sämtliche vom Markt gebotenen Finanzinstrumente zurückgreifen kann, die Möglichkeit, bessere Ergebnisse zu erzielen als es mit passiven Anlagen wie im Falle der Vereinbarung möglich ist. (78) Außerdem hob Italien hervor, dass man zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung mit dem Schatzamt die zukünftige Entwicklung der Zinssätze nicht abschätzen konnte. Nach Auffassung Italiens war es wirtschaftlich vernünftig, variable Parameter für die Vereinbarung auszuwählen, da sie für beide Seiten, die PI und das Schatzamt, gerecht waren. Die Möglichkeit, die Vereinbarung nach drei Jahren zu ändern und sie jedes Jahr aufheben zu können, erlaubte es beiden Seiten, sich von der Vereinbarung zurückzuziehen, falls die Verzinsung aufgrund der Entwicklung der Zinssätze auf dem Markt ungerecht oder inkohärent werden sollte. (79) Aus der […] Studie geht hervor, dass die Einlageverpflichtung für die PI Opportunitätskosten und Risiken mit sich brachte, da sie die Anlagemöglichkeiten einschränkte. Die Einlagen beim Schatzamt waren lediglich dem Kreditrisiko Italiens ausgesetzt, wodurch die PI keine Diversifizierung ihres Portfolios durch Anlagen in unterschiedliche Staatsanleihen von Ländern der Eurozone vornehmen konnte. Außerdem bestand neben dem Kreditrisiko wegen der langen Anlagefristen ohne Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung auch ein Liquiditätsrisiko. (80) Als Rechtfertigung für den Vergleich zwischen der in der Vereinbarung festgelegten Verzinsung (auf der Grundlage eines variablen Zinssatzes) und den quantitativen Modellen von […] zum Nachweis der Vorteile eines aktiven Portfoliomanagements (auf der Grundlage fester Zinssätze) führt Italien an, dass sowohl die Akteure auf dem Markt für Anleihen als auch die PI seit 2007 in festverzinsliche Wertpapiere investierten. Darüber hinaus argumentiert Italien, dass sich der Vergleich nicht auf Wertpapiere mit variabler Verzinsung und mit festem Zinssatz beschränken dürfe, sondern dass zwischen einem aktiven und einem passiven Portfoliomanagement unterschieden werden müsse. (81) Schließlich vertritt Italien die Auffassung, dass der in der Vereinbarung vorgesehene Vergütungsmechanismus auf der Grundlage kurzfristiger Zinsen für die volatile Komponente der Einlagen auf den Postgirokonten das vom Schatzamt getragene Liquiditätsrisiko in angemessener Weise berücksichtige. 3.2.8.   Anmerkungen zu den Stellungnahmen der ABI (82) Nach Ansicht Italiens durfte sich die Verzinsung der Einlagen beim Schatzamt aufgrund der Stabilität des Einlagenumfangs nicht nach kurzfristigen Zinssätzen richten (z. B. dem Zinssatz von Staatsanleihen mit einer Fälligkeit nach 12 Monaten). (83) Italien wies darauf hin, dass die ganze Analyse abwegig werde, wenn als Bezugsjahr das Jahr 2005 herangezogen werde (was die ABI jedoch getan hat), da die Zinssätze der kurzfristigen Staatsanleihen 2005 auf ihr niedrigstes Niveau abfielen. (84) Was den von der ABI angeführten Vergleich mit der Verzinsung der beim Schatzamt eingelegten liquiden Mittel der CDP anbelangt (Vergütung zum variablen Zinssatz, der alle 6 Monate nach dem arithmetischen Mittelwert der Bruttorenditen der 6-Monats-BOT und des Rendistato-Monatsindex angepasst wird), weist Italien darauf hin, dass die PI nicht mit der CDP verglichen werden könne, die sich durch eine ganz andere Struktur, andere Geschäftsbereiche und -ziele auszeichne, operativ und organisatorisch in eine andere Kategorie falle und eine andere Anlagepolitik betreibe. Außerdem handele es sich beim Rendistato-Monatsindex um einen Index für mittel- bis langfristige Renditen, sodass die Schlussfolgerung der ABI eigentlich widersprüchlich wirke, wonach die liquiden Mittel, die die PI beim Schatzamt eingelegt hat, nach kurzfristigen Parametern verzinst werden müssten. (85) Außerdem gibt Italien zu bedenken, dass die Einzigartigkeit der Einlagen beim Schatzamt es erschwerten, dafür ein einziges Ersatzinstrument zu finden. Allerdings könnten die Einlagen beim Schatzamt aufgrund der Stabilität der Einlagebestände in erster Linie mit Mitteln verglichen werden, die über langfristige Anleihen beschafft werden. Durch die Stabilität des Einlagenumfangs auf Postgirokonten wurde der Vergleich mit kurzfristigen Staatsanleihen (mit Fälligkeit nach 12 Monaten) irrelevant. 4.   WÜRDIGUNG DER MAßNAHME 4.1.   Vorliegen einer Beihilfe (86) Um ermessen zu können, ob eine Maßnahme eine Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV darstellt, muss die Kommission prüfen, i) ob die Maßnahme vom Staat oder aus staatlichen Mitteln gewährt wurde; ii) ob sie einen wirtschaftlichen Vorteil verschafft; iii) ob sie den Wettbewerb durch die selektive Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige verfälschen kann und iv) ob sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigt. Eine Maßnahme ist als staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV einzustufen, wenn all diese Bedingungen erfüllt sind. (87) Durch das Urteil von 2013 hat das Gericht die Entscheidung von 2008 für nichtig erklärt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Kommission bei der Schlussfolgerung, dass es sich bei der Maßnahme aufgrund der positiven Differenz zwischen dem Zinssatz der Vereinbarung und dem Zinssatz, der einem nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten handelnden privaten Kreditnehmer gewährt worden wäre, um eine staatliche Beihilfe handele, ein offensichtlicher Fehler unterlaufen sei. Um nachzuweisen, dass die Maßnahme tatsächlich zu einem solchen wirtschaftlichen Vorteil führte, hätte die Kommission eindeutig b

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.