Europäische Union

2006/539/EG: Beschluss des Rates vom 22. Mai 2006 über den Abschluss, im Namen der Europäischen Gemeinschaft, des Übereinkommens zur Stärkung der Interamerikanischen Kommission für Tropischen Thunfisch, die mit dem Übereinkommen aus dem Jahr 1949 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Republik Costa Rica eingesetzt wurde

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32006D0539. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Originaldateien und Anlagen

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schuss hat folgende Aufgaben: a) Prüfung der Pläne, Vorschläge und Forschungsprogramme der Kommission und gegebenenfalls Abgabe diesbezüglicher Gutachten für die Kommission; b) Sichtung der vom wissenschaftlichen Personal für die Kommission erstellten Bewertungen, Analysen, Forschungs- oder sonstigen Arbeiten und Empfehlungen vor deren Beratung durch die Kommission, und erforderlichenfalls Bereitstellung weiterer Informationen, Gutachten und Kommentare zu den betreffenden Fragen; c) Ausarbeitung von Empfehlungen an die Kommission, welche Fragen und Themen vom wissenschaftlichen Personal künftig aufgegriffen werden sollen; d) in Abstimmung mit dem Ausschuss für die Überprüfung der Anwendung der von der Kommission erlassenen Maßnahmen Ausarbeitung von Empfehlungen an die Kommission zu den Prioritäten und Zielen des gemäß Artikel VII Absatz 1 Buchstabe i aufgestellten Programms für die Erfassung und Überwachung von Daten sowie Bewertung der Ergebnisse des Programms; e) Unterstützung der Kommission und des Direktors bei der Erschließung von Finanzierungsquellen für Forschungsarbeiten im Rahmen dieses Übereinkommens; f) Aufbau und Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern der Kommission über deren Forschungsinstitute, um Wissen und Erkenntnis über die unter dieses Übereinkommen fallenden Fischbestände zu verbessern; g) Förderung und Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen der Kommission und anderen nationalen und internationalen öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die ähnliche Ziele verfolgen; h) Prüfung aller Fragen, die ihm von der Kommission übertragen werden; i) Wahrnehmung aller sonstigen Funktionen und Aufgaben, die ihm von der Kommission übertragen werden könnten.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.