Europäische Union
Delegierte Verordnung (EU) 2020/2180 der Kommission vom 18. Dezember 2020 zur Verlängerung des Bezugszeitraums der Verordnung (EU) 2020/1429 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Maßnahmen für einen nachhaltigen Eisenbahnmarkt in Anbetracht des COVID-19-Ausbruchs (Text von Bedeutung für den EWR)
Amtliche Ursprungsfassung
Quellenkennung: 32020R2180. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Originaldateien und Anlagen
- L_2020433DE.01003701.doc.html text/html
- 32020R2180-b98d5b76341d28833171.zip application/zip
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