Europäische Union

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN DES KOENIGREICHS DAENEMARK, IRLANDS, DES KOENIGREICHS NORWEGEN UND DES VEREINIGTEN KOENIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND, AKTE UEBER DIE BEITRITTSBEDINGUNGEN UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, FUENFTER TEIL BESTIMMUNGEN UEBER DIE DURCHFUEHRUNG DIESER AKTE, TITEL I EINSETZUNG DER ORGANE, ARTIKEL 140

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Avis juridique important | 11972B140 DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN DES KOENIGREICHS DAENEMARK, IRLANDS, DES KOENIGREICHS NORWEGEN UND DES VEREINIGTEN KOENIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND, AKTE UEBER DIE BEITRITTSBEDINGUNGEN UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, FUENFTER TEIL BESTIMMUNGEN UEBER DIE DURCHFUEHRUNG DIESER AKTE, TITEL I EINSETZUNG DER ORGANE, ARTIKEL 140 Amtsblatt Nr. L 073 vom 27/03/1972 S. 0043 ++++ ARTIKEL 140 1 . VOM BEITRITT AN WIRD DER VORSITZ IM RAT VON DEM MITGLIED DES RATES AUSGEUEBT, DAS NACH ARTIKEL 2 DES VERTRAGES ZUR EINSETZUNG EINES GEMEINSAMEN RATES UND EINER GEMEINSAMEN KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN IN SEINER URSPRÜNGLICHEN FASSUNG DEN VORSITZ WAHRZUNEHMEN HAT . NACH ABLAUF DIESER AMTSZEIT WIRD DER VORSITZ IN DER REIHENFOLGE DER MITGLIEDSTAATEN WAHRGENOMMEN, DIE IN ARTIKEL 2 DES GENANNTEN VERTRAGES IN DER DURCH ARTIKEL 11 GEÄNDERTEN FASSUNG VORGESEHEN IST . 2 . DER RAT NIMMT DIE INFOLGE DES BEITRITTS ERFORDERLICHEN ANPASSUNGEN SEINER GESCHÄFTSORDNUNG VOR .

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.