Europäische Union

2007/258/EG: Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 2006 über die Maßnahme C 24/2004 (ex NN 35/2004), die Schweden im Hinblick auf die Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens durchgeführt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 6923) (Text von Bedeutung für den EWR )

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32007D0258. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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  De facto hat Teracom seit ihrer Gründung lediglich in zwei Jahren, 2001 und 2002, Verluste geschrieben. Siehe Jahresabschlüsse der Teracom; siehe auch Antwort vom 29. Oktober, S. 40. (93)  Siehe Antwort vom 29. Oktober, S. 38-40. (94)  Siehe Antwort vom 29. Oktober, S. 38 und 39 sowie Jahresabschlüsse der Teracom für 2002 und 2003. (95)  Siehe Antwort vom 29. Oktober, S. 39. (96)  Siehe Antwort vom 29. Oktober, S. 39 und 40 sowie 51-56. (97)  Siehe Antwort vom 29. Oktober, S. 51 und 53. (98)  Siehe Antwort vom 29. Oktober, Anlage 33. (99)  Siehe Antwort vom 29. Oktober, S. 55 und 56 (100)  Siehe Punkt 41. (101)  Siehe die Punkte 42 und 43. (102)  Siehe Punkt 85. (103)  Siehe Punkt 102. (104)  Siehe Punkt 12. (105)  Siehe Punkt 41. (106)  Siehe Punkt 76. (107)  Siehe Urteil des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache C-99/98, Republik Österreich gegen Kommission, Sammlung der Rechtssprechung 2001, I-1101. (108)  Siehe Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten: Anwendung der Artikel 92 und 93 EG-Vertrag und des Artikel 5 der Kommissionsrichtlinie 80/723/EWG über öffentliche Unternehmen in der verarbeitenden Industrie (ABl. C 307 vom 13.11.1993, S. 3). (109)  Eine bedingte Gesellschaftseinlage muss zurückgezahlt werden, wenn das Unternehmen in ihrer Bilanz freies Eigenkapital aufweist. (110)  Siehe die Punkte 93 und 94. (111)  Siehe PWC: Bedömning av kapitaltillskott till Teracom AB enligt den marknadsekonomiska investerarprincipen [ung. Bewertung einer Kapitalspritze an Teracom AB nach marktwirtschaftlichen Investitionsprinzipien], Anlage 33 zur Antwort vom 29. Oktober. (112)  Siehe Jahresabschlüsse der Teracom für die Jahre 2003 bis 2005. (113)  Siehe Vierteljahresbericht der Teracom für das zweite Quartal 2006. Die Tilgungsrate belief sich auf 150 Mio. SEK, d. h. ungefähr einem Drittel der bedingten Gesellschaftseinlage. (114)  Siehe Hinweis in Anmerkung 15. (115)  Laut Richtlinie ist Schweden verpflichtet, alle Monopolrechte in Bezug auf Übertragungsdienstleistungen von Fernsehsendungen vor dem 24. Juli 2003 aufzuheben. (116)  Siehe z. B. Urteil des Europäischen Gerichtshofes in der Sache C-74/76, Iannelli & Volpi SpA gegen Ditta Paolo Meroni, Slg. 1977, S. 557; Urteil des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache C-225/91, Matra SA gegen Kommission, Slg. 1993, I-03203. (117)  Siehe z. B. Urteil des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache C-47/69, Französische Republik gegen Kommission, Slg. 1970, S. 496; Urteil des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache C-204/97, Portugiesische Republik gegen Kommission, Slg. 2001, I-03175.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.