Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2018/977 der Kommission vom 4. April 2018 zur Berichtigung der bulgarischen Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/653 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) durch technische Regulierungsstandards in Bezug auf die Darstellung, den Inhalt, die Überprüfung und die Überarbeitung dieser Basisinformationsblätter sowie die Bedingungen für die Erfüllung der Verpflichtung zu ihrer Bereitstellung (Text von Bedeutung für den EWR.)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32018R0977. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

12.7.2018    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 176/1 DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2018/977 DER KOMMISSION vom 4. April 2018 zur Berichtigung der bulgarischen Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/653 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) durch technische Regulierungsstandards in Bezug auf die Darstellung, den Inhalt, die Überprüfung und die Überarbeitung dieser Basisinformationsblätter sowie die Bedingungen für die Erfüllung der Verpflichtung zu ihrer Bereitstellung (Text von Bedeutung für den EWR) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) (1), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 5, Artikel 10 Absatz 2 und Artikel 13 Absatz 5, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die bulgarische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/653 der Kommission (2) enthält einen Fehler in Anhang II Teil 2 Nummer 51 bezüglich der Anzahl von Klassen, um die der CRM-Wert heraufgesetzt wird. (2) Die bulgarische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/653 sollte daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen — HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 (betrifft nicht die deutsche Fassung) Artikel 2 Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 4. April 2018 Für die Kommission Der Präsident Jean-Claude JUNCKER (1)   ABl. L 352 vom 9.12.2014, S. 1. (2)  Delegierte Verordnung (EU) 2017/653 der Kommission vom 8. März 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) durch technische Regulierungsstandards in Bezug auf die Darstellung, den Inhalt, die Überprüfung und die Überarbeitung dieser Basisinformationsblätter sowie die Bedingungen für die Erfüllung der Verpflichtung zu ihrer Bereitstellung (ABl. L 100 vom 12.4.2017, S. 1).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.