Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2018/216 der Kommission vom 14. Dezember 2017 zur Änderung der Anhänge V und IX der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32018R0216. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ei und Waren daraus, ausgenommen Waren der Unterposition 7801 99   7801 99 nichtraffiniertes Blei in Rohform und anderes als Antimon als gewichtsmäßig vorherrschendes anderes Element enthaltend   79 ex Kapitel 79 Zink und Waren daraus, ausgenommen Waren der Positionen 7901 und 7903   81 ex Kapitel 81 Andere unedle Metalle; Cermets; Waren daraus, ausgenommen Waren der Unterpositionen 8101 10 00 , 8101 94 00 , 8102 10 00 , 8102 94 00 , 8104 11 00 , 8104 19 00 , 8107 20 00 , 8108 20 00 , 8108 30 00 , 8109 20 00 , 8110 10 00 , 8112 21 90 , 8112 51 00 , 8112 59 00 , 8112 92 und 8113 00 20   82 Kapitel 82 Werkzeuge, Schneidewaren und Essbestecke, aus unedlen Metallen; Teile davon, aus unedlen Metallen   83 Kapitel 83 Verschiedene Waren aus unedlen Metallen   S-16 84 Kapitel 84 Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon   85 Kapitel 85 Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte   S-17a 86 Kapitel 86 Schienenfahrzeuge und ortsfestes Gleismaterial; Teile davon; mechanische (auch elektromechanische) Signalgeräte für Verkehrswege   S-17b 87 Kapitel 87 Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör   88 Kapitel 88 Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon   89 Kapitel 89 Wasserfahrzeuge und schwimmende Vorrichtungen   S-18 90 Kapitel 90 Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und -geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Teile davon und Zubehör   91 Kapitel 91 Uhrmacherwaren   92 Kapitel 92 Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente   S-20 94 Kapitel 94 Möbel; medizinisch-chirurgische Möbel; Bettausstattungen und ähnliche Waren; Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen; vorgefertigte Gebäude   95 Kapitel 95 Spielzeug, Spiele, Unterhaltungsartikel und Sportgeräte; Teile davon und Zubehör   96 Kapitel 96 Verschiedene Waren   “ (1)  Für Waren der Unterposition 0306 13 gilt ein Zollsatz von 3,6 %. (2)  Für Waren der Unterposition 1704 10 90 wird der spezifische Zoll auf 16 % des Zollwerts begrenzt.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.