Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2018/216 der Kommission vom 14. Dezember 2017 zur Änderung der Anhänge V und IX der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32018R0216. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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0 90 91 ; Holzkohle NS 4410 Spanplatten, ‚oriented strand board‘-Platten (OSB) und ähnliche Platten (z. B. ‚waferboard‘-Platten) aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Bindemitteln hergestellt S 4411 Faserplatten aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Stoffen hergestellt S 4412 Sperrholz, furniertes Holz und ähnliches Lagenholz S 4418 10 Fenster, Fenstertüren, Rahmen und Verkleidungen, aus Holz S 4418 20 10 Türen und Rahmen dafür, Türverkleidungen und -schwellen, aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44 S 4418 73 10 Zusammengesetzte Fußbodenplatten, für Mosaikfußböden, aus Holz S 4418 74 00 4420 10 11 Statuetten und andere Ziergegenstände, aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44; Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, Besteckkästchen und ähnliche Waren, und Innenausstattungsgegenstände aus Holz, ausgenommen Waren des Kapitels 94, aus tropischem Holz im Sinne der zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44 S 4420 90 10 4420 90 91 S-9b 45 ex Kapitel 45 Kork und Korkwaren, ausgenommen Waren der Position 4503 NS 4503 Waren aus Naturkork S 46 Kapitel 46 Flechtwaren und Korbmacherwaren S S-11a 50 Kapitel 50 Seide S 51 ex Kapitel 51 Wolle, feine und grobe Tierhaare, ausgenommen Waren der Position 5105 ; Garne und Gewebe aus Rosshaar S 52 Kapitel 52 Baumwolle S 53 Kapitel 53 Andere pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und Gewebe aus Papiergarnen S 54 Kapitel 54 Synthetische oder künstliche Filamente; Streifen und dergleichen aus synthetischer oder künstlicher Spinnmasse S 55 Kapitel 55 Synthetische oder künstliche Spinnfasern S 56 Kapitel 56 Watte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile und Taue; Seilerwaren S 57 Kapitel 57 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen S 58 Kapitel 58 Spezialgewebe; getuftete Spinnstofferzeugnisse; Spitzen; Tapisserien; Posamentierwaren; Stickereien S 59 Kapitel 59 Getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen versehene Gewebe; Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen S 60 Kapitel 60 Gewirke und Gestricke S S-11b 61 Kapitel 61 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken S 62 Kapitel 62 Kleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken S 63 Kapitel 63 Andere konfektionierte Spinnstoffwaren; Warenzusammenstellungen; Altwaren und Lumpen S S-12a 64 Kapitel 64 Schuhe, Gamaschen und ähnliche Waren; Teile davon S S-12b 65 Kapitel 65 Kopfbedeckungen und Teile davon NS 66 Kapitel 66 Regenschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon S 67 Kapitel 67 Zugerichtete Federn und Daunen und Waren aus Federn oder Daunen; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren NS S-13 68 Kapitel 68 Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen NS 69 Kapitel 69 Keramische Waren S 70 Kapitel 70 Glas und Glaswaren S S-14 71 ex Kapitel 71 Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Fantasieschmuck; Münzen; ausgenommen Waren der Position 7117 NS 7117 Fantasieschmuck S S-15a 72 7202 Ferrolegierungen S 73 Kapitel 73 Waren aus Eisen oder Stahl NS S-15b 74 Kapitel 74 Kupfer und Waren daraus S 75 7505 12 00 Stangen (Stäbe) und Profile, aus Nickellegierungen NS 7505 22 00 Draht, aus Nickellegierungen NS 7506 20 00 Bleche, Bänder und Folien, aus Nickellegierungen NS 7507 20 00 Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke, aus Nickel NS 76 ex Kapitel 76 Aluminium und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 7601 S 78 ex Kapitel 78 Blei und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 7801 S 7801 99 nichtraffiniertes Blei in Rohform und anderes als Antimon als gewichtsmäßig vorherrschendes anderes Element enthaltend NS 79 ex Kapitel 79 Zink und Waren daraus, ausgenommen Waren der Positionen 7901 und 7903 S 81 ex Kapitel 81 Andere unedle Metalle; Cermets; Waren daraus, ausgenommen Waren der Unterpositionen 8101 10 00 , 8102 10 00 , 8102 94 00 , 8109 20 00 , 8110 10 00 , 8112 21 90 , 8112 51 00 , 8112 59 00 , 8112 92 und 8113 00 20 , ausgenommen Waren der Unterpositionen 8101 94 00 , 8104 11 00 , 8104 19 00 , 8107 20 00 , 8108 20 00 und 8108 30 00 S 8101 94 00 Wolfram in Rohform, einschließlich nur gesinterter Stangen (Stäbe) NS 8104 11 00 Magnesium in Rohform, mit einem Magnesiumgehalt von 99,8 GHT oder mehr NS 8104 19 00 Magnesium in Rohform (ausgenommen Waren der Unterposition 8104 11 00 ) NS 8107 20 00 Cadmium in Rohform; Pulver NS 8108 20 00 Titan in Rohform; Pulver NS 8108 30 00 Abfälle und Schrott aus Titan NS 82 Kapitel 82 Werkzeuge, Schneidewaren und Essbestecke, aus unedlen Metallen; Teile davon, aus unedlen Metallen S 83 Kapitel 83 Verschiedene Waren aus unedlen Metallen S S-16 84 ex Kapitel 84 Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon; ausgenommen Waren der Unterpositionen 8401 10 00 und 8407 21 10 NS 8401 10 00 Kernreaktoren (Euratom) S 8407 21 10 Außenbordmotoren, mit einem Hubraum von 325 cm3 oder weniger S 85 ex Kapitel 85 Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte, ausgenommen Waren der Unterpositionen 8516 50 00 , 8517 69 30 , ex 8517 70 00 , 8519 20 , 8519 30 00 , 8519 81 11 bis 8519 81 45 , 8519 81 70 , ex 8519 89 00 , der Positionen 8521 , 8525 und 8527 , der Unterpositionen 8528 49 , 8528 59 und 8528 69 bis 8528 72 , der Position 8529 und der Unterpositionen 8540 11 und 8540 12 NS 8516 50 00 Mikrowellenherde S 8517 69 30 Empfangsgeräte für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr S ex 8517 70 00 Antennen und Antennenreflektoren aller Art, andere als Antennen für Geräte für den Funksprech- und Funktelegrafieverkehr; Teile, die erkennbar mit diesen Waren verwendet werden S 8519 20 Geräte, die durch Eingabe von Münzen, Banknoten, Bankkarten, Wertmarken oder anderer Zahlungsmittel betätigt werden; Plattenteller (Plattendecks) S 8519 30 00 8519 81 11 bis 8519 81 45 Tonwiedergabegeräte (einschließlich Kassettenabspielgeräte), ohne eingebaute Tonaufnahmevorrichtung S 8519 81 70 Andere Magnetbandgeräte für die Tonaufnahme und Tonwiedergabe S ex 8519 89 00 Andere Tonwiedergabegeräte, ohne eingebaute Tonaufnahmevorrichtung S ex 8521 Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner, ausgenommen Waren der Unterposition 8521 90 00 S 8521 90 00 Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner (ausgenommen Magnetbandgeräte) NS 8525 Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, auch mit eingebautem Empfangsgerät oder Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät; Fernsehkameras; digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte S 8527 Rundfunkempfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert S 8528 49 00 Monitore und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät, andere als von der ausschließlich oder hauptsächlich in einem automatischen Datenverarbeitungssystem der Position 8471 verwendeten Art; Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät S 8528 59 00 8528 69 bis 8528 72 8529 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt S 8540 11 00 Kathodenstrahlröhren für Fernsehempfangsgeräte, einschließlich Kathodenstrahlröhren für Videomonitore, für mehrfarbiges oder einfarbiges Bild S 8540 12 00 S-17a 86 Kapitel 86 Schienenfahrzeuge und ortsfestes Gleismaterial; Teile davon; mechanische (auch elektromechanische) Signalgeräte für Verkehrswege NS S-17b 87 ex Kapitel 87 Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör, ausgenommen Positionen 8702 , 8703 , 8704 , 8705 , 8706 00 , 8707 , 8708 , 8709 , 8711 , 8712 00 und 8714 NS 8702 Kraftfahrzeuge zum Befördern von 10 oder mehr Personen, einschließlich Fahrer S 8703 Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702 ), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen S 8704 Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren S 8705 Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt (z. B. Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen, Betonmischwagen, Straßenkehrwagen, Straßensprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Röntgenanlage) S 8706 00 Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 , mit Motor S 8707 Karosserien (einschließlich Fahrerhäuser), für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 S 8708 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 S 8709 Kraftkarren ohne Hebevorrichtung, von der in Fabriken, Lagerhäusern, Hafenanlagen oder auf Flugplätzen zum Kurzstreckentransport von Waren verwendeten Art; Zugkraftkarren, von der auf Bahnhöfen verwendeten Art; Teile davon S 8711 Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen S 8712 00 Zweiräder und andere Fahrräder (einschließlich Lastendreiräder), ohne Motor S 8714 Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713 S 88 Kapitel 88 Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon NS 89 Kapitel 89 Wasserfahrzeuge und schwimmende Vorrichtungen NS S-18 90 Kapitel 90 Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und -geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Teile davon und Zubehör S 91 Kapitel 91 Uhrmacherwaren S 92 Kapitel 92 Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente NS S-20 94 ex Kapitel 94 Möbel; medizinisch-chirurgische Möbel; Bettausstattungen und ähnliche Waren; Beleuchtungskörper, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen; vorgefertigte Gebäude, ausgenommen Waren der Position 9405 NS 9405 Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen S 95 ex Kapitel 95 Spielzeug, Spiele, Unterhaltungsartikel und Sportgeräte; Teile davon und Zubehör; ausgenommen Waren der Unterpositionen 9503 00 35 bis 9503 00 99 NS 9503 00 35 bis 9503 00 99 Anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art S 96 Kapitel 96 Verschiedene Waren NS “ ANHANG II „ANHANG IX Liste der Waren, die unter die Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b fallen Ungeachtet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden ‚KN‘) dient die Warenbezeichnung nur als Anhaltspunkt, da für die Gewährung der Zollpräferenzen die KN-Codes maßgebend sind. Bei KN-Codes mit dem Präfix ‚ex‘ ist sowohl der KN-Code als auch die entsprechende Warenbezeichnung für die Gewährung der Zollpräferenzen maßgebend. Die Aufnahme von Waren, deren KN-Code mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet ist, unterliegt den einschlägigen Unionsbestimmungen. In der Spalte ‚Abschnitt‘ ist der jeweilige APS-Abschnitt angegeben (Artikel 2 Buchstabe h). In der Spalte ‚Kapitel‘ ist das jeweilige von einem APS-Abschnitt erfasste KN-Kapitel angegeben (Artikel 2 Buchstabe i). Der Einfachheit halber werden die Waren in Gruppen aufgeführt. Diese können auch Waren umfassen, für welche die Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs aufgehoben wurden oder ausgesetzt sind. Abschnitt Kapitel KN-Code Warenbezeichnung   S-1a 01 0101 29 90 Pferde, lebend, andere als reinrassige Zuchttiere, andere als zum Schlachten   0101 30 00 Esel, lebend   0101 90 00 Maultiere und Maulesel, lebend   0104 20 10 * Reinrassige Zuchtziegen, lebend   0106 14 10 Hauskaninchen, lebend   0106 39 10 Tauben, lebend   02 0205 00 Fleisch von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren   0206 80 91 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch oder gekühlt, nicht zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen bestimmt   0206 90 91 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, gefroren, nicht zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen bestimmt   0207 14 91 Lebern, gefroren, von Hühnern   0207 27 91 Lebern, gefroren, von Truthühnern   0207 45 95 0207 55 95 0207 60 91 Lebern, gefroren, von Enten, Gänsen oder Perlhühnern, andere als Fettlebern von Enten oder Gänsen   ex 0208 Anderes Fleisch und andere genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, frisch, gekühlt oder gefroren, ausgenommen Waren der Unterposition 0208 40 20   0210 99 10 Fleisch von Pferden, gesalzen, in Salzlake oder getrocknet   0210 99 59 Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert, andere als Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch   ex 0210 99 85 Schlachtnebenerzeugnisse von Schafen und Ziegen, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert   ex 0210 99 85 Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert, andere als Geflügellebern, andere als von Hausschweinen, Rindern, Schafen oder Ziegen   04 0403 10 51 Joghurt, aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao   0403 10 53   0403 10 59   0403 10 91   0403 10 93   0403 10 99   0403 90 71 Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao   0403 90 73   0403 90 79   0403 90 91   0403 90 93   0403 90 99   0405 20 10 Milchstreichfette mit einem Fettgehalt von 39 GHT bis 75 GHT   0405 20 30   0407 19 90 0407 29 90 0407 90 90 Vogeleier in der Schale, frisch, haltbar gemacht oder gekocht, andere als von Hausgeflügel   0409 00 00 Natürlicher Honig   0410 00 00 Genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen   05 0511 99 39 Natürliche Schwämme tierischen Ursprungs, andere als roh   S-1b 03 Kapitel 3 (1) Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere   S-2a 06 Kapitel 6 Lebende Pflanzen und Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke; Waren des Blumenhandels   S-2b 07 0701 Kartoffeln, frisch oder gekühlt   0703 10 Speisezwiebeln und Schalotten, frisch oder gekühlt   0703 90 00 Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp., frisch oder gekühlt   0704 Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi, Wirsingkohl und ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühlt   0705 Salate (Lactuca sativa) und Chicorée (Cichorium spp.), frisch oder gekühlt   0706 Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln, Knollensellerie, Rettiche und ähnliche genießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt   ex 0707 00 05 Gurken, frisch oder gekühlt, vom 16. Mai bis 31. Oktober   0708 Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt   0709 20 00 Spargel, frisch oder gekühlt   0709 30 00 Auberginen, frisch oder gekühlt   0709 40 00 Sellerie, ausgenommen Knollensellerie, frisch oder gekühlt   0709 51 00 Pilze, frisch oder gekühlt, ausgenommen Waren der Unterposition 0709 59 50   ex 0709 59   0709 60 10 Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack, frisch oder gekühlt   0709 60 99 Früchte der Gattungen ‚Capsicum‘ oder ‚Pimenta‘, frisch oder gekühlt (ausgenommen zum Herstellen von Capsaicin, von alkoholhaltigen Capsicum-Oleoresinen, zum industriellen Herstellen von ätherischen Ölen oder von Resinoiden sowie Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack)   0709 70 00 Gartenspinat, Neuseelandspinat und Gartenmelde, frisch oder gekühlt   0709 92 10 * Oliven, frisch oder gekühlt, zu anderen Zwecken als zur Ölgewinnung bestimmt   0709 99 10 Salate (ausgenommen solche der Art Lactuca sativa sowie Chicorée (Cichorium spp.)), frisch oder gekühlt   0709 99 20 Mangold und Karde, frisch oder gekühlt   0709 93 10 Zucchini (Courgettes), frisch oder gekühlt   0709 99 40 Kapern, frisch oder gekühlt   0709 99 50 Fenchel, frisch oder gekühlt   ex 0709 91 00 Artischocken, frisch oder gekühlt, vom 1. Juli bis 31. Oktober   0709 93 90 0709 99 90 Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt   0710 Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren   ex 0711 Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet, ausgenommen Waren der Unterposition 0711 20 90   ex 0712 Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet, ausgenommen Oliven und Waren der Unterposition 0712 90 19   0713 Getrocknete, ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert   0714 20 10 * Süßkartoffeln, frisch, ganz, zum menschlichen Verzehr   0714 20 90 Süßkartoffeln, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets, andere als frisch, ganz, zum menschlichen Verzehr   0714 90 90 Topinambur und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Inulin, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets; Mark des Sagobaums   08 0802 11 90 Mandeln, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet, andere als bittere Mandeln   0802 12 90   0802 21 00 Haselnüsse (Corylus spp.), frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet   0802 22 00   0802 31 00 Walnüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet   0802 32 00   0802 41 00 0802 42 00 Esskastanien (Castanea spp.), frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet   0802 51 00 0802 52 00 Pistazien, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet   0802 61 00 0802 62 00 Macadamia-Nüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet   0802 90 50 Pinienkerne und andere Früchte von Pinus spp., frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet   0802 90 85 Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet   0803 10 10 Mehlbananen, frisch   0803 10 90 0803 90 90 Bananen, einschl. Mehlbananen, getrocknet   0804 10 00 Datteln, frisch oder getrocknet   0804 20 10 Feigen, frisch oder getrocknet   0804 20 90   0804 30 00 Ananas, frisch oder getrocknet   0804 40 00 Avocadofrüchte, frisch oder getrocknet   ex 0805 21 Mandarinen (einschließlich Tangerinen und Satsumas), Clementinen, Wilkings und ähnliche Kreuzungen von Zitrusfrüchten, frisch oder getrocknet, vom 1. März bis 31. Oktober   ex 0805 22 00 ex 0805 29 00 0805 40 00 Pampelmusen und Grapefruits, frisch oder getrocknet   0805 50 90 Limetten (Citrus aurantifolia, Citrus latifolia), frisch oder getrocknet   0805 90 00 Andere Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet   ex 0806 10 10 Tafeltrauben, frisch, vom 1. Januar bis 20. Juli und vom 21. November bis 31. Dezember, andere als der Sorte ‚Empereur‘ (Vitis vinifera cv.), vom 1. bis 31. Dezember   0806 10 90 Andere Trauben, frisch   ex 0806 20 Weintrauben, getrocknet, ausgenommen Waren der Unterposition ex 0806 20 30 , in unmittelbaren Umschließungen mit einem Fassungsvermögen von über 2 kg   0807 11 00 Melonen (einschließlich Wassermelonen), frisch   0807 19 00   0808 10 10 Mostäpfel, frisch, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 16. September bis 15. Dezember   0808 30 10 Mostbirnen, lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 1. August bis 31. Dezember   ex 0808 30 90 Andere Mostbirnen, frisch, vom 1. Mai bis 30. Juni   0808 40 00 Quitten, frisch   ex 0809 10 00 Aprikosen/Marillen, frisch, vom 1. Januar bis 31. Mai und vom 1. August bis 31. Dezember   0809 21 00 Sauerkirschen/Weichseln (Prunus cerasus), frisch   ex 0809 29 00 Kirschen, frisch, vom 1. Januar bis 20. Mai und vom 11. August bis 31. Dezember, andere als Sauerkirschen/Weichseln (Prunus cerasus)   ex 0809 30 Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen, frisch, vom 1. Januar bis 10. Juni und vom 1. Oktober bis 31. Dezember   ex 0809 40 05 Pflaumen, frisch, vom 1. Januar bis 10. Juni und vom 1. Oktober bis 31. Dezember   0809 40 90 Schlehen, frisch   ex 0810 10 00 Erdbeeren, frisch, vom 1. Januar bis 30. April und vom 1. August bis 31. Dezember   0810 20 Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren und Loganbeeren, frisch   0810 30 Schwarze, Weiße oder Rote Johannisbeeren und Stachelbeeren, frisch   0810 40 30 Heidelbeeren der Art Vaccinium myrtillus, frisch   0810 40 50 Früchte der Arten Vaccinium macrocarpon und Vaccinium corymbosum, frisch   0810 40 90 Andere Früchte der Gattung Vaccinium, frisch   0810 50 00 Kiwis, frisch   0810 60 00 Durian, frisch   0810 70 00 Kaki, frisch   0810 90 75 Andere Früchte, frisch   0811 Früchte und Nüsse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln   0812 Früchte und Nüsse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet   0813 10 00 Aprikosen/Marillen, getrocknet   0813 20 00 Pflaumen, getrocknet   0813 30 00 Äpfel, getrocknet   0813 40 10 Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen, getrocknet   0813 40 30 Birnen, getrocknet   0813 40 50 Papaya-Früchte, getrocknet   0813 40 95 Andere Früchte, getrocknet, andere als solche der Positionen 0801 bis 0806   0813 50 12 Mischungen von getrockneten Früchten, anderen als solchen der Positionen 0801 bis 0806 , von Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen und Pitahayas, ohne Pflaumen   0813 50 15 Andere Mischungen von getrockneten Früchten, andere als solche der Positionen 0801 bis 0806 , ohne Pflaumen   0813 50 19 Mischungen von getrockneten Früchten, andere als solche der Positionen 0801 bis 0806 , mit Pflaumen   0813 50 31 Mischungen ausschließlich von tropischen Nüssen der Positionen 0801 und 0802   0813 50 39 Mischungen ausschließlich von Schalenfrüchten der Positionen 0801 und 0802 , anderen als von tropischen Nüssen   0813 50 91 Andere Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten des Kapitels 8, ohne Pflaumen oder Feigen   0813 50 99 Andere Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten des Kapitels 8   0814 00 00 Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen (einschließlich Wassermelonen), frisch, gefroren, getrocknet oder zum vorläufigen Haltbarmachen in Salzlake oder in Wasser mit einem Zusatz von anderen Stoffen eingelegt  

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.