Europäische Union

2007/385/EG: Entscheidung der Kommission vom 12. Oktober 2006 über die staatliche Beihilfe C 11/2005 (ex N 21/2005), die Deutschland für den Bau einer Ethylenpipeline in Bayern gewähren will (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 4836) (Text von Bedeutung für den EWR)

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6.6.2007    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 143/16 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 12. Oktober 2006 über die staatliche Beihilfe C 11/2005 (ex N 21/2005), die Deutschland für den Bau einer Ethylenpipeline in Bayern gewähren will (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 4836) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2007/385/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 88 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Beteiligten zur Äußerung gemäß den vorgenannten Artikeln (1) und unter Berücksichtigung ihrer Stellungnahmen, in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   VERFAHREN (1) Am 2. Dezember 2003 teilte Deutschland der Kommission seine Absicht mit, die geplante Förderung eines Pipelineprojekts zwischen Ludwigshafen (Baden-Württemberg) und Münchsmünster (Bayern) förmlich anzumelden. (2) Am 12. Januar 2005 meldete Deutschland die besagte Maßnahme, bei der es sich seines Erachtens um eine allgemeine Infrastrukturmaßnahme und keine staatliche Beihilfe handelt, aus Gründen der Rechtssicherheit förmlich an. (3) Am 16. März 2005 leitete die Kommission das förmliche Prüfverfahren in Bezug auf die mutmaßliche staatliche Beihilfe ein. Der Beschluss der Kommission über die Einleitung des Verfahrens wurde am 26. April 2005 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (2). Die Kommission forderte alle Beteiligten auf, sich zu der betreffenden Beihilfe zu äußern. (4) Deutschland übermittelte am 19. April 2005 eine Stellungnahme als Antwort auf die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens (siehe Abschnitt 5). (5) Es sind Stellungnahmen verschiedener Beteiligter eingegangen. Die Association of Petrochemicals Producers in Europe — APPE (Verband der petrochemischen Industrie in Europa), einige nicht unmittelbar an dem Projekt beteiligte bayerische Unternehmen (Mineraloelraffinerie Oberrhein GmbH & Co. KG (Miro), Bayernoil Raffineriegesellschaft mbH, Industriepark Gersthofen Service GmbH & Co. KG — IGS) und Österreich gaben in Schreiben vom 2. Mai, 12. Mai, 17. Mai, 3. Juni bzw. 8. Juni 2005 positive Stellungnahmen ab. Ein Petrochemikalienhersteller, der nicht namentlich genannt werden möchte, äußerte sich am 24. Mai 2005 hingegen kritisch. Die Stellungnahme Österreichs wurde berücksichtigt, obwohl sie erst nach Ablauf der im Amtsblatt festgesetzten Frist von 30 Tagen einging. (6) Die eingegangenen Stellungnahmen wurden am 16. und 20. Juni 2005 mit der Bitte um Stellungnahme an Deutschland weitergeleitet. (7) Deutschland äußerte sich am 14. Juli 2005 zu den Bemerkungen der Beteiligten. (8) Am 28. Oktober 2005 verlangte die Kommission weitere Auskünfte, die Deutschland mit Schreiben vom 24. November 2005 erteilte. (9) Seit Ende des Jahres 2005 hat es zahlreiche Kontakte und einen umfangreichen Schriftwechsel zwischen den bundesdeutschen und den bayerischen Behörden, Vertretern der bayerischen Industrie und der Kommission gegeben. (10) So übermittelte Deutschland am 8. Februar 2006 ein Schreiben, dem weitere Schreiben der Unternehmen BASF, Borealis, Clariant, Infraserv Gendorf, Infraserv Hoechst, MOL Group, OMV (Österreichische Mineralölverwaltung Aktiengesellschaft) Austria, OMV Germany, Ruhr Oel GmbH (ROG) sowie Schreiben des Konsortiums Aethylen-Rohrleitungs-Gesellschaft (ARG) und des Konsortiums Ethylen-Pipeline Süd GmbH & Co. KG (EPS) als potentiellem Empfänger der geplanten Beihilfe beigefügt waren. Am 21. Februar 2006 übermittelte Bayern weitere Bemerkungen sowie eine überarbeitete Fassung des Schreibens von Infraserv Hoechst. Am 5. Februar 2006 übermittelte der Petrochemikalienhersteller, der sich am 24. Mai 2005 geäußert hatte, eine weitere Stellungnahme, in der er die geplante Beihilfe nun positiver beurteilte, solange der offene Zugang zwischen Rotterdam und Bayern gewährleistet sei. (11) In einem Schreiben vom 24. Juli 2006, dem eine Reihe weiterer Unterlagen beigefügt waren, übermittelte Deutschland einen überarbeiteten Vorschlag für die Förderung des Pipelineprojekts. Das Schreiben wurde durch Schreiben vom 14. August und 7. September 2006 ergänzt, die speziell die Beteiligung der Landesanstalt für Aufbaufinanzierung Förderbank Bayern (nachstehend „LfA“), eines Kreditinstituts im Alleineigentum des Freistaats Bayern, an dem Projekt betrafen. 2.   BESCHREIBUNG 2.1.   Das Projekt (12) Das Projekt besteht im Bau einer 357 km langen Pipeline von Ludwigshafen nach Münchsmünster mit einer Durchleitungskapazität von jährlich 400 000 Tonnen. Derzeit wird zwischen Ludwigshafen und Münchsmünster kein Ethylen transportiert. Tabelle 1 zeigt die voraussichtlichen Transportmengen. Da sich Herstellung und Verbrauch von Ethylen ungleich entwickeln, wird für die ersten Jahre ein Nettofluss in Richtung Ludwigshafen erwartet, während es in späteren Jahren umgekehrt sein dürfte. In der Tabelle ist die Explosion in der Polyethylen-Fabrik von Basell (siehe Erwägungsgrund 24) noch nicht berücksichtigt. Wird die Anlage mit vergleichbarer Kapazität wieder errichtet, ist ihre Schließung im Jahr 2015 weniger wahrscheinlich, so dass der Nettofluss ab 2015 erheblich zurückgehen wird. Ein Wiederaufbau mit erweiterter Kapazität würde sich für den gesamten Prognosezeitraum in insgesamt niedrigeren Transportmengen niederschlagen. Tabelle 1 Voraussichtliche Transportmengen (in 1 000 Tonnen/Jahr)   2008—2009 2010—2014 Ab 2015 Hersteller OMV […] (*1) […] […] Ruhr Oel […] […] […] Abnehmer Wacker […] […] […] Borealis […] […] […] Clariant […] […] […] Vinnolit […] […] […] Basell […] […] […] Neue Investoren […] […] […] Nettoleistung 140 80 200 (13) Das Durchleitungsentgelt wird anhand der Tarife der Aethylen-Rohrleitungs-Gesellschaft festgesetzt, z. B. 34,21 EUR pro Tonne für die gesamte Strecke oder 0,0957 EUR pro metrischer Tonne und Kilometer. Diese Tarife gelten für Mitglieder des Konsortiums und andere Pipelinenutzer gleichermaßen und werden jährlich auf Grundlage einer unabhängigen Bewertung angepasst. (14) Der Bau der geplanten Pipeline wird voraussichtlich 154 Mio. EUR kosten, d. h., 14 Mio. EUR mehr als ursprünglich von Deutschland vorgesehen. Grund für die erwarteten höheren Gesamtkosten sind höhere Baukosten (einschließlich des Erwerbs von Rechten und Umweltschutzmaßnahmen) sowie höhere Betriebskosten (Elektrizität, Versicherung). Nach vorbereitenden rechtlichen Schritten dürften bis 2006 die erforderlichen Studien erstellt worden sein; 2007 sollte die Pipeline errichtet und — laut ursprünglichem Projekt — im September 2007 in Betrieb genommen werden. Im Rahmen des Verfahrens zur Erlangung der nötigen Genehmigungen wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (3) durchgeführt. (15) Die geplante Pipeline wird nach dem Common-Carrier-Prinzip und dem Grundsatz des offenen Zugangs („common carrier/open access“), dem Prinzip des nicht diskriminierenden Durchleitungsentgelts („non-discriminatory fees“) und dem Prinzip des minimalen Gewinns („minimum profit“) betrieben. Alle Ethylenproduzenten und -abnehmer werden die Pipeline zu gleichen Bedingungen in Anspruch nehmen können. Die Kapazitätsreserve der Pipeline wird so ausgelegt, dass diese Prinzipien respektiert werden können (die verfügbare Reservekapazität beträgt ca. 50 %). Diese Bedingungen müssen mindestens 25 Jahre lang gewährleistet werden. 2.2.   Die Beihilfe (16) Der Freistaat Bayern beabsichtigt einen Zuschuss in Höhe von 44,85 Mio. EUR zu gewähren, was bei Investitionskosten von 150 Mio. EUR 29,9 % ausmacht bzw. 29,1 % der höchstmöglichen Kosten von 154 Mio. EUR entspricht. Die geplante Investition verteilt sich folgendermaßen auf die Jahre 2004—2008: 4,5 Mio. EUR im Jahr 2004, 7,8 Mio. EUR im Jahr 2005, 54,2 Mio. EUR im Jahr 2006, 86 Mio. EUR im Jahr 2007 und 1,5 Mio. EUR im Jahr 2008. Die Förderung darf 29,9 % der Kosten nicht überschreiten und wird entsprechend vermindert, falls die Gesamtkosten unter 150 Mio. EUR liegen. (17) Das Projekt wäre nach Aussage Deutschlands ohne die Förderung durch den Freistaat Bayern wirtschaftlich nicht rentabel, da die Transportkosten weit höher (54,6 EUR pro Tonne) und somit nicht mehr wettbewerbsfähig wären. Des Weiteren würde die erwartete interne Rendite selbst mit der geplanten Förderung in Höhe von 44,85 Mio. EUR und unter Berücksichtigung indirekter Vorteile für die Konsortialpartner bei nur 1,2 % liegen. Außerdem dürfe nicht vergessen werden, dass bei Wiederaufbau der Basell-Anlage mit erweiterter Kapazität die Transportmengen und somit auch die Kapitalrendite geringer ausfallen würde (siehe Erwägungsgrund 24). 2.3.   Der Empfänger (18) Beihilfeempfänger ist die Ethylen-Pipeline Süd GmbH & Co. KG („EPS“) (4), ein Konsortium, dem die petrochemischen Unternehmen (5) BASF AG, Borealis Polymere GmbH, Clariant GmbH, OMV Deutschland GmbH, ROG, Vinnolit GmbH & Co. KG und Wacker Chemie GmbH sowie die LfA Förderbank Bayern (6) angehören. 2.4.   Die Ethylenindustrie (19) Etyhlen ist ein farbloses Gas und der einfachste ungesättigte Kohlenwasserstoff (Alken). Dieses Olefin wird gewöhnlich in petrochemischen Anlagen (Steamcrackern) aus Erdöl (entweder, wie in Europa üblich, in der Form von Rohbenzin oder in der Form von Gas) gewonnen; dabei entstehen Ethylen und Propylen in einem festen Verhältnis. Ethylen bildet die Grundlage für eine breite Palette von Polymeren (z. B. Polyethylen, PVC und Polystyrol), die ihrerseits zur Herstellung von Kunststoffen für zahlreiche Anwendungen eingesetzt werden. (20) Ethylen ist ein narkotisierendes, erstickendes, hochentzündliches Gas, das mit Luft explosionsfähige Gemische bildet und der höchsten Gefahrenklasse zugeordnet wird. Von sehr wenigen Ausnahmen abgesehen, in denen der Transport auf dem teureren Seeweg erfolgt, wird das Gas daher ausschließlich in Pipelines transportiert, die Hersteller und Abnehmer direkt verbinden. Seit den sechziger Jahren haben Einzelunternehmen oder Konsortien wie ARG eine Reihe von Ethylen-Pipelinesystemen für den Ethylentransport errichtet (von unterschiedlicher Länge, häufig lokal begrenzt). Der Transport der meisten Ethylenderivate ist hingegen sehr viel einfacher. (21) Den Zahlenangaben Deutschlands zufolge verfügte Westeuropa Ende 2002 über eine Produktionskapazität von 23,2 Mio. Tonnen, wovon mehr als 10 Mio. Tonnen allein auf Deutschland und die Benelux-Länder entfielen. Zwischen 2002 und 2003 stieg die Produktion um 2,6 % auf 20,7 Mio. Tonnen. Da der Verbrauch in Westeuropa die Produktion übersteigt, mussten 2002 insgesamt 0,24 Mio. Tonnen importiert werden. In Mittel- und Osteuropa (einschl. der zehn neuen Mitgliedstaaten) belief sich die Produktionskapazität Ende 2002 auf 2,24 Mio. Tonnen, während der Verbrauch bei 2 Mio. Tonnen lag. (22) Die Ethylennachfrage korreliert mit der Kunststoffnachfrage und diese wiederum mit dem BIP-Wachstum. Hieraus ergibt sich für die nächsten Jahre eine voraussichtliche Zunahme des Ethylenverbrauchs um rund 2 % in Westeuropa und rund 5,5 % in Mittel- und Osteuropa. Nicht an Pipelines angeschlossene Ethylenhersteller stehen indirekt durch den Wettbewerb auf den Märkten für Ethylenderivate in Konkurrenz. (23) Die petrochemische Industrie in Europa ist seit langem sehr erfolgreich, wobei der Wettbewerbsdruck aufgrund strengerer Umweltauflagen und starker Konkurrenz durch Polyethylen aus dem Nahen Osten, wo Gas als billiger Rohstoff verfügbar ist, steigt. Da bei Verwendung von Gas jedoch weniger Nebenprodukte entstehen, hat Europa in dieser Hinsicht einen technischen Wettbewerbsvorteil. Außerdem spielen die Transportkosten eine wichtige Rolle, besonders für Lieferungen ins Innere Europas. Investitionen in den Ausbau der Produktionskapazitäten im Nahen Osten erfolgen in der Regel in der Absicht, die schnell wachsenden Märkte in China und anderen südostasiatischen Ländern zu beliefern. Sollte das Wachstum auf diesen Märkten jedoch aus irgendeinem Grund an Geschwindigkeit verlieren, müsste die europäische Chemieindustrie unter Umständen stärkerem Wettbewerb aus dem Nahen Osten standhalten. (24) Die Ethylenindustrie in Bayern besteht aus zwei Ethylenanlagen, die sich in Münchsmünster-Gendorf-Burghausen befinden und OMV und Ruhr-Öl Germany gehören, sowie einer Reihe von Ethylenabnehmern, die aus Ethylen Polyethylen und andere Produkte herstellen: Basell GmbH (Münchsmünster), Clariant GmbH, Vinnolit GmbH & Co. KG (Gendorf), Borealis Polymere GmbH, Wacker-Chemie (Burghausen). In der Anlage von Basell kam es am 12. Dezember 2005 zu einem größeren Zwischenfall; zur Wiederaufnahme der Polyethylenherstellung sind hohe Investitionen erforderlich. Bisher ist über den Wiederaufbau noch nicht entschieden worden; Basell weist darauf hin, dass es von Bedeutung ist, ob die Pipeline von Ludwigshafen nach Münchsmünster errichtet wird. (25) Tabelle 2 zeigt die Ethylenherstellung und die Lieferungen zwischen den beteiligten Unternehmen. Tabelle 2 Derzeitige Produktion und Lieferungen In Tonnen (Zahlen für 2003)   OMV Deutschland GmbH, Burghausen Ruhr Oel GmbH, Münchsmünster Basell GmbH, Münchsmünster (vor der Explosion) […] […] Clariant GmbH, Gendorf […] […] Vinnolit GmbH & Co. KG, Gendorf […] […] Borealis Polymere GmbH, Burghausen […] […] Wacker-Chemie, Burghausen […] […] Gesamtproduktion 350 000 320 000 2.5.   Europaweites Olefin-Pipelinenetz (26) Nach den Ausführungen Deutschlands ist beabsichtigt, dass die geplante Pipeline Teil eines europaweiten Pipelinenetzes für Olefine wird. Die bereits bestehenden Ethylenpipelines haben zusammengenommen zur Zeit eine Länge von etwa 2 500—3 000 km, an die rund 50 % der Industrie angeschlossen sind, verglichen mit fast 100 % in den USA. Diese bestehenden und nicht untereinander verbundenen regionalen Pipelinesysteme sind folgende: — Nordwesteuropa (Rotterdam—Ludwigshafen), einschl. gebündelter Chemiepipelines (mit einer Pipeline für Ethylen) Hafen Rotterdam-Maasvlakte; Pipeline Rotterdam-Moerdijk—Antwerpen; Pipeline der Aethylen-Rohrleitungs-Gesellschaft ARG, Pipeline Wesseling (Köln)-Frankfurt (156 km); Pipeline Frankfurt-Ludwigshafen (68 km); — Ethylen- und Propylen-Pipeline Antwerpen-Feluy (Wallonien); — Mitteleuropa (Stade-Leuna-Neratovice); — Frankreich (Marseille/Berre-Feyzin-Carling); der Abschnitt Mittelmeer-Viriat (Bourg-en-Bresse) wurde in den siebziger Jahren, der Abschnitt Viriat-Carline (396 km) 2001 errichtet; — Vereinigtes Königreich: Grangemouth-Wilton, Grangemouth-Stanlow, Stanlow-Wilton; die neue Ethylen-Pipeline Teesside-Saltend (150 km) wurde 2001 gebaut; — Norditalien (Ravenna—Porto Marghera—Mantua); — Bayern: Pipeline Münchsmünster—Gendorf (112 km), Gendorf-Burghausen; — Osteuropa (Slowakei—Ukraine). (27) Die geplante Pipeline würde an bestehende Rohrleitungen zwischen Münchsmünster und Gendorf/Burghausen sowie zwischen Ludwigshafen und Wesseling angeschlossen werden. Außerdem wären zusätzliche Erweiterungen des Pipelinenetzes denkbar, wie — in die Tschechische Republik, z. B. Münchsmünster—Litvinov, einschließlich der Möglichkeit eines Kreissystems in Mitteleuropa; — nach Italien und Kroatien, z. B. Burghausen—Porto Maghiera; — nach Österreich, z. B. Burghausen—Schwechat mit der Option einer weiteren Verbindung über die Slowakei nach Ungarn; — nach Frankreich, z. B. Ludwigshafen-Carling. Mit diesen Erweiterungen stellt die geplante Pipeline eine bedeutende Verbindung zwischen der petrochemischen Industrie in West- und in Osteuropa her. (28) In den dem Schreiben Deutschlands vom 8. Februar 2006 beigefügten Schreiben brachte OMV, das über Standorte in Bayern (Burghausen) und in Österreich (Schwechat bei Wien) verfügt und seine Kapazität in Schwechat kürzlich erweitert hat, die Absicht zum Ausdruck, im Falle einer positiven Entscheidung über das EPS-Projekt eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich mit der Umwandlung einer bestehenden Pipeline von Schwechat (ungefähr 150 km westlich) in eine Ethylen-Pipeline und ihrer Verlängerung bis nach Burghausen befassen soll. OMV erwarte Ergebnisse der Arbeitsgruppe Ende 2006. Des Weiteren informierte das Unternehmen über eine in Auftrag gegebene Studie zu diesem Projekt, dessen Umsetzung nach 7 bis 14 Jahren abgeschlossen sein könnte. MOL Group (zu diesem Konzern gehören auch die slowakische Slovnaft und die ungarische TVK), führend in Mitteleuropa und nicht am EPS-Projekt beteiligt, unterstützt das EPS-Projekt ebenfalls, räumt jedoch einer Verbindung zur bestehenden ukrainischen Ethylen-Pipeline über die Slowakei (Pressburg) und Ungarn (Szashalombatta (Budapest)/Tiszaujvaros) als erster Phase Vorrang ein. Weitere Durchführbarkeitsstudien werden im Laufe der Gespräche zwischen Kommission und Deutschland angekündigt, z. B. über die Pipelineverbindungen in die Tschechische Republik, zwischen Leuna in Ostdeutschland und Polen (unter der Leitung des polnischen Unternehmens PKN Orlen) und zwischen Ludwigshafen und Carling in Frankreich (unter der Leitung von BASF und Total). (29) Die Anbindung an ein ausreichend großes Pipelinenetz für Olefine ist für die Industrie wichtig, da dadurch regionale Engpässe bei der Rohstoffversorgung verringert, Flexibilität und Sicherheit der Versorgung verbessert und die Flexibilität bei der Auswahl von Standorten für Neuinvestitionen erhöht werden. Aus diesem Grund setzt sich auch der Industrieverband dafür ein, dass die Einzelsysteme für Ethylen und/oder Propylen miteinander verbunden und erweitert werden, damit ein umfassenderes Pipelinenetz für Olefine entsteht (7). (30) Deutschland und die Eigentümer der Pipelines, die mit der zu errichtenden Leitung Ludwigshafen—Münchsmünster verbunden würden, haben der Kommission im Laufe des Verfahrens zugesagt, dass für diese Pipelines das Common-Carrier-Prinzip und der Grundsatz des offenen Zugangs gelten würden. Es handelt sich um folgende Pipelines: — Pipelines des ARG-Systems: Pipeline Wesseling—Köln—Frankfurt, Eigentum von Infraserv Höchst (8), die die Pipeline auch betreibt, und Pipeline Frankfurt—Ludwigshafen (68 km), Eigentum von BASF, die sie auch betreibt; — Pipelines, die die Industriestandorte in Bayern beliefern: Pipeline Münchsmünster—Gendorf (112 km), Eigentum von Infraserv Gendorf (9), die sie auch betreibt, und Pipeline Gendorf—Burghausen, Eigentum von OMV, die sie auch betreibt. (31) Nach dem Vorbringen Deutschlands würde das europaweite Pipelinenetz und insbesondere dieses Vorhaben die Zukunft der petrochemischen Industrie in Bayern und die etwa 17 700 Arbeitsplätze in der Branche langfristig sichern. 3.   GRÜNDE FÜR DIE EINLEITUNG DES FÖRMLICHEN PRÜFVERFAHRENS (32) Die Kommission leitete das förmliche Prüfverfahren ein, da sie an der Richtigkeit des Vorbringens Deutschlands zweifelte, der Zuschuss stelle keine staatliche Beihilfe, sondern eine allgemeine Infrastrukturmaßnahme dar. Die Kommission zweifelte auch an der Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt. Vorteile in Bezug auf Umweltschutz, Verkehrssicherheit und Straßenentlastung schienen nicht oder nur sehr begrenzt erkennbar. Auch wenn die Pipeline für die Chemieindustrie in Bayern von strategischer Bedeutung wäre, könnte sie doch zu einer unzulässigen Wettbewerbsverzerrung führen. Die errechnete Rentabilität des Projekts war zwar niedrig, doch schienen bedeutende indirekte Vorteile für die vorhandenen Ethylen- und Propylenhersteller möglich. Die Pipeline würde die Durchleitung großer Mengen zwischen Unternehmen entlang der Leitung, gleichzeitig jedoch auch Lieferungen in andere Regionen ermöglichen, wodurch ein direkter Wettbewerb zu Ethylen anderer Hersteller außerhalb von Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz entstehen könnte. Auch Auswirkungen auf den Propylenmarkt konnten nicht ausgeschlossen werden. (33) Die Kommission stellte ferner fest, dass dieses Projekt in gewissem Maße mit der Propylenpipeline zwischen Rotterdam, Antwerpen und dem Ruhrgebiet vergleichbar sei, für die die Kommission am 16. Juni 2004 eine Beihilfe genehmigt hatte (10). Es gab jedoch wichtige Unterschiede: Zwischen den beiden Enden der Pipeline werden keine großen Mengen Ethylen transportiert, und der Transport auf dem Wasser- oder Schienenweg stellte im Fall der Propylenpipeline eine wirkliche Alternative dar; nur für die Ethylenpipeline waren Gebührennachlässe für die Durchleitung größerer Mengen, langfristige Verträge und die Vorausbuchung vorgesehen, was bei der Kommission Zweifel daran aufkommen ließ, dass die Bedingungen für Konsortialpartner einerseits und andere Nutzer andererseits tatsächlich gleich wären; die vorgesehene Beihilfeintensität lag nach den Feststellungen der Kommission bei 50 %, statt, wie im anderen Fall, unter 30 %. 4.   STELLUNGNAHMEN BETEILIGTER (34) Die im Rahmen des förmlichen Prüfverfahrens eingegangenen Schreiben umfassen befürwortende Stellungnahmen der APPE und Österreichs, in denen auf die Vorteile für Europa und die Erweiterung des Pipelinenetzes für Olefine hingewiesen wird. Auch die nicht unmittelbar an dem Projekt beteiligten bayerischen Unternehmen Miro, Bayernoil und IGS äußerten sich positiv, insbesondere wegen der Bedeutung des Projekts für die Zukunft der petrochemischen Industrie in Bayern. Der Ethylenhersteller hingegen, der nicht namentlich genannt werden möchte, führte am 24. Mai aus, bei der Pipeline handele sich es um eine rein regionale defensive Investition mit dem Ziel, lokalen Herstellern einen Marktvorteil zu verschaffen, und die Wettbewerbsfähigkeit der Olefinindustrie würde dadurch keineswegs verbessert werden. Jedoch sei er durchaus für ein umfassendes Olefin-Pipelinenetz in Europa. (35) Die unmittelbar am EPS-Projekt Beteiligten unterstützen einstimmig das Projekt in ihren dem Schreiben Deutschlands vom 8. Februar 2006 beigefügten Schreiben und bezeichneten es als ersten Schritt zu einem umfassenderen europäischen Netz. OMV und MOL nahmen ausführlicher Stellung (siehe Erwägungsgrund 28). Was die Verbindung zwischen der geplanten und den bestehenden Leitungen angeht, so haben BASF, Infraserv Gendorf und Infraserv Hoechst open Access und nicht diskriminierende Preisgrundsätze zugesagt (siehe Erwägungsgrund 30). (36) Am 5. Februar 2006 übermittelte der Wettbewerber, der nicht namentlich genannt werden möchte, der Kommission eine weitere Stellungnahme, in der er das Projekt positiv beurteilt, sofern die beiden privaten Pipelines geöffnet werden, die Bayern mit dem ARG-System verbindend. 5.   STELLUNGNAHMEN DEUTSCHLANDS (37) Deutschland blieb in seiner Stellungnahme zur Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens dabei, dass es sich bei der Maßnahme nicht um eine staatliche Beihilfe handele, da kein selektiver Vorteil gewährt werde und es um eine nicht diskriminierende, allen Nutzern offen stehende Infrastruktur gehe. Deutschland betonte ferner, dass in Anbetracht der Schwierigkeit, Ethylen zu transportieren, der Höhe und Langfristigkeit von Investitionen und der Interdependenz zwischen Ethylen und Propylen, der Rückzug eines einzelnen Beteiligten aus der bayerischen Ethylen herstellenden oder abnehmenden Industrie zu einem Dominoeffekt mit Folgewirkungen für andere Industrieteilnehmer führen könne: durch die Schließung einer Produktionsstätte würde die Rentabilität der verbleibenden Anlagen sinken, was bei den anderen Ethylenherstellern und -abnehmern weitere Schließungen nach sich ziehen könne. Auf diese Art könne möglicherweise eine bedeutende Zahl von Arbeitnehmern ihre Stelle verlieren. Die Explosion in der Anlage von Basell in Münchsmünster könnte den Beginn einer solchen Kettenreaktion darstellen. Deutschland betont die Einbindung des Projekts in das umfassendere euro

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.