Europäische Union

97/80/EG: Entscheidung der Kommission vom 18. Dezember 1996 mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie 96/16/EG des Rates betreffend die statistischen Erhebungen über Milch und Milcherzeugnisse (Text von Bedeutung für den EWR)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2011-03-24

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fgenommenen landwirtschaftlichen Erzeugnisse, die dem Markt ohne Verarbeitung (außer Aufbereitung, Verpakkung und Reifung) wieder zugeführt werden. ANHANG II TABELLE A TABELLE B ►(1) M1   ►(1) M1   TABELLE C ▼M3 TABELLE D Verteilung der Unternehmen (1) entsprechend der jährlichen Milchaufnahme Staat … Stand am 31. Dezember … Größenklassen nach Umfang der Milchaufnahme in Tonnen/Jahr Anzahl der Unternehmen Milchaufnahme (1 000 t) 5 000 und weniger … … 5 001 bis 20 000 … … 20 001 bis 50 000 … … 50 001 bis 100 000 … … 100 001 bis 300 000 … … 300 001 bis 400 000 … … 400 001 bis 500 000 … … 500 001 bis 750 000 … … 750 001 bis 1 000 000 … … mehr als 1 000 000 … … Insgesamt … … (1)   Entsprechend Artikel 2 Absatz 1 Nummer 1 der Richtlinie 96/16/EG. TABELLE E Verteilung der Sammelstellen (1) nach Größenklassen entsprechend der jährlichen Milchaufnahme Staat … Stand am 31. Dezember … Größenklassen nach Umfang der Milchaufnahme in Tonnen/Jahr Anzahl Milchaufnahme (1 000 t) 1 000 und weniger … … 1 001 bis 5 000 … … 5 001 bis 20 000 … … 20 001 bis 50 000 … … 50 001 bis 100 000 … … mehr als 100 000 … … Insgesamt … … (1)   Entsprechend Artikel 2 Absatz 1 Nummer 2 der Richtlinie 96/16/EG. TABELLE F Verteilung der Unternehmen (1) entsprechend dem Umfang der jährlichen Milchverarbeitung Staat … Stand am 31. Dezember … Größenklassen nach Umfang der Milchverarbeitung in Tonnen/Jahr Anzahl der Unternehmen Menge (1 000 t) 5 000 und weniger … … 5 001 bis 20 000 … … 20 001 bis 50 000 … … 50 001 bis 100 000 … … 100 001 bis 300 000 … … 300 001 bis 400 000 … … 400 001 bis 500 000 … … 500 001 bis 750 000 … … 750 001 bis 1 000 000 … … mehr als 1 000 000 … … Insgesamt … … (1)   Entsprechend Artikel 2 Absatz 1 Nummer 1 der Richtlinie 96/16/EG. TABELLE G.1 Verteilung der Unternehmen (1) nach Größenklassen entsprechend der jährlichen Herstellung einiger Gruppen von Milcherzeugnissen Staat … Stand am 31. Dezember … Erzeugnisgruppe: Frischmilcherzeugnisse (1) Größenklassen nach Umfang der Erzeugung in Tonnen/Jahr Anzahl der Unternehmen Jährliche Herstellung (1 000 t) 1 000 und weniger … … 1 001 bis 10 000 … … 10 001 bis 30 000 … … 30 001 bis 50 000 … … 50 001 bis 100 000 … … 100 001 bis 150 000 … … 150 001 bis 200 000 … … 200 001 bis 250 000 … … mehr als 250 000 … … Insgesamt … … (1)   Entsprechend Artikel 2 Absatz 1 Nummer 1 der Richtlinie 96/16/EG. TABELLE G.2 Verteilung der Unternehmen (1) nach Größenklassen entsprechend der jährlichen Herstellung einiger Gruppen von Milcherzeugnissen Staat … Stand am 31. Dezember … Erzeugnisgruppe: Konsummilch (11) Größenklassen nach Umfang der Erzeugung in Tonnen/Jahr Anzahl der Unternehmen Jährliche Herstellung (1 000 t) 1 000 und weniger … … 1 001 bis 10 000 … … 10 001 bis 30 000 … … 30 001 bis 100 000 … … 100 001 bis 150 000 … … 150 001 bis 200 000 … … 200 001 bis 250 000 … … mehr als 250 000 … … Insgesamt … … (1)   Entsprechend Artikel 2 Absatz 1 Nummer 1 der Richtlinie 96/16/EG. TABELLE G.3 Verteilung der Unternehmen (1) nach Größenklassen entsprechend der jährlichen Herstellung einiger Gruppen von Milcherzeugnissen Staat … Stand am 31. Dezember … Erzeugnisgruppe: Milchprodukte in Pulverform (22) Größenklassen nach Umfang der Erzeugung in Tonnen/Jahr Anzahl der Unternehmen Jährliche Herstellung (1 000 t) 1 000 und weniger … … 1 001 bis 5 000 … … 5 001 bis 20 000 … … 20 001 bis 25 000 … … mehr als 25 000 … … Insgesamt … … (1)   Entsprechend Artikel 2 Absatz 1 Nummer 1 der Richtlinie 96/16/EG. TABELLE G.4 Verteilung der Unternehmen (1) nach Größenklassen entsprechend der jährlichen Herstellung einiger Gruppen von Milcherzeugnissen Staat … Stand am 31. Dezember … Erzeugnisgruppe: Butter (23) Größenklassen nach Umfang der Erzeugung in Tonnen/Jahr Anzahl der Unternehmen Jährliche Herstellung (1 000 t) 100 und weniger … … 101 bis 1 000 … … 1 001 bis 5 000 … … 5 001 bis 10 000 … … 10 001 bis 15 000 … … 15 001 bis 20 000 … … 20 001 bis 25 000 … … mehr als 25 000 … … Insgesamt … … (1)   Entsprechend Artikel 2 Absatz 1 Nummer 1 der Richtlinie 96/16/EG. TABELLE G.5 Verteilung der Unternehmen (1) nach Größenklassen entsprechend der jährlichen Herstellung einiger Gruppen von Milcherzeugnissen Staat … Stand am 31. Dezember … Erzeugnisgruppe: Käse (24) Größenklassen nach Umfang der Erzeugung in Tonnen/Jahr Anzahl der Unternehmen Jährliche Herstellung (1 000 t) 100 und weniger … … 101 bis 1 000 … … 1 001 bis 4 000 … … 4 001 bis 10 000 … … 10 001 bis 15 000 … … 15 001 bis 20 000 … … 20 001 bis 25 000 … … mehr als 25 000 … … Insgesamt … … (1)   Entsprechend Artikel 2 Absatz 1 Nummer 1 der Richtlinie 96/16/EG. ▼M2 TABELLE H Produktion der Molkereien Kuhmilcheiweißgehalt der wichtigsten Milcherzeugnisse Code Erzeugnisse Menge (1) (1 000 t) Eiweißgehalt (t)     1 2 1 Frischmilcherzeugnisse     11 Konsummilch     112 Vollmilch     113 Teilentrahmte Milch     114 Magermilch     12 Buttermilch     13 Sahne/Rahm     2 Hergestellte Erzeugnisse     21 Kondensmilch     221 Sahne-/Rahmpulver     222 Vollmilchpulver     223 Teilentrahmtes Milchpulver     224 Magermilchpulver     225 Buttermilchpulver     23 Butter und andere Streichfetterzeugnisse     2411 Kuhmilchkäse     25 Schmelzkäse     26 Kasein und Kaseinate     27 Molke     (1)   Spalte 1: Im Berichtszeitraum (Jahr) erzeugte Mengen in 1 000 Tonnen. Definition: Siehe Anhang II der Entscheidung 97/80/EG, Tabelle B, Spalte 1. TABELLE I Regionale Daten über die Kuhmilcherzeugung Region Code NUTS 2 Jährliche Kuhmilcherzeugung (1 000 t) (1)                                                                                                                   Land insgesamt     (1)   Umfasst sämtliche Kuhmilch mit Ausnahme der von Kälbern gesaugten Milch, jedoch einschließlich gemolkener Milch (unter Einschluss von Kolostrum), die zur Tierfütterung (z. B. mit Eimern bzw. anderen Mitteln) eingesetzt wird. ▼B ERLÄUTERUNGEN ZU DEN EINZELNEN TABELLEN TABELLE A Die Angaben in dieser Tabelle beziehen sich ausschließlich auf die Kuhmilchaufnahme und auf die auf der Grundlage von Kuhmilch hergestellten Erzeugnisse (Mischungen sind also ausgeschlossen). Im Falle der wöchentlichen Erfassung sind die Daten für Wochen, deren Tage zu zwei Monaten gehören, getrennt auszuweisen und nach der Zahl der Tage in den einzelnen Monaten aufzuteilen. Fettgehalt: — Fettgehalt der Milch, in % des Produktgewichtes. — Gewogener nationaler Durchschnitt anhand der ermittelten Daten unter Bezugnahme auf die Methode Röse-Gottlieb (Code IDF/FIL 1C: 1987). Proteingehalt: — Proteingehalt der Milch, in % des Produktgewichts. — Gewogener nationaler Durchschnitt anhand der ermittelten Daten unter Bezugnahme auf die Kjeldahl-Methode. Hergestellte Erzeugnisse: Man geht davon aus, daß die Mengen behandelter Frischmilcherzeugnisse zur Lieferung ab Molkerei zur Verfügung stehen. TABELLE B Um Doppelzählungen zu vermeiden, werden die Milchprodukte, die in einer Molkerei zur Herstellung anderer Milchprodukte verwendet werden, nicht berücksichtigt. Ferner beziehen sich die Angaben dieser Tabelle auf das Konzept der „Bundesmolkerei“. Damit wird der gesamte Handel mit Rohstoffen oder Erzeugnissen zwischen den Molkereien des betreffenden Mitgliedstaates aus der nationalen Produktion ausgeschlossen. Anfall/I und II — Aufgenommene Milch: Betrifft den Kauf von Vollmilch (Kuhmilch, Schafmilch, Ziegenmilch und Büffelmilch) sowie von Milcherzeugnissen direkt bei den landwirtschaftlichen Betrieben. Anfall/II.6 — Betrifft die anderen bei den landwirtschaftlichen Betrieben aufgenommenen Milcherzeugnisse (wie Käse, Butter oder Joghurt). Diese Erzeugnisse, ob verarbeitet oder nicht, sind für den Produktionsprozeß der Molkereien bestimmt und müssen im Teil B VERWENDUNG der Tabelle aufgeführt werden. Anfall/III.4 — Betrifft die anderen Milcherzeugnisse (wie Käse, Butter oder Joghurt) aus anderen Staaten. Diese Erzeugnisse sind für den Produktionsprozeß der Molkereien bestimmt oder nicht und müssen im Teil B VERWENDUNG der Tabelle aufgeführt werden. Sollen sie dem Markt wieder ohne Verarbeitung (außer Aufbereitung, Verpackung und Reifung) zugeführt werden, so müssen diese Erzeugnisse unter der Position 16 (sonstige Frischmilcherzeugnisse) bzw. 28 (sonstige hergestellte Erzeugnisse) nochmals aufgeführt werden. Anfall/III — Einfuhren und innergemeinschaftliche Eingänge: Verarbeitungsmilch in Packungen von mindestens 2 Litern. Spalte 1 — Mengen: Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die anzugebenden Mengen auf das Nettogewicht des Rohstoffes/Fertigproduktes (in 1 000 t). Man geht davon aus, daß die Mengen behandelter Frischmilcherzeugnisse zur Lieferung ab Molkerei zur Verfügung stehen. Spalte 2/B. Verwendung — Fettgehalt der Milch: Mengen (in Tonnen) des Fettgehalts der Milch, die zur Erzeugung des jeweiligen Produkts verwendet werden, einschließlich etwaiger Verluste während der Verarbeitung. Spalte 3/A. Anfall — Proteingehalt: Mengen (in Tonnen) des Proteingehalts der Milch in der aufgenommenen Kuhmilch. Spalte 3/B. Verwendung — Vollmilch: Die für die Herstellung des betreffenden Erzeugnisses verwendeten Vollmilchmengen (in 1 000 t), einschließlich der gegebenenfalls im Verlauf des Produktionsprozesses auftretenden Verluste. Spalte 4/B. Verwendung — Magermilch: — Positiv: Die für die Herstellung des betreffenden Erzeugnisses verwendete Menge an fettfreier Milch (in 1 000 t), einschließlich der gegebenenfalls im Verlauf des Produktionsprozesses auftretenden Verluste; — Negativ: die bei der Herstellung des betreffenden Erzeugnisses gewonnenen Mengen an fettfreier Milch (in 1 000 t) (z. B.: Mengen der fettfreien Milch, die bei der Herstellung von Butter aus Vollmilch oder Sahne/Rahm anfallen.). Sonstige Verwendungen (Kode 3 bis 6): Magermilch und Buttermilch, an den landwirtschaftlichen Betrieb zurückgeliefert (3): Magermilch und Buttermilch, die an landwirtschaftliche Betriebe zurückgeliefert wird. Ausfuhren und innergemeinschaftliche Versendungen von unverpackter Milch und Sahne bzw. unverpacktem Rahm (4): Von den Molkereien als Verarbeitungsmilch oder in Verpackungen von mindestens 2 Litern innerhalb der Gemeinschaft versandte oder ausgeführte flüssige Vollmilch, Magermilch und Sahne bzw. flüssiger Rahm. Sonstige Verwendung (5): An Nahrungsmittelhersteller (z. B. für Eiscreme) als Verarbeitungsmilch oder in Verpackungen von mehr als 2 Litern gelieferte Vollmilch und Magermilch oder als Futtermittel jeder Art, mit Ausnahme von Position 3, bestimmt. Differenzen (6): Betrifft die statistischen Differenzen. TABELLE C Landwirtschaftlicher Betrieb: Ein landwirtschaftlicher Betrieb ist eine technisch-wirtschaftliche Einheit, die einer einheitlichen Betriebsführung unterliegt und landwirtschaftliche Produkte erzeugt. A.   Anfall: Kuhmilch: betrifft sämtliche Kuhmilch mit Ausnahme der von Kälbern gesaugten Milch, jedoch einschließlich Rohmilch (einschl. Kolostrum), die verfüttert wird (z. B. in Eimern oder durch andere Mittel). Milchkühe: Kühe, die ausschließlich oder hauptsächlich für die Erzeugung von Milch, die für die menschliche Ernährung und/oder die Weiterverarbeitung in Milcherzeugnisse bestimmt ist, gehalten werden, einschließlich ausgemerzter Milchkühe (zwischen letzter Laktation und Abschlachtung, gemästet oder nicht). Spalte Vollmilch: Betrifft die Mengen an Rohmilch. Spalte Magermilch und Buttermilch: — Rücklieferung von Molkereien (1): vgl. Definition Tabelle B/3. — Saldo aus der Sahne-/Rahmanlieferung (2) B.   Verwendung: Vollmilch/Eigenverbrauch: Vom Haushalt des Erzeugers (also ausschließlich für die menschliche Ernährung) verbrauchte Vollmilch. Vollmilch/Direktverkauf: Unmittelbar an die Verbraucher verkaufte Vollmilch für die menschliche Ernährung. Vollmilch/Landbutter und Landsahne/-rahm: Vollmilch (alle Sorten), die im landwirtschaftlichen Betrieb für die Herstellung von Butter und Sahne/Rahm verwendet wird. Vollmilch/Käse aus landwirtschaftlichen Betrieben: Vollmilch (alle Sorten), die für die Herstellung von Bauernkäse verwendet wird. Vollmilch/andere Erzeugnisse: Vollmilch, die für die Herstellung von Milchprodukten für die menschliche Ernährung (z. B. Joghurt) verwendet wird. Vollmilch/Futterzwecke: Vollmilch, die im landwirtschaftlichen Betrieb verfüttert wird, unabhängig von der Form (unverändert oder in Form von im landwirtschaftlichen Betrieb hergestelltem Mischfutter). Vollmilch/Lieferung an die Molkereien: — umfaßt die Lieferungen: —  — von Vollmilch aller Art (Kuhmilch, Schafmilch, Ziegenmilch und Büffelmilch) an die Molkereien (innerhalb oder außerhalb des Mitgliedstaates) und an die in Artikel 2 der Richtlinie 96/16/EG genannten Betriebe; — von sonstigen Erzeugnissen (bitte angeben) in Milchäquivalent. — Lieferungen von Sahne/Rahm werden in Milchäquivalenten angegeben. Vollmilch/Differenz und Verluste: — Betrifft die statistischen Differenzen und die herstellungsbedingten Verluste; — der Gesamtwert der Spalte „Verwendung von Vollmilch“ muß dem Gesamtwert des Anfalls entsprechen. Magermilch und Buttermilch/Trinkmilch: Magermilch und Buttermilch, die in den landwirtschaftlichen Betrieben für die menschliche Ernährung verwendet wird, insbesondere für den Eigenverbrauch in diesen Betrieben und den Direktverkauf an die Verbraucher. Magermilch und Buttermilch/Bauernkäse: Magermilch und Buttermilch, die für die Herstellung von Bauernkäse verwendet werden. C.   Hergestellte Erzeugnisse: Die anzugebenden Mengen beziehen sich auf das Nettogewicht des fertigen Erzeugnisses (in 1 000 t). Trinkmilch = Eigenverbrauch und Direktverkauf. Landsahne/-rahm: Im landwirtschaftlichen Betrieb erzeugte(r) Sahne/Rahm. Landbutter: Im landwirtschaftlichen Betrieb erzeugte Butter. Bauernkäse: Im landwirtschaftlichen Betrieb erzeugter Käse. Sonstige Erzeugnisse: Im landwirtschaftlichen Betrieb erzeugte sonstige Erzeugnisse (bitte angeben). Davon an die Molkereien geliefert: Lieferungen von Sahne/Rahm, Butter, Käse und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse an Molkereien (innerhalb und außerhalb des Mitgliedstaates). TABELLEN D UND E Aufnahme: Direkt bei den landwirtschaftlichen Betrieben aufgenommene Milch- und Sahne-/Rahmmengen (in Milchäquivalent). TABELLE E Aufnahmezentren: Betrifft ausschließlich Unternehmen, die Milch von landwirtschaftlichen Betrieben kaufen und sie in eigenem Namen an Molkereien weiterverkaufen. Aufnahmezentren, die als lokale Einheiten von Molkereien abhängen, sind daher ausgeschlossen. Ferner sind in dieser Tabelle die Buchungszentren zu erfassen, die für die nationale Verbuchung der Milchmengen zuständig sind, die auf dem Staatsgebiet von einem Unternehmen (Molkerei) eines anderen Mitgliedstaats aufgenommen werden. TABELLE F Menge: Gesamtmenge des verarbeiteten Rohstoffs = Mengen an Vollmilch (oder in Vollmilchäquivalent), die für die Herstellung von Milcherzeugnissen im Unternehmen verwendet werden. TABELLEN D, E, F UND G Unternehmen: Das Unternehmen entspricht der kleinsten Kombination rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und insbesondere in bezug auf die Verwendung der ihr zufließenden laufenden Mittel über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt. Ein Unternehmen übt eine Tätigkeit oder mehrere Tätigkeiten an einem Standort oder mehreren Standorten aus [Verordnung (EWG) Nr. 696/93 des Rates vom 15. März 1993, ABl. Nr. L 76 vom 30. 3. 1993]. Die unter die statistische Geheimhaltung fallenden übermittelten Daten sind deutlich als solche zu kennzeichnen. Die Tabellen sind für die Gesamtheit der zum 31. Dezember des Bezugsjahres bestehenden Betriebe auszufüllen und betreffen die Tätigkeit dieser Betriebe einschließlich derjenigen Betriebe, die sie gegebenenfalls im Laufe des Jahres übernommen haben. ▼M2 ANHANG III ( 1 ) ABl. Nr. L 78 vom 28. 3. 1996, S. 27. ( 2 ) ABl. Nr. L 246 vom 30. 10. 1972, S. 1. ( 3 ) ABl. Nr. L 138 vom 24. 5. 1986, S. 49. ( 4 ) ABl. Nr. L 374 vom 31. 12. 1991, S. 1. ( 5 ) ABl. L 316 vom 9. 12. 1994, S. 2.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.