Europäische Union

98/663/EG: Entscheidung der Kommission vom 26. Juni 1997 zur Erklärung der Unvereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (IV/M.890 - Blokker/Toys "R" Us) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1997) 1884) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 31998D0663. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Tankstellen eine erhebliche Anzahl von LEGO-Erzeugnissen verkauft. Die Drogeriekette Kruidvat verkauft gegenwärtig ständig LEGO-Produkte, Barbies und Fisher-Price-Erzeugnisse sowie bestimmte Nichtmarkenerzeugnisse im Sonderangebot. Diese Verkäufe können sich auf dieselben oder ähnliche Erzeugnisse von Spielwarenfachgeschäften wettbewerblich auswirken. Ihre Wirkung auf die Gesamtstellung dieser Geschäfte ist jedoch beschränkt. Da diese Waren im übrigen nur zeitweilig angeboten werden, wird ihre Wettbewerbswirkung ebenfalls zeitlich begrenzt sein. Deswegen wird dieser Wettbewerb durch Drogerien, Supermärkte und Tankstellen nicht als ausreichend erachtet, um der Marktmacht von Blokker am relevanten Markt entgegenzuwirken. (81) Elektronische Spiele und Videospiele sind in anderen Einzelhandelsgeschäften wie Computergeschäften, Elektronik- und Schallplattengeschäften auf einer größeren Ebene erhältlich. Der Verkauf dieser Waren durch andere Geschäfte kann deren Preise in Spielwarenfachgeschäften von Blokker beeinträchtigen. Doch die Wettbewerbswirkung dieser Verkäufe betrifft nur eine Kategorie des gesamten Sortiments der Fachgeschäfte, auf die höchstens 10 % ihres Gesamtumsatzes entfallen. Im übrigen sind die Bart-Smit- und die Intertoys-Geschäfte von Blokker immer noch die wichtigsten Vekäufer dieser Waren. Schlußfolgerung (82) Aus diesen Gründen vertritt die Kommission die Auffassung, daß Blokker bereits vor dem Zusammenschluß eine beherrschende Stellung auf dem Markt der Spielwarenfachgeschäfte innehatte. v) Die Stellung von Blokker nach dem Zusammenschluß Marktanteil (83) Der Marktanteil der neuen Toys-"R"-Us-Geschäfte in den Niederlanden wird auf [3-10 %] geschätzt. Nach Angaben von Toys "R" Us erwirtschaften die sechs von Blokker übernommenen Geschäfte [. . .] % seines Gesamtumsatzes, was einem Marktanteil von mindestens [. . .] % entspricht. (84) [. . .]. (85) Die Verbindung von Blokker mit Toys "R" Us in den Niederlanden wird zu einem gemeinsamen Marktanteil von mindestens [60-70 %) führen. (86) Der für die Blokker-Gruppe berechnete Marktanteilsgewinn enthält nicht den Marktanteilsgewinn, der sich aus der Schließung der drei Geschäfte ergeben wird. Voraussichtlich wird ein erheblicher Teil des Marktanteils dieser drei Geschäfte entweder von den Blokker-Ketten oder den verbleibenden Toys-"R"-Us-Geschäften übernommen. Der tatsächliche gemeinsame Marktanteil nach dem Zusammenschluß wird demnach höher sein. (87) Die Parteien behaupten, daß der Marktanteilsgewinn unerheblich ist und nicht als ein Faktor angesehen werden kann, der eine beherrschende Stellung verstärkt. Außerdem stellen sie fest, daß "unabhängig von der Genehmigung des Vorhabens der Marktanteilsgewinn nicht ausreichen wird, um eine bedeutende Änderung in der Wettbewerbsstruktur des Marktes zu bewirken". (88) Nach Ansicht der Kommission verstärkt der Marktanteilszuwachs in Verbindung mit einer Anzahl von Faktoren, die beweisen, daß das Potential der übernommenen Geschäfte wesentlich größer ist, als dies der gegenwärtige Marktanteil widerspiegelt, die beherrschende Stellung von Blokker. Strategischer und komplementärer Wert von Toys "R" Us für Blokker (89) Durch den Erwerb der sechs Toys-"R"-Us-Geschäfte ergänzt Blokker seine drei Geschäftskonzepte durch ein viertes Konzept. Dieses unterscheidet sich von den drei bereits von der Blokker-Gruppe kontrollierten Konzepten in bezug auf Standortwahl, Größe und Produktsortiment. (90) [. . .]. (91) Das Toys-"R"-Us-Konzept besteht aus Großraumgeschäften mit einer erheblichen Ausstellungsfläche, die sich außerhalb der Stadtzentren und städtischen Einkaufszentren befinden und ohne weiteres mit dem Kraftfahrzeug erreichbar sind. Toys "R" Us verkauft Spielwaren in supermarktähnlich angelegten Verkaufsstellen, die auf ein effizientes Shopping ohne Nebendienste wie Geschenkverpackungen angelegt sind. Aufgrund ihrer umfangreichen Ausstellungsfläche können Toys-"R"-Us-Geschäfte ein sehr großes Produktsortiment anbieten (nach Angaben von Toys "R" Us: "die größtmögliche Auswahl"), das folglich die größte Auswahl an Markenerzeugnissen und auch sperrigere Spielwaren umfaßt. Das Toys-"R"-Us-Konzept beruht nicht nur auf Spielwaren, sondern stützt sich auch auf andere kindbezogene Erzeugnisse wie Windeln, Babynahrung und Babymöbel. Diese anderen Erzeugnisse können dazu dienen, Verbraucher anzuziehen und die Häufigkeit ihrer Geschäftsbesuche zu erhöhen. Ein anderes Unterscheidungsmerkmal der Toys-"R"-Us-Geschäfte besteht darin, daß diese über ein Teillager verfügen. Deswegen kann Toys "R" Us behaupten, daß seine Waren garantiert stets auf Lager sind. (92) Da die Toys-"R"-Us-Großraumgeschäfte alle am Stadtrand und in Vororten liegen, erhält Blokker durch den Erwerb einen verhältnismäßig leichten Zugang zu dem Marktsegment der großflächigen Vorortgeschäfte, denen für die Zukunft des Einzelhandels eine große Bedeutung beigemessen wird. Zu dieser Einschätzung gelangen die meisten Anbieter. Blokker erhält hierdurch einen bedeutenden Vorteil als Vorreiter. Obwohl die niederländische Regierung ihre Politik im Bereich des großflächigen Einzelhandels kürzlich gelockert hat, beschränken sich die großflächigen Einzelhandelsgeschäfte für Erzeugnisse wie Spielwaren in Vororten weiterhin auf nur 13 Stadtknotenpunkte ("stedelijke knooppunten"). Bisher ist Toys "R" Us der einzige in diesem Marktsegment tätige Spielwarenfachhändler. (93) Aufgrund der Franchisevereinbarung kann Blokker über die Einkaufszentrale Spielwaren für den Verkauf durch den Franchisenehmer oder in einem Franchisegeschäft beziehen. Blokker verfügt hierdurch über einen zusätzlichen Vorteil, der noch größer sein könnte, wenn er über die Toys-"R"-Us-Geschäfte hinaus unmittelbar anderen Blokker-Ketten zugute käme. Obwohl die Parteien behaupten, daß Blokker die Einkaufszentrale nicht für andere als für Toys-"R"-Us-Geschäfte in Anspruch nehmen darf, widerspricht der Wortlaut der Franchisevereinbarung dieser Auslegung. Außerdem behaupten die Parteien, daß der gemeinsame Einkauf, auf den rund [. . .] % der Toys-"R"-Us-Geschäftsverkäufe entfällt, nur eine begrenzte Bedeutung hat. Hierdurch wird allerdings der potentielle Wert des gemeinsamen Einkaufs nicht negiert. (94) Außerdem kann Blokker durch den Erwerb der Kontrolle über das Toys-"R"-Us-Geschäftskonzept versuchen, die größtmögliche Komplementarität zwischen den vier Geschäftskonzepten in bezug auf Produktsortimente und Preise herzustellen. [. . .]. Obwohl Blokker möglicherweise gezwungen ist, das durch attraktive Preise geprägte Toys-"R"-Us-Image aufrechtzuerhalten, um die Verbraucher aus den Stadtzentren anzuziehen, kann es versuchen, den tatsächlichen Wettbewerb zwischen den Toys-"R"-Us-Geschäften und den Bart-Smit- und den Intertoys-Geschäften z. B. durch selektive Niedrigpreisstrategien für Erzeugnisse, die nur in Toys-"R"-Us-Geschäften verkauft werden, oder durch sich ergänzende Produktangebote zu verhindern. Die Möglichkeit eines solchen Vorgehens wird dadurch verstärkt, daß Blokker in seinem Angebot einen erheblichen Anteil an Nichtmarkenerzeugnissen führt. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, daß Blokker aufgrund der Franchisevereinbarung innerhalb der Produktkategorien von Toys "R" Us über einen erheblichen Freiraum verfügt. Das Potential von Toys "R" Us innerhalb der Blokker-Gruppe (95) Obwohl das niederländische Toys-"R"-Us-Geschäft nur einen verhältnismäßig kleinen Markterfolg verzeichnen konnte und sich in einer schwierigen finanziellen Lage befindet, verfügen das Konzept und die Geschäfte weiterhin über ein beträchtliches Marktpotential, insbesondere in den Händen von Blokker, das den niederländischen Markt gut genug kennt. Nach Angaben von Toys "R" Us steht das Unternehmen in dem Ruf, das größte Produktsortiment zu attraktiven Preisen zu haben. Wird ein lokaler Geschäftspartner Franchisenehmer der Toys-"R"-Us-Geschäfte, so werden diese Geschäfte weiterhin in dem Geschäftsnetz eines der größten Spielwarenhandelsunternehmen der Welt eingebunden sein und von allen Dienstleistungen innerhalb des Netzes sowie von der Marke profitieren können. (96) Die Tatsache, daß Toys "R" Us inzwischen von dem absoluten Marktführer betrieben wird, bedeutet mehrere erhebliche Vorteile für Toys "R" Us. Der Beitrag Blokkers wird insbesondere darin bestehen, daß es seine umfassende Kenntnis der besonderen Verbraucherpräferenzen und -gewohnheiten am niederländischen Markt in das Geschäft einbringen wird. Blokker kann die Waren aussuchen und wird dies wahrscheinlich in einer Weise tun, die den niederländischen Verbraucherpräferenzen eher entspricht. Es wird nicht dieselben strukturellen Schwächen wie Toys "R" Us haben und wahrscheinlich nicht dieselben Marketingfehler begehen. [. . .]. Außerdem werden alle Größenvorteile, einschließlich Preisnachlässen, zum Tragen kommen. Toys "R" Us kann darüber hinaus von den Vorteilen seiner Verbindung mit einem großen niederländischen Einzelhändler profitieren, z. B. was den Zugang zu Werbung, Personalverwaltung und unterstützenden Dienstleistungen (u. a. Reinigung, Sicherheit) betrifft. (97) Aus den obigen Ausführungen kann auf die Wahrscheinlichkeit geschlossen werden, daß das durch einen lokalen Geschäftspartner mit der notwendigen Kenntnis des nationalen Marktes kontrollierte Unternehmen Toys "R" Us wesentlich bessere Ergebnisse als bisher erzielen und seinen Marktanteil erheblich steigern sowie die Zahl seiner Geschäfte möglicherweise ausdehnen wird. [. . .]. (98) Dies wird auch durch eine Erklärung von Toys "R" Us belegt, das den Erfolg seiner Partnerschaften mit lokalen Vertriebshändlern in anderen Mitgliedstaaten anführt. Das schlechte Ergebnis von Toys "R" Us in kleineren Märkten beschränkte sich nicht nur auf den niederländischen Markt. Das Ergebnis in Schweden und Dänemark fiel ähnlich aus. Die Toys-"R"-Us-Geschäfte wurden in diesen Ländern 1994 eröffnet und ursprünglich vom Vereinigten Königreich aus verwaltet und beliefert. In Dänemark (ein Geschäft) und Schweden (drei Geschäfte) konnte das für Toys "R" Us notwendige Ergebnis 1994 und 1995 nicht erwirtschaftet werden. 1996 wurden die Geschäfte in beiden Ländern auf lokale Einzelhandelsunternehmen im Rahmen einer Franchisevereinbarung übertragen. Als die neuen Geschäftspartner ein marktspezifisches Warensortiment einführten, sind die Verkäufe in den schwedischen und dänischen Geschäften erheblich gestiegen. In Dänemark stieg 1996 die Zahl der Geschäfte von einem Geschäft auf neun Geschäfte. vi) Bemerkungen der Anbieter (99) Im Laufe ihrer Untersuchung setzt sich die Kommission mit mehreren Lieferanten von Blokker in Verbindung und auch mit ORNES, der Vereinigung, die die niederländischen Tochtergesellschaften internationaler Hersteller von Markenspielwaren und die niederländischen Anbieter von Markenspielzeug vertritt. (100) Die einzelnen Anbieter verhielten sich gegenüber dem Vorhaben eher neutral oder indifferent, erkannten aber die bereits starke Stellung von Blokker an. Während einige Anbieter das Vorhaben kritischer beurteilten, erkannten andere Vor-und Nachteile an. ORNES erklärte: "ORNES ist der Ansicht, daß Toys "R" Us ein Konzept auf den Markt bringt, das für einen gesunden und ausgewogenen Spielzeugmarkt in den Niederlanden notwendig ist. Eine Übernahme von Toys "R" Us ist notwendig geworden, um die Kontinuität dieses Unternehmens in den Niederlanden sicherzustellen. Daß sein Konzept von einem Profi des niederländischen Spielwarenmarktes übernommen wird, ist für den niederländischen Verbraucher äußerst vorteilhaft. Die mögliche Übernahme von Toys "R" Us durch Blokker wird sich auf die Wettbewerbslage nicht wesentlich auswirken." (101) In einer Sitzung mit den Kommissionsdienststellen bestätigte ORNES seine Unterstützung des Vorhabens, insbesondere in der Annahme, daß Toys "R" Us sonst vom Markt verschwinden würde. Außerdem bestätigte ORNES den möglichen Erfolg von Toys "R" Us in den Händen von Blokker. (102) Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß sich die Interessen der Anbieter und Verbraucher auf einem Einzelhandelsmarkt nicht zwangsläufig überschneiden. Den Verbraucherinteressen ist durch die Konzentration der Versorgung in den Händen eines einzigen Marktteilnehmers im allgemeinen nicht gedient. Außerdem ist festzustellen, daß die niederländischen Toys-"R"-Us-Geschäfte vorher nicht von den niederländischen Verkaufszentralen beliefert wurden, sondern über das deutsche Toys-"R"-Us-Unternehmen. Demnach werden die niederländischen Verkaufszentralen absatzmäßig von dem Vorhaben profitieren, was von vielen einzelnen Anbietern ausdrücklich bestätigt wurde. vii) Die Reaktionsfähigkeit der Wettbewerber (103) Wie bereits erklärt wurde, wird die führende Stellung von Blokker gegenüber seinen Wettbewerbern durch das Vorhaben noch verstärkt. Diese werden noch weniger mit Blokker konkurrieren können, zumal einer der potentiell starken Wettbewerber von Blokker übernommen worden ist. Außerdem wird Blokker etwaige negative Auswirkungen des Marktanteilsgewinns durch Toys "R" Us auf seine anderen Geschäfte durch Anpassung seines Produktangebots und seiner Preisstrategie auf ein Mindestmaß reduzieren können. (104) Da die vor dem Vorhaben von der deutschen Verkaufsorganisation in Toys-"R"-Us-Geschäften gelagerten Waren inzwischen von Blokker eingekauft werden, wird sich dessen Kontrolle über die am niederländischen Markt angebotenen Erzeugnisse, insbesondere Markenerzeugnisse, verstärken. Hierdurch wird die Verhandlungsposition der Wettbewerber gegenüber Anbietern im Vergleich zu Blokker noch weiter geschwächt. viii) Marktzugangsschranken und potentieller Wettbewerb Marktzugangsschranken (105) Dem Marktzugang von Spielwarenfachunternehmen stehen keine Vorschriften entgegen, mit Ausnahme möglicher Beschränkungen bei großflächigen Geschäften. In den letzten Jahren wurden auf dem niederländischen Markt drei Spielwareneinzelhandelskonzepte entwickelt, nämlich Toys "R" Us, The Early Learning Centre und In Den Olifant. Der Marktanteil der beiden letzteren ist allerdings minimal. Außerdem sind Toys "R" Us und The Early Learning Centre, die von außerhalb der Niederlanden aus verwaltet wurden, inzwischen von niederländischen Unternehmen übernommen worden. Dies weist auf die Schwierigkeiten für neue Marktteilnehmer von außerhalb der Niederlanden bei der erfolgreichen Durchdringung des niederländischen Marktes hin. Außerdem stellt die beherrschende Stellung von Blokker als solche eine Marktzugangsschranke dar. Zudem sind Neuzugänge durch einen allgemein rückläufigen Wert des Spielwareneinzelhandelsmarkts in den letzten Jahren nicht gerade gefördert worden. Potentieller Zugang zum relevanten Markt (106) Die Reaktionen niederländischer, von der Kommission kontaktierter Einzelhändler lassen eine geringe Wahrscheinlichkeit erkennen, daß sich andere Einzelhändler in absehbarer Zeit auf dem Markt des Spielwarenfachhandels niederlassen werden. Nichts deutet darauf hin, daß diejenigen Einzelhändler, die bereits ein kleines Spielzeugsortiment anbieten, die Absicht haben, sich demnächst zu Facheinzelhändlern in diesem Bereich zu entwickeln. (107) Argos, ein großes britisches Versandhaus, soll sich 1998 auf dem niederländischen Markt mit der Eröffnung von fünf Geschäften niederlassen. Das Konzept von Argos beruht auf der Veröffentlichung eines Katalogs mit Abbildungen einer Vielzahl von vor allem Markenerzeugnissen, die der Verbraucher in einem Argos-Geschäft abholen und bezahlen kann. Argos wird ein besonderes Spielwarensortiment in seinem Angebot führen. Es wird seine Geschäftstätigkeit in einem verhältnismäßig kleinen Maßstab aufnehmen. Daß Argos kurz- bis mittelfristig stark konkurrenzfähig sein wird, ist unwahrscheinlich. Es liegen keine Hinweise dafür vor, daß andere Einzelhändler aus Nachbarländern in den Markt eintreten werden. ix) Schlußfolgerung (108) Die Kommission vertritt aus den vorerwähnten Gründen die Auffassung, daß das Vorhaben zur Verstärkung einer beherrschenden Stellung Blokkers auf dem Markt für den Spielwarenfachhandel führt. VII. ARGUMENTE DER PARTEIEN (109) Toys "R" Us hat vorgebracht, daß sein niederländisches Geschäft ohne die Unterstützung eines lokalen Geschäftspartners unrentabel ist, und sich darauf berufen, daß es ohne den Zusammenschluß nicht überleben würde (sogenannte "Failing company defence"). Es erklärte, daß Toys "R" Us seine Geschäftstätigkeit in den Niederlanden einstellen wird, wenn das Vorhaben nicht genehmigt wird. In seiner ersten Antwort erklärte Toys "R" Us, daß sein Marktanteil unweigerlich an Blokker gehen würde, und später sagte es, daß Blokker den größten Teil des Marktanteils von Toys "R" Us erhalten wird. Außerdem wird behauptet, daß es keine andere, dem Wettbewerb weniger abträgliche Lösung gibt. (110) Die Kommission hat in früheren Fällen entschieden (16), daß ein Zusammenschluß im allgemeinen nicht zu einer Verschlechterung der Wettbewerbsstruktur führt, wenn feststeht, daß das Zielunternehmen in absehbarer Zeit aus dem Markt gedrängt würde, daß der Erwerber den Marktanteil des übernommenen Unternehmens erlangen würde, wenn letzteres vom Markt verschwinden würde, und daß kein anderer Käufer am Markt vorhanden ist, der dem Wettbewerb weniger schadet. Den diesbezüglichen Beweis müssen die Parteien erbringen. (111) Die in diesen Fällen entwickelte und vom Generalanwalt Tesauro (17) bestätigte Doktrin der "Failing company defence" beruht auf der fehlenden Kausalität zwischen dem Zusammenschluß und der Begründung oder Verstärkungen einer beherrschenden Stellung. Demnach wird die beherrschende Stellung nicht durch den Zusammenschluß als solchen begründet oder verstärkt, sondern durch das Verschwinden des unrentablen Unternehmens, das unabhängig davon, ob der Zusammenschluß stattfindet oder nicht, unvermeidbar ist. (112) Diese fehlende Kausalität zwischen dem Vorhaben und seinen Auswirkungen auf den Markt ist im vorliegenden Fall nicht nachgewiesen worden. So ist nicht bewiesen worden, daß der gesamte Toys-"R"-Us-Marktanteil an Blokker gehen würde. Außerdem führen nicht nur der Marktanteilsgewinn, sondern auch das Potential von Toys "R" Us als Teil der Blokker-Gruppe zur Verschlechterung der Wettbewerbslage. Deswegen kann nicht behauptet werden, daß das Verschwinden der Toys-"R"-Us-Geschäfte zu denselben Ergebnissen wie der Zusammenschluß führen würde, nämlich zu einer Verschlechterung der Wettbewerbslage. (113) Außerdem hat Toys "R" Us nicht nachgewiesen, daß es keinen den Wettbewerb weniger beeinträchtigenden Käufer gibt. Die Behauptung von Toys "R" Us, daß nur die Blokker-Gruppe seiner Forderung nach einer ausreichenden Kenntnis des niederländischen Spielwareneinzelhandelsmarkts entsprach und über die notwendige Infrastruktur verfügte, besagt nicht, daß keine anderen potentiellen Käufer vorhanden waren. Dies spricht vielmehr für die Einschätzung, daß Toys "R" Us den stärksten Marktteilnehmer ausgesucht hat. In seiner Beschreibung anderer potentieller Käufer erklärte Toys "R" Us, daß es diejenigen Interessenten ablehnte, die keine besondere Kenntnis der Marktbedingungen im Benelux hatten, bzw. diejenigen Unternehmen abwies, die potentielle Wettbewerber in anderen Mitgliedstaaten waren. VIII. GESAMTERGEBNIS (114) Aus diesen Gründen gelangt die Kommission zu dem Ergebnis, daß der Erwerb des niederländischen Toys-"R"-Us-Geschäfts durch Blokker eine beherrschende Stellung am Markt für den Spielwarenfachhandel in den Niederlanden verstärkt, wodurch wirksamer Wettbewerb in den Niederlanden wesentlich beeinträchtigt wird. IX. ANWENDUNG VON ARTIKEL 8 ABSATZ 4 DER FUSIONSVERORDNUNG (115) Die Kommission kann gemäß Artikel 8 Absatz 4 in einer Entscheidung nach Absatz 3 desselben Artikels die Trennung der zusammengefaßten Unternehmen oder Vermögenswerte oder andere Maßnahmen anordnen, die geeignet sind, wirksamen Wettbewerb wiederherzustellen, wenn der Zusammenschluß bereits vollzogen ist. (116) Die Kommission nimmt von einer zusätzlichen Vereinbarung Kenntnis [. . .]. Sie nahm auf diese zusätzliche Vereinbarung in der Mitteilung der Beschwerdepunkte Bezug und erklärte, daß die Voraussetzungen für einen wirksamen Wettbewerb wiederhergestellt werden könnten, indem sie anordnet, daß Blokker alle Verträge beendet, mit denen die in Form eines Schreibens geschlossene Vereinbarung vom 24. Dezember 1996 durchgeführt wird. (117) Am 4. Juni 1997 unterbreiteten Blokker und Toys "R" Us der Kommission Zusagen, mit denen die in der vorliegenden Sache anstehenden Wettbewerbsprobleme gelöst werden sollten. Die Parteien beantragten bei der Kommission aufgrund dieser Zusagen eine befürwortende Entscheidung gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Fusionsverordnung. Die diesbezüglichen Maßnahmen wurden anschließend präzisiert und in verschiedener Hinsicht ergänzt. (118) Blokker betreibt das Toys-"R"-Us-Geschäft seit dem 3. Februar 1997. Der Zusammenschluß ist demnach seit diesem Zeitpunkt vollzogen. [. . .]. (119) Aus diesen Gründen hält es die Kommission für angebracht, die Entscheidung nach Artikel 8 Absatz 3 der Fusionsverordnung aufrechtzuerhalten und die Vorschläge der Parteien als Mittel zur Entfusionierung anzusehen, die eher nach Artikel 8 Absatz 4 als nach Artikel 8 Absatz 2 der Fusionsverordnung zu untersuchen sind. (120) Die von Blokker und Toys "R" Us unterbreiteten Zusagen lassen sich wie folgt zusammenfassen: (121) Blokker verpflichtet sich, i) seine sämtlichen Rechte und Pflichten aufgrund der Franchisevereinbarung, ii) seine sämtlichen Rechte und Pflichten aufgrund der Marketingvereinbarung und iii) sämtliche aufgrund des Kaufvertrags von ihm erworbenen Vermögenswerte auf seine 100 %ige Tochtergesellschaft Speelhoorn BV (Speelhoorn) zu übertragen. (122) Blokker verpflichtet sich, sobald dies nach Bekanntgabe der vorliegenden Entscheidung praktisch möglich ist, Verhandlungen mit interessierten Dritten aufzunehmen, um mindestens 60 % des Aktienkapitals von Speelhoorn auf ein existenzfähiges, selbständiges Unternehmen zu übertragen, das weder mit Blokker noch mit Toys "R" Us in Verbindung steht und in der Lage ist, das niederländische Toys-"R"-Us-Geschäft am Markt aufrechtzuerhalten und die von Blokker eingegangenen sozialen Verpflichtungen zu erfuellen. Die Wahl eines derartigen Interessenten muß von der Kommission genehmigt werden. (123) Blokker verpflichtet sich, keine Minderheitsbeteiligung von über 20 % an Speelhoorn zu behalten. Blokker verpflichtet sich, eine Minderheitsbeteiligung in Höhe der eigenen Beteiligung auf Toys "R" Us zu übertragen. Blokker und Toys "R" Us werden höchstens mit einem Sitz im fünfköpfigen Vorstand von Speelhoorn vertreten sein. Außerdem werden Blokker und Toys "R" Us keine anderen als die üblichen Sonderrechte von Minderheitsaktionären eingeräumt. Blokker verpflichtet sich, daß es die Freiheit von Speelhoorn, seine Geschäftspolitik selbständig zu bestimmen, nicht beschneiden wird. (124) Vor der Übertragung einer Mehrheitsbeteiligung an Speelhoorn auf einen Dritten wird Blokker dafür sorgen, daß Speelhoorn und die niederländischen Toys-"R"-Us-Geschäfte als getrennte, verkäufliche Geschäfte mit eigenen Geschäftsabschlüssen verwaltet werden. Gleichzeitig wird Blokker für die anhaltende Rentabilität und den Marktwert dieser Geschäfte sorgen und zu diesem Zweck genügend finanzielle Mittel in das laufende Geschäft einbringen. (125) [. . .]. (126) [. . .]. (127) [. . .]. (128) Die Parteien haben anschließend diese Maßnahmen wie folgt präzisiert und ergänzt: Der Dritte wird ein selbständiges Unternehmen sein, das in keiner Verbindung mit der Blokker-Gruppe steht und in der Lage ist, das Toys-"R"-Us-Geschäft als aktive Wettbewerbskraft am Markt aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln. Blokker wird [. . .] Jahre nach der Übertragung einer Mehrheitsbeteiligung auf einen Dritten aus dem Speelhoorn-Vorstand ausscheiden. [. . .]. Blokker wird der Kommission jeden Monat einen schriftlichen Bericht über die wichtigsten Entwicklungen der von ihm oder dem Bankier mit Dri

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.