Europäische Union

2005/407/EG: Entscheidung der Kommission vom 22. September 2004 über die staatliche Beihilfe des Vereinigten Königreichs zugunsten von British Energy plc (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 3474) (Text von Bedeutung für den EWR)

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rannten Brennelemente. (*2)  Berechnet auf der Grundlage, dass die Effizienz von BE dazu führt, dass […] GBP/MWh […] GBP/kgU gleichwertig ist. (36)  Der Strompreis entspricht dem Wert des in NETA gehandelten Grundlaststroms. (37)  BE hat noch keine Brennelemente entsorgt, da bisher nicht geklärt ist, wie abgebrannte Brennelemente im Vereinigten Königreich endgültig entsorgt werden sollen. (38)  Dieser Bericht ist auf der britischen Internetsite von Greenpeace unter folgender Adresse zugänglich: http://www.greenpeace.org.uk/MultimediaFiles/Live/FullReport/6273.pdf. (39)  Dabei wurde der gleiche Umrechnungskurs von 1 GBP = 1,82 USD wie im Bericht verwendet. (40)  M. Bunn u. a., The Economics of Reprocessing gegen Direct Disposal of Spent Nuclear Fuel. Endgültiger Bericht Dezember 2003. (41)  Im Juli 2003 meldete Argus einen Grundlastvertrag für Winter 2003/2004 von 20,96 GBP/MWh. Am 7. August 2003 meldete UKPX Grundlast-Terminkontraktpreise für den gleichen Zeitraum von 22,55 GBP/MWh. Am gleichen Tag meldete UKPX Termingrundlastkontrakte für Sommer 2006 von 20,50 GBP/MWh und einen Abrechnungspreis für Winter 2006 von 27,15 GBP/MWh. Quelle: Argus und UKPX, zitiert im Bericht von Frontier Economics „Plant margins in the markets where BE operates in Great Britain“, August 2003, der der Stellungnahme von BE beigefügt war. (42)  Siehe Urteil des Gerichtshofs vom 16. Mai 2002 in der Rs. C-482/99, Französische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Slg. 2002, I-04397, Rdnr. 24. (43)   ABl. L 195 vom 29.7.1980, S. 35. Richtlinie zuletzt geändert durch die Richtlinie 2000/52/EG (ABl. L 193 vom 29.7.2000, S. 75). (44)  Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in der Rs. C-482/99, Französische Republik gegen Kommission, Slg. 2002, S. I-04397. (45)  Bei einem Wechselkurs von 1 GBP = 1,5 EUR. (46)   Quelle: Internet-Site von Posiva Oy. www.posiva.fi. Dieser Ansatz beruht auf den Kosten je kg abgebrannter Brennelemente. Die Umrechnung dieses Werts in (vor der Verwendung geladene) Tonnen Uran könnte die tatsächlichen Kosten geringfügig unterbewerten, da die abgebrannten Brennelemente auch einen geringen Anteil von Nichturanmaterial in Abstandshaltern und Rohren enthalten. (47)  Siehe auch Abschnitt VI Punkt 1. (48)  Der Grundlaststrompreis auf dem Großhandelsmarkt hat Auswirkungen auf die Kostenstruktur der Kraftwerke von BE, da er Ausgangspunkt für den Preis ist, den BE für die Entsorgung seiner abgebrannten Brennelemente BNFL zahlt. (49)  Nettozeitwert für Dezember 2002, abgezinst zu 5,4 % nominal. (50)  Nach der Internationalen Atomenergie-Organisation waren 2003 nur sechs Kernkraftwerke weltweit vollständig stillgelegt. Quelle: IAEO — Nuclear Technology Review 2003. (51)  Siehe „A European Perspective on the Funding of Decommissioning and Related Activities of the End of the Nuclear Cycle“. José A. Hoyos Pérez. Internationales Seminar der NEA zur „Strategy Selection for the Decommissioning of Nuclear Facilities“; Tarragona, Spanien; 1.-5. September 2003. (52)  Radioactive Waste Management and Decommissioning in an Enlarged European Union. Derek M. Taylor. 19. Residential Summer School zur Stilllegung und zur Entsorgung radioaktiver Abfälle; Cambridge, Vereinigtes Königreich; 30. Juni — 4. Juli 2003. (53)  Nettozeitwert für Dezember 2002, abgezinst zu 5,4 % nominal. (54)  Siehe Mitteilung der Kommission über die Methode zur Festsetzung der Referenz- und Abzinsungssätze (ABl. C 273 vom 9.9.1997, S. 3) in Verbindung mit der Mitteilung der Kommission über eine technische Anpassung der Methode zur Festsetzung der Referenzzins- und Abzinsungssätze (ABl. C 241 vom 26.8.1999, S. 9) und Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 der Kommission vom 21. April 2004 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags (ABl. L 140 vom 30.4.2004, S. 1). (55)   ABl. L 176 vom 15.7.2003, S. 11. (56)  Entsprechend der Schlussfolgerung der Kommission in Fusionsfällen, in denen davon ausgegangen wurde, dass der räumliche Markt national ist. (57)  Im Juli 2003 meldete Argus einen Grundlastvertrag über 20,96 GBP/MWh für Winter 2003/2004. Am 7. August 2003 meldete UKPX Grundlastterminkontrakte für den gleichen Zeitraum von 22,55 GBP/MWh. Am gleichen Tag meldete UKPX einen Grundlastterminkontrakt für Sommer 2006 von 20,50 GBP/MWh und einen Abrechnungspreis für Winter 2006 von 27,15 GBP/MWh. Quelle: Argus und UKPX, zitiert im Bericht von Frontier Economics „Plant margins in the markets where BE operates in Great Britain“, August 2003, der Stellungnahme von BE beigefügt. (58)  Bericht von PowerInk „Survey of the markets served by British Energy“, März 2003, der Anmeldung beigefügt; nennt einen Preis für beste neue Marktteilnehmer zwischen 20 und 25 GBP/MWh. Frühere Entscheidungen in diesem Wirtschaftszweig stützten sich auf geschätzte Kosten für neue Marktteilnehmer von 35,5 EUR/MWh (ca. 23,7 GBP/MWh). Siehe beispielsweise die Entscheidung der Kommission in der Rechtssache N 133/01 — „Stranded costs“ in Griechenland (ABl. C 9 vom 15.1.2003, S. 6). (59)  Die durchschnittliche Kältewellenspitzennachfrage entspricht der Winterspitzennachfrage, bei der eine 50 %ige Chance der Überschreitung allein aus Wettergründen besteht. Diese Definition wird von National Grid Transco, dem Netzbetreiber für England und Wales verwendet. (60)  20 % im Bericht „The Closure of British Energy’s UK Nuclear Power Plants“ von John H. Large von Large & Associates, April 2003, der der Stellungnahme von Greenpeace beigefügt ist. 20 % im Bericht „The closure of British Energy’s UK nuclear power stations“ von ILEX Energy Consulting, September 2002, der der Stellungnahme von Greenpeace beigefügt ist. (61)  Der Bericht ist im Internet unter folgender Adresse veröffentlicht: http://www.nationalgrid.com/uk/library/documents/sys_04/default.asp?action=&sNode=SYS&Exp=Y. (62)   57 000 MW ist der Durchschnitt der vorausgeschätzten ACS-Spitzennachfrage für die drei betroffenen Jahre. (63)  Verfügbar unter http://www.scottish-southern.co.uk/popups/7yearstatement.asp/. (64)  Verfügbar unter: http://www.scottishpower.com/applications/publish/downloadPublicDocument.jsp?guid=2e0a12_fa5719a547_-7ff60a026463&folderPath=/root/ScottishPower Media Library/Documents and Reports/&downloadParameter=Attachment. (65)  Die ACS-Spitzennachfrage für jedes Gebiet kann geringfügig von der voraussichtlichen Spitzennachfrage abweichen, je nachdem, wie schlecht das Wetter im Vergleich zum ACS-Wetter ausfällt. Die tatsächliche ACS-Spitzennachfrage in Großbritannien kann auch geringfügig von der einfachen Summe der drei geografischen Werte abweichen. Eine genaue Berechnung würde eine Analyse der Beziehung zwischen der Nachfrage in den drei Gebieten erfordern, für die keine Daten vorliegen. Man kann jedoch annehmen, dass die Spitzen miteinander verbunden sind, da es keine wesentliche Zeitverzögerung zwischen den geografischen Gebieten gibt und in allen drei Regionen das gleiche Wetter vorherrscht. (66)   76 469 überschreitet 61 853 um 23,6 %. (67)  Dies kann auch für den Kunden von Vorteil sein, da es keinen Vermittler zwischen dem Erzeuger und dem Kunden gibt. (68)  Mit Ausnahme von BNFL betreibt keiner der Konkurrenten von BE Kernkraftwerke in Großbritannien. (69)  Im Sinne der Verordnung über die Verpflichtung zur Abnahme von Energie aus erneuerbaren Energiequellen aus dem Jahr 2002. (70)  Siehe Erwägungsgrund 186. (71)  Siehe Jahresbericht von Energywatch April 2002 — März 2003, zugänglich unter: http://www.energywatch.org.uk/uploads/20022003_Annual_Report.pdf/. (72)  Mit Ausnahme von Hilfskapazität aus mit fossilen Brennstoffen betriebenen Kernkraftwerken.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.