Europäische Union

Beschluss (GASP) 2023/692 des Rates vom 28. März 2023 zur Änderung des Beschlusses 2010/452/GASP über die Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM Georgia

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29.3.2023    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 91/9 BESCHLUSS (GASP) 2023/692 DES RATES vom 28. März 2023 zur Änderung des Beschlusses 2010/452/GASP über die Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM Georgia DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2, auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 12. August 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/452/GASP (1) angenommen, mit dem die durch die Gemeinsame Aktion 2008/736/GASP des Rates eingerichtete Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien (EUMM Georgia) (2) verlängert wurde. (2) Am 17. Oktober 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/1970 (3) zur Entsendung von EU-Beobachtern von der EUMM Georgia nach Armenien bis zum 19. Dezember 2022 angenommen. (3) Am 25. November 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/2318 (4) angenommen, mit dem die EUMM Georgia bis zum 14. Dezember 2024 verlängert wurde. (4) Am 19. Dezember 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/2507 (5) angenommen, in dem die Entsendung eines Teams der EUMM Georgia nach Armenien vorgesehen wurde, um das Bewusstsein der Union für die Sicherheitslage zu schärfen und somit zur Planung und Vorbereitung einer möglichen zivilen Mission der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik in Armenien beizutragen. (5) Am 23. Januar 2023, hat der Rat mit dem Beschluss (GASP) 2023/162 (6) die Mission der Europäischen Union in Armenien (EUMA) eingerichtet, die am 20. Februar 2023 durch den Beschluss (GASP) 2023/386 (7) eingeleitet wurde. (6) Da die Entsendung eines Teams der EUMM Georgia nach Armenien nicht länger erforderlich ist, sollte der Beschluss 2010/452/GASP entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Artikel 3a des Beschlusses 2010/452/GASP wird gestrichen. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 20. Februar 2023. Geschehen zu Brüssel am 28. März 2023. Im Namen des Rates Die Präsidentin E. BUSCH (1)  Beschluss 2010/452/GASP des Rates vom 12. August 2010 über die Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM Georgia (ABl. L 213 vom 13.8.2010, S. 43). (2)  Gemeinsame Aktion 2008/736/GASP des Rates vom 15. September 2008 über die Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM Georgia (ABl. L 248 vom 17.9.2008, S. 26). (3)  Beschluss (GASP) 2022/1970 des Rates vom 17. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses 2010/452/GASP über die Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM Georgia (ABl. L 270 vom 18.10.2022, S. 93). (4)  Beschluss (GASP) 2022/2318 des Rates vom 25. November 2022 zur Änderung des Beschlusses 2010/452/GASP über die Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM Georgia (ABl. L 307 vom 28.11.2022, S. 133). (5)  Beschluss (GASP) 2022/2507 des Rates vom 19. Dezember 2022 zur Änderung des Beschlusses 2010/452/GASP über die Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM Georgia (ABl. L 325 vom 20.12.2022, S. 110). (6)  Beschluss (GASP) 2023/162 des Rates vom 23. Januar 2023 über eine Mission der Europäischen Union in Armenien (EUMA) (ABl. L 22 vom 24.1.2023, S. 29). (7)  Beschluss (GASP) 2023/386 des Rates vom 20. Februar 2023 zur Einleitung der Mission der Europäischen Union in Armenien (EUMA) und zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/162 (ABl. L 53 vom 21.2.2023, S. 17).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.