Europäische Union

Beschluss (EU) 2018/2022 der Kommission vom 17. Dezember 2018 zur Erstellung einer Liste qualifizierter Sachverständiger für die Beschwerdekammern der Eisenbahnagentur der Europäischen Union (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 8561)

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19.12.2018    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 323/29 BESCHLUSS (EU) 2018/2022 DER KOMMISSION vom 17. Dezember 2018 zur Erstellung einer Liste qualifizierter Sachverständiger für die Beschwerdekammern der Eisenbahnagentur der Europäischen Union (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 8561) (Nur der englische Text ist verbindlich) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/796 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 881/2004 (1), insbesondere auf Artikel 55 Absatz 3 Buchstabe a, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) In der Verordnung (EU) 2016/796 wird der Eisenbahnagentur der Europäischen Union (im Folgenden „Agentur“) die Befugnis übertragen, Einzelentscheidungen in Bezug auf Fahrzeugzulassungen, Sicherheitsbescheinigungen und die Gewährleistung einer harmonisierten Einführung der streckenseitigen Ausrüstung für das Europäische Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS) zu treffen. Zudem werden Beschwerdekammern eingerichtet, vor denen diese Einzelentscheidungen der Agentur angefochten werden können. (2) Die Kommission hat am 25. Mai 2018 auf der Website der Generaldirektion Mobilität und Verkehr eine Aufforderung zur Interessenbekundung veröffentlicht, um bis zum 30. Juni 2018 Bewerbungen einzuholen. Die Kommission erhielt Bewerbungen von 46 Kandidatinnen und Kandidaten. (3) Die Kommission prüfte diese Bewerbungen anhand der in der Aufforderung zur Einreichung von Interessenbekundungen genannten Kriterien. Dazu zählten Teilnahmekriterien sowie Kriterien hinsichtlich der fachlichen und beruflichen Leistungsfähigkeit, der erforderlichen Kenntnisse und der Gegenstände der Entscheidungen der Agentur, d. h. Fahrzeugzulassungen, einheitliche Sicherheitsbescheinigungen und ERTMS. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten wurden Kandidatinnen und Kandidaten, die in den zwei vorangegangenen Jahren in der Agentur gearbeitet hatten, vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Nach Prüfung der Bewerbungen wurden 40 Kandidatinnen und Kandidaten als qualifizierte Sachverständige für die Beschwerdekammern ausgewählt und in die Liste aufgenommen — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Der Anhang enthält die Liste der qualifizierten Sachverständigen für die Beschwerdekammern der Agentur. Artikel 2 Dieser Beschluss ist an die Vorsitzende des Verwaltungsrates der Eisenbahnagentur der Europäischen Union gerichtet. Artikel 3 Der Generaldirektor der Generaldirektion Mobilität und Verkehr informiert die Kandidatinnen und Kandidaten über das Ergebnis des Auswahlverfahrens. Brüssel, den 17. Dezember 2018 Für die Kommission Violeta BULC Mitglied der Kommission (1)   ABl. L 138 vom 26.5.2016, S. 1. ANHANG LISTE DER QUALIFIZIERTEN SACHVERSTÄNDIGEN FÜR DIE BESCHWERDEKAMMERN DER EISENBAHNAGENTUR DER EUROPÄISCHEN UNION Name (in alphabetischer Reihenfolge) Herr Filip ADAMKIEWICZ Herr Ulrik BERGMAN Herr Alain BERTRAND Herr Denis BIASIN Herr Daniele BOZZOLO Herr Angelo Carlo CHIAPPINI Frau Monika CHRAPUSTA Frau Katarzyna CHRUZIK Frau Carole COUNE Herr Gilles DALMAS Herr Alessio GAGGELLI Herr Johannes GRÄBER Frau Marzena GRABOŃ-CHAŁUPCZAK Herr Luca Maria GRANIERI Herr Patrizio GRILLO Herr Joaquim José Martins GUERRA Herr Stefano GUIDI Herr Przemysław ILCZUK Herr Adam JABŁOŃSKI Herr Marek JABŁOŃSKI Herr Konstantinos KAPETANIDIS Herr Philippe LALUC Herr Dariusz LISZEWSKI Frau Joanna MARCINKOWSKA Herr Maciej MICHNEJ Herr Juha PIIRONEN Herr Witold PORANKIEWICZ Herr Frank Bernhard PTOK Frau Daniela RANDT Herr Renato RE Herr Gabriele RIDOLFI Frau Friederike ROER Frau Kaisa SAINIO Herr Jean-Baptiste SIMONNET Herr Andreas THOMASCH Herr Ad TOET Frau Une Elina TYYNILÄ Herr Rob VAN DER BURG Herr Marcel VERSLYPE Herr Marcin ZALEWSKI

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.