19.12.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 323/29


BESCHLUSS (EU) 2018/2022 DER KOMMISSION

vom 17. Dezember 2018

zur Erstellung einer Liste qualifizierter Sachverständiger für die Beschwerdekammern der Eisenbahnagentur der Europäischen Union

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 8561)

(Nur der englische Text ist verbindlich)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/796 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 881/2004 (1), insbesondere auf Artikel 55 Absatz 3 Buchstabe a,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

In der Verordnung (EU) 2016/796 wird der Eisenbahnagentur der Europäischen Union (im Folgenden „Agentur“) die Befugnis übertragen, Einzelentscheidungen in Bezug auf Fahrzeugzulassungen, Sicherheitsbescheinigungen und die Gewährleistung einer harmonisierten Einführung der streckenseitigen Ausrüstung für das Europäische Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS) zu treffen. Zudem werden Beschwerdekammern eingerichtet, vor denen diese Einzelentscheidungen der Agentur angefochten werden können.

(2)

Die Kommission hat am 25. Mai 2018 auf der Website der Generaldirektion Mobilität und Verkehr eine Aufforderung zur Interessenbekundung veröffentlicht, um bis zum 30. Juni 2018 Bewerbungen einzuholen. Die Kommission erhielt Bewerbungen von 46 Kandidatinnen und Kandidaten.

(3)

Die Kommission prüfte diese Bewerbungen anhand der in der Aufforderung zur Einreichung von Interessenbekundungen genannten Kriterien. Dazu zählten Teilnahmekriterien sowie Kriterien hinsichtlich der fachlichen und beruflichen Leistungsfähigkeit, der erforderlichen Kenntnisse und der Gegenstände der Entscheidungen der Agentur, d. h. Fahrzeugzulassungen, einheitliche Sicherheitsbescheinigungen und ERTMS. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten wurden Kandidatinnen und Kandidaten, die in den zwei vorangegangenen Jahren in der Agentur gearbeitet hatten, vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Nach Prüfung der Bewerbungen wurden 40 Kandidatinnen und Kandidaten als qualifizierte Sachverständige für die Beschwerdekammern ausgewählt und in die Liste aufgenommen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang enthält die Liste der qualifizierten Sachverständigen für die Beschwerdekammern der Agentur.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an die Vorsitzende des Verwaltungsrates der Eisenbahnagentur der Europäischen Union gerichtet.

Artikel 3

Der Generaldirektor der Generaldirektion Mobilität und Verkehr informiert die Kandidatinnen und Kandidaten über das Ergebnis des Auswahlverfahrens.

Brüssel, den 17. Dezember 2018

Für die Kommission

Violeta BULC

Mitglied der Kommission


(1)   ABl. L 138 vom 26.5.2016, S. 1.


ANHANG

LISTE DER QUALIFIZIERTEN SACHVERSTÄNDIGEN FÜR DIE BESCHWERDEKAMMERN DER EISENBAHNAGENTUR DER EUROPÄISCHEN UNION

Name

(in alphabetischer Reihenfolge)

Herr Filip ADAMKIEWICZ

Herr Ulrik BERGMAN

Herr Alain BERTRAND

Herr Denis BIASIN

Herr Daniele BOZZOLO

Herr Angelo Carlo CHIAPPINI

Frau Monika CHRAPUSTA

Frau Katarzyna CHRUZIK

Frau Carole COUNE

Herr Gilles DALMAS

Herr Alessio GAGGELLI

Herr Johannes GRÄBER

Frau Marzena GRABOŃ-CHAŁUPCZAK

Herr Luca Maria GRANIERI

Herr Patrizio GRILLO

Herr Joaquim José Martins GUERRA

Herr Stefano GUIDI

Herr Przemysław ILCZUK

Herr Adam JABŁOŃSKI

Herr Marek JABŁOŃSKI

Herr Konstantinos KAPETANIDIS

Herr Philippe LALUC

Herr Dariusz LISZEWSKI

Frau Joanna MARCINKOWSKA

Herr Maciej MICHNEJ

Herr Juha PIIRONEN

Herr Witold PORANKIEWICZ

Herr Frank Bernhard PTOK

Frau Daniela RANDT

Herr Renato RE

Herr Gabriele RIDOLFI

Frau Friederike ROER

Frau Kaisa SAINIO

Herr Jean-Baptiste SIMONNET

Herr Andreas THOMASCH

Herr Ad TOET

Frau Une Elina TYYNILÄ

Herr Rob VAN DER BURG

Herr Marcel VERSLYPE

Herr Marcin ZALEWSKI