Europäische Union

Beschluss (EU) 2025/1191 der Kommission vom 21. Februar 2025 über die staatliche Behilfe SA.33769 — C/2015 (ex NN/2015) (ex CP/2011) Rumäniens zugunsten des Flughafens Târgu Mureș Transilvania (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 1127)

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2025/1191 25.6.2025 BESCHLUSS (EU) 2025/1191 DER KOMMISSION vom 21. Februar 2025 über die staatliche Behilfe SA.33769 — C/2015 (ex NN/2015) (ex CP/2011) Rumäniens zugunsten des Flughafens Târgu Mureș Transilvania (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 1127) (Nur der rumänische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme gemäß dem oben genannten Artikel (1) und unter Berücksichtigung ihrer Stellungnahmen, in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   VERFAHREN 1.1.   Verfahren betreffend die mutmaßliche staatliche Förderung des Flughafens Târgu Mureş Transilvania im Zeitraum 2007-2009 (1) Am 17. Mai 2010 meldete Rumänien gemäß Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Folgenden „Vertrag“ oder „AEUV“) bei der Kommission eine Beihilferegelung zur staatlichen Förderung kleiner Regionalflughäfen, einschließlich des Flughafens Târgu Mureş Transilvania (im Folgenden „Flughafen Târgu Mureş“, „TMA“ oder „Flughafen“), an. Die Anmeldung wurde unter dem Aktenzeichen N 185/2010 registriert. (2) Mit Schreiben vom 24. Mai 2011 informierte die Kommission Rumänien über ihren Beschluss zur Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens gemäß Artikel 108 Absatz 2 AEUV unter dem Aktenzeichen SA.30931 (2011/C) (im Folgenden „Einleitungsbeschluss von 2011“) (2) in Bezug auf die angemeldete Regelung zur staatlichen Förderung des Ausbaus der Flughafeninfrastruktur auf kleinen Regionalflughäfen sowie die staatliche Finanzierung zur Deckung von Betriebsverlusten, die Regionalflughäfen im Zeitraum 2007-2009 gewährt wurde, auf die die Kommission von Rumänien in der Vorprüfungsphase der Anmeldung aufmerksam gemacht wurde. Nachfolgend nahm die Kommission am 23. Juni 2011 eine Berichtigung des Beschlusses an. (3) Mit Schreiben vom 25. Juli 2011 zog Rumänien seine Anmeldung zurück. Folglich schloss die Kommission am 31. Oktober 2011 ihre Prüfung der angemeldeten Maßnahme ab. Das förmliche Prüfverfahren blieb offen, was die staatliche Förderung betrifft, die rumänischen Regionalflughäfen im Zeitraum 2007-2009 zur Deckung von Betriebsverlusten gewährt wurde (4) Mit einem abschließenden positiven Beschluss vom 27. September 2016 (im Folgenden „abschließender Beschluss von 2016“) (3) schloss die Kommission die Prüfung in der Sache SA.30931 in Bezug auf alle betroffenen Flughäfen mit Ausnahme des Flughafens „Avram Iancu“ in Cluj (im Folgenden „Flughafen Cluj“ oder „CNIA“) und des TMA ab. (5) Folglich blieb die Prüfung der staatlichen Förderung zur Deckung der Betriebsverluste des TMA zwischen 2007 und 2009 offen und wird in diesem Beschluss geprüft. 1.2.   Verfahren betreffend mutmaßliche Beihilfemaßnahmen zugunsten der am Flughafen Târgu Mureş Transilvania tätigen Luftverkehrsgesellschaften, des Flughafens Târgu Mureş Transilvania und seines Flughafenbetreibers (6) Am 13. Oktober 2011 ging bei der Kommission eine Beschwerde nach Artikel 108 Absatz 3 AEUV über eine mutmaßlich rechtswidrige staatliche Beihilfe für den TMA ein. Die Beschwerde wurde unter dem Aktenzeichen SA.33769 registriert. Die Beschwerde wurde am 14. Oktober 2011, 18. Oktober 2011, 3. November 2011, 24. November 2011, 10. Januar 2012 und 8. November 2012 durch weitere Informationen an die Kommission ergänzt. (7) Am 1. März 2012 ging bei der Kommission eine zweite Beschwerde über eine mutmaßlich rechtswidrige staatliche Beihilfe für die Luftverkehrsgesellschaft Wizz Air und den TMA ein. Der zweite Beschwerdeführer übermittelte der Kommission am 2. April 2012, 20. April 2012 und 15. Oktober 2012 zusätzliche Informationen. Diese Beschwerde und die zusätzlichen Informationen wurden ebenfalls unter dem Aktenzeichen SA.33769 registriert. (8) Am 15. Oktober 2012 ging bei der Kommission eine dritte Beschwerde über eine mutmaßlich rechtswidrige staatliche Beihilfe für den TMA ein. Die Beschwerde wurde am 7. Dezember 2012, 26. Februar 2013, 27. Februar 2013, 18. September 2013, 5. Dezember 2013, 12. Februar 2015 und 18. Februar 2015 durch weitere Informationen ergänzt. Diese Beschwerde und die zusätzlichen Informationen wurden ebenfalls unter dem Aktenzeichen SA.33769 registriert. (9) Im Zeitraum 2011-2015 fand ein mehrfacher Austausch zwischen der Kommission, den rumänischen Behörden und den Beschwerdeführern statt. (10) Mit Schreiben vom 31. Juli 2015 informierte die Kommission Rumänien über ihren Beschluss zur Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens gemäß Artikel 108 Absatz 2 AEUV in Bezug auf die Flughafenentgelte, die den am TMA tätigen Luftverkehrsgesellschaften auferlegt wurden, die dem Flughafenbetreiber gewährte staatliche Finanzierung für die Erbringung der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) der für die Zeiträume 2011-2014 und 2014-2019 und die staatliche Finanzierung des Erwerbs von Bodenabfertigungsinfrastruktur im Jahr 2011 und von Parkplätzen am TMA (im Folgenden „Einleitungsbeschluss von 2015“) (4). (11) Mit Schreiben vom 26. August 2015 beantragten die rumänischen Behörden eine Verlängerung der Fristen für ihre Stellungnahme. (12) Die Stellungnahme Rumäniens ging schließlich am 2. Oktober 2015 bei der Kommission ein. (13) Der Einleitungsbeschluss von 2015 wurde am 18. März 2016 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Kommission forderte alle Beteiligten zur Stellungnahme zu den in Rede stehenden Maßnahmen binnen eines Monats nach der Veröffentlichung auf. (14) Bei der Kommission gingen Stellungnahmen von Carpatair und den rumänischen Behörden am 15. April 2016, von Wizz Air am 2. Mai 2016 und vom Flughafen Cluj am 3. Mai 2016 ein. (15) Die Kommission leitete die Stellungnahmen der Beteiligten am 22. August 2016 an Rumänien weiter. Am 22. September 2016 übermittelte Rumänien seine Antwort auf die Stellungnahmen. (16) Mit Schreiben vom 24. Oktober 2017 ersuchte die Kommission Rumänien um weitere Auskünfte. Die rumänischen Behörden antworteten am 19. Februar 2018 auf dieses Schreiben. 1.3.   Den Einleitungsbeschlüssen von 2011 und 2015 gemeinsame Verfahrensschritte (17) Am 26. Februar 2020 erhielt die Kommission von den rumänischen Behörden zusätzliche Informationen. Die Kommissionsdienststellen hielten am 13. März 2020 eine Telekonferenz mit den rumänischen Behörden ab und ersuchten am 5. Mai 2020 um weitere Auskünfte. Die rumänischen Behörden antworteten am 5. Juni 2020. (18) Mit Schreiben vom 14. Februar, 4. März, 30. Juli und 25. September 2024 erbat die Kommission zusätzliche Auskünfte von den rumänischen Behörden. Die rumänischen Behörden antworteten am 24. März, 12. April, 30. August und 22. Oktober 2024. 2.   TÂRGU MUREŞ UND KREIS MUREŞ 2.1.   Überblick (19) Târgu Mureş ist eine Stadt mit 116 000 Einwohnern (5) im Kreis Mureş. Sie dient als Verwaltungszentrum des Kreises und gilt als überregionales Wirtschaftszentrum. (20) Der Kreis Mureș gehört zu Zentralrumänien (oder „Centru“ auf Rumänisch). Zu dieser Region gehören auch die Kreise Alba, Brasov, Covasna, Harghita und Sibiu. Die Region liegt zentral in Rumänien und ist von verschiedenen Grenzübergängen gleich weit entfernt. 2.2.   Bevölkerungsentwicklung und Wirtschaftsleistung (21) Die Bevölkerung des Kreises Mureş hat in den letzten Jahrzehnten einen stetigen Rückgang verzeichnet. Im Jahr 1990 hatte der Kreis schätzungsweise 621 445 Einwohner. Bis 2010 war diese Zahl auf 580 672 gesunken. Bis 2020 ging die Bevölkerung weiter auf 557 200 zurück, und Prognosen gehen von einem Rückgang auf 436 600 bis 2050 aus. Die Gruppe der Personen im erwerbsfähigen Alter (15-61 Jahre) wird voraussichtlich ebenfalls drastisch zurückgehen: von 397 400 im Jahr 2010 auf 255 300 im Jahr 2050 — ein Rückgang um 35,8 % (6). (22) Im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts war das BIP-Wachstum des Kreises Mureş das zweitniedrigste unter den Kreisen der Zentralregion und lag deutlich hinter dem von Bukarest zurück (7). 2.3.   Straßeninfrastruktur (23) Im Dezember 2009 verfügte der Kreis Mureş über 2 098 Kilometer Straßen, davon 414 Kilometer Nationalstraßen und 1 684 Kilometer Kreisstraßen. Allerdings wurden nur 425 Kilometer als „moderne“ Infrastruktur eingestuft (8). (24) Zum Zeitpunkt der Prüfung mangelte es der Straßeninfrastruktur im Kreis Mureș an schnellen Verbindungen zum Rest des Landes. Die bedeutendste Europastraße durch Târgu Mureș war die E60, die die ungarische Grenze in Borș mit Städten wie Oradea, Cluj-Napoca, Târgu Mureș, Brașov, Ploiești, Bukarest und Constanța verbindet. Der Kreis Mureș hatte auch Zugang zu mehreren anderen wichtigen Verkehrskorridoren: die E68 (die die Grenze Ungarns mit Sibiu, Brașov und anderen Großstädten verbindet), die E81 (Verbindung zwischen Bulgarien und Rumänien, die durch Bukarest, Pitesti und Cluj-Napoca verläuft) sowie die E574 und E58, die wichtige Städte und Grenzen in der Region miteinander verbinden (9). (25) Zu den künftigen Infrastrukturentwicklungen gehörte zum damaligen Zeitpunkt die geplante Autobahn A3 Transylvania („Autostrada A3“ auf Rumänisch), die Bukarest über Brașov, Târgu Mureş und Cluj-Napoca durch den Kreis Mureş mit der ungarischen Grenze verbinden sollte. Außerdem würde die geplante Autobahn nach Moldau die Verbindungen zwischen Târgu Mureş und Städten wie Roman, Iași und der moldauischen Grenze verbessern (10). (26) Zum Zeitpunkt der Prüfung konnten die vom Flughafen Târgu Mureş Transilvania (TMA) erzeugten Verkehrsströme das Stadtzentrum von Târgu Mureş nicht umfahren, was sich zusammen mit der schlechten Qualität der Bahnverbindungen negativ auf die Mobilität im Kreis auswirkte. Darüber hinaus war der TMA im Dezember 2018 nur an die A3-Ausfahrt angeschlossen. 3.   FLUGHAFEN TÂRGU MUREŞ 3.1.   Der Flughafen (27) Der Flughafen Târgu Mureş Transilvania liegt 14 km südwestlich von Târgu Mureş. Er ist eine wichtige Infrastruktur für die regionale Anbindung der Region Transsilvanien und bietet zahlreiche Arbeitsplätze im Bereich der Luftfahrtdienste. (28) Der TMA liegt mit 450 km gleich weit von den wichtigsten Hauptstädten der Großregion — Belgrad, Budapest, Bukarest und Chisinau — entfernt. Der Flughafen bedient eine Region, die mehrere Kreise wie Mureș, Harghita, Covasna, Teile von Bistrita, Brasov, Suceava und Sibiu umfasst, mit einer Gesamtbevölkerung von rund 2,7 Millionen Menschen. (29) Die nächstgelegenen Flughäfen sind der Flughafen Cluj, der etwa 103 km entfernt ist, d. h. etwa eine Stunde 30 Minuten mit dem Auto, und der internationale Flughafen Sibiu, der etwa 120 km entfernt ist, d. h. etwa eine Stunde 50 Minuten mit dem Auto. Alle anderen großen Flughäfen sind mehr als 2 Stunden mit dem Auto entfernt. Die Fluggastzahlen des TMA für den Zeitraum 2005-2019 sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Tabelle 1 Fluggastzahlen am TMA zwischen 2005 und 2019  (11) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 12 408 46 882 156 929 69 945 84 062 74 353 257 303 300 427 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 356 656 343 521 336 694 287 412 566 63 794 179 066 (30) Zwischen 2005 und 2019 haben mehrere Luftverkehrsgesellschaften Linienflüge vom Flughafen aus angeboten. Die Tätigkeiten der wichtigsten Luftverkehrsgesellschaften, die regelmäßige Flüge am TMA anbieten, werden in den folgenden Abschnitten beschrieben. (31) Wizz Air nahm den Betrieb am Flughafen im Juni 2006 mit einer Strecke nach Budapest auf und weitete seine Tätigkeit im Jahr 2007 auf fünf weitere Strecken aus. Im November 2007 stellte Wizz Air seine Tätigkeit am Flughafen ein. Im Jahr 2008 nahm Wizz Air den Betrieb am Flughafen mit fünf neuen Strecken wieder auf. In den Jahren 2009 und 2010 bediente Wizz Air nur die Strecke nach Budapest. Im Jahr 2011 weitete Wizz Air sein Angebot durch die Wiedereröffnung und Hinzufügung neuer Strecken auf insgesamt acht Strecken aus. Seitdem ist Wizz Air am Flughafen tätig und bediente bis zur technischen Schließung des Flughafens im Jahr 2017 durchschnittlich acht bis zehn Strecken. Nach der Wiedereröffnung der kommerziellen Dienste des TMA bediente Wizz Air in den Jahren 2018 und 2019 vier Strecken ab dem TMA. (32) Ryanair bediente im Jahr 2013 zwei Strecken nach Charleroi und Pisa und hielt nur die Strecke nach Charleroi bis Mitte 2014 aufrecht, als es seine Tätigkeit am Flughafen einstellte; seit 2014 hat Ryanair keine Strecken bedient. (33) Malev bediente von 2005 bis 2012 eine Strecke nach Budapest. (34) TAROM bediente von 2005 bis 2014 sowie in den Jahren 2018 und 2019 eine Strecke nach Bukarest. (35) Carpatair bediente von 2005 bis 2008 eine Verbindung mit Timisoara. (36) Darüber hinaus boten mehrere Luftverkehrsgesellschaften im Zeitraum 2005 bis 2019 Charterflüge nach Dänemark (Cimber Air und Wideroe), Ägypten (Air Arabia, TAROM und Air Bukarest), Israel (Sun D’Or) und in die Türkei (Corendon und TAROM) an. (37) Im geprüften Zeitraum wurden am Flughafen keine Frachtflüge durchgeführt. Der Güterverkehr erfolgte hauptsächlich im Transitverkehr auf der Straße. 3.2.   Flughafenbetreiber (38) Von 1990 bis 2019 war die Regia Autonomă „Aeroportul Transilvania“ Târgu-Mureș Betreiber des TMA (12). Wie die meisten Flughäfen in Rumänien war der TMA bis 1997 Teil des Autonomen Flughafenregiebetriebs Rumäniens (Regia Autonomă Aeroportuară din România, im Folgenden „RAATR“) unter der Aufsicht des rumänischen Verkehrsministeriums. (39) Gemäß dem Beschluss Nr. 398/1997 der rumänischen Regierung (im Folgenden „Regierungsbeschluss von 1997“) (13) wurden 13 Flughäfen, die Teil des RAATR waren, kommunale Behörden, d. h. den „Consilii Județene“ oder den Kreisräten, unterstellt. Dazu gehörte auch der TMA, der dem Kreisrat von Mureș unterstellt war. Daher unterlag der Flughafenbetreiber vom 6. August 1997 bis zum Jahr 2019 der Aufsicht des Kreisrats von Mureş (14). Der Regierungsbeschluss von 1997 sah vor, dass die Finanzierung der Flughafenbetreiber aus deren eigenen Mitteln und zusätzlich aus Zuweisungen aus dem lokalen Haushalt der Kreisräte im Rahmen der dafür genehmigten Beträge erfolgen sollte (15). Die Finanzregelung, der Auftrag und die Zuweisungen aller Flughafenbetreiber waren für alle Flughäfen gleich (16). (40) Gemäß dem Regierungsbeschluss von 1997 (17) wurden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Flughafens am 30. Juni 1997 vom Kreis Mureș übernommen (18). Zu den übertragenen Vermögenswerten gehörten das Terminal, die Start- und Landebahn, die Rollbahnen und die Einstiegsplattformen, die anschließend als Vermögen des Bezirks Mureș ausgewiesen wurden. (41) Die Aufgabe des Flughafenbetreibers bestand in der Instandhaltung und dem Betrieb der Flughafeninfrastruktur. Er bietet Flughafendienste an und stellt den Nutzern (gewerbliche Luftverkehrsgesellschaften und nichtgewerbliche Nutzer der „allgemeinen Luftfahrt“) Gebühren für die Nutzung dieser Infrastruktur in Rechnung. (42) Im Jahr 2011 wurde der TMA mit der Erbringung einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (im Folgenden „DAWI von 2011“) durch den Kreisratsbeschluss Nr. 107/2011 des Kreisrats von Mureş vom 18. August 2011 (im Folgenden „Kreisratsbeschluss von August 2011“ oder „DAWI-Betrauung von 2011“) betraut. Dieser Beschluss galt vom 18. August 2011 bis zum 30. Oktober 2014. (43) Der Flughafenbetreiber wurde durch den Beschluss Nr. 161/2014 des Kreisrats von Mureş vom 30. Oktober 2014 in der durch den Beschluss Nr. 67/2015 des Kreisrates von Mureș vom 18. Juni 2015 geänderten Fassung (im Folgenden „Kreisratsbeschluss von Oktober 2014“ oder „DAWI-Betrauung von 2014“) mit einer zweiten Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (im Folgenden „DAWI von 2014“) betraut. Dieser Beschluss war bis zum 9. Mai 2019 gültig. 4.   AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER MAẞNAHMEN (44) Fünf Maßnahmen werden in diesem Beschluss behandelt (19): — Maßnahme 1 — Finanzierung des TMA im Zeitraum 2007-2009, — Maßnahme 2 — Finanzierung der Bodenabfertigungsinfrastruktur für den TMA im Jahr 2011, — Maßnahme 3 — Finanzierung des TMA im Rahmen der DAWI-Betrauung von 2011 von August 2011 bis Oktober 2014, — Maßnahme 4 — Finanzierung des TMA im Rahmen der DAWI-Betrauung von 2014 von Oktober 2014 bis zum 31. Juli 2019, — Maßnahme 5 — Flughafenentgelte für Luftverkehrsgesellschaften, die vom 21. März 2013 bis zum 16. Februar 2019 am TMA tätig waren. 4.1.   Maßnahme 1 — Finanzierung des TMA im Zeitraum 2007-2009 (45) Die rumänischen Behörden erklärten, dass alle kleinen rumänischen Regionalflughäfen im Zeitraum 2007-2009 in der Regel Verluste verzeichnet hätten und dass ihre Betriebsverluste jährlich vom Staat gedeckt würden (20). (46) Im Falle des TMA sind das Betriebsergebnis für den Bezugszeitraum sowie die gewährte staatliche Förderung in der nachstehenden Tabelle dargestellt. Tabelle 2 Betriebsergebnis des TMA und staatliche Finanzierung im Zeitraum 2007-2009 (RON) Jahr 2007 2008 2009 Insgesamt Betriebskosten   4 855 746   6 143 528   7 135 784   18 135 058 Betriebseinnahmen   2 979 561   2 016 657   2 018 773   7 014 991 Betriebsergebnisse Defizit/Verlust   (1 876 185 )   (4 126 871 )   (5 117 011 )   (11 120 067 ) Höhe der aus öffentlichen Mitteln gezahlten Ausgleichsleistungen 1 838 540 4 305 247 4 722 536 10 866 323 Finanzierungslücke, die nicht durch öffentliche Mittel gedeckt ist/Überkompensation (37 645 ) 178 376 (394 475 ) (253 744 ) Finanzierungslücke, die nicht durch öffentliche Mittel gedeckt ist/Überkompensation (EUR) (11 286 ) 48 440 (93 056 ) (152 783 ) (47) Insgesamt erhielt der TMA im Zeitraum 2007-2009 Mittel in Höhe von 10 866 323 RON (2 834 420 EUR (21)) aus Maßnahme 1. Obwohl das Ergebnis im Jahr 2008 mit einer Überkompensation abgeschlossen wurde, war der Gesamtausgleich für diese drei Jahre niedriger als das Ergebnis des Betriebs, sodass eine Finanzierungslücke von 253 744 RON (152 783 EUR) verblieb. (48) Rumänien zufolge stellte die jährlich im Zeitraum 2007-2009 gewährte staatliche Finanzierung einen Ausgleich für die Erbringung einer DAWI dar, die im Betrieb des TMA insgesamt bestand, und entsprach den Voraussetzungen der Entscheidung 2005/842/EG der Kommission vom 28. November 2005 über die Anwendung von Artikel 86 Absatz 2 EG-Vertrag [jetzt Artikel 106 Absatz 2 AEUV] auf staatliche Beihilfen, die bestimmten mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betrauten Unternehmen als Ausgleich gewährt werden (im Folgenden „DAWI-Entscheidung von 2005“) (22). (49) Insbesondere gilt: a) die Erbringung der DAWI wurde dem Flughafenbetreiber per Regierungsbeschluss von 1997 übertragen, in welchem die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die Parameter zur Berechnung der Ausgleichszahlung und die Regelungen zur Vermeidung einer Überkompensation festgelegt sind; b) an dem Flughafen wurde ein jährliches Verkehrsaufkommen von 1 000 000 Fluggästen nicht überstiegen. (50) Der Regierungsbeschluss von 1997 sieht vor, dass die Betriebs- und Kapitalkosten der betreffenden Flughäfen durch Eigenmittel gedeckt werden, die im erforderlichen Umfang durch öffentliche Mittel ergänzt werden. Rumänien ist der Auffassung, dass dieser Mechanismus eine Überkompensation verhindert, da die Flughäfen nur den zur Deckung aller Kosten erforderlichen Betrag erhalten können. Diese Beträge werden den Flughäfen zu Beginn des Jahres auf der Grundlage von Kostenvoranschlägen gezahlt, und etwaige Mehrbeträge fließen am Ende des Haushaltsjahres an den Staat zurück. Für den fraglichen Zeitraum wurde der Haushalt des Flughafens durch Beschluss des Kreisrats von Mureş genehmigt. (51) Der Haushalt des Flughafens für das Jahr 2007 wurde durch den Beschluss Nr. 3 des Kreisrats von Mureş vom 25. Januar 2007 genehmigt, mit dem der Haushalt des Kreisrats von Mureș und die Beträge für die Kofinanzierung der Entwicklungsprogramme der Gebietseinheiten des Kreises Mureș für 2007 genehmigt wurden. (52) Für das Jahr 2008 wurde der Haushalt des Flughafens durch den Beschluss Nr. 56 des Kreisrats von Mureş vom 27. März 2008 über die Einnahmen und Ausgaben der Verwaltung der autonomen Flughafenregion „Transylvania-Târgu Mureș“ im Jahr 2008 sowie über die Ziele und Leistungskriterien für den Direktor der Region genehmigt. (53) Für das Jahr 2009 wurde der Haushalt des Flughafens durch den Beschluss Nr. 37 des Kreisrats von Mureş vom 29. April 2009 zur Genehmigung des Haushalts der Verwaltung der Regia Autonomă Aeroportul „Transylvania Mureș“ für 2009 genehmigt. 4.2.   Maßnahme 2 — Finanzierung der Bodenabfertigungsinfrastruktur im Jahr 2011 (54) Im Einleitungsbeschluss von 2015 wurde festgestellt, dass der Flughafenbetreiber für die Finanzierung der Bodenabfertigungsinfrastruktur staatliche Förderung in Höhe von insgesamt 3 038 362 RON (716 747 EUR) erhalten hat. Rumänien zufolge wurden diese Zahlungen vom Kreisrat von Mureş vor dem Erlass des Kreisratsbeschlusses Nr. 107/2011 des Kreisrats von Mureş vom 18. August 2011 genehmigt, mit dem der TMA, wie in Erwägungsgrund 42 erläutert, mit der Erbringung von DAWI betraut wurde. (55) Rumänien erläuterte, dass jeder Flughafen, um seinen Verpflichtungen als Erbringer von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse nachzukommen, verpflichtet sei, das Mindestmaß an Bodenabfertigungsinfrastruktur bereitzustellen, das für die Bewegung von Flugzeugen erforderlich sei, die gesetzlich von Flughafenentgelten ausgenommen seien (23) . Darüber hinaus haben die rumänischen Behörden erklärt, dass die Finanzierung der Bodenabfertigungsinfrastruktur auf die tatsächlichen Kosten der Ausrüstung beschränkt gewesen sei, wie aus der nachstehenden Tabelle hervorgeht. Tabelle 3 Staatliche Förderung der Bodenabfertigungsinfrastruktur im Jahr 2011 (RON)   Geschätzte Kosten, einschließlich MwSt Geschätzte Kosten ohne MwSt MwSt-Wert (Anteil von 24 %) Wert der angebotenen staatlichen Förderung, einschließlich MwSt Vorfeldbusse 205 823 165 986 39 836 205 823 Gepäckwagen für Fluggäste 59 163 47 712 11 451 59 163 Bodenstromversorgungsfahrzeug (500 kVA) 179 676 144 900 34 776 179 676 Selbstfahrende Treppen 919 823 741 800 178 023 919 823 Enteisungsanlage 1 673 876 1 349 900 323 976 1 673 876 INSGESAMT 3 038 362 2 450 299 588 062 3 038 362 EUR INSGESAMT 716 747 578 023 138 723 716 747 (56) Insgesamt erhielt der TMA im Jahr 2011 Mittel in Höhe von 2 450 299 RON (578 023 EUR) (24) aus Maßnahme 2. (57) Rumänien hat erklärt, dass nach den Daten der Buchführungsregister der Verwaltung der Betrag von 588 062 RON, der eine abzugsfähige Mehrwertsteuer darstellt, nicht in den Kosten für die im Jahr 2011 angeschaffte Bodenabfertigungsinfrastruktur enthalten war, wobei dieser Wert von der dem Staatshaushalt geschuldeten Mehrwertsteu

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.