Europäische Union
Beschluss Nr. A2 vom 12. Juni 2009 zur Auslegung des Artikels 12 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der auf entsandte Arbeitnehmer sowie auf Selbständige, die vorübergehend eine Tätigkeit in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedstaat ausüben, anzuwendenden Rechtsvorschriften (Text von Bedeutung für den EWR und das Abkommen EG/Schweiz)
Amtliche Ursprungsfassung
Quellenkennung: 32010D0424(02). Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
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- 32010D0424(02)-2328d6d06ac4cd0a882a.zip application/zip
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