Europäische Union

Beschluss (GASP) 2025/1972 des Rates vom 29. September 2025 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32025D1972. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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e Fassung: „Artikel 22 Im Zusammenhang mit Verträgen oder Transaktionen, deren Erfüllung unmittelbar oder mittelbar, insgesamt oder teilweise beeinträchtigt wurde durch Maßnahmen, die aufgrund der Resolutionen 1737 (2006), 1747 (2007), 1803 (2008) oder 1929 (2010) des VN-Sicherheitsrats beschlossen wurden – einschließlich der Maßnahmen der Union oder der Mitgliedstaaten, die im Einklang mit den relevanten Beschlüssen des Sicherheitsrats, zu deren Umsetzung oder in Verbindung damit getroffen wurden, oder der unter diesen Beschluss fallenden Maßnahmen –, werden keine Forderungen, einschließlich solche nach Schadensersatz, und keine andere derartige Forderung wie etwa ein Aufrechnungsanspruch oder ein Garantieanspruch zugelassen, sofern sie von den in Anhang I oder II aufgeführten benannten Personen oder Einrichtungen oder einer anderen Person oder Einrichtung in Iran, einschließlich der Regierung Irans, oder aber einer Person oder Einrichtung, die über eine solche Person oder Einrichtung oder zu deren Gunsten tätig wird, geltend gemacht werden.“ 14. Artikel 23 erhält folgende Fassung: „Artikel 23 (1)   Der Rat ändert Anhang I entsprechend den Feststellungen des Sicherheitsrats oder des Ausschusses. (2)   Der Rat erstellt und ändert einstimmig auf Vorschlag der Mitgliedstaaten oder des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik die Liste in Anhang II.“ 15. Artikel 24 Absätze 1 und 2 erhalten folgende Fassung: „(1)   Nimmt der Sicherheitsrat oder der Ausschuss eine Person oder Einrichtung in die Liste auf, so nimmt der Rat diese Person oder Einrichtung in Anhang I auf. (2)   Beschließt der Rat, die in Artikel 19 Absatz 1 Buchstaben b und c und in Artikel 20 Absatz 1 Buchstaben b und c genannten Maßnahmen auf eine Person oder Einrichtung anzuwenden, so ändert er den Anhang II entsprechend.“ 16. Artikel 25 erhält folgende Fassung: „Artikel 25 (1)   Die Anhänge I und II enthalten die vom Sicherheitsrat oder vom Ausschuss in Bezug auf Anhang I angegebenen Gründe für die Aufnahme der betreffenden Personen und Einrichtungen in die Liste. (2)   Die Anhänge I und II enthalten, soweit verfügbar, auch die zur Identifizierung der betreffenden Personen oder Einrichtungen erforderlichen Angaben, wie sie vom Sicherheitsrat oder dem Ausschuss in Bezug auf Anhang I angegeben werden. In Bezug auf Personen können diese Angaben Namen, einschließlich Aliasnamen, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Reisepass- und Personalausweisnummern, Geschlecht, Anschrift, soweit bekannt, sowie Funktion oder Beruf umfassen. In Bezug auf Einrichtungen können diese Informationen Namen, Ort und Datum der Registrierung, Registriernummer und Geschäftsort umfassen. Die Anhänge I und II enthalten auch den Tag der Benennung.“ 17. Artikel 26 wird wie folgt geändert: a) Absatz 4 erhält folgende Fassung: „(4)   Die in Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe b genannten Maßnahmen werden gegenüber Herrn Ali Akbar Salehi ausgesetzt.“ b) Absatz 5 wird gestrichen. 18. Die Artikel 26a, 26b, 26c, 26d, 26f und 26g werden gestrichen. 19. Die Anhänge III, IV, V und VI werden aufgehoben. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 29. September 2025. Im Namen des Rates Der Präsident M. BØDSKOV (1)  Beschluss 2010/413/GASP des Rates vom 26. Juli 2010 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2007/140/GASP (ABl. L 195 vom 27.7.2010, S. 39, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2010/413/oj). (2)  Erklärung des Rates 2015/C 345/1 vom 18. Oktober 2015 (ABl. C 345 vom 18.10.2015, S. 1). (3)  Beschluss (GASP) 2023/2195 des Rates vom 16. Oktober 2023 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran (ABl. L, 2023/2195, 17.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2195/oj). (4)  Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates vom 23. März 2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 961/2010 (ABl. L 88 vom 24.3.2012, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2012/267/oj). (5)  Beschluss (GASP) 2015/1863 des Rates vom 18. Oktober 2015 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran (ABl. L 274 vom 18.10.2015, S. 174, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2015/1863/oj). ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1972/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.