Europäische Union

Beschluss des Rates vom 8. Dezember 2023 zur Ernennung von drei Mitgliedern und drei Stellvertretern des Verwaltungsrates der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Serie C C/2023/1525 13.12.2023 BESCHLUSS DES RATES vom 8. Dezember 2023 zur Ernennung von drei Mitgliedern und drei Stellvertretern des Verwaltungsrates der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (C/2023/1525) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/942 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 zur Gründung einer Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (1), insbesondere auf Artikel 18, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Verordnung (EU) 2019/942 sieht vor, dass fünf Mitglieder des Verwaltungsrates der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (im Folgenden „Verwaltungsrat“) und ihre Stellvertreter vom Rat ernannt werden. (2) Die Verordnung (EU) 2019/942 sieht vor, dass ein Mitglied des Verwaltungsrates nicht zugleich Mitglied des Regulierungsrates der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden sein kann und dass die Mitglieder des Verwaltungsrates im Interesse der Union in ihrer Gesamtheit unabhängig und objektiv handeln. (3) Infolge des Ablaufs der Amtszeit von drei vom Rat ernannten Mitgliedern und zwei vom Rat ernannten Stellvertretern sollten neue Mitglieder und Stellvertreter ernannt werden, um diese Personen zu ersetzen. (4) Da ein Kandidat, der zurzeit Stellvertreter ist, für einen Zeitraum von vier Jahren als Stellvertreter wiederernannt wird, sollte ein weiterer Stellvertreter ernannt werden, um den genannten Stellvertreter für die verbleibende Amtszeit zu ersetzen — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Folgende Personen werden für vier Jahre ab dem 28. Januar 2024 zu Mitgliedern des Verwaltungsrates ernannt: — Herr Bogdan Marius CHIRIŢOIU, Rumänien, — Herr Tomasz DĄBROWSKI, Polen, — Frau Karoline NARODOSLAWSKY, Österreich. Artikel 2 Folgende Personen werden für vier Jahre ab dem 28. Januar 2024 zu Stellvertretern für den Verwaltungsrat ernannt: — Frau Kristina ČELIĆ , Kroatien, — Frau Karin LUNNING, Schweden. Artikel 3 Die folgende Person wird für vier Jahre ab dem 28. Januar 2024 zu einem Stellvertreter für den Verwaltungsrat ernannt: — Herr Boris MAKŠIJAN, Kroatien. Artikel 4 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 8. Dezember 2023. Im Namen des Rates Die Präsidentin N. CALVIÑO SANTAMARÍA (1)   ABl. L 158 vom 14.6.2019, S. 22. ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/1525/oj ISSN 1977-088X (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.