Europäische Union

Beschluss der Kommission vom 23. Juli 2025 über die dienstfreien Tage, die den in Brüssel und Luxemburg Dienst leistenden Beamtinnen und Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union für das Jahr 2027 gewährt werden

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32025D04102. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe C C/2025/4102 24.7.2025 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 23. Juli 2025 über die dienstfreien Tage, die den in Brüssel und Luxemburg Dienst leistenden Beamtinnen und Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union für das Jahr 2027 gewährt werden (C/2025/4102) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf das Statut der Beamten der Europäischen Union und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union („BBSB“), festgelegt durch die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 61 des Statuts sowie die Artikel 16 und 91 der BBSB, gestützt auf die einheitliche Regelung zur Festlegung der Liste der dienstfreien Tage der Beamten der Europäischen Gemeinschaften (2), insbesondere auf Artikel 1 Absatz 3, nach Stellungnahme der Personalvertretung, nach Stellungnahme des Statutsbeirats, nach Stellungnahme des Kollegiums der Verwaltungschefs, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Nach Artikel 61 des Statuts der Beamten der Europäischen Union und den Artikeln 16 und 91 der BBSB sollte das Verzeichnis der den in Brüssel und Luxemburg Dienst leistenden Beamtinnen und Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union im Jahr 2027 gewährten dienstfreien Tage festgesetzt werden. (2) Im Jahr 2027 fällt der Ostersonntag auf den 28. März. (3) Im Jahr 2027 ist der 23. Dezember ein Donnerstag — BESCHLIEẞT: Einziger Artikel Die den in Brüssel und Luxemburg Dienst leistenden Beamtinnen und Beamten und sonstigen Bediensteten im Jahr 2027 gewährten dienstfreien Tage werden wie folgt festgesetzt: 1. Januar Neujahr 25. März Gründonnerstag 26. März Karfreitag 29. März Ostermontag 6. Mai Christi Himmelfahrt 7. Mai Tag nach Christi Himmelfahrt 17. Mai Pfingstmontag 23. Juni* Luxemburgischer Nationalfeiertag *wird den Beamtinnen und Beamten und sonstigen Bediensteten mit Dienstort Luxemburg gewährt 21. Juli* Belgischer Nationalfeiertag *wird den Beamtinnen und Beamten und sonstigen Bediensteten mit Dienstort Brüssel gewährt 1. November Allerheiligen 2. November Allerseelen 23. Dezember bis zum 31. Dezember Jahresende: 7 Tage 2027 INSGESAMT 17 Tage Brüssel, den 23. Juli 2025 Für die Kommission Piotr SERAFIN Mitglied der Kommission (1)   ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1968/259(1)/oj. (2)  SEK(66) 3621. ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/4102/oj ISSN 1977-088X (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.