Europäische Union

2006/904/EG: Entscheidung der Kommission vom 7. Juni 2006 über die staatliche Beihilfe Nr. C 8/2005 (ex N 451/2004), die Deutschland zugunsten der Nordbrandenburger Umesterungswerke gewähren will (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 2088) (Text von Bedeutung für den EWR)

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13.12.2006    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 353/60 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 7. Juni 2006 über die staatliche Beihilfe Nr. C 8/2005 (ex N 451/2004), die Deutschland zugunsten der Nordbrandenburger UmesterungsWerke gewähren will (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 2088) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2006/904/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 88 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme gemäß den genannten Artikeln (1), in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   VERFAHREN (1) Mit Schreiben vom 11. Oktober 2004, das am 12. Oktober 2004 registriert wurde, teilte Deutschland der Kommission seine Absicht mit, eine Regionalbeihilfemaßnahme zugunsten der NUW Nordbrandenburger Umesterungs-Werke durchzuführen. Die Maßnahme wurde unter der Nummer N 451/2004 als angemeldete Beihilfe registriert. Am 6. November 2004 bat die Kommission um Auskünfte, woraufhin Deutschland am 16. Dezember 2004 weitere Informationen vorlegte. (2) Mit Schreiben vom 16. Februar 2005 teilte die Kommission Deutschland ihren Beschluss mit, wegen dieser Beihilfe das Verfahren nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag einzuleiten. (3) Der Beschluss der Kommission über die Verfahrenseinleitung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (2). Die Beteiligten wurden aufgefordert, zu der Beihilfemaßnahme Stellung zu nehmen. (4) Mit Schreiben vom 22. März 2005, das am 23. März 2005 registriert wurde, reagierte Deutschland auf die Einleitung des Verfahrens und übermittelte umfangreiche zusätzliche Informationen an die Kommission. (5) Bei der Kommission gingen keine Stellungnahmen von Beteiligten ein. (6) Aufgrund eigener Untersuchungen stellte die Kommission fest, dass die von Deutschland vorgelegten Informationen unvollständig waren, und richtete daraufhin mit Schreiben vom 8. November 2005 weitere Fragen an Deutschland. Deutschland antwortete am 13. Januar 2006 und legte weitere Informationen vor. 2.   BESCHREIBUNG DER BEIHILFE 2.1.   Der Begünstigte und das Vorhaben (7) Begünstigter der Beihilfe ist die NUW Nordbrandenburger UmesterungsWerke GmbH & Co. KG (nachstehend „NUW“) mit Sitz in Schwedt, Brandenburg (Deutschland), einem Fördergebiet gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a EG-Vertrag. Die NUW wurde am 4. Mai 2004 gegründet. Vor Durchführung der geplanten Investition wird das Unternehmen keine betrieblichen Tätigkeiten ausüben. Folglich hatte die NUW im Oktober 2004 weder Vollzeit- noch Teilzeitbeschäftigte. (8) Die NUW plant den Bau und Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Biodiesel mit einer vorgesehenen jährlichen Kapazität von 130 000 Tonnen und beihilfefähigen Investitionskosten von 41,84 Mio. EUR. Sie wird vor allem die PCK Raffinerie GmbH Schwedt (nachstehend „PCK“) beliefern, deren Anlagen derzeit auf die Weiterverarbeitung von Biokraftstoffen vorbereitet werden. 2.2.   Die Finanzmaßnahmen (9) Das Land Brandenburg beabsichtigt, der NUW eine Beihilfe von 50 % der beihilfefähigen Kosten eines Gesamtbetrags von bis zu 20,92 Mio. EUR im Rahmen von durch die Kommission genehmigten Förderprogrammen zu gewähren. (10) Die Beihilfe wird in Form eines direkten Investitionszuschusses von 14,204 Mio. EUR und einer Investitionszulage von 6,716 Mio. EUR auf der Grundlage der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“  (3) nachstehend „Gemeinschaftsaufgabe“) und im Rahmen des Beihilfeprogramms „Investitionszulage für betriebliche Investitionen im Jahr 2004“ (4) gewährt. Deutschland wird sicherstellen, dass die Obergrenze von 50 % Beihilfeintensität nicht überschritten wird. 2.3.   Gründe für die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens (11) Da die Beihilfe auf genehmigten Regelungen basiert, beschränkt die Kommission ihre Prüfung auf die Frage, ob der Begünstigte als KMU einzustufen ist und somit Anspruch auf den zusätzlichen KMU-Aufschlag von 15 % hat, der in dem Beihilfebetrag enthalten ist. (12) Nach Artikel 2 des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Empfehlung) (5) sind kleine und mittlere Unternehmen als Unternehmen definiert, die weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen und/oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft. (13) Der Unternehmensbegriff erfordert nicht, dass der Begünstigte auf eine gesonderte rechtliche Einheit beschränkt ist, er kann sich auch auf eine wirtschaftliche Gruppe von Unternehmen erstrecken, die umfassender als ein einzelnes KMU ist. Unternehmen können als verbundene Unternehmen angesehen werden, wenn sie durch eine natürliche Person verbunden sind und auf dem gleichen Markt oder auf verwandten Märkten tätig sind. (14) Die Verbindung zwischen NUW und weiteren Unternehmen durch natürliche Personen, insbesondere durch Mitglieder der Familie Sauter, kann zu gemeinsamen Tätigkeiten auf dem gleichen Markt oder auf verwandten Märkten führen. Verbundene Unternehmen werden bei der Prüfung des KMU-Status und der Berechnung der Arbeitnehmerzahl eines Unternehmens zusammen berücksichtigt. (15) Hinsichtlich der Beziehungen zwischen den genannten Unternehmen bezweifelte die Kommission, dass der Begünstigte der Investitionsbeihilfe tatsächlich die Vorteile benötigt, die NUW aus den verschiedenen Regelungen und Maßnahmen zu Gunsten von KMU erwachsen würden, und dass die NUW für den angemeldeten KMU-Aufschlag in Betracht kommt. Die Kommission bezweifelte auch, dass der Begünstigte der Definition eines KMU im Sinne der KMU-Empfehlung entspricht. 3.   STELLUNGNAHMEN VON BETEILIGTEN (16) Bei der Kommission gingen keine Stellungnahmen von Beteiligten ein. 4.   STELLUNGNAHME DEUTSCHLANDS Kriterium der Eigenständigkeit (17) Deutschland erklärt, dass die NUW Verwaltung GmbH finanziell nicht an dem Begünstigten NUW beteiligt ist. Ihr einziger Unternehmenszweck ist die Übernahme der Geschäftsführung und die Haftung für die Verbindlichkeiten der NUW. Auch die anderen Komplementärgesellschaften („Verwaltung GmbH“) haften lediglich für ihre jeweiligen GmbHs und haben keine weitere Geschäftstätigkeit. (18) Während Daniela Sauter an der NUW mit 74 % beteiligt ist, liegen ihre Beteiligungen an NBE Nordbrandenburger BioEnergie GmbH & Co. KG, MBE Mitteldeutsche BioEnergie GmbH & Co. KG und SBE Swiss BioEnergy AG nicht über 50 %. Deutschland gibt an, dass die NUW nicht mit anderen Unternehmen verbunden ist. (19) Was die Partnerunternehmen anbelangt, so hält Daniela Sauter nach Angaben Deutschlands eine Beteiligung von 50 % an der NBE und von 38 % an der MBE; an der SBE ist sie mit 20 % beteiligt. Demzufolge wären nur die Beteiligungen an NBE und MBE für die Bewertung der Größe des Begünstigten von Belang. (20) In Bezug auf eine möglicherweise gemeinsam handelnde Gruppe natürlicher Personen teilt Deutschland der Kommission mit, dass Daniela Sauter und Dr. Georg Pollert als Hauptkommanditisten der NUW nur für dieses Unternehmen gemeinsam auftreten, nicht jedoch für andere Unternehmen. Ihr gemeinsames Interesse beschränkt sich ausschließlich auf die NUW; neben dem Gesellschaftsvertrag gibt es keine weiteren Vereinbarungen. (21) Deutschland betont, dass es bei den Beteiligungen der Geschwister, Eltern sowie der Schwägerin keine einheitliche Beteiligungsstruktur gibt, die auf ein gleiches Interesse hindeuten würde. Abgesehen vom Verwandtschaftsgrad bestehen zwischen diesen Personen keine rechtlichen oder wirtschaftlichen Beziehungen. Außer dem Gesellschaftsvertrag gibt es keine anderen Vereinbarungen. Relevante Märkte (22) Nach Angaben Deutschlands sind NUW und MUW Mitteldeutsche UmesterungsWerke GmbH & Co. KG auf demselben Markt tätig, allerdings für unterschiedliche Kunden. Die Unternehmen stehen über Herrn Dr. Pollert miteinander in einer Beziehung, die angesichts ihrer geringen Intensität nicht von Belang ist. (23) Den deutschen Angaben zufolge produziert NUW Biodiesel, während NBE und MBE auf dem Bioäthanolmarkt tätig sind. Auch wenn alle drei Unternehmen die großen Ölgesellschaften zu ihren Kunden zählen, verwenden sie doch ganz unterschiedliche Rohstoffe und Produktionsverfahren. Geschäftsführung, finanzielle und Beschäftigungskriterien (24) Seit Ende 2004 ist Herr Heidenreich nicht mehr Geschäftsführer der NBE Verwaltung GmbH. Nach Angaben Deutschlands werden alle anderen betroffenen Unternehmen von unterschiedlichen Personen geführt, sodass es keine Verbindungen zwischen der Geschäftsführung der einzelnen Unternehmen gibt. (25) Ausgehend von der Annahme, dass NUW, MBE und NBE Partnerunternehmen sind und es keine verbundenen Unternehmen gibt, berechnet Deutschland die Finanz- und Beschäftigungsdaten. Deutschland kommt zu dem Schluss, dass diese Gruppe bei allen KMU-Kriterien die jeweiligen Schwellenwerte unterschreitet. Der Generalunternehmer SBE Swiss Bio Energy AG (26) Die NUW beauftragte die SBE mit dem Bau der Biodieselanlage. Der Unternehmenszweck der SBE ist der europaweite Bau und Betrieb chemischer Anlagen zur Herstellung von Biodiesel sowie der Handel mit biogenen Kraftstoffen. Obwohl die SBE einen Teil der Investitionen finanzieren wird, versichert Deutschland, dass keine weiteren Abhängigkeiten zwischen den beiden Unternehmen bestehen. Um eine Abhängigkeit der NUW von der SBE zu vermeiden, kann die NUW den Zeitpunkt der Rückzahlung des Darlehens selbst bestimmen. (27) Die SBE wird außerdem ab 2004 den direkten Investitionszuschuss zwischenfinanzieren. Deutschland betont, dass der Vertrag zwischen SBE und NUW so formuliert ist, dass die SBE keinen Einfluss auf die Geschäftsentscheidungen der NUW nehmen kann. Sauter Verpachtung GmbH (28) Nach Angaben Deutschlands ist der Vertrieb von Kraftstoffen mit nur 1 % des Unternehmensumsatzes von geringer Bedeutung. Sauter Verpachtung GmbH hat diesen Angaben zufolge keine nennenswerten Aktivitäten im Bereich der Biodiesel- oder Bioäthanolverarbeitung oder des Handels mit diesen Erzeugnissen. (29) Dieses Unternehmen war jedoch Hauptauftragnehmer beim Bau der Bioäthanolanlage von NBE. (30) Sauter Verpachtung hat weder direkte rechtliche noch wirtschaftliche Beziehungen zur NUW. Schlussfolgerungen Deutschlands (31) Da die Beziehungen zwischen NBE und MBE nur über die Person von Daniela Sauter laufen und es keine weiteren relevanten Beziehungen zu anderen Unternehmen gibt, zieht Deutschland den Schluss, dass die NUW als KMU einzustufen ist. Die Kommanditisten der NUW sind keine gemeinsam handelnde Gruppe natürlicher Personen. Nach Auffassung des Landes Brandenburg reichen die familiären Verbindungen nicht aus, um auf ein gemeinsames Interesse im Sinne der KMU-Definition zu schließen. 5.   ZUSÄTZLICHE VON DEUTSCHLAND ÜBERMITTELTE INFORMATIONEN (32) Im Zuge ihrer eigenen Untersuchung fand die Kommission Beweise dafür, dass sich weitere Unternehmen, über die Deutschland die Kommission nicht informiert hatte, ebenfalls im Besitz von Mitgliedern der Familie Sauter befanden. Auf entsprechende Nachfragen der Kommission vom 8. November 2005 übermittelte Deutschland am 13. Januar 2006 zusätzliche Informationen. Beteiligungen und Eigentumsverhältnisse (33) Neben diversen Grundstücks- und Windkraftgesellschaften (hierzu wurden keine weiteren Angaben gemacht) haben die Mitglieder der Familie Sauter Mehrheitsbeteiligungen an 16 Unternehmen. Daniela Sauter hält mit 74 % die Mehrheit der NUW, für die der KMU-Aufschlag angemeldet wurde; sie ist die Schwester von Bernd und Claus Sauter. Alois und Albertina Sauter sind die Eltern von Daniela, Bernd und Claus Sauter. Marion Sauter ist die Ehefrau von Claus Sauter. Daneben ist Georg Pollert, der in keinem Verwandtschaftsverhältnis zur Familie Sauter steht, mit 24 % an der NUW beteiligt. (34) Mit Ausnahme der NUW Nordbrandenburger Umesterungswerke Verwaltung GmbH (6) (Daniela Sauter: 50 %) kontrolliert die Familie Sauter alle Unternehmen der Familie Sauter durch Mehrheitsbeteiligungen: SBE Swiss BioEnergy AG (100 %), Sauter Verpachtung GmbH (100 %), Alois Sauter Landesprodukten-Großhandlung GmbH & Co. KG (100 %), Sauter GmbH (100 %), Compos Entsorgung GmbH (100 %), MUW Mitteldeutsche UmesterungsWerke GmbH & Co. KG (66 %), MUW Mitteldeutsche UmesterungsWerke Verwaltungs GmbH (66 %), AIIEN GmbH (100 %), Autokontor Bayern GmbH (66 %), Autokontor Vertriebs GmbH (60 %), MBE Mitteldeutsche BioEnergie GmbH & Co. KG (100 %), MBE Mitteldeutsche BioEnergie Verwaltung GmbH (100 %), NBE Nordbrandenburger BioEnergie GmbH & Co. KG (100 %), NBE Nordbrandenburger BioEnergie Verwaltung GmbH (100 %) und NUW (74 %). (35) Der Unternehmenszweck der NUW Nordbrandenburger Umesterungswerke Verwaltung GmbH, der MUW Mitteldeutsche UmesterungsWerke Verwaltung GmbH, der Mitteldeutsche BioEnergie Verwaltung GmbH und der NBE Nordbrandenburger BioEnergie Verwaltung GmbH ist die Geschäftsführung und Vertretung anderer Unternehmen. Geschäftsbeziehungen (36) Nach Angaben Deutschlands wird der Begriff „Sauter-Gruppe“ in der Öffentlichkeit nur in Bezug auf Alois Sauter Landesproduktengroßhandlung, Sauter Verpachtung und Compos Entsorgung verwendet, die in den Bereichen Entsorgung und Transport eng zusammenarbeiten. Auf den Fahrzeugen der Sauter Verpachtung und der Alois Sauter Landesproduktengroßhandlung wird Biodiesel beworben. Deutschland kann nicht erklären, warum Kreditinstitute wie die NordLB für mehrere Unternehmen der Sauter Familie den Begriff „Gruppe“ verwenden. (37) Die Unternehmen unterhalten zahlreiche Geschäftsbeziehungen, die nach Angaben Deutschlands nicht einzeln aufgeführt werden können: (a) Die SBE Swiss BioEnergy AG wird als Generalunternehmer für den vorgeschlagenen Begünstigten NUW die Biodieselanlage errichten. Außerdem wird sie die Investition zum Teil finanzieren und den Investitionszuschuss zwischenfinanzieren. Sauter Verpachtung GmbH war in der Vergangenheit als Generalunternehmer für die Errichtung der Bioäthanolanlagen der MBE GmbH und der NBE GmbH sowie der Biodieselanlage der MUW tätig. Außerdem errichtete sie diverse Windkraftanlagen für MUW und MBE. In ihren Betriebstankstellen tanken Fahrzeuge der MBE und von Autokontor Bayern. (b) Die Compos Entsorgung GmbH verwendet für die Entsorgung von Klärschlamm zumeist Fahrzeuge der Alois Sauter Landesproduktengrosshandlung GmbH und der Sauter Verpachtung GmbH. Sauter Verpachtung teilt sich ein Verwaltungsgebäude mit Compos Entsorgung GmbH und Autokontor Bayern GmbH. (c) Zu den Kunden der MUW zählen Alois Sauter Landesproduktengroßhandlung, Autokontor Bayern, Sauter Verpachtung und MBE. Die SBE liefert der MUW Rohöl und Raffinat für die Weiterverarbeitung zu Biodiesel. (d) Die Alois Sauter Landesproduktengroßhandlung vermietet Gebäude und Flächen an Autokontor Bayern und repariert und wartet die Fahrzeuge von Sauter Verpachtung, Autokontor Bayern, MBE und MUW. Sie unterhält eine Betriebstankstelle für MUW, MBE, Sauter Verpachtung und Autokontor Bayern. (e) Eine Zeit lang teilten MBE und Sauter Verpachtung ein Verwaltungsgebäude. Die MBE übernimmt Transportdienstleistungen für Sauter Verpachtung und Autokontor Bayern. (f) Die SBE kooperiert mit MUW, NUW, MBE NBE und Autokontor Bayern. Beziehungen in den Bereichen Geschäftsführung und Personal (38) Der Geschäftsführer der NUW, Herr Niesmann, war vorher Betriebsleiter bei der MUW. Bis 2004 hatte der Geschäftsführer der MBE, Herr Dr. Klotz, Prokura bei Sauter Verpachtung. (39) Die Mehrheitseignerin des begünstigten Unternehmens, Daniela Sauter, ist Geschäftsführerin der NBE. (40) Herr Johne hat Prokura bei der SBE und war bis Dezember 2004 bei der MUW beschäftigt. Herr Heidenreich war Geschäftsführer bei der NBE und übernahm danach dieselbe Funktion bei der NUW. (41) In Einzelfällen wechselten Mitarbeiter von einem Unternehmen der Familie Sauter in ein anderes. Lieferanten und Kunden der Unternehmen der Familie Sauter (42) Die Unternehmen Bunge Deutschland GmbH und Cargill beliefern die MUW und die NUW mit Pflanzenöl. SBE ist Kunde bei NUW, MUW, MBE und NBE. 6.   WÜRDIGUNG DES KMU-STATUS Kriterien für den KMU-Aufschlag (43) Im Anhang der KMU-Empfehlung sind KMU als Unternehmen definiert, die weniger als 250 Personen beschäftigen, einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen und/oder deren Jahresbilanzsumme 43 Mio. EUR nicht übersteigt. (44) In Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag wird der Begriff des Unternehmens zur Definition des Begünstigten einer Beihilfe herangezogen. Dieser Begriff beschränkt sich, wie der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften bestätigte (7), nicht nur auf ein einzelnes Rechtssubjekt, sondern kann auch eine ganze Gruppe von Unternehmen umfassen. (45) Nach geltender Rechtsprechung kann die Kommission zunächst prüfen, ob ein Unternehmen zu einer Gruppe gehört, die als eine wirtschaftliche Einheit anzusehen sind, und erst danach feststellen, ob die betreffende Gruppe die Kriterien der KMU-Empfehlung erfüllt. Wenn rechtlich voneinander getrennte natürliche oder juristische Personen eine wirtschaftliche Einheit bilden, sind sie für die Zwecke des Wettbewerbsrechts der Gemeinschaft als ein einziges Unternehmen zu behandeln. Außerdem muss sichergestellt sein, dass rechtliche Organisationsformen, durch die KMU eine wirtschaftliche Gruppe bilden, deren Stärke die eines normalen KMU weit übertrifft, ausgeschlossen werden und dass die KMU-Definition nicht durch rein formale Aspekte umgangen wird. Das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften stellte ausdrücklich fest, dass die Kommission bei der Feststellung, ob zu einem Konzern gehörende Gesellschaften als eine wirtschaftliche Einheit anzusehen sind, über ein weites Ermessen verfügt (8). (46) Die KMU-Empfehlung nimmt diesen Ansatz auf. In Artikel 3 Absatz 3 ihres Anhangs wird festgelegt, dass Unternehmen, die über natürliche Personen oder eine Gruppe von gemeinsam handelnden natürlichen Personen einen dominanten Einfluss über andere Unternehmen ausüben als verbundene Unternehmen gelten, sofern diese Unternehmen ganz oder teilweise in demselben Markt oder benachbarten Märkten tätig sind. Als benachbarter Markt gilt der Markt für ein Produkt oder eine Dienstleistung, der dem betreffenden Markt unmittelbar vor- oder nachgeschaltet ist. (47) Im Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache Italien/Kommission (9) wird präzisiert, wie die Kommission bei der Prüfung der Zulässigkeit eines KMU-Aufschlags entscheiden kann: „Begegnet daher ein Unternehmen in Wirklichkeit nicht den für KMU typischen Schwierigkeiten, darf die Kommission diesen Beihilfezuschlag verweigern. Die Genehmigung eines Beihilfezuschlags für Unternehmen, die, obwohl sie die formalen Kriterien der Definition der KMU erfüllen, sich nicht den für diese typischen Schwierigkeiten gegenübersehen, verstieße nämlich gegen Artikel 87 EG, da ein solcher Zuschlag geeignet ist, den Wettbewerb stärker zu verzerren und somit die Handelsbedingungen in einer Weise zu verändern, die dem gemeinsamen Interesse im Sinne von Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c EG zuwiderläuft.“ (48) Um die Notwendigkeit einer erhöhten Beihilfeintensität des begünstigten Unternehmens zu bestimmen, hält die Kommission es für notwendig, Faktoren wie die Beteiligungsstruktur, die Identität der Geschäftsführer, den Grad der wirtschaftlichen Verflechtung und sämtliche anderen Beziehungen der betroffenen Unternehmen zu untersuchen. Auf der Grundlage der dargelegten Grundsätze stellt die Kommission fest, ob die NUW die Kriterien der KMU-Definition erfüllt und ob sie die Bedingungen für eine Erhöhung der Beihilfeintensität erfüllen könnte. Beziehungen zwischen den Unternehmen der Familie Sauter (49) Die Eigentumsstruktur ist ein Hauptkriterium für die Analyse der Kontrollbefugnisse in Unternehmen. Sie ermöglicht den Nachweis von Verbindungen zwischen einzelnen Unternehmen und lässt Rückschlüsse auf die wirtschaftlichen Einheiten zu. (50) Mit Ausnahme der NUW Nordbrandenburger Umesterungswerke Verwaltung GmbH (kein Umsatz, keine Beschäftigten, Bilanzsumme 32 000 EUR), an der Daniela Sauter mit 50 % beteiligt ist, kontrolliert die Familie Sauter 15 Unternehmen über Mehrheitsbeteiligungen (vgl. Randnr. 34 und Anhang). (51) Was die Verbindungen zwischen den natürlichen Personen angeht, die die einzelnen Unternehmen kontrollieren, so scheinen die familiären Beziehungen besonders eng zu sein, da nur sechs Personen beteiligt sind. (52) Daniela Sauter hält die Mehrheit der NUW (74 %), für die der KMU-Aufschlag angemeldet wurde; sie ist die Schwester von Bernd und Claus Sauter. Alois und Albertina Sauter sind die Eltern von Daniela, Bernd und Claus Sauter. Marion Sauter ist die Ehefrau von Claus Sauter. Folglich gehören Daniela, Bernd, Claus, Alois und Albertina zu der traditionellen „Kernfamilie“ und Marion Sauter ist eine Schwägerin. Die auf nur sechs natürliche Personen beschränkten Familienbeziehungen scheinen von besonders hoher Qualität und Intensität zu sein. (53) Die Geschäftsbeziehungen wie beispielsweise die Verbindungen auf der Geschäftsführungsebene, die Überschneidungen bei den Beziehungen zu Lieferanten und Kunden, die gemeinsame Verwendung der Logistik (z. B. Transportmittel, Gebäude und Büroräume) werden in diesem Fall ebenfalls als Kriterien für eine Verbindung zwischen den Unternehmen angesehen. Anhand dieser Indikatoren lässt sich nachprüfen, ob eine Verbindung durch natürliche Personen nicht nur informell, sondern auch formell zu Verbindungen bei einzelnen Geschäftsbereichen und Geschäftstätigkeiten führt. (54) Nach Angaben Deutschlands unterhalten die Unternehmen so zahlreiche Geschäftsbeziehungen, dass unmöglich alle aufgelistet werden können. SBE Swiss BioEnergy AG und Sauter Verpachtung fungieren als Generalunternehmen für den Bau von Bioäthanol- und Biodieselanlagen, die von den Unternehmen in Familienbesitz betrieben werden. Die Kooperation zwischen den von der Familie Sauter kontrollierten Unternehmen insbesondere in den Bereichen Transport, Geschäftsführung, Personal und Kunden zeigt, dass die Tätigkeiten der einzelnen Unternehmen abgestimmt sind und gemeinsames Handeln gezielt angestrebt wird. (55) Drei einfache Beispiele, die Deutschland für die zahlreichen gemeinsamen Tätigkeiten und die Zusammenarbeit übermittelte, verdeutlichen die Verbindungen zwischen den einzelnen Unternehmen der Familie Sauter: Auf den Fahrzeugen der Sauter Verpachtung GmbH und der Alois Sauter Landesproduktengroßhandlung GmbH & Co. KG wird Biodiesel beworben. Die Alois Sauter Landesproduktengroßhandlung GmbH & Co. KG besitzt außerdem einen Hubschrauber, den alle Mitglieder der Familie im Rahmen ihrer jeweiligen Geschäftstätigkeit verwenden. Dasselbe Unternehmen wartet und repariert die Fahrzeuge von Sauter Verpachtung GmbH, Autokontor Bayern GmbH, MBE und MUW. (56) Zusätzlich zu diesen Geschäftsbeziehungen zeigen sich die engen Verbindungen zwischen den Mitgliedern der Familie Sauter auch in zahlreichen Grundstück- und Windkraftgesellschaften. (57) Deshalb ist die Kommission der Auffassung, dass die Unternehmensgruppe auch aus wirtschaftlicher Sicht als eine Einheit zu betrachten ist. Vor allem aufgrund der Verbindungen durch natürliche Personen — die Familie Sauter — aber auch aufgrund ihrer Geschäftsbeziehungen und organisatorischen Verknüpfungen, kann die Familie Sauter nicht nur ihre Geschäftstätigkeit, sondern auch ihre strategische Entwicklung als Gruppe problemlos koordinieren. Die Verbindungen zwischen den Unternehmen sind nicht neu, sondern scheinen auf einer gemeinsamen Geschichte und einer geplanten gemeinsamen Entwicklung zu basieren. (58) Im Internet präsentieren sich

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.