Europäische Union

Beschluss (EU) 2025/440 der Kommission vom 8. Juli 2024 über die von Italien und der Region Kampanien durchgeführten Maßnahmen SA.32014, SA.32015, SA.32016 (2011/C) (ex 2011/NN) zugunsten von Caremar und seinem Erwerber SNAV/Rifim (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen (C(2024) 4656)

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Quellenkennung: 32025D0440. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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nwirtschaftlichen Verpflichtungen erbringen und SNAV sieben tägliche Passagierdienste, die alle im Rahmen der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen durchgeführt wurden. (202)  Italien zufolge hat Procida Lines den Dienst im Zeitraum 2012-2015 jedoch nicht erbracht. (203)  Ab Procida führe Caremar ganzjährig Fahrten um 8.10 Uhr durch, während Gestour ganzjährig um 6.50 Uhr, 9.30 Uhr, 11.20 Uhr und 18.55 Uhr tätig war (und Procida Lines sollte um 5.50 Uhr, 7.50 Uhr, 10.45 Uhr, 12.40 Uhr, 15.25 Uhr, 17.30 Uhr und 19.15 Uhr Fahrten anbieten). Ab Pozzuoli bot Caremar um 8.50 Uhr eine Fahrt an, während Gestour ganzjährig um 6.50 Uhr, 9.30 Uhr, 11.20 Uhr und 18.55 Uhr tätig war (und Procida Lines sollte um 5.05 Uhr, 7.05 Uhr, 11.50 Uhr, 13.35 Uhr, 16.25 Uhr, 18.25 Uhr und 20.00 Uhr Fahrten durchführen). (204)  Ab Procida bediente Caremar tägliche Passagierdienste um 6.35 Uhr und 9.20 Uhr und ab Neapel bot Caremar um 7.30 Uhr und 17.45 Uhr tägliche Passagierdienste an. (205)  So wurde beispielsweise im Fall von Laziomar, als die Seeverkehrsdienstleistungen auf den drei Routen zu den Pontinischen Inseln von Caremar an Laziomar übertragen wurden, der Liegeplatzvorrang für die auf diesen Routen bedienten Häfen automatisch auf Laziomar übertragen. (206)  Das System der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ohne Ausgleich blieb bis zum 9. Januar 2017 in Kraft. Ab dem 10. Januar 2017 war Caremar der einzige Seeverkehrsbetreiber, dem gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im Golf von Neapel auferlegt wurden. (207)  Siehe Fußnote 126. (208)  Siehe Fußnote 125. (209)  Artikel 16 Absatz 1 des neuen öffentlichen Dienstleistungsvertrags. (210)  In Bezug auf Compagnia Italiana di Navigazione siehe Beschluss (EU) 2020/1412 der Kommission vom 2. März 2020 über die Maßnahmen SA.32014, SA.32015, SA.32016 (11/C) (ex 11/NN), die Italien zugunsten von Tirrenia di Navigazione und seinem Erwerber Compagnia Italiana di Navigazione durchgeführt hat (ABl. L 332 vom 12.10.2020, S. 45), Erwägungsgründe 244 und 361. In Bezug auf Società Navigazione Siciliana siehe Beschluss (EU) 2022/448 der Kommission vom 17. Juni 2021 über die von Italien durchgeführten Maßnahmen SA.32014, SA.32015, SA.32016 (2011/C) (ex 2011/NN) zugunsten von Siremar und seinem Erwerber Società Navigazione Siciliana (ABl. L 97 vom 24.3.2022, S. 1), Erwägungsgrund 362. (211)  Die WACC werden auf der Grundlage von Daten für börsennotierte Unternehmen berechnet. In diesem Fall umfasst die Stichprobe 62 europäische Unternehmen, die im Schiffbau oder im Seeverkehr tätig und an einer Börse notiert sind. Bei dieser Stichprobe handelt es sich um die engste Annäherung an den Sektor, in dem Caremar (ein nicht börsennotiertes Unternehmen) tätig ist, nämlich den Seeverkehr von Personen, Fahrzeugen und Gütern. Ein privater Investor würde eine ähnliche Vergleichsgruppe verwenden, um die Rendite zu ermitteln, die er von Caremar erwartet. (212)  Zur Berechnung der WACC verwendete die Kommission die auf der Website von Aswath Damodaran (Professor of Finance an der Stern School of Business an der New York University) veröffentlichten Datensätze und holte die historischen Daten über deutsche Staatsanleihen unter www.worldgovernmentbonds.com ein. (213)  Der Jahresabschluss von Caremar für 2018 ergab auf der Grundlage der von Italien vorgelegten Informationen eine Überkompensation in Höhe von 4 462 201 EUR. Da bei der ersten Überprüfung für den Zeitraum 2015-2018 bereits ein Betrag von 2 103 400 EUR an die Region Kampanien für 2018 zurückgezahlt wurde (im Rahmen des Saldos von 835 058 EUR), wurde die Differenz mit 2 358 801 EUR berechnet, was zusammen mit den Ergebnissen der anderen Jahre (2019, 2020 und 2021) zu einer Überkompensation in Höhe von insgesamt 1 389 911 EUR führte, die ebenfalls an die Region Kampanien zurückgezahlt wurde. Italien hat ferner mitgeteilt, dass die Finanzdaten für 2021 nach wie vor vorläufig seien und von der Region Kampanien gemäß Artikel 17 des öffentlichen Dienstleistungsvertrags im Zusammenhang mit dem letzten Regulierungszeitraum (2022 bis 2024) überprüft werden. (214)  Siehe z. B. Artikel 9:401 (Recht auf Preisminderung) der „Grundregeln des europäischen Vertragsrechts“ (vgl. Lando, O. und Beale, H., „Principles of European contract law, Teil I und II“, Kluwer Law International, Den Haag, 2000); oder Artikel III.–3:601 (Recht auf Preisminderung) des Entwurfs eines gemeinsamen Referenzrahmens (siehe von Bar, C. et al., „Principles, Definitions and Model Rules of European Private Law, Draft Common Frame of Reference: outline edition“, Sellier European Law Publishers, München, 2009). (215)  Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (ABl. L 134 vom 30.4.2004, S. 1). (216)  Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. L 134 vom 30.4.2004, S. 114). (217)  Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65). (218)  Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 243). (219)  Nach Artikel 21 der Richtlinie 2004/18/EG. (220)  Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 2004/18/EG lautet: „ ‚Dienstleistungskonzessionen‘ sind Verträge, die von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen nur insoweit abweichen, als die Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistungen ausschließlich in dem Recht zur Nutzung der Dienstleistung oder in diesem Recht zuzüglich der Zahlung eines Preises besteht.“ (221)  Bekanntmachung der Kommission zum Begriff der staatlichen Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. C 262 vom 19.7.2016, S. 1). (222)  In der Bekanntmachung zum Begriff der staatlichen Beihilfe merkt die Kommission an, dass die Unionsgerichte im Zusammenhang mit staatlichen Beihilfen oftmals die Bezeichnung „offenes“ Ausschreibungsverfahren verwenden. Die Verwendung der Bezeichnung „offen“ entspricht jedoch keinem spezifischen Verfahren gemäß den Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Kommission ist daher der Ansicht, dass die Bezeichnung „wettbewerblich“ angemessener erscheint. In der oben genannten Bekanntmachung merkt die Kommission außerdem an, dass die materiellen Bedingungen aus der Rechtsprechung von dieser begrifflichen Auffassung unberührt bleiben. (223)  Der erste Übertragungsvorgang wurde bereits im Beschluss (EU) 2020/1412 bewertet (siehe Erwägungsgrund 417 ff. dieses Beschlusses). (224)  Ressourcen des Fondo Aree Sottoutilizzate, siehe Erwägungsgrund 102 Buchstabe b. (225)  Die Kommission wird in Abschnitt 5.3.1 prüfen, ob dies tatsächlich der Fall war. (226)  Der ursprüngliche Vertrag wurde dreimal verlängert: am 30. Dezember 2008 (bis 31. Dezember 2009), am 25. September 2009 (bis 30. September 2010) und am 5. August 2010 (bis 31. Juli 2012). (227)  Dies gilt für den Personenverkehr auf der Route Capri/Sorrento in den Jahren 2009 und 2010 und Capri/Neapel in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012. (228)  In Bezug auf die erste und zweite Verlängerung (30. Dezember 2008 und 25. September 2009) legte Italien keine Daten für die beiden Jahre vor der entsprechenden Verlängerung vor. In Bezug auf die dritte Verlängerung (5. August 2010) legte Italien Daten für die Jahre 2009 und 2010 vor, nicht jedoch für 2008. In jedem Fall sind die einzigen aussagekräftigen Daten für diese Jahre die Routen Capri/Sorrento und Capri/Neapel, während sie für die anderen Routen in aggregierter Form bereitgestellt wurden, d. h. für die Route Ischia/Procida/Neapel ohne Trennung der Segmente Ischia/Procida, Procida/Neapel und Ischia/Neapel sowie für die Route Ischia/Procida/Pozzuoli ohne Trennung des Segments Procida/Pozzuoli. In Bezug auf das Jahr 2010 wurden mit Ausnahme der Routen Capri/Sorrento und Capri/Neapel Daten in aggregierter Form bereitgestellt. (229)  Alimar war nur in den Jahren 2009 und 2010 tätig. (230)  Was die gemischten Verkehrsdienste betrifft, so verfügte SNAV über die Genehmigung, zehn tägliche Fahrten per TMV durchzuführen (sechs ab Capri nach Sorrento um 7.35 Uhr, 9.15 Uhr, 12.10 Uhr, 15.55 Uhr, 17.40 Uhr und 18.05 Uhr; und vier ab Sorrento nach Capri um 8.10 Uhr, 11.25 Uhr, 13.50 Uhr und 16.35 Uhr), jedoch nur im Sommer (insbesondere vom 1. April bis 3. November). (231)  Was die gemischten Verkehrsdienste betrifft, so verfügte Aligruson über die Genehmigung, vier tägliche Fahrten durchzuführen (zwei Fahrten ab Sorrento nach Capri um 11.30 Uhr und 14.00 Uhr; und zwei ab Capri nach Sorrento um 12.30 Uhr und 18.05 Uhr), jedoch nur im Sommer. (232)  Was die ganzjährig erbrachten gemischten Dienste betrifft, so führte Caremar Fahrten ab Ischia um 8.45 Uhr durch, während Medmar (ab dem 1. Oktober 2011) im Sommer um 17.00 Uhr und im Winter um 16.35 Uhr tätig war; ab Neapel führte Caremar um 16.05 Uhr und 20.25 Uhr Fahrten durch, während Medmar (ab dem 1. Oktober 2011) um 8.35 Uhr, 14.10 Uhr und 18.30 Uhr Dienste anbot. Was die ganzjährig erbrachten Passagierdienste betrifft, so war Caremar ab Neapel vom 1. Januar 2009 bis zum 30. September 2011 um 7.50 Uhr und 18.15 Uhr tätig, während Alilauro vom 1. Januar 2009 bis zum 30. September 2011 um 9.35 Uhr und ab dem 1. Oktober 2011 um 7.35 Uhr und 20.10 Uhr eine Fahrt durchführte; ab Ischia verkehrte Caremar vom 1. Januar 2009 bis zum 30. September 2011 um 6.50 Uhr und 8.50 Uhr, während Alilauro vom 1. Januar 2009 bis zum 30. September 2011 nicht ganzjährig ab Ischia Fahrten durchgeführt hat. Ab dem 1. Oktober 2011, als Alilauro ganzjährig mit der Erbringung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen ab Ischia nach Neapel begann, führte Caremar keine Passagierdienste ab Ischia nach Neapel durch. (233)  Was die gemischte Fährdienste betrifft, so verlängert sich die Fahrt durch den Zwischenhalt in Procida um etwa 15 Minuten (sie dauert 1 Stunde 25 Minuten auf der direkten Route Ischia/Neapel). Was die Passagierdienste per Tragflügelboot betrifft, so verlängert der Zwischenhalt in Procida die Fahrt um fast 30 Minuten (sie dauert 45 Minuten auf der direkten Route Ischia/Neapel). (234)  Nämlich ab Neapel um 8.50 Uhr (9.55 Uhr bis 1. Oktober 2011), 11.45 Uhr, 13.10 Uhr, 15.10 Uhr und 18.15 Uhr. Ab Ischia um 7.30 Uhr, 10.10 Uhr, 13.05 Uhr (12.00 Uhr bis 1. Oktober 2011), 14.30 Uhr (14.15 Uhr bis 1. Oktober 2011) und 16.30 Uhr (16.15 Uhr bis 1. Oktober 2011). (235)  Nämlich ab Ischia nach Procida und anschließend nach Neapel um 19.35 Uhr (mit Abfahrt ab Procida um 20.00 Uhr) und ab Neapel nach Procida und anschließend nach Ischia um 20.55 Uhr (mit Abfahrt ab Procida um 21.30 Uhr). (236)  Vom 1. Januar 2009 bis zum 30. September 2011 erbrachte Medmar nur eine Dienstleistung zu Marktbedingungen, nämlich ab Ischia um 7.30 Uhr während der Schulzeit (16. September bis 14. Juni) und zwei Dienste im Rahmen gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen ganzjährig, nämlich ab Ischia (Casamicciola) um 2.30 Uhr; und ab Pozzuoli um 4.10 Uhr. (237)  Ab Procida führte Caremar ganzjährig um 8.25 Uhr (8.10 Uhr ab dem 1. Oktober 2011) Fahrten durch, während Gestour ganzjährig um 6.50 Uhr, 9.30 Uhr, 11.20 Uhr, 14.05 Uhr (bis 30. September 2011), 17.05 Uhr (bis 30. September 2011) und 18.55 Uhr tätig war, und Procida Lines um 5.50 Uhr, 7.50 Uhr, 10.45 Uhr, 12.40 Uhr, 15.25 Uhr, 17.30 Uhr und 19.15 Uhr Dienste erbrachte. Ab Pozzuoli führte Caremar um 8.55 Uhr (8.50 Uhr ab dem 1. Oktober 2011) Fahrten durch, während Gestour ganzjährig um 6.00 Uhr, 8.30 Uhr, 10.35 Uhr, 12.55 Uhr, 15.05 Uhr (bis 30. September 2011), 17.55 Uhr (bis 30. September 2011) und 19.50 Uhr Fahrten durchführte und Procida Lines um 5.05 Uhr, 7.05 Uhr, 9.25 Uhr (bis 30. September 2011), 11.50 Uhr, 13.35 Uhr, 16.25 Uhr, 18.25 Uhr und 20.00 Uhr tätig war. (238)  Nämlich ab Procida nach Neapel (40 Minuten Fahrzeit) um 6.35 Uhr und 9.20 Uhr (9.25 Uhr zwischen dem 1. Oktober 2011 und dem 16. Januar 2012); und ab Neapel nach Procida (40 Minuten Fahrt) um 7.30 Uhr und 17.45 Uhr (17.30 Uhr zwischen dem 1. Oktober 2011 und dem 16. Januar 2012). (239)  Vier tägliche Dienste montags. (240)  Richtlinie 2006/111/EG der Kommission vom 16. November 2006 über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und den öffentlichen Unternehmen sowie über die finanzielle Transparenz innerhalb bestimmter Unternehmen (ABl. L 318 vom 17.11.2006, S. 17). (241)  Gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d der Richtlinie 2006/111/EG steht „Unternehmen, die verpflichtet sind, getrennte Bücher zu führen“ für Unternehmen mit besonderen oder ausschließlich von einem Mitgliedstaat gemäß Artikel 86 Absatz 1 [Artikel 106 Absatz 1] AEUV verliehenen Rechten bzw. für Unternehmen, die mit der Erbringung einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Sinne von Artikel 86 Absatz 2 [Artikel 106 Absatz 2] AEUV betraut sind, die einen Ausgleich in unterschiedlicher Form in Bezug auf diese Dienstleistung erhalten und die andere Tätigkeiten ausüben. (242)  In diesem Zusammenhang bezeichnet der Begriff „Nettokosten“ die gemäß Randnummer 25 des DAWI-Rahmens von 2011 ermittelten Nettokosten oder die Kosten abzüglich der Einnahmen, wenn die Methode der vermiedenen Nettokosten nicht angewandt werden kann. (243)  Die zum risikofreien Zinssatz hinzugerechnete Risikoprämie ergab den Wert der Risikokapitalkosten, der zur Ermittlung der Kapitalrendite auf der Grundlage der WACC erforderlich ist. (244)  Im Einzelnen: Minoan Lines Shipping, La Méridionale, Moby, Grandi Navi Veloci, Libertylines, Grimaldi Group, Corsica Ferries und Caronte & Tourist. Andere Unternehmen der ehemaligen Tirrenia-Gruppe (wie beispielsweise CIN, Laziomar, Siremar und Toremar) waren aus der Vergleichsgruppe ausgeschlossen. ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/440/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.