Europäische Union

Beschluss (EU) 2025/440 der Kommission vom 8. Juli 2024 über die von Italien und der Region Kampanien durchgeführten Maßnahmen SA.32014, SA.32015, SA.32016 (2011/C) (ex 2011/NN) zugunsten von Caremar und seinem Erwerber SNAV/Rifim (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen (C(2024) 4656)

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2025/440 14.3.2025 BESCHLUSS (EU) 2025/440 DER KOMMISSION vom 8. Juli 2024 über die von Italien und der Region Kampanien durchgeführten Maßnahmen SA.32014, SA.32015, SA.32016 (2011/C) (ex 2011/NN) zugunsten von Caremar und seinem Erwerber SNAV/Rifim (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen (C(2024) 4656) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme gemäß den vorgenannten Artikeln (1) und unter Berücksichtigung ihrer Stellungnahmen, in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   VERFAHREN (1) Am 5. Oktober 2011 leitete die Kommission nach mehreren Beschwerden (2) und einem Austausch mit den italienischen Behörden (3) ein förmliches Prüfverfahren zu bestimmten Maßnahmen Italiens zugunsten der Unternehmen der ehemaligen Tirrenia-Gruppe (im Folgenden „Einleitungsbeschluss von 2011“) (4) ein. Mit Beschluss vom 7. November 2012 in der am 19. Dezember 2012 geänderten Fassung (im Folgenden „Ausweitungsbeschluss von 2012“) (5) weitete die Kommission das förmliche Prüfverfahren auf bestimmte zusätzliche staatliche Unterstützungsmaßnahmen zugunsten dieser Unternehmen aus. (2) Das oben genannte förmliche Prüfverfahren wurde von der Kommission in Bezug auf Tirrenia, Saremar, Siremar, Toremar und Laziomar bereits mit gesonderten Beschlüssen für jedes dieser Unternehmen der Tirrenia-Gruppe abgeschlossen (6). (3) In Bezug auf Caremar betraf der Einleitungsbeschluss von 2011 folgende Maßnahmen: — die Ausgleichszahlungen, die für den Betrieb einer Reihe von Seeverkehrsrouten zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2011 gewährt wurden; — den Liegeplatzvorrang gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 135 vom 25. September 2009 (im Folgenden „Gesetzesdekret 135/2009“), umgewandelt in das Gesetz Nr. 166 vom 20. November 2009 (im Folgenden „Gesetz 166/2009“); — die Maßnahmen des Gesetzesdekrets Nr. 125 vom 5. August 2010 (im Folgenden „Gesetzesdekret 125/2010“), umgewandelt in das Gesetz Nr. 163 vom 1. Oktober 2010 (im Folgenden „Gesetz 163/2010“); und — das Privatisierungsverfahren von Caremar. (4) Italien übermittelte am 15. November 2011, 30. November 2011 und 16. März 2012 Stellungnahmen zu den Maßnahmen, die Gegenstand des Einleitungsbeschlusses von 2011 waren. Mit Schreiben vom 19. Juli 2012 übermittelten die italienischen Behörden zusätzliche Informationen über die Privatisierung von Caremar. Diese Informationen, zu denen auch eine detaillierte Beschreibung der Bedingungen gehörten, die diese potenziellen Bietern auferlegten, waren der Kommission zum Zeitpunkt des Erlasses des Einleitungsbeschlusses von 2011 nicht zur Verfügung gestellt worden. Im Anschluss an ein Auskunftsersuchen der Kommission vom 18. Juli 2012 übermittelten die italienischen Behörden am 4. Oktober 2012 weitere Informationen. (5) Caremar übermittelte am 19. und 21. März 2012 Stellungnahmen zum Einleitungsbeschluss von 2011, die am 26. März 2012 an Italien weitergeleitet wurden. Am 26. April 2012 bestätigte Italien, dass es die Beobachtungen von Caremar teile. (6) Bei der Kommission gingen auch Stellungnahmen mehrerer Unternehmen sowie Beschwerden über die Ausgleichszahlungen ein, die Caremar für die Erbringung von Dienstleistungen im Golf von Neapel gewährt wurden. Diese Beschwerden wurden von der Kommission als Stellungnahmen von Beteiligten im Rahmen des förmlichen Prüfverfahrens behandelt, da sie denselben Gegenstand wie der Einleitungsbeschlusses von 2011 betrafen. (7) Am 28. Februar 2012 reichte das Unternehmen Alilauro S. p. A. (im Folgenden „Alilauro“) eine Beschwerde ein, der zufolge Caremar aufgrund der Verlängerung des ursprünglichen Vertrags eine rechtswidrige staatliche Beihilfe erhalten habe. Am 7. März 2012 nahm Alilauro zu dem Einleitungsbeschluss von 2011 Stellung. (8) Am 29. Februar 2012 erhielt die Kommission Stellungnahmen der Unternehmen Medmar Navi S. p. A. (im Folgenden „Medmar“) und Navigazione Libera del Golfo S. r. l. (im Folgenden „NLG“), am 1. März 2012 der Unternehmen SNAV S. p. A. (im Folgenden „SNAV“) und Associazione Cabotaggio Armatori Partenopei (im Folgenden „ACAP“) sowie am 5. März 2012 des Unternehmens Grandi Navi Veloci (im Folgenden „GNV“). Am 16. März 2012 übermittelte die Kommission Italien die Stellungnahmen von NLG, SNAV, ACAP und GNV, auf die Italien trotz eines Erinnerungsschreibens vom 1. Oktober 2012 nicht reagierte. Am 19. März 2012 leitete die Kommission die Stellungnahme von Medmar an Italien weiter, worauf Italien am 24. April 2012 antwortete. (9) Am 7. November 2012 weitete die Kommission mit dem Ausweitungsbeschluss von 2012 das Prüfverfahren in Bezug auf die Ausgleichszahlungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen auf alle Unternehmen der ehemaligen Tirrenia-Gruppe bis zum Abschluss des Privatisierungsverfahrens aus. In Bezug auf Caremar betraf die Ausweitung folgende Maßnahmen: — die Caremar ab dem 1. Januar 2012 zu den gleichen Bedingungen wie 2011 gewährten Ausgleichszahlungen; — den Ausgleich, der für die Erbringung der öffentlichen Dienstleistung im Rahmen des neuen öffentlichen Dienstleistungsvertrags zu zahlen war und — die Bedingungen, die die italienischen Behörden potenziellen Bietern im Rahmen des Verkaufsverfahrens von Caremar auferlegten. — Italien übermittelte seine Stellungnahme zu dem Ausweitungsbeschluss von 2012 mit Schreiben vom 7. und 13. Dezember 2012. (10) Die Kommission erhielt ebenfalls Stellungnahmen von GNV am 3. Dezember 2012, von Medmar am 29. Februar 2013 und 5. März 2013, von NLG am 5. März 2013 und von Alilauro am 13. März 2013. (11) Am 26. Februar 2013, 12. März 2013 und 12. April 2013 übermittelten die italienischen Behörden zusätzliche Informationen über den Ausgleich und die Privatisierung von Caremar. (12) Am 20. Juni 2014 übermittelten die italienischen Behörden der Kommission eine Kopie des Beschlusses des Regionalen Verwaltungsgerichts Kampanien vom 28. Mai 2014, mit dem das Ausschreibungsverfahren zur Privatisierung von Caremar für nichtig erklärt wurde. Die italienischen Behörden teilten der Kommission mit, dass gegen diesen Beschluss des Regionalen Verwaltungsgerichts Kampanien ein Rechtsmittel beim italienischen Staatsrat anhängig war. Am 10. Februar 2015 hob der italienische Staatsrat den Beschluss des Regionalen Verwaltungsgerichts Kampanien vom 28. Mai 2014 auf und bestätigte die endgültige Übertragung der Geschäftstätigkeit von Caremar an SNAV/Rifim S. r. l. (im Folgenden „SNAV/Rifim“). (13) Am 15. Juli 2015 reichte Marworld Ship Management and Service S. p. A. (im Folgenden „Marworld“) bei der Kommission eine Beschwerde betreffend das Privatisierungsverfahren von Caremar (7) ein. Da die Beschwerde einen Gegenstand betraf, der Gegenstand des Einleitungsbeschlusses von 2011 und des Ausweitungsbeschlusses von 2012 war, behandelte die Kommission sie als Stellungnahme von Beteiligten im Rahmen des förmlichen Prüfverfahrens. (14) Zwischen 2014 und 2019 konzentrierte sich die Kommission auf das förmliche Prüfverfahren in Bezug auf die anderen Unternehmen der Tirrenia-Gruppe, wobei den Unternehmen Saremar (8) und Tirrenia (9), wie von den italienischen Behörden gefordert, Vorrang eingeräumt wurde. Die Untersuchung führte im Zeitraum 2014 bis 2022 zur Annahme der abschließenden Beschlüsse in Bezug auf die Unternehmen Saremar, Tirrenia, Siremar, Toremar und Laziomar (siehe Erwägungsgrund 2). Parallel dazu schloss die Kommission am 2. März 2020 die Untersuchung in Bezug auf die anderen Unternehmen der Tirrenia-Gruppe mit Ausnahme von Tirrenia, einschließlich Caremar, für den Zeitraum 1992 bis 2008 ab (10). (15) Am 25. Januar 2018, 14. März 2019, 10. August 2021 und 8. Dezember 2022 forderte die Kommission zusätzliche Informationen zu Caremar von den italienischen Behörden an. Die italienischen Behörden lieferten diese Informationen am 9. Mai 2018, 31. Mai 2019, 14. Juni 2019, 1. Oktober 2021, 27. Dezember 2022 und 3. Februar 2023. Darüber hinaus fand im Zeitraum Oktober 2022 bis Mai 2023 ein informeller Austausch per E-Mail mit den italienischen Behörden statt. (16) Am 29. Mai 2024 verzichtete Italien ausnahmsweise auf seine Rechte gemäß Artikel 342 AEUV in Verbindung mit Artikel 3 der Verordnung Nr. 1 von 1958 (11) und willigte in die Annahme und Notifizierung des vorliegenden Beschlusses in Englisch ein. (17) Mit diesem Beschluss wird das förmliche Prüfverfahren abgeschlossen, das mit dem Einleitungsbeschluss von 2011 eingeleitet und durch den Ausweitungsbeschluss 2012 für den Teil verlängert wurde, der die Maßnahmen zugunsten von Caremar und seinem Erwerber, d. h. der vorübergehenden Unternehmensvereinigung SNAV/Rifim, betraf. 2.   HINTERGRUND (18) Caremar erbringt Seeverkehrsdienstleistungen hauptsächlich zwischen dem italienischen Festland (Neapel, Sorrento und Pozzuoli) und den Inseln des Golfs von Neapel (Capri, Ischia, Procida) und hat diese bis zum 1. Juni 2011 auch zwischen dem italienischen Festland (Formia und Anzio) und den Pontinischen Inseln Ponza und Ventotene durchgeführt. (19) Diese Dienste werden von Caremar im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsverträge mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen erbracht. Dieser Beschluss betrifft die von Caremar erbrachten Seeverkehrsdienstleistungen auf der Grundlage i) des Ende 2008 auslaufenden öffentlichen Dienstleistungsvertrags (im Folgenden „ursprünglicher Vertrag“), der für den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Juli 2012 verlängert wurde; und ii) des neuen öffentlichen Dienstleistungsvertrags für den Zeitraum vom 16. Juli 2015 bis zum 15. Juli 2024. (20) Vom 1. August 2012 bis zum 15. Juli 2015 erbrachte Caremar Seeverkehrsdienstleistungen auf der Grundlage eines am 19. Dezember 2012 zwischen der Region Kampanien und Caremar unterzeichneten öffentlichen Dienstleistungsvertrags (im Folgenden „Brückenvertrag“) (12). Dieser Vertrag sah die Fortsetzung der von Caremar erbrachten Dienstleistungen während der Verlängerung des ursprünglichen Vertrags im Golf von Neapel ab dem 1. August 2012 (d. h. dem Tag, an dem die Verlängerung des ursprünglichen Vertrags nach dem Gesetz 163/2010 endete) vor. Der Brückenvertrag sollte ursprünglich am 31. Dezember 2012 auslaufen, wurde jedoch zunächst bis zum 31. Dezember 2013 und anschließend durch verschiedene Exekutivbeschlüsse der Region Kampanien (13) bis zum 15. Juli 2015 verlängert, d. h. bis zum Abschluss des Privatisierungsverfahrens von Caremar und des Inkrafttretens des neuen öffentlichen Dienstleistungsvertrags mit dem Erwerber von Caremar. Der Brückenvertrag fällt nicht unter das förmliche Prüfverfahren, das Gegenstand des Einleitungsbeschlusses von 2011 und des Ausweitungsbeschlusses von 2012 ist (14), und wird daher von der Kommission in diesem Beschluss nicht geprüft. (21) Die Tätigkeiten von Caremar beschränken sich auf die Erbringung öffentlicher Seeverkehrsdienstleistungen, die von den italienischen Behörden übertragen wurden, d. h. diejenigen, die zunächst unter den verlängerten ursprünglichen Vertrag, den Brückenvertrag und später unter den neuen öffentlichen Dienstleistungsvertrag fielen. (22) Die Tirrenia-Gruppe befand sich ehemals über das Unternehmen Fintecna (15) im Eigentum Italiens und umfasste ursprünglich sechs Unternehmen: Tirrenia, Adriatica S. p. A. (im Folgenden „Adriatica“), Caremar, Saremar, Siremar und Toremar. Diese Unternehmen erbrachten Seeverkehrsdienstleistungen im Rahmen separater Verträge für die Erbringung von Dienstleistungen im öffentlichen Interesse, die sie 1991 mit Italien abgeschlossen hatten und die von Januar 1989 bis Dezember 2008 insgesamt 20 Jahre in Kraft waren. Fintecna hielt 100 % des Aktienkapitals von Tirrenia, das seinerseits alleiniger Eigentümer der regionalen Unternehmen Adriatica, Caremar, Saremar, Siremar und Toremar war. Adriatica, das zuvor eine Reihe von Routen zwischen Italien und Albanien, Kroatien, Griechenland und Montenegro bediente, fusionierte 2004 mit Tirrenia. (23) Zweck dieser öffentlichen Dienstleistungsaufträge war es, die Regelmäßigkeit und Zuverlässigkeit der Seeverkehrsdienste auf den betreffenden Routen zu gewährleisten. Zu diesem Zweck gewährte Italien den Unternehmen der Tirrenia-Gruppe Ausgleichszahlungen für die im Rahmen dieser öffentlichen Dienstleistungsaufträge erbrachten Dienstleistungen. (24) Artikel 1 des ursprünglichen Vertrags sah vor, dass die anzulaufenden Häfen, die Art der einzusetzenden Schiffe und die erforderliche Frequenz der Caremar übertragenen Dienste im Rahmen von Fünfjahresplänen festgelegt werden mussten. Der letzte förmlich genehmigte Fünfjahresplan für Caremar bezieht sich auf den Zeitraum 2000-2004. Für den Zeitraum 2005-2008 wurde zwar ein Plan aufgestellt, aber nie förmlich durch die zuständigen Ministerien genehmigt. Die italienischen Behörden erklärten, dass eine längerfristige Planung aufgrund der fehlenden Veranschlagung der erforderlichen Mittel im Haushalt nicht mehr möglich gewesen sei und dass stattdessen Ad-hoc-Entscheidungen von der Regierung getroffen worden seien. (25) Der ursprüngliche Vertrag zwischen Italien und Caremar wurde von der Kommission bereits in ihrem Beschluss (EU) 2020/1411 (16) zum Abschluss der beihilferechtlichen Untersuchung der anderen Unternehmen der Tirrenia-Gruppe mit Ausnahme von Tirrenia für den Zeitraum 1992-2008 (17) geprüft. In diesem Beschluss stellte die Kommission fest, dass die Caremar gewährte Beihilfe für die Erbringung von Seekabotagediensten eine bestehende Beihilfe darstellt. (26) Die Seekabotagedienste waren in erster Linie am Mobilitätsbedarf der lokalen Bevölkerung orientiert und könnten, insbesondere was den Golf von Neapel angeht, im Hinblick auf Verkehrsfrequenz und Fahrpläne mit einem städtischen Nahverkehrsnetz verglichen werden. 3.   MAẞNAHMEN, DIE GEGENSTAND DES FÖRMLICHEN PRÜFVERFAHRENS SIND (27) Das förmliche Prüfverfahren, das Gegenstand des Einleitungsbeschlusses von 2011 und des Ausweitungsbeschlusses von 2012 in Bezug auf Caremar ist, betrifft folgende Maßnahmen: a) die Caremar gewährte Ausgleichszahlung für die Erbringung von Seeverkehrsdienstleistungen im Rahmen des verlängerten ursprünglichen Vertrags (d. h. vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Juli 2012); b) der Liegeplatzvorrang gemäß Gesetz 166/2009; c) die im Gesetz 163/2010 vorgesehenen Maßnahmen d) die Privatisierung von Caremar, einschließlich der Bedingungen, die die italienischen Behörden potenziellen Bietern im Rahmen des Verkaufsverfahrens von Caremar auferlegt haben; e) die Ausgleichszahlungen für die Erbringung von Seeverkehrsdienstleistungen im Rahmen des neuen öffentlichen Dienstleistungsvertrags. 3.1.   Organisation der Seeverkehrsdienste von Caremar vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Juli 2012 3.1.1.   Die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen (28) Artikel 26 des Gesetzesdekrets Nr. 207 vom 30. Dezember 2008 (im Folgenden „Gesetzesdekret 207/2008“), umgewandelt in das Gesetz Nr. 14 vom 27. Februar 2009 (im Folgenden „Gesetz 14/2009“), sah die Verlängerung des ursprünglichen Vertrags (sowie der den anderen Unternehmen der Tirrenia-Gruppe übertragenen öffentlichen Dienstleistungsverträge) vor, der ursprünglich am 31. Dezember 2008 auslaufen sollte. Die Verlängerung sollte sich auf ein Jahr erstrecken, d. h. bis zum 31. Dezember 2009. (29) Artikel 19-ter des Gesetzesdekrets 135/2009, umgewandelt in das Gesetz 166/2009, sah vor, dass angesichts der Privatisierung der Unternehmen der Tirrenia-Gruppe die Beteiligung an Caremar von der Muttergesellschaft Tirrenia ohne Gegenleistung auf die Region Kampanien übertragen würde. In der Folge würde die Region Kampanien den bis dahin von Caremar angebotenen Betrieb der Seeverbindungen mit den Pontinischen Inseln unter dem Namen Laziomar als eigenständiges Unternehmen auf die Region Latium übertragen (18). (30) In Artikel 19-ter des Gesetzesdekrets 135/2009, umgewandelt in das Gesetz 166/2009, wurde auch festgelegt, dass bis zum 31. Dezember 2009 neue öffentliche Dienstleistungsverträge zwischen dem italienischen Staat und Tirrenia und Siremar geschlossen werden sollten. Entsprechend sollten die regionalen Dienste in Entwürfen für öffentliche Dienstleistungsverträge festgeschrieben werden, die zwischen den regionalen Behörden Sardiniens und der Toskana und Saremar bzw. Toremar bis zum 31. Dezember 2009, und zwischen der Region Kampanien und Caremar bis zum 28. Februar 2010 abzuschließen waren. Die Entwürfe der neuen öffentlichen Dienstleistungsverträge sollten gemeinsam mit den Unternehmen selbst ausgeschrieben und mit den jeweiligen Käufern nach Abschluss der Privatisierung der einzelnen Unternehmen unterzeichnet werden (19). (31) Zu diesem Zweck wurde mit Artikel 19-ter des Gesetzesdekrets 135/2009, umgewandelt in das Gesetz 166/2009, der ursprüngliche Vertrag in Bezug auf Caremar vom 1. Januar 2010 bis zum 30. September 2010 verlängert. (32) In Artikel 19-ter des Gesetzesdekrets 135/2009, umgewandelt in das Gesetz 166/2009, wurden ebenfalls feste jährliche Ausgleichsobergrenzen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen ab dem 1. Januar 2010 festgelegt (im Rahmen der Verlängerung des ursprünglichen Vertrags sowie der neuen öffentlichen Dienstleistungsverträge). Für Caremar wurde diese Obergrenze auf insgesamt 29 869 832 EUR festgesetzt. (20) (33) Mit Artikel 1 Absatz 5-bis des Gesetzesdekrets 125/2010, umgewandelt in das Gesetz 163/2010, wurde der ursprünglichen Vertrag weiter verlängert, und zwar vom 1. Oktober 2010 bis zum Abschluss der Verfahren zur Privatisierung von Tirrenia und Siremar; im Fall von Tirrenia war das der 19. Juli 2012 und im Fall von Siremar der 31. Juli 2012. Daher galt für Caremar der verlängerte ursprüngliche Vertrag bis zum 31. Juli 2012. (34) Die Routen der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die Caremar im Rahmen des verlängerten ursprünglichen Vertrags bediente, waren die Folgenden: a) im Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Juli 2012 acht Routen im Golf von Neapel (Capri/Sorrento, Capri/Neapel, Ischia/Procida/Neapel, Ischia/Neapel, Ischia/Procida, Ischia/Procida/Pozzuoli, Procida/Neapel, Procida/Pozzuoli); in diesem Zeitraum hatten die Caremar auferlegten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen nur geringfügige Änderungen in Bezug auf Frequenzen und Fahrpläne zur Folge (wie in Erwägungsgrund 39 zusammengefasst); und b) im Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Mai 2011 (21) drei Routen zu den Pontinischen Inseln (Ponza/Formia, Ponza/Anzio, Formia/Ventotene) – in diesem Zeitraum änderten sich die Caremar auferlegten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen für diese Routen nicht. (35) Die Verpflichtungen im Zusammenhang mit den in Erwägungsgrund 34 genannten Routen waren dieselben wie die Verpflichtungen, die Caremar im Rahmen des ursprünglichen Vertrags auferlegt worden waren, und blieben nahezu unverändert, mit Ausnahme einiger Abweichungen bei den Frequenzen und Fahrplänen, die von der Region Kampanien im Laufe der Jahre in die Liegeplatzvorgaben („quadri accosti“) eingeführt wurden, um das Angebot an die Nachfrage der Nutzer anzupassen, wie nachstehend erläutert. (36) Am 1. Januar 2009, d. h. zum Zeitpunkt der ersten Verlängerung des ursprünglichen Vertrags (22), entsprachen die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die Caremar in Bezug auf Schiffstypen, Frequenzen und Fahrpläne auferlegt wurden, denen, die im ursprünglichen Vertrag (23) festgelegt waren. Im Einzelnen: a) Auf der Route Capri/Sorrento musste Caremar ganzjährig acht gemischte Dienste (d. h. Personenbeförderung, Fahrzeugtransport und Postsendungen) täglich per Schnellfährschiff (im Folgenden „TMV“ (24)) (25) anbieten. b) Auf der Route Capri/Neapel musste Caremar ganzjährig sechs gemischte Dienste von/ab Neapel (Calata Massa) (26) täglich per TMV (50 Minuten Fahrtdauer)/Fähre (1 Stunde 20 Minuten Fahrtdauer) (27) anbieten. Darüber hinaus musste Caremar im Sommer acht zusätzliche gemischte Dienste anbieten: sieben per TMV/Fähre über die gesamte Sommerperiode (28) und einen weiteren per TMV nur im Zeitraum vom 1. Juni bis 30. September (29). c) Auf der Route Ischia/Neapel musste Caremar ganzjährig drei tägliche gemischte Fährdienste nach Neapel (Calata Massa) (30) und vier tägliche Passagierdienste per Tragflügelboot nach/ab Neapel (Beverello) (31) anbieten. d) Auf der Route Ischia/Procida/Neapel musste Caremar ganzjährig vierzehn tägliche gemischte Fährverbindungen nach/ab Neapel (Calata Massa) (32) und acht tägliche Passagierdienste per Tragflügelboot nach/ab Neapel (Beverello) (33) anbieten. e) Auf der Route Ischia/Procida/Pozzuoli musste Caremar ganzjährig sechs gemischte Fährdienste täglich anbieten (34). f) Auf der Route Ischia/Procida musste Caremar keine Dienste zusätzlich zu den bereits auf der Route Ischia/Procida/Pozzuoli angebotenen Diensten erbringen. g) Auf der Route Procida/Pozzuoli musste Caremar zusätzlich zu den Fahrten auf der Route Ischia/Procida/Pozzuoli ganzjährig zwei tägliche Passagierdienste per Tragflügelboot anbieten (35). h) Auf der Route Procida/Neapel musste Caremar zusätzlich zu den Fahrten auf der Route Ischia/Procida/Neapel ganzjährig vier tägliche Passagierdienste per Tragflügelboot anbieten (36). i) Auf der Route Ponza/Formia musste Caremar ganzjährig zwei gemischte Dienste per Fähre (2 Stunden 30 Minuten Fahrt) und einen täglichen Passagierdienst per Tragflügelboot anbieten. j) Auf der Route Ponza/Anzio musste Caremar in der Hochsaison von Montag bis Samstag zwei tägliche Hochgeschwindigkeitspassagierdienste und an Sonntagen und Feiertagen täglich vier gemischte Verkehrsdienste anbieten. k) Auf der Route Formia/Ventotene musste Caremar ganzjährig täglich zwei gemischte Fährdienste (2 Stunden Fahrt) und zwei (37) tägliche Passagierdienste per Tragflügelboot (60 Minuten Fahrt) anbieten. (37) Die oben genannte gemeinwirtschaftliche Verpflichtung hat sich am 1. Januar 2010 und am 1. Oktober 2010, d. h. zum Zeitpunkt der zweiten und dritten Verlängerung des ursprünglichen Vertrags, nicht geändert (38). (38) Nach einer im November/Dezember 2010 durchgeführten öffentlichen Konsultation verabschiedete die Region Kampanien mit dem Regionalen Exekutivdekret Nr. 443 vom 9. August 2011 und dem zugehörigen Durchführungsdekret Nr. 172 vom 21. September 2011 ein Dreijahresprogramm (2011-2013), das Mindestdienste im Golf von Neapel vorsah. In Bezug auf Caremar wurden in dem Programm die Routen und Verpflichtungen bestätigt, die Caremar in der Vergangenheit im Rahmen des ursprünglichen Vertrags bedient hatte, und es wurden mit Wirkung vom 1. Oktober 2011 bis zum 31. Dezember 2013 einige Änderungen der Fahrpläne eingeführt (39). Dieses Programm wurde von der Region Kampanien durch den Regionalen Exekutivbeschluss Nr. 857 vom 30. Dezember 2011 (der nur für Caremar galt) geringfügig modifiziert und es wurden einige Änderungen an den Fahrplänen und der Frequenz der im Dreijahresprogramm vorgesehenen Dienste mit Wirkung vom 16. Januar 2012 vorgenommen. Diese Änderungen wurden von der Region Kampanien beschlossen, nachdem lokale Gemeinschaften und Gemeinden gefordert hatten, bestimmte Fahrpläne und Frequenzen an den Bedarf der Pendler anzupassen (40). Das Dreijahresprogramm 2011-2013 wurde anschließend von der Region Kampanien durch weitere Rechtsakte (41) bis Ende 2015 verlängert und Teil des neuen öffentlichen Dienstleistungsvertrags (siehe Erwägungsgrund 83). (39) Die Änderungen, die die Region Kampanien an den von Caremar im Golf von Neapel durchgeführten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im Rahmen des in Erwägungsgrund 38 genannten Dreijahresprogramms 2011 bis 2013 eingeführt hat, lassen sich wie folgt zusammenfassen: a) Auf der Rou

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.