Europäische Union

2009/703/EG: Entscheidung der Kommission vom 11. Februar 2009 zu der vom Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland durchgeführten staatlichen Beihilfe C 55/07 (ex NN 63/07, CP 106/06) — staatliche Garantie für BT (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 685) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32009D0703. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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t sind, um dieser Entscheidung nachzukommen und c) Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass an den Begünstigten eine Rückzahlungsanordnung ergangen ist. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland unterrichtet die Kommission über den Fortgang seiner Maßnahmen zur Umsetzung dieser Entscheidung, bis die Rückzahlung der in Artikel 1 genannten Beihilfe abgeschlossen ist. Auf Anfrage der Kommission legt das Vereinigte Königreich unverzüglich Informationen über die Maßnahmen vor, die ergriffen wurden bzw. beabsichtigt sind, um dieser Entscheidung nachzukommen. Ferner übermittelt es ausführliche Angaben über die Beihilfebeträge und die Zinsen, die vom Begünstigten zurückgezahlt wurden. Artikel 5 Diese Entscheidung ist an das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet. Brüssel, den 11. Februar 2009 Für die Kommission Neelie KROES Mitglied der Kommission (1)   ABl. C 15 vom 22.1.2008, S. 8. (*1)  Geschäftsgeheimnis. (2)  Vgl. Entscheidung der Kommission vom 28. November 2007, Erwägungsgründe 42-60. (3)  Vgl. http://www.btplc.com/Report/Report08/pdf/AnnualReport2008.pdf (4)  Vgl. http://www.btplc.com/Report/Report08/pdf/AnnualReport2008.pdf. Vgl. auch die von OFCOM herausgegebene „Notice under section 155(1) of the Enterprise Act 2002“ vom 30. Juni 2005 unter http://www.ofcom.org.uk/consult/condocs/sec155/sec155.pdf und „Final statements on the Strategic Review of Telecommunications, and undertakings in lieu of a reference under the Enterprise Act 2002“ vom 22. September 2005 unter http://www.ofcom.org.uk/consult/condocs/statement_tsr/statement.pdf (5)  Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 (jetzt 88) des EG-Vertrags, ABl. L 83 vom 27.3.1999, S. 1. (6)   ABl. L 140 vom 30.4.2004, S. 1.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.