Europäische Union

98/666/EG: Entscheidung der Kommission vom 6. Mai 1998 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache IV/M.970 - TKS/ITW Signode/Titan) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 1257) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Avis juridique important | 31998D0666 98/666/EG: Entscheidung der Kommission vom 6. Mai 1998 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache IV/M.970 - TKS/ITW Signode/Titan) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 1257) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) Amtsblatt Nr. L 316 vom 25/11/1998 S. 0033 - 0047 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 6. Mai 1998 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache IV/M.970 - TKS/ITW Signode/Titan) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 1257) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (98/666/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 57 Absatz 2 Buchstabe a), gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1310/97 (2), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 2, im Hinblick auf den Beschluß der Kommission vom 22. Dezember 1997, das Verfahren in dieser Sache einzuleiten, nachdem den beteiligten Unternehmen Gelegenheit gegeben wurde, sich zu den Einwänden der Kommission zu äußern, nach Anhörung des Beratenden Ausschusses für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (3), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 20. November 1997 wurde bei der Kommission gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 ("Fusionskontrollverordnung") die geplante Übernahme der gemeinsamen Kontrolle über die Titan Umreifungstechnik GmbH ("Titan") durch die Unternehmen Thyssen Krupp Stahl GmbH ("TKS") und ITW Signode Holding GmbH ("ITW Signode") angemeldet. (2) Nach Prüfung der Anmeldung kam die Kommission zu dem Schluß, daß das Vorhaben einen Zusammenschluß darstellt, der unter die Fusionskontrollverordnung fällt. Am 22. Dezember 1997 beschloß die Kommission gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) die Einleitung des Verfahrens, da sie ernsthafte Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt hegte. I. DIE PARTEIEN (3) TKS ist ein Gemeinschaftsunternehmen, in das die Thyssen Stahl AG und die Krupp-Hoesch Stahl AG ihre Tätigkeiten in den Bereichen Produktion und Vertrieb von Qualitätsstahl-Flachprodukten eingebracht haben (4). Das fusionierte Stahlgeschäft von TKS kam 1996 weltweit auf einen Gesamtumsatz von ungefähr 2,88 Mrd. ECU, davon [. . .] (5) in der Gemeinschaft und [. . .] in den EFTA-Staaten. (4) ITW Signode ist eine Holdinggesellschaft im Besitz des US-Unternehmens Illinois Tool Works Inc. ("ITW") und alleinige Gesellschafterin der Signode System GmbH. Die Geschäftstätigkeit der Signode System GmbH besteht im wesentlichen aus Produktion und Vertrieb von Umreifungsband aus Stahl- und Kunststoff und den für den Verschluß erforderlichen Verschlußhülsen. Der ITW-Konzern erzielte 1996 einen weltweiten Gesamtumsatz von 3,935 Mrd. ECU, davon ungefähr [. . .] Mrd. in der Gemeinschaft und [. . .] Mio. in den EFTA-Staaten. (5) Titan ist derzeit eine 100%ige Tochtergesellschaft des Krupp-Hoesch-Konzerns und besitzt zwei Werke in Deutschland, eines zur Herstellung von Stahlbandumreifungen, Ballenband und Verschlußhülsen in Hagen-Kabel und einen Zweigbetrieb in Schwelm, in dem Umreifungsausrüstung konzipiert, hergestellt und vermarktet wird (6). Von dem Zusammenschluß betroffen ist jedoch nur das Werk in Hagen-Kabel (Randnummer 7). Titan erzielte 1996 weltweit einen Gesamtumsatz von 55,5 Mio. ECU; das vom künftigen Gemeinschaftsunternehmen beibehaltene Werk in Hagen-Kabel erreichte einen weltweiten Gesamtumsatz von [. . .] Mio. ECU, davon [. . .] Mio. in der Gemeinschaft und [. . .] Mio. in den EFTA-Staaten. II. DAS VORHABEN (6) Im Oktober 1996 beschloß der Krupp-Hoesch-Konzern den Rückzug aus dem Verpackungsgeschäft und infolgedessen den Verkauf von Titan. ITW Signode und TKS beabsichtigten die Übernahme sämtlicher Anteile von Titan und somit die Bildung eines Gemeinschaftsunternehmens, an dem ITW Signode zu 65 % und TKS zu 35 % beteiligt sein werden. Außerdem wird ITW Signode seine Produktionsanlagen für Stahl- und Kunststoffbandumreifungen, die von der Signode System GmbH in Dinslaken betrieben werden, in das Gemeinschaftsunternehmen einbringen (siehe Tabelle A im Anhang). (7) Am 18. November 1997 hat Titan einen Kaufvertrag abgeschlossen, wonach es zum Zeitpunkt der Übernahme des übrigen Unternehmens durch ITW Signode und TKS die am Standort Schwelm durchgeführte Herstellung von Umreifungsmaschinen und -geräten zusammen mit den zugehörigen gewerblichen Schutzrechten sowie der Markenbezeichnung Titan und seine in- und ausländische Vertriebsorganisation an ein Tochterunternehmen der mittelständischen P.W. Lenzen GmbH & Co. KG ("Lenzen") veräußern wird. Der Kaufvertrag tritt nur in Kraft, wenn auch die Übernahme der gemeinsamen Kontrolle von Titan durch ITW Signode und TKS zustande kommt. III. DER ZUSAMMENSCHLUSS Gemeinsame Kontrolle (8) Die Geschäftsführer des geplanten Gemeinschaftsunternehmens werden von ITW Signode vorgeschlagen und von der Gesellschafterversammlung einstimmig ernannt. Beschließt die Gesellschafterversammlung die Bildung eines Verwaltungsrates zur Beaufsichtigung der Geschäftsführer und Festlegung der Geschäftspolitik des Gemeinschaftsunternehmens, ernennt ITW Signode zwei der drei Mitglieder; der Verwaltungsrat beschließt mit Mehrheit. (9) Bestimmte strategische unternehmerische Entscheidungen bedürfen jedoch der einstimmigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung; dazu zählen die Ernennung der Geschäftsführer, die Genehmigung der jährlichen Finanz- und Geschäftspläne einschließlich Investitionen sowie deren Änderung und die Erweiterung der Befugnisse der Geschäftsführung. Diese Vetorechte bei strategischen unternehmerischen und finanzpolitischen Entscheidungen über die künftige Geschäftspolitik des Gemeinschaftsunternehmens gehen über die üblichen Rechte zum Schutz der finanziellen Interessen von Minderheitsaktionären hinaus (7). TKS verfügt damit über Rechte, die ihm im Sinne von Artikel 3 Absatz 3 Fusionskontrollverordnung die Möglichkeit gewähren, einen bestimmenden Einfluß auf die Tätigkeit des Gemeinschaftsunternehmens auszuüben. Das geplante Gemeinschaftsunternehmen wird daher von ITW Signode und TKS gemeinsam kontrolliert. Langfristig gesicherte Eigenständigkeit (10) Das geplante Gemeinschaftsunternehmen wird die Struktur der betreffenden Unternehmen dauerhaft verändern. Die Vereinbarung über das Gemeinschaftsunternehmen gilt unbefristet und enthält Verkaufs- und Kaufoptionen, wonach ITW Signode die TKS-Anteile übernehmen kann bzw. muß. Die Optionen können jedoch nicht vor dem 30. November 2002 wahrgenommen werden. Selbst wenn die Optionen zum frühestmöglichen Termin wahrgenommen werden sollten, wird das Gemeinschaftsunternehmen für mindestens 5 Jahre Bestand haben. Diese Frist gilt als ausreichend, um eine dauerhafte Veränderung in der Struktur der betreffenden Unternehmen herbeizuführen (8). (11) Außerdem bildet das geplante Gemeinschaftsunternehmen eine eigenständige wirtschaftliche Einheit, da es auf den Umreifungsmärkten aktiv sein und dort sämtliche branchenüblichen Tätigkeiten ausüben wird. Es wird eine eigene Geschäftsführung und über ausreichend Geld, Personal und Sachwerte verfügen. Die Produktion wird an den Standorten Hagen-Kabel und Dinslaken erfolgen, während der Vertrieb vor allem vom Gemeinschaftsunternehmen selbst und zusätzlich von unabhängigen Händlern und über die Vertriebsgesellschaft des ITW-Konzerns durchgeführt wird. (12) Die Konzerne Thyssen und Krupp-Hoesch werden bei Stahlumreifungen die größten Abnehmer des künftigen Gemeinschaftsunternehmens sein. Selbst wenn beide Konzerne ihren gesamten Stahlumreifungsbedarf bei Titan zu Marktbedingungen erwerben würden, entfielen auf die Mutterunternehmen lediglich zwischen 25 % und 30 % des derzeitigen weltweiten Gesamtumsatzes von Titan. Außerdem gibt es einen auf [. . .] Jahre befristeten Liefervertrag, wonach das Gemeinschaftsunternehmen zum Erwerb kaltgewalzter Vorprodukte von einem anderen Gemeinschaftsunternehmen verpflichtet sein wird, an dem Krupp-Hoesch zur Zeit mehrheitlich beteiligt ist. Diese Abnahmemenge wird weniger als 40 % des gesamten Rohmaterialbedarfs des künftigen Gemeinschaftsunternehmens ausmachen. TKS liefert zudem erhebliche Mengen Warmbreitband (über [. . .] Tonnen/Jahr) an das von ITW Signode eingebrachte Unternehmen. Hierüber gibt es aber keinen Liefervertrag zwischen ITW Signode und TKS, so daß das Gemeinschaftsunternehmen seine Lieferanten frei wählen kann. Somit wird das Gemeinschaftsunternehmen bei der Rohmaterialbeschaffung in ausreichendem Maße von den Muttergesellschaften unabhängig sein. Der dem Rohmaterial hinzugefügte Mehrwert macht zwischen 15 % und 30 % der gesamten Produktionskosten aus - ein weiterer Beleg für die Autonomie des künftigen Gemeinschaftsunternehmens. Keine Koordinierung des Wettbewerbsverhaltens (13) Da TKS und die Konzerne Thyssen und Krupp-Hoesch nicht länger an Produktion und Vertrieb von Stahlumreifungen und einschlägigen Anlagen beteiligt sein werden, führt das Gemeinschaftsunternehmen nicht zur Koordinierung des Wettbewerbsverhaltens unabhängiger Unternehmen. Schlußfolgerung (14) Aus diesen Gründen stellt das aus dem angemeldeten Vorhaben entstehende Gemeinschaftsunternehmen einen Zusammenschluß im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Fusionskontrollverordnung dar. IV. GEMEINSCHAFTSWEITE BEDEUTUNG (15) Der weltweite Gesamtumsatz der beteiligten Unternehmen liegt zusammengenommen über 5 Mrd. ECU. Zwei Unternehmen, ITW Signode und TKS, kommen auf einen gemeinschaftsweiten Gesamtumsatz von über 250 Mio. ECU, erzielen jedoch nicht mehr als zwei Drittel davon in einem und demselben Mitgliedstaat. Das angemeldete Vorhaben hat daher im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 der Fusionskontrollverordnung gemeinschaftsweite Bedeutung, stellt aber keinen Kooperationsfall gemäß Artikel 2 des Protokolls Nr. 24 zum EWR-Abkommen dar. V. VEREINBARKEIT MIT DEM GEMEINSAMEN MARKT (16) Das geplante Gemeinschaftsunternehmen wird nach der Übernahme des Umreifungsgeschäfts der Signode System GmbH in Produktion, Vermarktung und Vertrieb von Stahl- und Kunststoffbandumreifungen, Ballenband und Verschlußhülsen tätig sein. Bei Ballenband bietet der Zusammenschluß keinen Anlaß zu Wettbewerbsbedenken, da dieses Produkt ausschließlich außerhalb des EWR verkauft wird. Verschlußhülsen werden zum Zusammenfügen der Enden der Umreifungen und zum Erhalt der Spannung verwendet. Ihr Absatz ist daher direkt mit dem Absatz der Umreifungen, mit denen sie zusammen verwendet werden, verknüpft und braucht daher nicht gesondert geprüft zu werden. Da ITW Signode aber in erheblichem Umfang auf den benachbarten Märkten für Umreifungsausrüstung - u. a. auf den Märkten für Bindeköpfe für Umreifungsmaschinen - tätig ist, sind diese Aktivitäten bei der Bewertung der Folgen des geplanten Zusammenschlusses einzubeziehen. A. RELEVANTE PRODUKTMÄRKTE A.1 Der Markt für Umreifungsband 1. Der Umreifungsmarkt (17) Umreifungen aus Stahl oder nichtmetallischem Material sollen Packungen sichern, verschließen, bündeln oder ihr Volumen reduzieren und werden unter Spannung mit Hilfe von Werkzeugen oder Automaten angebracht. Für gewerbliche Zwecke werden vier verschiedene Sorten von Umreifungen verwendet: Umreifungsband aus hochfestem Stahl, aus Stahl normaler Güte, aus Polyester und aus Polypropylen. (18) Umreifungsband aus Stahl wird aus kaltgewalztem Stahlband hergestellt und für den jeweiligen Verwendungszweck weiterbehandelt. Stahlumreifungen für besondere Anwendungen werden aus speziell wärmebehandeltem Stahlband mit hohem Mangananteil hergestellt. Der Großteil der Stahlumreifungen wird jedoch für normale Verwendungen vorgesehen, die keine besonderen Anforderungen an Zugfestigkeit und Bruchfestigkeit stellen. (19) Kunststoffumreifungen werden auf Extruderanlagen aus Polypropylen- oder Polyesterharzen hergestellt. Polyesterumreifungen (PET-Band) erfuellen hohe Anforderungen an Belastbarkeit und Schlagfestigkeit, Polypropylenumreifungen (PP-Band) bieten die größtmögliche Elastizität. Wegen ihrer Rostfestigkeit, Dehnbarkeit, größeren Sicherheit (d. h. weniger gefährlich bei der Entfernung von der Ladung) und ihres geringeren Gewichts bieten Kunststoffumreifungen gegenüber Stahlverpackungen deutliche Vorteile. (20) Die Parteien sind der Auffassung, daß die Zuordnung von Stahlumreifungen zu einem separaten Produktmarkt in der Vergangenheit sinnvoll gewesen sein mag, wegen wirtschaftlicher und technischer Entwicklungen jedoch nicht länger aufrechterhalten werden kann, so daß der relevante Produktmarkt in diesem Fall mindestens sowohl Stahl- als auch Kunststoffumreifungen umfaßt, u. U. sogar auch Verpackungsfolien (Stretch- und Schrumpffolien). (21) Die Untersuchungen der Kommission zeigen jedoch, daß Verpackungsfolien nicht dem gleichen relevanten Produktmarkt zuzuordnen sind wie Stahlband. Von den Abnehmern werden Stretch- und Schrumpffolien vor allem als Ergänzungsprodukte angesehen, mit denen verpackte Waren vor Beschädigung, Verunreinigung oder Witterungseinfluessen geschützt werden sollen, und nicht als Umreifungsersatz. Auch die Parteien haben in ihrer Anmeldung angegeben, daß der Großteil der Verpackungsfolien für andere als für Umreifungszwecke genutzt wird (9). Außerdem hat eine Umfrage der Parteien unter den Abnehmern ergeben, daß unter 168 Endnutzern, die einen Umstieg auf anderes Verpackungsmaterial in Erwägung zogen, nur einer den Ersatz von Umreifungsband durch Verpackungsfolien beabsichtigte. Verpackungsfolien sind daher nicht dem gleichen Produktmarkt zuzurechnen wie Umreifungsband, und zwar unabhängig davon, ob letzterer nur Umreifungsband aus Stahl oder auch bestimmte Kunststoffsorten umfaßt. 2. Vergleich Stahlband/Kunststoffband Physikalische Produkteigenschaften (22) Umreifungsband läßt sich nach Material und nach physikalischen Produkteigenschaften wie Mindestbruchfestigkeit, Zugfestigkeit, Dehnung und Schlagfestigkeit unterscheiden. Die Mindestbruchfestigkeit bezeichnet die Kraft (Belastung), mit der auf das Umreifungsmaterial eingewirkt werden kann, ohne daß es zu einem Bruch kommt, die Zugfestigkeit die maximale Spannung, die das Material aushalten kann, die Dehnung die relative Veränderung der Länge durch die Spannung und die Schlagfestigkeit die Schlagarbeit in einem Bereich zwischen der anfänglichen Belastung und einem vorab festgelegten Prozentsatz der Mindestbruchfestigkeit. (23) Stahlband hat eine Zugfestigkeit zwischen 700 Newton (N) pro mm² (normale Güte) und 1 250 N/mm² (hochfestes Stahlband), PET-Band zwischen 330 und 600 N/mm² und PP-Band zwischen 280 und 380 N/mm². Je nach Größe und Dicke beträgt die Mindestbruchfestigkeit von Stahlband in normaler Güte zwischen 3 und 14 Kilonewton (kN) und die von hochfestem Stahlband zwischen 12 und 28 kN, bei Sonderausführungen sogar bis maximal 55 kN. Die Mindestbruchfestigkeit von PET-Band hingegen beträgt zwischen 2 und höchstens 10 kN, die von PP-Band lediglich zwischen 0,5 und 6 kN. (24) Außerdem weisen Stahl-, PET- und PP-Band erhebliche Unterschiede beim allmählichen Nachlassen der Anfangsspannung ("relaxation effect") auf. Nach der Richtlinie Nr. 3968 des Verbands Deutscher Ingenieure (VDI) hat die Spannung von PET-Band nach sechs Tagen um 20 % und die von PP-Band um 80 % nachgelassen, wohingegen die von Stahlband noch die gleiche ist (10). Bei gleichen Anforderungen an die Schlagfestigkeit müssen Güter bei Verwendung von PP-Band mit einer viel höheren Anpassungsspannung verpackt werden, wozu statt einfacher handbetriebener Umreifungsgeräte oftmals Druckluft- oder Elektroumreifungsmaschinen erforderlich sind. Während PET-Bänder nach einer Schlageinwirkung bis zu 95 % ihres ursprünglichen Spannungsvermögens zurückgewinnen, erreichen PP-Bänder lediglich 75 % (11). (25) Bei bestimmten Anwendungen ist überdies Hitzebeständigkeit erforderlich. Stahlband hält Temperaturen von bis zu 600-750 °C aus, Kunststoffband hingegen kann bei hohen Temperaturen beträchtlich nachlassen. Nach der Euronorm CEN T261 ist PET-Band für Temperaturen bis 90 °C zulässig, zeigt aber schon bei niedrigeren Temperaturen Aufweichungs-und Dehnungserscheinungen. PP-Band wird hingegen für Verwendungen empfohlen, bei denen die Temperatur 35 °C nicht übersteigt. Bei bestimmten Anwendungen in der Stahlindustrie, z. B. der Umreifung warmgewalzter Coils, ist die Temperatur von entscheidender Bedeutung. Allerdings werden in Westeuropa nur zwischen 3 % und 10 % der Stahlumreifungen für solche Anwendungen genutzt. (26) Aus dem Vergleich der physikalischen Produktmerkmale wird ersichtlich, daß PET-Band ähnliche Eigenschaften wie Stahlband (insbesondere in normaler Güte) aufweist, wohingegen PP-Band vor allem bei Hochbelastungsanwendungen - lange Haltbarkeit, Formbeständigkeit, niedrige Dehnung oder hohe Temperaturbelastungen - weniger als ausreichender Ersatz für Stahlumreifungen gelten kann. Unterschiedliche physikalische Eigenschaften und Verwendungszwecke können zwar von hohem Informationswert für die Definition des relevanten Produktmarkts sein (12), reichen aber für sich genommen nicht aus, um die Möglichkeit auszuschließen, daß Abnehmer und Endnutzer die Produkte tatsächlich als Alternativen ansehen (13). Es ist daher zu prüfen, inwieweit diese Unterschiede eine nennenswerte Zahl von Stahlband-Abnehmern daran hindern würden, bei einem geringen, aber dauerhaften Anstieg der relativen Preise für Stahlumreifungen auf Kunststoffumreifungen und insbesondere PP-Band umzusteigen. Verwendungsbereiche und Verbraucherkategorien (27) Die Nachprüfungen der Kommission haben ergeben, daß Stahlband 1997 am Gesamtverbrauch von Umreifungen in Westeuropa einen Wertanteil von ungefähr 55 % erzielte, PET-Band 11,5 % und PP-Band 34 %. Mehr als 75 % des Gesamtverbrauchs von Stahlumreifungen in Westeuropa entfallen auf die Produktion von einfachen Stählen und NE-Metallen (Stahlcoils, Bleche, Knüppel, Blöcke und Brammen) und auf die metallverarbeitende Industrie (Flacherzeugnisse, Rohre, Profilstahl), die Baustoffindustrie (Ziegel, Blöcke), die Land- und Forstwirtschaft (Baunutzholz, Holzplatten), die Textil- und Stapelfaserindustrie, die Automobil- und Zulieferindustrie sowie den Frachtverkehr zu Lande und zur See. (28) Der (wertmäßige) Anteil der Stahlumreifungen am Gesamtverbrauch von Verpackungsband beträgt 97 % in der Produktion von Stahl und NE-Metallen, 92-95 % in der stahlverarbeitenden Industrie, 90 % im Frachtverkehrssektor, 77-80 % in der Stapelfaserindustrie, 69-75 % in der Ziegel- und Blöckeherstellung, 58-65 % in der übrigen Baustoffindustrie und 56-70 % in der Automobilindustrie. Polypropylen hingegen dominiert im Zeitschriften- und Druckgewerbe (90-93 %), in der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie (60-65 %) und in der Karton- und Wellpappeindustrie (40-45 %). In der Stahlherstellung, der stahlverarbeitenden Industrie und der Stapelfaserindustrie wird PP-Band zur Zeit nicht in nennenswertem Umfang verwendet, in der Baustoffindustrie macht es weniger als 15 % des gesamten Verpackungsbandverbrauchs aus. In den meisten Fällen, in denen Stahl- und PP-Umreifungsband in der gleichen Branche verwendet werden, nutzt man sie für unterschiedliche Zwecke (14). Belege für die Substitution von Verpackungsband in jüngerer Vergangenheit (29) Die anmeldenden Parteien vertreten die Auffassung, daß Stahlband heutzutage in fast jeder Anwendung durch Kunststoffband ersetzbar ist. Anfangs wurde Stahl in relativ einfachen und anspruchslosen Verwendungen durch Kunststoff ersetzt, bei denen die hohen Festigkeitseigenschaften von Stahl nicht erforderlich waren. Im letzten Jahrzehnt hat der Gebrauch von Kunststoff wegen der Entwicklung hochfesten PET-Bands und der Verbesserung der Verpackungstechnik zugenommen und in alle Anwendungen Eingang gefunden. (30) Diese Auffassung scheint durch die gegenläufige Entwicklung des Stahl- und Kunststoffverbrauchs auf dem Verpackungssektor in den letzten Jahren bestätigt zu werden. Der wertmäßige Gesamtverbrauch von Stahlumreifungsband ging in Westeuropa zwischen 1987 und 1997 um 38,6 Mio. ECU (11,7 %) zurück, der von Kunststoffumreifungsband nahm im gleichen Zeitraum um 128,6 Mio. ECU (73,8 %) zu. Der Anteil von Stahlumreifungen am (wertmäßigen) Gesamtverbrauch verringerte sich demgemäß zwischen 1987 und 1997 von 65 % auf 49 %. Die Kommission räumt ein, daß der Gesamtabsatz von Kunststoffumreifungsband in den letzten Jahren stark zugenommen hat und insbesondere PET-Band in beträchtlichem Ausmaß in Anwendungen Eingang gefunden hat, die zuvor Stahlumreifungen vorbehalten waren (siehe Randnummer 40). Absolute Preisunterschiede (31) Ein direkter Vergleich der Preise für die verschiedenen Umreifungstypen ist schwer, da zahlreiche Faktoren berücksichtigt werden müssen. In bestimmten Anwendungen ist es zwar denkbar, jedoch unwahrscheinlich, daß Umreifungsband eines Typs durch Band eines anderen Typs mit den gleichen Abmessungen ersetzt wird. Unterschiedliches Material erfordert meist unterschiedliche Konfigurationen: so könnten vier PP-Bänder durch drei anders dimensionierte PET-Bänder ersetzt werden. Näherungsweise Vergleiche sind dennoch möglich. Die Nachprüfung der Kommission hat ergeben, daß der Preis für Stahlband je nach Abmessungen zwischen 60 und 400 ECU für 1 000 m lag, der für Kunststoffband zwischen 15 und 90 ECU. In der Richtlinie Nr. 3968 des VDI wird festgehalten, daß bei einem Vergleich von Umreifungsband der gleichen Dimension PET-Band 20 % und PP-Band 40 % billiger ist als Stahl (15). Schließlich haben die anmeldenden Parteien mehrere Beispiele von Kostendifferenzen für Anwendungen vorgelegt, bei denen Stahl, PET und PP sich gegenseitig ersetzen können. PET war dabei durchschnittlich um 7 % und PP um 50 % billiger als Stahl. Langfristige Preisentwicklung (32) Die Parteien haben ein Schaubild auf der Grundlage offizieller Statistiken der British Tensional Strapping Association vorgelegt, das die komparative Entwicklung der Marktpreise für Stahl-, PET- und PP-Band in Großbritannien von 1987 bis 1996 darstellt. Demnach entwickelten sich die Preise für Stahl- und PET-Band eindeutig parallel, wohingegen der Preis für PP-Band gegenüber seinen potentiellen Substituten eine unabhängigere Entwicklung verzeichnete. Umstellungskosten und Anlaufzeiten (33) Zu den Kosten des Umstiegs von Stahlumreifungen auf Kunststoff zählen die Anlageinvestitionen in neue Umreifungsausrüstung, die Umschulungskosten für das Bedienungspersonal und die Kosten für die Umstellung der Umreifungsprozesse in den Werken der Endnutzer. Umreifungsgeräte sind in der Regel entweder für Stahl- oder für Kunststoffumreifungen konzipiert, was zur Folge hat, daß ein Materialwechsel den Umstieg auf ein anderes Gerät erforderlich macht. Umreifungsmaschinen hingegen können in vielen Fällen mit beiden Materialien genutzt werden, da die sogenannten Bindeköpfe separat austauschbar sind. Die Umstellungskosten scheinen moderat zu sein und dürften generell keinen nennenswerten Faktor darstellen. Handbediente Umreifungsgeräte kosten zwischen 80 ECU für einfache manuelle Verschlußgeräte und 2 000 ECU für ein modernes, tragbares, elektrisch betriebenes Gerät; elektronisch gesteuerte Geräte können bis zu 5 000 ECU kosten. Bindeköpfe für Stahlumreifungen kosten zwischen 15 000 und 25 000 ECU, Bindeköpfe für Kunststoffumreifungen zwischen 4 000 und 5 000 ECU. Ansichten der Abnehmer (34) Die Ansichten der Endnutzer, Abnehmer und Konkurrenten der betroffenen Unternehmen sind für die Abgrenzung des relevanten Produktmarkts von besonderer Bedeutung. Um die Darstellung der Parteien zu überprüfen, nahm die Kommission in einem ersten Schritt eine kleine Umfrage unter 48 Kunden

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.