Europäische Union

Beschluss (EU) 2021/764 des Rates vom 10. Mai 2021 zur Einrichtung des spezifischen Programms zur Durchführung von „Horizont Europa“, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/743/EU (Text von Bedeutung für den EWR)

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fortschrittliche Strategien und innovative Methoden für die Gleichstellung der Geschlechter in allen sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Bereichen sowie die Bewältigung geschlechtsbezogener Vorurteile und geschlechtsspezifischer Gewalt; — Ausrichtung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung darauf, den digitalen Wandel in der Union zu fördern und optimal zu nutzen sowie die Risiken aus der globalen Vernetzung und technologischen Innovationen — insbesondere neue Online-Risiken — und aus ethischen Fragen, sozioökonomischen Ungleichheiten und radikalen Marktveränderungen zu mindern; — Modernisierung der Steuerungs- und Verwaltungssysteme der öffentlichen Verwaltungen mit dem Ziel der Einbeziehung der Bürger und der Erfüllung ihrer Erwartungen an Dienstleistungserbringung, Transparenz, Zugänglichkeit, Offenheit, Rechenschaftspflicht und Nutzerorientierung. 3.   CLUSTER „ZIVILE SICHERHEIT FÜR DIE GESELLSCHAFT“ 3.1.   Hintergrund Die europäische Zusammenarbeit hat zu einer beispiellosen Ära des Friedens, der Stabilität und des Wohlstands auf dem europäischen Kontinent beigetragen. Allerdings muss Europa den Herausforderungen begegnen, die sich aus den anhaltenden Bedrohungen für die Sicherheit unserer zunehmend komplexen und digitalisierten Gesellschaft ergeben. Terroranschläge und Radikalisierung sowie Cyberangriffe und hybride Bedrohungen schüren die Sicherheitssorgen und belasten unsere Gesellschaften besonders stark. Neue Sicherheitsbedrohungen, die in naher Zukunft durch neue Technologien verursacht werden können, erfordern ebenfalls Aufmerksamkeit. Sicherheit und Wohlstand in der Zukunft hängen davon ab, dass die Fähigkeiten zum Schutz Europas gegen diese Bedrohungen verbessert werden. Dazu reichen rein technische Mittel nicht aus; vielmehr bedarf es des Wissens über Menschen, über ihre Geschichte, über ihre Kultur und über ihr Verhalten, wozu auch ethische Erwägungen zu einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit zählen. Darüber hinaus muss Europa sicherstellen, dass es bei sicherheitskritischen Technologien unabhängig ist, und die Entwicklung bahnbrechender Sicherheitstechnologien unterstützen. Die europäischen Bürger, die staatlichen Institutionen, die Institutionen der Union und die Wirtschaft müssen vor den anhaltenden Bedrohungen durch Terrorismus und organisierte Kriminalität, einschließlich des illegalen Handels mit Feuerwaffen, des Drogen- und Menschenhandels und des illegalen Handels mit Kulturgütern, geschützt werden. Die menschliche und die soziale Dimension von Kriminalität und gewaltbereiter Radikalisierung erfordern ein besseres Verständnis, damit staatliche Maßnahmen auf dem Gebiet der Sicherheit verbessert werden können. Die Stärkung des Schutzes und der Sicherheit durch besseres Grenzmanagement einschließlich der See- und Landgrenzen ist ebenfalls von entscheidender Bedeutung. Die Cyberkriminalität nimmt zu, und die damit verbundenen Risiken werden im Zuge der Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft immer vielfältiger. Europa muss seine Anstrengungen fortsetzen, die Cybersicherheit, den Schutz der Privatsphäre im digitalen Umfeld und den Schutz personenbezogener Daten zu verbessern und die Verbreitung falscher und schädlicher Informationen zu bekämpfen, um die demokratische, soziale und wirtschaftliche Stabilität zu wahren. Es sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die Auswirkungen extremer Wetterereignisse wie Überschwemmungen, Stürme, Hitzewellen oder Dürren, die sich aufgrund des Klimawandels verschärfen und Waldbrände und Landdegradation auslösen, sowie anderer Naturkatastrophen wie Erdbeben einzudämmen. Naturkatastrophen oder vom Menschen verursachte Katastrophen können wichtige gesellschaftliche Funktionen und kritische Infrastrukturen wie Kommunikation, Gesundheitsfürsorge, Lebensmittel, Trinkwasser, Energieversorgung, Verkehr, Sicherheit und Regierung/Verwaltung gefährden. Zur Verbesserung der Katastrophenvorsorge sind im Rahmen dieses Clusters sowohl technische Forschung als auch die Erforschung des menschlichen Faktors erforderlich, wozu gegebenenfalls auch das Testen von Anwendungen und die Überprüfung von Fortbildungsmaßnahmen, Cyberhygiene und Cyberbildung gehören. Es bedarf größerer Anstrengungen, um die Ergebnisse der Sicherheitsforschung auszuwerten und ihre Übernahme zu fördern. Im Rahmen dieses Clusters werden Synergien angestrebt, insbesondere mit folgenden Programmen: Fonds für die innere Sicherheit, Fonds für integriertes Grenzmanagement und Programm „Digitales Europa“. Ferner soll dabei die Zusammenarbeit zwischen zwischenstaatlichen Agenturen und Organisationen im Bereich FuI verbessert werden, auch durch Austausch- und Konsultationsmechanismen wie im Interventionsbereich „Schutz und Sicherheit“. Die Sicherheitsforschung ist Teil einer umfassenden Reaktion der Union auf Sicherheitsbedrohungen. Sie trägt zur Fähigkeitsentwicklung bei, indem sie die künftige Verfügbarkeit von Technologien, Techniken und Anwendungen sicherstellt, die erforderlich sind, um die von politischen Entscheidungsträgern, Praktikern und Organisationen der Zivilgesellschaft ermittelten Fähigkeitslücken zu schließen. Bereits jetzt machen die Forschungsmittel des früheren Rahmenprogramms der Union rund 50 % der gesamten öffentlichen Mittel für die Sicherheitsforschung in der Union aus. Die verfügbaren Instrumente, einschließlich des durch die Verordnung (EU) 2021/696 des Europäischen Parlaments und des Rates (7) eingerichteten Weltraumprogramms der Union (EGNOS und Galileo, Copernicus, Weltraumlage-Erfassung und staatliche Satellitenkommunikation), werden in vollem Umfang zum Einsatz kommen. Zwar werden die FuI-Tätigkeiten im Rahmen des spezifischen Programms ausschließlich auf zivile Anwendungen ausgerichtet, doch sollen durch Koordinierung mit Unions-finanzierter Verteidigungsforschung Synergien verstärkt werden, wobei anerkannt wird, dass einige Bereiche Technologien mit doppeltem Verwendungszweck umfassen. Doppelfinanzierungen sind zu vermeiden. Die grenzübergreifende Zusammenarbeit trägt zur Entwicklung eines europäischen Binnenmarkts im Sicherheitsbereich und zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Industrie bei und stärkt damit die Autonomie der Union. Der Frage, wie der Mensch Sicherheit versteht und wahrnimmt, wird gebührend Beachtung geschenkt. Die Sicherheitsforschung trägt zur Erfüllung der Verpflichtung im Rahmen der Agenda von Rom bei, auf ein „sicheres und geschütztes Europa“ hinzuarbeiten und damit einen Beitrag zum Aufbau einer echten und wirksamen Sicherheitsunion zu leisten. Mit den Tätigkeiten wird ein direkter Beitrag zu folgenden Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen geleistet: Ziel 16 (Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen). 3.1.1.   Katastrophenresiliente Gesellschaften Katastrophen, ob durch die Natur oder durch Menschen verursachte Katastrophen, können vielfältige Ursachen haben, einschließlich: Terroranschläge, klimabezogene und andere Extremereignisse (u. a. infolge des steigenden Meeresspiegels): Diese Ursachen schließen insbesondere Waldbrände, Hitzewellen, Überschwemmungen, Dürren, Wüstenbildung, Erdbeben, Tsunamis und Vulkanausbrüche, Wasserkrisen, Weltraumwetterereignisse, Industrie- und Verkehrsunfälle und Ereignissen chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer Art (Chemical, Biological, Radiological, Nuclear; CBRN) und daraus entstehende Risikokaskaden ein. Ziel ist es, den Verlust von Menschenleben und Schäden für Gesundheit und Umwelt, Traumata und wirtschaftliche Verluste und Sachschäden infolge von Katastrophen zu verringern bzw. zu verhindern, sowie die Ernährungssicherheit, die Arzneimittelversorgung und ärztliche Dienste sowie die Sicherheit der Wasserversorgung zu gewährleisten, und zusätzlich die Katastrophenrisiken besser zu verstehen und zu mindern und den Wiederaufbau nach Katastrophen zu verbessern. Dazu muss das gesamte Spektrum der Krisenbewältigung abgedeckt werden: von der Prävention und der Fortbildung zur Krisenbewältigung, Krisennachsorge und Widerstandsfähigkeit. Grundzüge — Technologien, Fähigkeiten und Leitungsstrukturen für Ersthelfer bei Notfalleinsätzen in Krisen- und Katastrophenfällen und in der Krisennachsorge sowie in der ersten Wiederaufbauphase; — Fähigkeit der Gesellschaft zur wirksameren Verhinderung, Steuerung und Verringerung von Katastrophenrisiken, auch mithilfe naturgestützter Lösungen, durch Verbesserung der Vorhersagemöglichkeiten, der Prävention, der Vorsorge und der Reaktion bei bestehenden und neuen Risiken sowie bei Dominoeffekten, durch bessere Folgenabschätzung und ein besseres Verständnis des menschlichen Faktors beim Risikomanagement sowie durch bessere Strategien für die Risikokommunikation; — wirksamere Unterstützung des Konzepts eines besseren Wiederaufbaus („Building Back Better“) nach dem Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge 2015-2030 durch ein besseres Verständnis des Wiederaufbaus nach Katastrophen und die Erforschung einer wirksameren Bewertung der Risiken nach Katastrophen; — Interoperabilität von Ausrüstungen und Verfahren als Beitrag zur Erleichterung der grenzübergreifenden operativen Zusammenarbeit und zur Förderung eines integrierten Unionsmarktes. 3.1.2.   Schutz und Sicherheit Es ist notwendig, die Bürger vor Sicherheitsbedrohungen durch kriminelle Handlungen, einschließlich terroristischer Aktivitäten, und vor hybriden Bedrohungen zu schützen und darauf zu reagieren, Menschen, öffentliche Räume und kritische Infrastrukturen sowohl vor physischen Anschlägen (einschließlich CBRNE (chemische, biologische, radiologische, nukleare und explosive Stoffe)) als auch vor Cyberangriffen zu schützen, Terrorismus und gewaltbereite Radikalisierung zu bekämpfen, einschließlich durch das Verständnis von terroristischen Ideen und Überzeugungen und das Vorgehen dagegen, schwere Kriminalität, einschließlich Cyberkriminalität, und organisierte Kriminalität (beispielsweise Produktpiraterie und Nachahmung) zu verhindern und zu bekämpfen, die Opfer zu unterstützen, kriminelle Geldströme zu verfolgen, neue forensische Fähigkeiten zu entwickeln, die Verwendung von Daten für die Strafverfolgung zu unterstützen und den Schutz personenbezogener Daten im Rahmen der Strafverfolgung zu gewährleisten, die Grenzschutzfähigkeiten zu stärken, das Grenzmanagement an den Luft-, Land- und Seegrenzen der Union für den Personen- und Güterverkehr zu unterstützen und zu verstehen, welche Rolle der menschliche Faktor bei all diesen Sicherheitsbedrohungen und ihrer Verhinderung und Eindämmung spielt. Es ist von wesentlicher Bedeutung, die notwendige Flexibilität aufrechtzuerhalten, um rasch auf neue und unvorhergesehene mögliche Herausforderungen im Sicherheitsbereich reagieren zu können. Grundzüge — Innovative Ansätze und Technologien für Sicherheitsakteure (z. B. Polizei, Feuerwehren, Gesundheitsdienste, Grenz- und Küstenwachen, Zollstellen), insbesondere im Kontext des digitalen Wandels und der Interoperabilität der Sicherheitskräfte, Betreiber von Infrastrukturen, Organisationen der Zivilgesellschaft und Stellen für die Verwaltung öffentlicher Räume; — Analyse grenzüberschreitender Kriminalitätsformen, fortschrittliche Methoden für das schnelle, zuverlässige, standardisierte und die Privatsphäre schützende Austauschen und Erheben von Daten sowie bewährte Verfahren; — menschliche und sozioökonomische Dimensionen von Kriminalität und gewaltbereiter Radikalisierung sowohl bei Tätern und potenziellen Tätern als auch bei Opfern und potenziellen Opfern, einschließlich des Verständnisses und der Bekämpfung von terroristischen Ideen und Überzeugungen und von Straftaten aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Ausrichtung oder der Rasse; — Analyse der Sicherheitsaspekte neuer Technologien wie DNA-Sequenzierung, Genomeditierung, Nanomaterialien und funktionelle Werkstoffe, KI, autonome Systeme, Drohnen, Robotik, Quantencomputer, Kryptowährungen, 3D-Druck, am Körper getragene Geräte, Blockchain sowie Sensibilisierung von Bürgern, öffentlichen Stellen und Unternehmen, um die Entstehung neuer Sicherheitsrisiken zu verhindern und bestehende Risiken — auch aufgrund dieser neuen Technologien — zu verringern; — verbesserte Prognose- und Analysefähigkeiten für Sicherheitsbedrohungen für die Politikgestaltung und auf strategischer Ebene; — Schutz kritischer Infrastrukturen sowie offener und öffentlicher Räume vor physischen, digitalen und hybriden Bedrohungen, einschließlich vor den Auswirkungen des Klimawandels; — Überwachung und Bekämpfung von Desinformationen und gezielten Falschmeldungen mit Auswirkungen auf die Sicherheit, einschließlich der Entwicklung von Fähigkeiten zur Aufdeckung der Quellen der Manipulation; — technische Entwicklung ziviler Anwendungen mit der Möglichkeit zur Verbesserung, soweit angezeigt, der Interoperabilität zwischen Katastrophenschutz und Militär; — Interoperabilität von Ausrüstungen und Verfahren als Beitrag zur Erleichterung der grenz-, staaten- und behördenübergreifenden operativen Zusammenarbeit und zur Förderung eines integrierten Unionsmarktes; — Entwicklung von Instrumenten und Methoden für wirksame und effiziente integrierte Grenzverwaltung, insbesondere um die Reaktionsfähigkeit zu erhöhen, und bessere Fähigkeiten zur Überwachung von Bewegungen über die Außengrenzen hinweg, um die Risikoerkennung, die Reaktion auf Zwischenfälle und die Kriminalitätsprävention zu verbessern; — Aufdeckung betrügerischer Machenschaften an Grenzübergangsstellen und über die gesamte Lieferkette, einschließlich der Erkennung gefälschter oder anderweitig manipulierter Dokumente, und Aufdeckung von Schleusung und Schmuggel; — Gewährleistung des Datenschutzes bei der Strafverfolgung, insbesondere mit Blick auf die rasante technologische Entwicklung, einschließlich der Vertraulichkeit und der Integrität von Informationen und der Rückverfolgbarkeit und Verarbeitung sämtlicher Transaktionen; — Entwicklung von Techniken für die Erkennung von Produktfälschungen, die Verbesserung des Schutzes von Originalteilen und -waren und die Kontrolle beförderter Erzeugnisse. 3.1.3.   Cybersicherheit Böswillige Cyberaktivitäten bedrohen nicht nur unsere Volkswirtschaften, sondern gefährden auch das Funktionieren unserer Demokratien, unsere Freiheiten und unsere Werte. Cyberbedrohungen liegen oftmals kriminelle Absichten mit Profitgier zugrunde, sie können aber auch politisch und strategisch motiviert sein. Unsere Sicherheit, unsere Freiheit, unsere Demokratie und unser Wohlstand hängen von der Verbesserung unserer Fähigkeit ab, die Union gegen Cyberbedrohungen zu schützen. Der digitale Wandel erfordert eine deutliche Verbesserung der Cybersicherheit, um den Schutz der riesigen Anzahl von für das Internet der Dinge (Internet of things — IoT) geeigneten Geräten, die voraussichtlich an das Internet angeschlossen werden, und einen sicheren Betrieb von Netzen und Informationssystemen zu gewährleisten, einschließlich derjenigen für Stromnetze, Trinkwasseraufbereitung und -versorgung, Fahrzeuge und Verkehrssysteme, Krankenhäuser, Finanzen, öffentliche Einrichtungen, Fabriken und Wohnhäuser. Europa muss seine Resilienz gegenüber Cyberangriffen stärken und eine wirksame Cyber-Abschreckung schaffen; gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass der Datenschutz und die Freiheit der Bürger verstärkt werden. Es liegt im Interesse der Union sicherzustellen, dass sie wesentliche strategische Kapazitäten im Bereich der Cybersicherheit entwickelt und aufrechterhält, um ihren digitalen Binnenmarkt abzusichern und um insbesondere den Schutz von kritischen Netzen und von Informationssystemen zu gewährleisten und zentrale Cybersicherheitsdienste bereitzustellen. Die Union muss in der Lage sein, ihre digitalen Werte und Anlagen selbst zu sichern und im Wettbewerb auf dem globalen Cybersicherheitsmarkt zu bestehen. Grundzüge — Technologien entlang der gesamten digitalen Wertschöpfungskette (von sicheren Komponenten und Postquantenkryptografie zu selbstheilender Software und selbstheilenden Netzen); — Technologien, Methoden, Standards und bewährte Verfahren zur Bewältigung von Bedrohungen der Cybersicherheit, wobei es auch darum geht, den künftigen Bedarf abzuschätzen und eine wettbewerbsfähige europäische Industrie aufrechtzuerhalten, einschließlich Werkzeugen zur elektronischen Identifizierung und zur Aufdeckung von Bedrohungen und Cyberhygiene sowie Aus- und Fortbildungsressourcen; — eine offene Zusammenarbeit für ein europäisches Kompetenznetzwerk und Kompetenzzentrum für Cybersicherheit. 4.   CLUSTER „DIGITALISIERUNG, INDUSTRIE UND WELTRAUM“ 4.1.   Hintergrund Die Union muss ihre technologische Souveränität und ihre wissenschaftlichen, technischen und industriellen Fähigkeiten in den Kernbereichen des Wandels, der sich in der Wirtschaft, am Arbeitsplatz und in der Gesellschaft vollzieht, stärken, damit ihre Industrie wettbewerbsfähig bleibt und sie in der Lage ist, die vor ihr liegenden Herausforderungen zu bewältigen. Auf die Industrie der Union entfallen ein Fünftel der Arbeitsplätze, zwei Drittel der FuI-Investitionen des Privatsektors und 80 % der Unionsexporte. Aus der neuen Welle von Innovationen, für die auch das Zusammenwachsen physischer und digitaler Techniken kennzeichnend ist und die die Lebensqualität der Bürger der Union verbessern, ergeben sich für die Industrie der Union enorme Möglichkeiten. Ein wichtiger Faktor hierbei ist die Digitalisierung. Sie erfasst nach wie vor in rasanter Geschwindigkeit alle Sektoren, weshalb es für unsere Wirtschaftskraft und die Nachhaltigkeit unserer Gesellschaft unerlässlich ist, in Schwerpunktbereiche — von vertrauenswürdiger KI, dem Internet der nächsten Generation, dem Hochleistungsrechnen, über Fotonik, Quantentechnologien und Mikro- oder Nanoelektronik bis hin zu Robotik — zu investieren. Mit einem Anstieg des BIPs der Union von 30 % in den Jahren 2001 bis 2011 haben die Investitionen in digitale Technologien sowie deren Entwicklung und Anwendung der Wirtschaft der Union einen erheblichen Schub verliehen. In diesem Zusammenhang spielen KMU in der Union — in Bezug sowohl auf Wachstum als auch Beschäftigung — eine grundlegende Rolle. Die Digitalisierung bei KMU fördert Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit. Im Mittelpunkt dieser neuen globalen Innovationswelle stehen Schlüsseltechnologien (8), die das Zusammenfließen der physischen und digitalen Welt erst möglich machen. Investitionen in die Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einführung von Schlüsseltechnologien und die Gewährleistung einer sicheren, nachhaltigen und erschwinglichen Versorgung mit Rohstoffen und fortgeschrittenen Materialien sichern die strategische Autonomie der Union und helfen der EU-Industrie, ihren CO2- und ökologischen Fußabdruck deutlich zu verringern. Bestimmte künftige und sich abzeichnende Technologien werden gegebenenfalls auch verfolgt werden. Der Weltraum ist von strategischer Bedeutung; etwa 10 % des BIP der Union hängen von der Nutzung von Weltraumdiensten ab. Die Union verfügt über einen Weltraumsektor von Weltrang, mit einer starken Satellitenfertigung und einem dynamischen nachgelagerten Dienstleistungssektor. Der Weltraum bietet wichtige Instrumente für Beobachtung, Kommunikation, Navigation und Überwachung und eröffnet, gerade in Kombination mit der Digitaltechnik und anderen Datenquellen, viele Geschäftsmöglichkeiten. Die Union muss das Potenzial ihrer Weltraumprogramme Copernicus, EGNOS und Galileo voll ausschöpfen, um diese Möglichkeiten optimal nutzen und die Weltraum- und Bodeninfrastrukturen gegen Bedrohungen aus dem Weltraum schützen zu können. Der Union bietet sich die einzigartige Möglichkeit, die weltweite Führung zu übernehmen und ihren Anteil am Weltmarkt auszubauen, indem sie aufzeigt, wie der digitale Wandel, die Führung in Schlüssel- und Weltraumtechnologien, der Übergang zu einer CO2-armen Kreislaufwirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit sich durch wissenschaftlich-technische Exzellenz gegenseitig verstärken können. Angesichts der Komplexität der Wertschöpfungsketten, der von Natur aus systemischen und multidisziplinären Technologien und ihrer hohen Entwicklungskosten sowie der ihrem Wesen nach sektorübergreifenden Probleme, die es zu lösen gilt, sind Maßnahmen auf Unionsebene notwendig, damit die digitalisierte, CO2- und emissionsarme Kreislaufwirtschaft Realität wird. Die Union muss dafür sorgen, dass alle Akteure der Industrie sowie die Gesellschaft im weitesten Sinne von fortgeschrittenen und sauberen Technologien und der Digitalisierung profitieren können. Die Entwicklung von Technologien allein reicht nicht. Das gesellschaftliche Verständnis für diese Technologien und Entwicklungen ist entscheidend dafür, dass die Endnutzer einbezogen und Verhaltensmuster geändert werden. Mit Hilfe von auf die Industrie ausgerichteten Infrastrukturen einschließlich Pilotanlagen, die auch über andere Programme der Union gefördert werden können, werden Unternehmen der Union unterstützt, wobei vor allem KMU Hilfen erhalten, damit sie diese Technologien nutzen und ihre Innovationsleistung verbessern können. Bei der Festlegung der Schwerpunkte, der Ausarbeitung von FuI-Agenden, der Stärkung der Hebelwirkung öffentlicher Fördermittel durch private und öffentliche Investitionen und der Gewährleistung einer besseren Nutzung der Ergebnisse kommt es auf ein starkes Engagement von Industrie und Zivilgesellschaft an. Ausschlaggebend für den Erfolg sind das Verständnis und die Akzeptanz seitens der Gesellschaft, wobei auch die Gestaltung von Erzeugnissen, Waren und Dienstleistungen zu berücksichtigen ist, zusammen mit einer neuen Agenda für industrierelevante Fähigkeiten sowie die Standardisierung. Die Bündelung von Tätigkeiten aus den Bereichen Digital-, Schlüssel- und Weltraumtechnologien sowie eine nachhaltige Versorgung mit Rohstoffen ermöglichen ein verstärkt systemisches Konzept sowie einen schnelleren und tiefergehenden digitalen und industriellen Wandel. So wird sichergestellt, dass FuI in diesen Bereichen in die Politik der Union auf den Gebieten Industrie, Digitalisierung, Umwelt, Energie und Klima, Kreislaufwirtschaft, Rohstoffe und fortgeschrittene Werkstoffe sowie Weltraum einfließen und zu deren Umsetzung beitragen. Die Komplementarität der Tätigkeiten im Rahmen anderer Programme der Union — insbesondere dem Programm „Digitales Europa“ und dem Weltraumprogramm der Union — wird sichergestellt, wobei auf die Abgrenzung zwischen Programmen geachtet wird und Überschneidungen vermieden werden. Mit den Tätigkeiten wird ein direkter Beitrag zu folgenden Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen geleistet: Ziel 8 (Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum), Ziel 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur), Ziel 12 (Verantwortungsvolle Konsum- und Produktionsmuster), Ziel 13 (Bekämpfung des Klimawandels). 4.2.   Interventionsbereiche 4.2.1.   Fertigungstechniken Der verarbeitende Sektor, in dem über drei Viertel der weltweiten Exporte der Union produziert werden und der direkt und indirekt über 100 Millionen Arbeitsplätze bietet, ist ein wichtiger Motor für Beschäftigung und Wohlstand in der Union. Die größte Herausforderung für den verarbeitenden Sektor der Union besteht darin, mit intelligenteren und verstärkt maßgeschneiderten Produkten, die einen hohen Mehrwert aufweisen und zu sehr viel niedrigeren Energie- und Rohstoffkosten sowie mit einem geringeren CO2- und einem geringeren ökologischen Fußabdruck hergestellt werden, global wettbewerbsfähig zu bleiben. Damit ein Mehrwert erzielt werden kann, wird es auf kreative und kulturelle Beiträge sowie sozial- und geisteswissenschaftliche Perspektiven zur Beziehung zwischen Mensch und Technik ankommen. Die Auswirkungen auf Berufsleben und Beschäftigung werden ebenfalls untersucht werden. Grundzüge — Bahnbrechende Fertigungstechniken, wie biotechnologische Herstellung, additive Fertigung, industrielle, kollaborative, flexible und intelligente Roboti

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.